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Kapitel 12
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  • Soziallehre
  • Kompendium der Soziallehre
  • Kapitel 12

Inhalt:

ZWÖLFTES KAPITEL

 

DRITTER TEIL

 

„Für die Kirche darf die soziale Botschaft des Evangeliums nicht als eine Theorie, sondern vor allem als eine Grundlage und eine Motivierung zum Handeln angesehen werden“.

(Centesimus annus,57)

 

 

SOZIALLEHRE UND KIRCHLICHES HANDELN

 

I. DAS SEELSORGLICHE WIRKEN IM SOZIALEN BEREICH

 

a) Soziallehre und Inkulturation des Glaubens


521 Im Bewusstsein der erneuernden Kraft des Christentums auch hinsichtlich der Kultur und der gesellschaftlichen Wirklichkeit
1105 leistet die Kirche mit ihrer eigenen Lehre einen Beitrag zum Auf bau der menschlichen Gemeinschaft, indem sie die soziale Bedeutung des Evangeliums aufzeigt.1106 Am Ende des 19. Jahrhunderts hat sich das kirchliche Lehramt in organischer Weise mit den schwerwiegenden sozialen Fragen der Epoche auseinandergesetzt und damit der Kirche „ein bleibendes Beispiel“ gegeben. „Sie muss in bestimmten menschlichen Situationen, sei es auf individueller und sozialer, nationaler und internationaler Ebene, das Wort ergreifen. Dafür hat sie eine eigene Lehre, ein Lehrgebäude aufgestellt, das es ihr ermöglicht, die soziale Wirklichkeit zu analysieren, sie zu beurteilen und Richtlinien für eine gerechte Lösung der daraus entstehenden Probleme anzugeben“.1107 Dadurch, dass Leo XIII. in der Enzyklika „Rerum novarum“ zu der gesellschaftspolitischen Wirklichkeit seiner Zeit Stellung nahm, „verlieh der Papst der Kirche gleichsam das »Statut des Bürgerrechtes« in der wechselvollen Wirklichkeit des öffentlichen Lebens der Menschen und der Staaten. Dies wurde in den späteren Jahren noch stärker bestätigt“.1108

 


522 Mit ihrer Soziallehre bietet die Kirche vor allem eine umfassende Sicht und ein vollständiges Verständnis des Menschen in seiner personalen und sozialen Dimension.
Die christliche Anthropologie enthüllt die unverletzliche Würde jeder Person und integriert auf diese Weise die Wirklichkeiten der Arbeit, der Wirtschaft und der Politik in eine eigene Sichtweise, die die echten mensch- lichen Werte erhellt und inspiriert und das engagierte christliche Zeugnis in den vielfältigen Bereichen des persönlichen, kulturellen und sozialen Lebens unterstützt. Dank der „Erstlingsgabe des Geistes“ (Röm 8, 23) wird der Christ fähig, „das neue Gesetz der Liebe zu erfüllen (vgl. Röm 8, 1–11). Durch diesen Geist, der das »Unterpfand der Erbschaft« (Eph 1, 14) ist, wird der ganze Mensch innerlich erneuert bis zur »Erlösung des Leibes« (Röm 8, 23)“.1109 In diesem Sinne macht die Soziallehre deutlich, dass die Grundlage der Sittlichkeit jedes sozialen Handelns in der menschlichen Entwicklung der Person besteht, und bestimmt als Norm des sozialen Handelns, dass es dem wahren Wohl der Menschheit entsprechen und darauf ausgerichtet sein muss, Bedingungen zu schaffen, die es jedem Menschen ermöglichen, seine Berufung in umfassender Weise zu verwirklichen.

 


523 Die christliche Anthropologie ermutigt und unterstützt das seelsorgerische Werk der Inkulturation des Glaubens, das dazu dienen soll, mit der Kraft des Evangeliums die Urteilskriterien, die Richtung gebenden Werte, die Linien des Denkens und die Lebensmodelle des heutigen Menschen von innen heraus zu erneuern:
„Ihrerseits wird die Kirche durch die Inkulturation immer verständlicheres Zeichen von dem, was geeigneteres Mittel der Mission ist“.1110 Die heutige Welt ist von einem Bruch zwischen Evangelium und Kultur gekennzeichnet; eine verweltlichte Sicht des Heils neigt dazu, auch das Christentum „auf eine rein menschliche Weisheit zu reduzieren, gleichsam als Lehre des guten Lebens“.1111 Es ist der Kirche bewusst, dass sie „auf dem Gebiet der Evangelisierung einen großen Schritt nach vorne tun und in eine neue historische Etappe ihrer missionarischen Dynamik eintreten“ muss.1112 In diesem seelsorgerischen Kontext steht auch die Soziallehre: „Die »Neuevangelisierung«, die die moderne Welt dringend nötig hat (…), muss zu ihren wesentlichen Bestandteilen die Verkündigung der Soziallehre der Kirche zählen“.1113

 

b) Soziallehre und soziale Seelsorge


524 Die wesentliche Bezogenheit auf die Soziallehre entscheidet über die Art, die Herangehensweise, die Struktur und die Entwicklungen der sozialen Seelsorge.
In ihr drückt sich der Dienst der sozialen Evangelisierung aus, der darauf ausgerichtet ist, die umfassende Entfaltung des Menschen durch die Praxis der christlichen Befreiung in ihrem irdischen und transzendenten Aspekt zu erhellen, anzuregen und zu unterstützen. Die Kirche lebt und wirkt in der Geschichte und interagiert mit der Gesellschaft und der Kultur der jeweiligen Epoche, um ihre Mission zu erfüllen, die darin besteht, alle Menschen in ihren konkreten Schwierigkeiten, Kämpfen und Herausforderungen an der Neuartigkeit der christlichen Verkündigung teilhaben zu lassen, damit sie ihre Situation im Licht des Glaubens und der Wahrheit begreifen, der Wahrheit, die besagt, dass „sich der Liebe Christi öffnen (…) wahre Befreiung“ bedeutet.1114 Die soziale Seelsorge ist der lebendige und konkrete Ausdruck einer Kirche, die sich ihres eigenen Auftrags, die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Wirklichkeiten der Welt zu evangelisieren, voll und ganz bewusst ist.

 


525 Die soziale Botschaft des Evangeliums muss die Kirche zur Erfüllung einer zweifachen seelsorgerischen Aufgabe führen, die zum einen darin besteht, den Menschen bei der Entdeckung der Wahrheit und der Wahl des einzuschlagenden Weges zu helfen; und zum anderen darin, die Christen dazu zu ermutigen, dass sie das Evangelium im sozialen Bereich mit Engagement und Diensteifer bezeugen:
„Heute - mehr als je zuvor – kann das Wort Gottes nur verkündigt und verstanden werden, wenn es vom Zeugnis der Kraft des Heiligen Geistes begleitet wird, der sich wirksam erweist in dem Dienst, den Christen ihren Brüdern leisten, wo deren Dasein oder deren Zukunft auf dem Spiel steht“.1115 Die Notwendigkeit einer Neuevangelisierung lässt tigkeit und Logik Glaubwürdigkeit finden wird“.1116

 


526 Die Soziallehre schreibt die grundlegenden Aspekte des seelsorgerischen Wirkens im sozialen Bereich vor: das Evangelium verkünden; die Botschaft des Evangeliums mit den sozialen Wirklichkeiten konfrontieren; Maßnahmen ergreifen, um diese Wirklichkeiten entsprechend den Forderungen der christlichen Moral zu erneuern.
Eine Neuevangelisierung des Sozialen erfordert vor allem die Verkündigung des Evangeliums: In Jesus Christus erlöst Gott jeden Menschen und den ganzen Menschen. Diese Verkündigung offenbart den Menschen sich selbst und muss zum Interpretationsprinzip der gesellschaftlichen Wirklichkeiten werden. Die soziale Dimension ist zwar nicht die einzige, aber eine wesentliche und unumgängliche Dimension der Verkündigung des Evangeliums. Sie muss die unerschöpfliche Fruchtbarkeit des christlichen Heils sichtbar machen, auch wenn eine vollkommene und endgültige Angleichung der gesellschaftlichen Wirklichkeiten an das Evangelium in der Geschichte nicht gelingen kann: Kein noch so optimales Ergebnis kann die Grenzen der menschlichen Freiheit und die eschatologische Spannung jeder geschaffenen Realität außer Kraft setzen.1117

 


527 Das seelsorgerische Wirken der Kirche im sozialen Bereich muss vor allem die Wahrheit über den Menschen bezeugen.
Die christliche Anthropologie ermöglicht eine Einschätzung der sozialen Probleme, für die sich nur dann eine richtige Lösung findet, wenn der transzendente Charakter der menschlichen Person gewahrt bleibt, der im Glauben voll und ganz offenbar wird.1118 Das soziale Handeln der Christen muss vom grundlegenden Prinzip der zentralen Rolle des Menschen inspiriert sein.1119 Die Forderung, die umfassende Identität des Menschen zur Entfaltung zu bringen, gibt jene großen Werte vor, die ein geordnetes und fruchtbares Zusammenleben bestimmen: Wahrheit, Gerechtigkeit, Liebe, Freiheit.1120 Die soziale Seelsorge arbeitet darauf hin, dass die Erneuerung des öffentlichen Lebens an eine wirkliche Achtung dieser Werte gebunden ist. Auf diese Weise ist die Kirche bestrebt, durch ihr vielfältiges Zeugnis das Bewusstsein vom Wohl aller und eines jeden als unerschöpfliche Quelle für die Entwicklung des gesamten gesellschaftlichen Lebens zu stärken.

 

c) Soziallehre und Bildung


528 Die Soziallehre ist ein unverzichtbarer Bezugspunkt für eine vollständige christliche Bildung.
Der Nachdruck, mit dem das Lehramt diese Lehre als Inspirationsquelle des Apostolats und des sozialen Handelns vertritt, beruht auf der Überzeugung, dass diese einen außergewöhnlichen Bildungsschatz darstellt: „Vor allem für die Laien, die auf vielfältige Weise in der Politik und im sozialen Bereich engagiert sind, ist eine tiefere Kenntnis der Soziallehre der Kirche unerlässlich“.1121 Diese Lehre ist ein Erbe, das weder in der erforderlichen Weise gelehrt wird noch bekannt ist: Auch das ist ein Grund dafür, dass sie nicht in konkreten Verhaltensweisen umgesetzt wird.

 


529 Der Bildungswert der Soziallehre muss in der katechetischen Tätigkeit mehr Anerkennung finden.1122 Die Katechese ist die organische und systematische Weitergabe der christlichen Lehre zu dem Zweck, die Gläubigen in die Fülle des Lebens aus dem Evangelium einzuführen.1123 Letztes Ziel der Katechese ist es, „jemanden nicht nur in Kontakt, sondern in Gemeinschaft, in Le- benseinheit mit Jesus Christus zu bringen“,1124 sodass das Wirken des Heiligen Geistes erkennbar wird, von dem das Geschenk des neuen Lebens in Christus kommt.1125 Vor diesem Hintergrund darf die Katechese in ihrem Dienst der Glaubenserziehung „einige Wirklichkeiten wie den Einsatz des Menschen für seine umfassende Befreiung, das Streben nach einer solidarischeren und brüderlicheren Gesellschaft, die Kämpfe für Gerechtigkeit und die Schaffung von Frieden“ nicht übergehen, sondern muss sie „stattdessen geziemend erhellen“.1126 Zu diesem Zweck ist es notwendig, dafür Sorge zu tragen, dass sich das soziale Lehramt in seiner Geschichte, in seinen Inhalten und in seiner Methodik als Ganzes darstellt. Eine direkte, im kirchlichen Kontext vorgenommene Lektüre der Sozialenzykliken stellt dank der verschiedenen in der Gemeinschaft vertretenen Kompetenzen und beruflichen Qualifikationen eine weitere Bereicherung im Hinblick auf die Aufnahme und Anwendung der Texte dar.

 


530 Vor allem im Kontext der Katechese ist es wichtig, dass die Vermittlung der Soziallehre darauf ausgerichtet ist, zum Einsatz für die Evangelisierung und Humanisierung der zeitlichen Gegebenheiten zu motivieren.
In dieser Lehre nämlich bringt die Kirche ein theoretisches und praktisches Wissen zum Ausdruck, mit dem sie das Bemühen um eine Umgestaltung des gesellschaftlichen Lebens im Sinne einer Angleichung an den göttlichen Plan unterstützt. Die soziale Katechese will Menschen heranbilden, die die sittliche Ordnung achten und die echte Freiheit lieben, Menschen, die „die Dinge nach eigener Entscheidung im Licht der Wahrheit beurteilen, ihr Handeln verantwortungsbewusst ausrichten und bemüht sind, was immer wahr und gerecht ist, zu erstreben, wobei sie zu gemeinsamem Handeln sich gern mit anderen zusammenschließen“.1127 Das Zeugnis des gelebten Christentums gewinnt dabei einen herausragenden Wert für die Bildung: „Insbesondere ist es das Leben in Heiligkeit, das in so vielen demütigen und oft vor den Blicken der Menschen verborgenen Gliedern des Volkes Gottes erstrahlt, was den schlichtesten und faszinierendsten Weg darstellt, auf dem man unmittelbar die Schönheit der Wahrheit, die befreiende Kraft der Liebe Gottes, den Wert der unbedingten Treue, selbst unter schwierigsten Umständen, angesichts aller Forderungen des Gesetzes des Herrn wahrzunehmen vermag“.1128

 


531 Die Soziallehre muss auf die Grundlage einer intensiven und kontinuierlichen Bildungsarbeit gestellt werden, die sich vor allem an die christlichen Laien richtet und deren Engagement im zivilen Leben in Betracht ziehen muss:
Ihre Aufgabe ist es, „in freier Initiative und ohne erst träge Weisungen und Direktiven von an- derer Seite abzuwarten, das Denken und die Sitten, die Gesetze und die Lebensordnungen ihrer Gemeinschaft mit christlichem Geist zu durchdringen“.1129 Die erste Ebene des an die christlichen Laien gerichteten Bildungsangebots muss diese befähigen, die alltäglichen Aufgaben im kulturellen, sozialen, wirtschaftlichen und politischen Bereich wirkungsvoll wahrzunehmen und auf diese Weise einen Sinn für die Pflichterfüllung im Dienst am Gemeinwohl zu entwickeln.1130 Eine zweite Ebene betrifft die Bildung des politischen Gewissens und soll die christlichen Laien auf die Ausübung politischer Macht vorbereiten: „Wer dazu geeignet ist oder sich dazu ausbilden kann, soll sich darauf vorbereiten, den schweren, aber zugleich ehrenvollen Beruf des Politikers auszuüben, und sich diesem Beruf unter Hintansetzung des eigenen Vorteils und materiellen Gewinns widmen“.1131

 


532 Die katholischen Bildungseinrichtungen können und müssen einen wertvollen Dienst im Bereich der Bildung leisten, indem sie der Inkulturation der christlichen Botschaft, das heißt der fruchtbaren Begegnung zwischen dem Evangelium und den verschiedenen Wissensgebieten ihre besondere Aufmerksamkeit widmen.
Die Soziallehre ist ein notwendiges Mittel für eine wirkungsvolle christliche Erziehung zu Liebe, Gerechtigkeit und Frieden und um ein Bewusstsein der moralischen und sozialen Pflichten im Rahmen der verschiedenen kulturellen und beruflichen Zuständigkeiten heranreifen zu lassen. Ein wichtiges Beispiel für eine Bildungseinrichtung sind die „Sozialen Wochen“ der Katholiken, die das Lehramt stets befürwortet hat. Sie stellen eine gute Gelegenheit für die gläubigen Laien dar, sich auszudrücken und zu wachsen, und sind geeignet, ihren spezifischen Beitrag zur Erneuerung der zeitlichen Ordnung auf hohem Niveau zu fördern. Diese Initiative, die seit vielen Jahren in verschiedenen Ländern durchgeführt wird, ist ein echtes kulturelles Laboratorium, in dem Erfahrungen und Gedanken ausgetauscht und verglichen, aufkommende Probleme untersucht und neue Richtlinien für die Praxis erarbeitet werden.

 


533 Nicht weniger wichtig darf das Anliegen sein, die Soziallehre für die Ausbildung der Priester und Priesteramtskandidaten heranzuziehen, die im Rahmen der Vorbereitung auf ihren Dienst eine qualifizierte Kenntnis der Lehre und des seelsorgerischen Wirkens der Kirche im sozialen Bereich sowie ein lebhaftes Interesse an den sozialen Fragen ihrer eigenen Zeit entwickeln müssen.
Das Dokument der Kongregation für das Katholische Bildungswesen „Leitlinien für das Studium und den Unterricht der Soziallehre der Kirche in der Priesterausbildung“1132 bietet detaillierte Hinweise und Richtlinien für eine korrekte und angemessene Studienordnung.

 

d) Den Dialog fördern


534 Die Soziallehre ist ein wirkungsvolles Instrument des Dialogs zwischen den christlichen Gemeinschaften und der zivilen und politischen Gemeinschaft und geeignet, in der den Umständen entsprechenden Weise die Bereitschaft zu einer guten und fruchtbaren Zusammenarbeit zu fördern und zu inspirieren.
Das Bemühen der zivilen und politischen Autoritäten, die dazu aufgerufen sind, im Rahmen ihrer Zuständigkeit und ihrer Mittel der personalen und sozialen Berufung des Menschen zu dienen, kann in der Soziallehre der Kirche eine wichtige Stütze und eine reiche Quelle der Inspiration finden.

 


535 Die Soziallehre ist ein fruchtbares Feld für den Dialog und die Zusammenarbeit im ökumenischen Bereich,
die sich inzwischen in den verschiedensten Bereichen in großem Maßstab entfalten: in der Verteidigung der Würde der menschlichen Personen; in der Förderung des Friedens; im konkreten und wirkungsvollen Kampf gegen das Elend unserer Zeit wie Hunger und Not, Analphabetismus, ungerechte Verteilung der Güter und Obdachlosigkeit. Diese vielfältige Zusammenarbeit stärkt das Bewusstsein der Brüderlichkeit in Christus und erleichtert den ökumenischen Weg.

 


536 In der gemeinsamen Tradition des Alten Testaments ist es der katholischen Kirche bewusst, dass sie auch dank ihrer Soziallehre zu einem Dialog mit den jüdischen Brüdern fähig ist, um gemeinsam eine Zukunft der Gerechtigkeit und des Friedens für alle Menschen aufzubauen, die Kinder des einen Gottes sind.
Das gemeinsame geistige Erbe begünstigt das gegenseitige Verständnis und die füreinander empfundene Wertschätzung1133 – die Basis, auf der das Bündnis für die Überwindung jeglicher Diskriminierung und für die Verteidigung der Menschenwürde wachsen kann.

 


537 Die Soziallehre ist auch von dem beständigen Aufruf zum Dialog zwischen allen Gläubigen der Weltreligionen gekennzeichnet, damit diese gemeinsam nach den geeignetsten Formen der Zusammenarbeit suchen:
Die Religionen spielen eine wichtige Rolle für die Verwirklichung des Friedens, die von dem gemeinsamen Bemühen um die umfassende Entwicklung des Menschen abhängt.1134 Im Geist der Gebetstreffen von Assisi1135 lädt die Kirche weiterhin die Gläubigen der anderen Religionen zum Dialog ein und dazu, an jedem Ort ein wirkungsvolles Zeugnis von jenen Werten abzulegen, die der gesamten Menschheitsfamilie gemeinsam sind.

 

e) Die Subjekte der sozialen Seelsorge


538 Die Kirche bezieht das ganze Volk Gottes in die Erfüllung ihres Auftrages mit ein.
In seinen verschiedenen Ausprägungen und in jedem seiner Mitglieder muss das Volk Gottes je nach den Gaben und Formen, in denen sich die Berufung des Einzelnen ausdrückt, seiner Pflicht Genüge tun, die darin besteht, das Evangelium zu verkünden und zu bezeugen (vgl. 1 Kor 9, 16), und zwar in dem Bewusstsein, dass „der Sendungsauftrag (…) für alle Christen“ gilt.1136 Auch die seelsorgerische Tätigkeit im sozialen Bereich ist für alle Christen bestimmt, die dazu berufen sind, die Soziallehre als aktive Subjekte zu bezeugen und sich voll und ganz in die gefestigte Tradition der „Tatkraft von Millionen von Menschen“ einzureihen, „die, angeregt und geleitet vom Sozialen Lehramt der Kirche, sich dem Dienst in der Welt zur Verfügung gestellt haben“.1137 Die Christen von heute müssen in der Lage sein, sich in ihrem individuellen oder in unterschiedlichen Gruppen, Verbänden und Bewegungen zusammengefassten Handeln als „Großbewegung zur Verteidigung und zum Schutz der Würde des Menschen“ 1138 zu verstehen.

 


539 In der Ortskirche ist an erster Stelle der Bischof für den seelsorgerischen Einsatz in der Evangelisierung des Sozialen zuständig.
Ihm stehen die Priester, die Ordensleute und die gläubigen Laien zur Seite. Mit besonderem Bezug auf die Situation vor Ort trägt der Bischof die Verantwortung für die Weitergabe und Verbreitung der Soziallehre, für die er mit Hilfe geeigneter Institutionen sorgt. Das seelsorgerische Handeln des Bischofs muss im Dienst der Priester umgesetzt werden, die an seinem Sendungsauftrag, die christliche Gemeinschaft zu lehren, zu heiligen und zu leiten, teilhaben. Mit der Einrichtung geeigneter Bildungswege muss der Priester die Soziallehre bekannt machen und unter den Mitgliedern seiner Gemeinschaft das Bewusstsein fördern, dass sie das Recht und die Pflicht haben, aktive Subjekte dieser Lehre zu sein. Durch die sakramentalen Feiern, insbesondere die der Eucharistie und der Versöhnung, hilft der Priester dabei, das soziale Engagement als Frucht des Heilsgeheimnisses zu leben. Er muss die Gläubigen dazu ermutigen, im sozialen Bereich seelsorgerisch tätig zu werden, und er muss besondere Sorgfalt auf die geistliche Bildung und Begleitung derjenigen verwenden, die sich im gesellschaftlichen und politischen Leben engagieren. Der Priester, der seinen seelsorgerischen Dienst in den verschiedenen kirchlichen Vereinigungen – insbesondere denen des sozialen Apostolats – verrichtet, hat die Aufgabe, durch die nötige Vermittlung der Inhalte der Soziallehre deren Wachstum zu fördern.

 


540 Das seelsorgerische Handeln im sozialen Bereich stützt sich entsprechend ihrem jeweiligen Charisma auch auf die Tätigkeit derer, die ein gottgeweihtes Leben führen; ihre leuchtenden Zeugnisse vor allem in Situationen großer Armut sind für alle ein Fingerzeig auf die Werte der Heiligkeit und des großzügigen Dienstes am Nächsten.
Die totale Selbsthingabe der Ordensleute bietet sich dem gemeinsamen Nachdenken auch als symbolisches und prophetisches Zeichen der Soziallehre dar: Indem sie sich vollkommen in den Dienst des Mysteriums der Liebe Christi zum Menschen und zur Welt stellen, nehmen die Ordensleute in ihrem Leben veranschaulichend einige Züge der neuen Menschlichkeit, für die die Soziallehre sich einsetzt, vorweg. Die Angehörigen des geweihten Standes stellen sich in Keuschheit, Armut und Gehorsam vor allem dadurch in den Dienst der seelsorgerischen Liebe, dass sie im Gebet den Plan Gottes für die Welt betrachten und zum Herrn flehen, damit er das Herz jedes Menschen für das Geschenk der neuen Menschlichkeit öffnet, die mit dem Opfer Christi erkauft worden ist.

 

II. SOZIALLEHRE UND ENGAGEMENT DER GLÄUBIGEN LAIEN

 

a) Der gläubige Laie


541 Die gläubigen Laien, die im Weinberg des Herrn arbeiten (vgl. Mt 20, 1–16), zeichnen sich im Wesentlichen durch den säkularen Charakter ihrer Christusnachfolge aus, die sich in der Welt vollzieht:
„Sache der Laien ist es, kraft der ihnen eigenen Berufung in der Verwaltung und gottgemäßen Regelung der zeitlichen Dinge das Reich Gottes zu suchen“.1139 Mit der Taufe sind die Laien in Christus eingegliedert und haben je nach der ihnen eigenen Identität Anteil an seinem Leben und seiner Sendung: „Unter der Bezeichnung Laien sind (…) alle Christgläubigen verstanden mit Ausnahme der Glieder des Weihestandes und des in der Kirche anerkannten Ordensstandes, das heißt die Christgläubigen, die, durch die Taufe Christus einverleibt, zum Volk Gottes gemacht und des priesterlichen, prophetischen und königlichen Amtes Christi auf ihre Weise teilhaftig, zu ihrem Teil die Sendung des ganzen christlichen Volkes in der Kirche und in der Welt ausüben“.1140

 


542 Die Identität des gläubigen Laien entsteht und speist sich aus den Sakramenten:
der Taufe, der Firmung und der Eucharistie. Durch die Taufe wird er Christus ähnlich, dem Sohn des Vaters, dem Erstgeborenen der ganzen Schöpfung, der als Meister und Erlöser zu allen Menschen gesandt ist. Durch die Firmung wird er Christus gleichgestaltet, der gesandt ist, um die Schöpfung und alles Sein durch die Ausgießung des Heiligen Geistes zu beleben. Die Eucharistie lässt den Gläubigen an dem einen und vollkommenen Opfer teilhaben, das Christus dem Vater in seinem eigenen Fleisch für das Heil der Welt dargebracht hat. Der gläubige Laie ist aus den Sakramenten und durch sie, also kraft dessen, was Gott in ihnen gewirkt hat, als er ihnen das Bild seines eigenen Sohnes Jesus Christus aufprägte, Jünger Christi. Aus diesem göttlichen Gnadengeschenk und nicht aus menschlichen Zugeständnissen entsteht das dreifache „munus“ (Gabe und Aufgabe), das den Laien in seinem weltlichen Wirkungskreis zum Propheten, Priester und König macht.

 


543 Es ist die spezifische Aufgabe des gläubigen Laien, das Evangelium durch das Zeugnis eines beispielhaften Lebens zu verkünden, das in Christus wurzelt und sich in den zeitlichen Gegebenheiten entfaltet:
Familie; berufliche Verpflichtungen in den Bereichen der Arbeit, der Kultur, der Wissenschaft und der Forschung; Wahrnehmung sozialer, wirtschaftlicher und politischer Verantwortung. Alle irdischen menschlichen Realitäten – persönliche und gesellschaftliche, das Umfeld und die historische Situation, Strukturen und Institutionen – bilden den Lebens- und Wirkungskreis der Laienchristen. Diese Realitäten sind der Bestimmungsort der Liebe Gottes; das Engagement der gläubigen Laien muss dieser Sichtweise entsprechen und die Liebe des Evangeliums zum Ausdruck bringen: „So stellen das In-der-Welt-Sein und In-der-Welt-Handeln für die Laien nicht nur eine anthropologische und soziologische Gegebenheit dar, sondern auch und vor allem eine spezifisch theologische und kirchliche“.1141

 


544 Das Zeugnis des gläubigen Laien geht aus einem Geschenk der Gnade hervor, das dankbar angenommen, gepflegt und zur Reife gebracht wird.
1142 Aus diesem Grund ist ihr Einsatz in der Welt so bedeutsam und steht im Kontrast zur Aktionsmystik des atheistischen Humanismus, der die letzte Grundlegung fehlt und die sich in rein zeitliche Zielsetzungen einordnet. Der eschatologische Horizont ist der Schlüssel zum richtigen Verständnis der menschlichen Wirklichkeiten: Wenn er die endgültigen Güter im Blick hat, ist der gläubige Laie in der Lage, seine eigene irdische Tätigkeit authentisch zu entfalten. Lebensstandard und größtmögliche wirtschaftliche Produktivität sind nicht der einzig gültige Maßstab für die Verwirklichung des Menschen in diesem und noch weniger im zukünftigen Leben: „Der Mensch ist ja nicht auf die zeitliche Ordnung beschränkt, sondern inmitten der menschlichen Geschichte vollzieht er ungeschmälert seine ewige Berufung“.1143

 

b) Die Spiritualität des gläubigen Laien


545 Die gläubigen Laien sind dazu aufgerufen, eine echte Laienspiritualität zu pflegen, durch die sie als neue Männer und Frauen – eingetaucht in des Geheimnis Gottes und eingegliedert in die Gesellschaft, heilig und heilig machend – wiedergeboren werden.
Eine solche Spiritualität gestaltet die Welt im Geist Jesu: Sie befähigt, über die Geschichte hinauszusehen, ohne sich von ihr zu entfernen; Gott leidenschaftlich zu lieben, ohne den Blick von den Mitmenschen abzuwenden, sondern diese so zu sehen, wie der Herr sie sieht, und sie so zu lieben, wie er sie liebt. Es ist eine Spiritualität, die sowohl den allzu sehr nach innen gerichteten Spiritualismus als auch den sozialen Aktivismus meidet und sich in einer lebendigen Synthese ausdrückt, die dem aus so vielen und vielfältigen Gründen widersprüchlichen und zersplitterten Dasein Einheit, Bedeutung und Hoffnung verleiht. Von dieser Spiritualität beseelt, sind die gläubigen Laien imstande, „ihre eigentümliche Aufgabe, vom Geist des Evangeliums geleitet, auszuüben und so wie ein Sauerteig zur Heiligung der Welt gewissermaßen von innen her beizutragen und vor allem durch das Zeugnis ihres Lebens (…) Christus den anderen kundzumachen“.1144

 


546 Die gläubigen Laien müssen ihr spirituelles und moralisches Leben stärken und die für die Erfüllung ihrer sozialen Pflichten erforderlichen Fähigkeiten zur Entfaltung bringen.
Die Vertiefung der inneren Beweggründe und die Aneignung des für ein soziales und politisches Engagement angemessenen Stils sind die Frucht eines dynamischen und immerwährenden Bildungsprozesses, der vor allem darauf ausgerichtet ist, das Leben in seiner Vielschichtigkeit und den Glauben miteinander in Einklang zu bringen. In der Erfahrung des Gläubigen kann es keine „Parallelexistenz“ geben: „auf der einen Seite ein so genanntes »spirituelles« Leben mit seinen Werten und Forderungen und auf der anderen Seite das so genannte »welthafte« Leben, das heißt das Familienleben, das Leben in der Arbeit, in den sozialen Beziehungen, im politischen Engagement und in der Kultur“.1145 Die Synthese von Glauben und Leben erfordert einen Weg, der in kluger Weise von den charakteristischen Elementen des praktizierten Christentums strukturiert ist: dem Bezug auf das Wort Gottes; der liturgischen Feier des christlichen Mysteriums; dem persönlichen Gebet; der authentischen kirchlichen Erfahrung, die um den besonderen Bildungsdienst weiser geistlicher Leiter bereichert wird; der Übung der sozialen Tugenden und dem beharrlichen Bemühen um kulturelle und berufliche Bildung.

 

c) Mit Klugheit handeln


547 Der gläubige Laie muss so handeln, wie es ihm die Klugheit gebietet: Sie ist die Tugend der Unterscheidung, die dazu befähigt, in jeder Situation das wahre Gute zu erkennen und die geeigneten Mittel zu wählen, um dieses zu vollbringen. Mit ihrer Hilfe lassen sich die moralischen Grundsätze auf die je besonderen Fälle anwenden.
Die Klugheit äußert sich in drei Schritten: Sie klärt und bewertet die Situation, regt die Entscheidung an und löst die Handlung aus. Der erste Schritt ist von Überlegung und Beratung gekennzeichnet und dient dazu, das Problem zu untersuchen und die notwendigen Meinungen einzuholen; der zweite ist der bewertende Schritt der Analyse und Beurteilung der Wirklichkeit im Licht des göttlichen Plans; der dritte Schritt ist der der Entscheidung und beruht auf den beiden vorangegangenen Phasen, dank deren es möglich ist, zu erkennen, was getan werden muss.

 


548 Die Klugheit befähigt dazu, mit Realismus und Verantwortung für die Folgen des eigenen Handelns in sich stimmige Entscheidungen zu treffen.
Die weit verbreitete Ansicht, die die Klugheit mit Schläue, utilitaristischer Berechnung und Misstrauen oder mit Ängstlichkeit und Unschlüssigkeit gleichsetzt, hat wenig mit dem richtigen Verständnis dieser Tugend zu tun, die der praktischen Vernunft zuzuordnen ist und als ein Maßstab für die anderen Tugenden hilft, besonnen und mutig zu entscheiden, was getan werden muss. Die Klugheit bestätigt, dass das Gute eine Pflicht ist, und zeigt den Weg an, den die Person wählt, um dieser Pflicht nachzukommen.1146 Letztlich ist sie eine Tugend, die ein reifes Denken und Verantwortungsbewusstsein voraussetzt, damit aus der objektiven Kenntnis der Situation heraus und in dem Willen, das Richtige zu tun, eine Entscheidung getroffen werden kann.1147<

 

d) Soziallehre und Laienvereinigungen


549 Die Soziallehre der Kirche muss zum ergänzenden Bestandteil der Bildung des gläubigen Laien werden.
Die Erfahrung lehrt, dass die Bildungsarbeit normalerweise innerhalb kirchlicher Laienverbände möglich ist, die den klaren „Kriterien der Kirchlichkeit“ entsprechen:1148 „Auch die Gruppen, Vereinigungen und Bewegungen haben eine Aufgabe für die Erziehung und Ausbildung der Laien zu erfüllen. Sie können, den jeweiligen Methoden entsprechend, ihren Mitgliedern eine Erziehung und Bildung anbieten, die in ihrer eigenen apostolischen Erfahrung verankert ist. Ferner ist ihnen die Chance gegeben, die Erziehung und Bildung, die ihre Mitglieder von anderen Menschen und Gemeinschaften empfangen, zu integrieren, zu konkretisieren und spezifisch anzuwenden“.1149 Die Soziallehre der Kirche unterstützt und erhellt die Rolle der Vereinigungen, der Bewegungen und der Gruppen von Laien, die sich dafür einsetzen, die verschiedenen Bereiche der zeitlichen Ordnung mit christlichem Leben zu durchdringen:1150 „Die communio der Kirche, die schon im Tun der Einzelperson gegenwärtig und wirksam wird, findet einen besonderen Ausdruck im gemeinschaftlichen Tun der Laien, das heißt in ihrem gemeinsamen Einsatz, wenn sie mitverantwortlich am Leben und an der Sendung der Kirche teilnehmen“.1151

 


550 Für kirchliche Vereinigungen, die sich für die Seelsorge im sozialen Bereich einsetzen, ist die Soziallehre der Kirche von größter Wichtigkeit.
Sie stellen einen besonderen Bezugspunkt dar, weil sie sich entsprechend ihrem kirchlichen Profil im sozialen Leben einsetzen und auf diese Weise deutlich machen, wie wichtig das Gebet, das Nachdenken und der Dialog sind, wenn es darum geht, sich auf die sozialen Gegebenheiten einzulassen und sie zu verbessern. In jedem Fall gilt die Unterscheidung „zwischen dem, was die Christen als Einzelne oder im Verbund im eigenen Namen als Staatsbürger, die von ihrem christlichen Gewissen geleitet werden, und dem, was sie im Namen der Kirche zusammen mit ihren Hirten tun“.1152 Auch die Berufsverbände, die ihre Mitglieder innerhalb eines bestimmten professionellen oder kulturellen Bereichs im Namen der christlichen Berufung und Sendung versammeln, können einen wertvollen Beitrag zum christlichen Reifeprozess leisten. So formt beispielsweise eine katholische Ärztevereinigung das Urteilsvermögen ihrer Mitglieder angesichts der zahlreichen Anforderungen, die die Medizin, die Biologie und andere Wissenschaften an die berufliche Kompetenz, aber auch an das Gewissen und den Glauben des Arztes stellen. Entsprechendes gilt für die Verbände katholischer Lehrer, Juristen, Unternehmer, Arbeiter, Sportler, Umweltschützer … Vor diesem Hintergrund entfaltet die Soziallehre ihre wirkungsvolle Bildungsarbeit im Hinblick auf das Gewissen jeder einzelnen Person und die Kultur eines ganzen Landes.

 

e) Der Dienst in den verschiedenen Bereichen des sozialen Lebens


551 Die Gegenwart des gläubigen Laien im gesellschaftlichen Bereich ist von der Haltung des Dienens bestimmt, die Zeichen und Ausdruck der Liebe ist und sich im familiären, kulturellen, wirtschaftlichen, politischen und im Arbeitsleben in je eigener Weise manifestiert:
Indem sie den jeweiligen Anforderungen ihres Wirkungsbereichs nachkommen, bringen die gläubigen Laien die Wahrheit ihres Glaubens und zugleich die Wahrheit der kirchlichen Soziallehre zum Ausdruck, die dann voll und ganz verwirklicht ist, wenn sie im konkreten Bezug auf die zu lösenden sozialen Probleme gelebt wird. Es geht hier tatsächlich um die Glaubwürdigkeit der Soziallehre selbst, die nicht nur von ihrer inneren Stimmigkeit und Logik, sondern in erster Linie vom Zeugnis der Werke abhängt.1153 Im dritten Jahrtausend der christlichen Zeitrechnung öffnen sich die gläubigen Laien mit ihrem Zeugnis allen Menschen und machen sich mit ihnen gemeinsam zum Sprachrohr für die dringendsten Anliegen unserer Zeit: „Was diese Heilige Synode aus dem Schatz der kirchlichen Lehre vorlegt, will allen Menschen unserer Zeit helfen, ob sie an Gott glauben oder ihn nicht ausdrücklich anerkennen, klarer ihre Berufung unter jeder Hinsicht zu erkennen, die Welt mehr entsprechend der hohen Würde des Menschen zu gestalten, eine weltweite und tiefer begründete Brüderlichkeit zu erstreben und aus dem Antrieb der Liebe in hochherzigem, gemeinsamem Bemühen den dringenden Erfordernissen unserer Zeit gerecht zu werden“.1154

 

1. Der Dienst an der menschlichen Person


552 Unter den Bereichen des sozialen Engagements der Gläubigen ragt insbesondere der Dienst an der menschlichen Person hervor:
Die Stärkung der Würde jeder Person, die das kostbarste Gut ist, das der Mensch besitzt, „ist eine wesentliche Aufgabe, ja in einem gewissen Sinn die zentrale und alle anderen einschließende Aufgabe im Kontext des Dienstes an der Menschheitsfamilie, zu dem die Kirche und in ihr die Laien berufen sind“.1155 Der erste Schritt, diese Aufgabe zu erfüllen, besteht in dem Bemühen um die eigene innere Erneuerung, denn die Geschichte der Menschheit wird nicht von einem unpersönlichen Determinismus vorangetrieben, sondern von Subjekten, die zusammenwirken und durch ihr freies Handeln die soziale Ordnung bestimmen. Es ist nicht so, dass die gesellschaftlichen Institutionen gleichsam von selbst und automatisch das Wohl aller gewährleisten würden: Die „innere Erneuerung im christlichen Geiste“1156 muss dem Bemühen um eine bessere Gesellschaft gemäß dem sozialen „Reformprogramm der Kirche (…) in sozialer Gerechtigkeit und sozialer Liebe“1157 vorangehen. Aus der Bekehrung des Herzens entspringt das Bedürfnis, sich um den als Bruder geliebten Mitmenschen zu kümmern. Dieses Bedürfnis lässt das Bemühen um die Veränderung von Institutionen, Strukturen und Lebensbedingungen, die der Menschenwürde widersprechen, wie eine Pflicht erscheinen. Deshalb müssen sich die gläubigen Laien gleichzeitig für die Bekehrung der Herzen und die Verbesserung der Strukturen einsetzen; dabei müssen sie die historische Situation berücksichtigen und zulässige Mittel gebrauchen, um Institutionen zu verwirklichen, in denen die Würde aller Menschen wirklich geachtet und gefördert wird.

 


553 Die Stärkung der Menschenwürde beinhaltet vor allem die Verkündigung des unverletzlichen Rechts auf Leben vom Moment der Empfängnis an bis zu seinem natürlichen Ende.
Dies ist das erste aller Rechte der Person und gleichzeitig die Voraussetzung für alle anderen.1158 Der Respekt vor der personalen Würde verlangt außerdem die Anerkennung der religiösen Dimension des Menschen, die „keine lediglich »konfessionelle« Forderung“ ist, „sondern eine Notwendigkeit, die in der Realität des Menschseins selbst ihre unausrottbare Wurzel hat“.1159 Die tatkräftige Anerkennung des Rechts auf Gewissens- und Religionsfreiheit ist eines der höchsten Güter und eine der schwerwiegendsten Verpflichtungen eines Volkes, das das Wohl der Person und der Gesellschaft wirklich gewährleisten will.1160 Im gegenwärtigen kulturellen Kontext ist der Schutz der Ehe und der Familie eine Aufgabe von herausragender Dringlichkeit, die nur in angemessener Weise gelöst werden kann, wenn man davon überzeugt ist, dass diesen Einrichtungen eine einzigartige und unersetzliche Bedeutung für die authentische Entwicklung des menschlichen Zusammenlebens zukommt.1161

 

2. Der Dienst an der Kultur


554 Die Kultur muss für die Kirche und die einzelnen Christen ein bevorzugter Bereich der Anwesenheit und des Engagements sein.
Die Kluft zwischen dem christlichen Glauben und dem alltäglichen Leben ist vom Zweiten Vatikanischen Konzil als einer der schwersten Irrtümer unserer Zeit bezeichnet worden.1162 Der Verlust des metaphysischen Horizonts und der Gottessehnsucht in narzisstischer Selbstbezogenheit und einem von der Fülle des Angebots geprägten konsumistischen Lebensstil; die Vorrangstellung, die der Technologie und einer als Selbstzweck betriebenen Forschung zugebilligt wird; die Überbewertung des Erscheinungsbildes, der Imagesuche, der Kommunikationstechniken: all diese Phänomene müssen in ihren kulturellen Zusammenhängen begriffen und zum zentralen Thema der menschlichen Person, ihres umfassenden Wachstums, ihrer Fähigkeit, mit anderen Menschen zu kommunizieren und in Beziehung zu treten, und ihrer kontinuierlichen Auseinandersetzung mit den großen Fragen des Daseins in Bezug gesetzt werden. Man muss sich vor Augen halten, dass „die Kultur das ist, wodurch der Mensch mehr Mensch wird, mehr »ist«, dem »Sein« näher kommt“.1163

 


555 Ein besonderes Betätigungsfeld der gläubigen Laien muss die Pflege einer vom Evangelium inspirierten gesellschaftlichen und politischen Kultur sein
. Die jüngere Geschichte hat die Schwäche und das restlose Scheitern kultureller Sichtweisen gezeigt, die vor allem auf gesellschaftlicher und politischer Ebene lange Zeit erfolgreich waren und von vielen geteilt worden sind. Vor diesem Hintergrund waren die Katholiken in verschiedenen Ländern vor allem in den Jahrzehnten nach dem Zweiten Weltkrieg in der Lage, ein hohes Engagement zu entwickeln, das heute mit immer größerer Deutlichkeit die Tragfähigkeit ihrer Inspiration und ihres Wertebestands bezeugt. Das soziale und politische Engagement der Katholiken ist nämlich nie auf die bloße Umgestaltung von Strukturen begrenzt, weil es auf einer Kultur basiert, die die Forderungen des Glaubens und der Moral aufnimmt und Rechenschaft über sie ablegt, indem es sie zur Grundlage und zum Ziel konkreter Planungen macht. Wenn dieses Bewusstsein schwächer wird, verurteilen sich die Katholiken selbst zur kulturellen Diaspora, und ihre Vorschläge werden zunehmend eindimensional und unzulänglich. Den Bestand der katholischen Tradition, ihre Werte, ihre Inhalte, das gesamte geistige, intellektuelle und moralische Erbe des Katholizismus in aktualisierten kulturellen Begriffen darzustellen hat auch heute hohe Dringlichkeit. Der Glaube an Jesus Christus, der seinen eigenen Worten zufolge „der Weg und die Wahrheit und das Leben“ (Joh 14, 6) ist, drängt die Christen dazu, sich mit immer neuem Engagement für die Schaffung einer vom Evangelium inspirierten gesellschaftlichen und politischen Kultur einzusetzen.1164

 


556 Die umfassende Vervollkommnung der Person und das Wohl der gesamten Gesellschaft sind die wesentlichen Ziele der Kultur:
1165 Folglich hat die ethische Dimension der Kultur im sozialen und politischen Handeln der gläubigen Laien Vorrang. Die mangelnde Aufmerksamkeit für diese Dimension macht die Kultur leicht zu einem Werkzeug der Verarmung der Menschheit. Eine Kultur kann unfruchtbar und dekadent werden, wenn sie sich „in sich selber verschließt und veraltete Lebensformen zu verewigen sucht, indem sie jeden Austausch und jede Auseinandersetzung über die Wahrheit vom Menschen ablehnt“.1166 Die Schaffung einer Kultur, die den Menschen zu bereichern vermag, setzt dagegen voraus, dass die ganze Person miteinbezogen wird; dass sie ihre Kreativität, ihre Intelligenz und ihre Kenntnis des Menschen und der Welt entfaltet und überdies ihre Fähigkeit zu Selbstbeherrschung, persönlichem Opfer, Solidarität und Bereitschaft zugunsten des Gemeinwohls einsetzt.1167

 


557 Das soziale und politische Engagement des gläubigen Laien im kulturellen Bereich folgt heute bestimmten Leitgedanken. Der erste ist der Versuch, jedem das Recht auf eine menschliche und zivile Kultur zu garantieren,
„das entsprechend der Würde der menschlichen Person allen ohne Unterschied der Rasse, des Geschlechts, der Nation, der Religion oder der sozialen Stellung zukommt“.1168 Dieses Recht beinhaltet das Recht der Familien und der Personen auf eine freie und offene Schule; den freien Zugang zu den sozialen Kommunikationsmitteln, was voraussetzt, dass jede Form von Monopolbildung und ideologischer Kontrolle unterbunden wird; die Freiheit der Forschung, der Verbreitung von Gedankengut, der Diskussion und des Vergleichs. Die Armut vieler Völker wurzelt auch in verschiedenen Formen der kulturellen Benachteiligung und der Missachtung kultureller Rechte. Der Einsatz für die Erziehung und die Bildung der Person stellt schon immer das vorrangige Anliegen des sozialen Wirkens der Christen dar.

 


558 Die zweite Herausforderung an das Engagement des gläubigen Laien betrifft den Inhalt der Kultur, also die Wahrheit.
Die Frage der Wahrheit ist wesentlich für die Kultur, denn es bleibt „Verpflichtung eines jeden, die Totalität der menschlichen Person zu wahren, die vor allem durch die Werte der Vernunft, des Willens, des Gewissens und der Brüderlichkeit bestimmt ist“.1169 Alle historischen Kulturformen müssen sich in ihrer Transparenz und in ihrem Wahrheitsgehalt am Kriterium der richtigen Anthropologie messen lassen. Das Engagement des Christen auf kulturellem Gebiet stellt sich allen verkürzten und ideologischen Sichtweisen vom Menschen und vom Leben entgegen. Die Dynamik der Öffnung zur Wahrheit hin wird vor allem durch die Tatsache garantiert, dass „die Kulturen der einzelnen Nationen (…) im Grunde nur verschiedene Weisen [sind], sich der Frage nach dem Sinn der eigenen Existenz zu stellen“.1170

 


559 Die Christen müssen alles daransetzen, um die religiöse Dimension der Kultur voll und ganz zur Geltung zu bringen; diese Aufgabe ist sehr wichtig und für die Qualität des menschlichen Lebens auf individueller wie gesellschaftlicher Ebene dringend notwendig.
Die Frage, die sich aus dem Mysterium des Lebens erhebt und auf das noch größere Mysterium, das Mysterium Gottes, verweist, steht in der Mitte jeder Kultur; wird sie übergangen, nimmt die Kultur und das sittliche Leben der Nationen Schaden.1171 Die echte religiöse Di- mension ist für den Menschen wesentlich und befähigt ihn, seinen verschiedenen Tätigkeiten einen Horizont zu eröffnen, der ihnen Bedeutung und Richtung gibt. Die Religiosität oder Spiritualität des Menschen äußert sich in den Formen der Kultur, denen sie Lebenskraft und Inspiration gibt. Das bezeugen die unzähligen Kunstwerke aller Epochen. Wenn die religiöse Dimension einer Person oder eines Volkes in Abrede gestellt wird, dann wird die Kultur selbst verstümmelt und verschwindet zuweilen sogar ganz.

 


560 In ihrem Einsatz für eine authentische Kultur sollten die gläubigen Laien den Massenmedien besondere Aufmerksamkeit schenken, und zwar vor allem im Hinblick auf die Inhalte der unzähligen von den Personen getroffenen Entscheidungen:
Diese Entscheidungen haben, auch wenn sie von Gruppe zu Gruppe oder von Individuum zu Individuum unterschiedlich sind, sämtlich ein moralisches Gewicht und müssen auch unter diesem Aspekt bewertet werden. Um eine richtige Entscheidung zu treffen, muss man die Normen der sittlichen Ordnung kennen und getreu anwenden.1172 Die Kirche bietet eine lange Tradition der Weisheit, die in der göttlichen Offenbarung und im menschlichen Denken verwurzelt ist1173 und deren theologische Ausrichtung „sowohl gegenüber der »atheistischen« Lösung, die den Menschen seiner fundamentalen Bausteine, nämlich des geistlichen, beraubt, als auch gegenüber den permissiven und konsumistischen Lösungen, die es unter verschiedenen Vorwänden darauf abgesehen haben, ihn von seiner Unabhängigkeit von jedem Gesetz und von Gott zu überzeugen“,1174 als ein wichtiges Korrektiv fungiert. Diese Tradition will die sozialen Kommunikationsmittel nicht abwerten, sondern sich in ihren Dienst stellen: „Die kirchliche Kultur der Weisheit kann die Informationskultur der Medien davor bewahren, zu einer sinnlosen Anhäufung von Fakten zu werden“.1175

 


561 Die gläubigen Laien sollten die Medien als mögliche und machtvolle Werkzeuge der Solidarität betrachten:
„Solidarität ergibt sich aus einer wahren und rechten Kommunikation und dem Fluss von Ideen, die Kenntnis und Achtung anderer Menschen fördern“.1176 Das geschieht nicht, wenn die sozialen Kommunikationsmittel dazu benutzt werden, Wirtschaftssysteme aufzubauen und zu unterstützen, die der Gewinnsucht und Habgier dienen. Angesichts schwerer Ungerechtigkeiten stellt die Entscheidung, einige Aspekte des menschlichen Leidens gänzlich zu ignorieren, eine Haltung dar, die nicht geduldet werden kann.1177 Die Strukturen und die Politik der Kommunikation sowie die Verfügbarkeit der Technologie sind Faktoren, die dazu beitragen, dass einige Personen „reich“ und andere „arm“ an Informationen sind – und das in einer Zeit, da von der Information nicht nur der Wohlstand, sondern sogar das Überleben abhängt. Auf diese Weise tragen die sozialen Kommunikationsmittel zu Ungerechtigkeiten und Ungleichgewichten bei und werden somit zu Mitverursachern jener Leiden, über die sie berichten. Die Kommunikations- und Informationstechnologie und die Ausbildung im Hinblick auf ihren Gebrauch müssen darauf ausgerichtet sein, diese Ungerechtigkeiten und diese Ungleichgewichte zu beseitigen.

 


562 Nicht nur die Berufsausübung im Bereich der sozialen Kommunikationsmittel bringt ethische Verpflichtungen mit sich. Auch die Nutznießer sind in die Pflicht genommen. Wer beruflich mit sozialen Kommunikationsmitteln zu tun hat und versucht, Verantwortung zu übernehmen, der verdient auch ein Publikum, das das Seine dazu beiträgt.
Die erste Pflicht derer, die soziale Kommunikationsmittel benutzen, besteht in der Einschätzung und Auswahl. Die Eltern, die Familien und die Kirche haben hier eine klare und unausweichliche Verantwortung. An alle, die in den verschiedenen Bereichen der sozialen Kommunikation tätig sind, richtet sich die nachdrückliche und deutliche Mahnung des heiligen Paulus: „Legt deshalb die Lüge ab und redet untereinander die Wahrheit; denn wir sind als Glieder miteinander verbunden. (…) Über eure Lippen komme kein böses Wort, sondern nur ein gutes, das den, der es braucht, stärkt, und dem, der es hört, Nutzen bringt“ (Eph 4, 25.29). Die wesentlichen ethischen Forderungen an die sozialen Kommunikationsmittel bestehen darin, dass sie der Person durch die Errichtung einer auf Solidarität, Gerechtigkeit und Liebe gegründeten menschlichen Gemeinschaft und durch die Verbreitung der Wahrheit über das menschliche Leben und seine endgültige Erfüllung in Gott dienen sollen.1178 Im Licht des Glaubens muss die menschliche Kommunikation als der Weg von Babel zum Pfingstereignis verstanden werden, das heißt als das persönliche und gesellschaftliche Bemühen, den Zusammenbruch der Kommunikation zu überwinden (vgl. Gen 11, 4–8) und sich der Sprachengabe (vgl. Apg 2, 5–11), der durch die Kraft des vom Sohn gesandten Geistes erneuerten Kommunikation zu öffnen.

 

3. Der Dienst an der Wirtschaft


563 Angesichts der Vielschichtigkeit der gegenwärtigen wirtschaftlichen Zusammenhänge wird sich der gläubige Laie in seinem Handeln von den Grundsätzen des sozialen Lehramts leiten lassen.
Diese müssen im wirtschaftlichen Bereich bekannt und akzeptiert sein: Wenn diese Grundsätze, vor allem der von der zentralen Bedeutung der menschlichen Person, missachtet werden, beeinträchtigt dies die Qualität der wirtschaftlichen Tätigkeit.1179 Das Engagement des Christen wird sich auf dem Gebiet der kulturellen Reflexion auch in dem Bemühen um eine Einschätzung der aktuellen sozioökonomischen Entwicklungsmodelle äußern. Die Frage der Entwicklung auf ein ausschließlich technisches Problem zu reduzieren würde bedeuten, sie ihres wahren Inhalts zu berauben, der „die Würde des Menschen und der Völker berührt“.1180

 


564 Die Experten für Wirtschaftswissenschaften, die in diesem Bereich Tätigen und die politisch Verantwortlichen müssen sich der dringenden Notwendigkeit bewusst werden, die Wirtschaft neu zu überdenken,
indem sie einerseits die dramatische materielle Armut von Milliarden von Menschen und andererseits die Tatsache berücksichtigen, dass „die heutigen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Strukturen Mühe damit haben, den Anforderungen einer echten Entwicklung zu entsprechen“.1181 Die legitimen Forderungen der wirtschaftlichen Effizienz müssen besser mit den Prinzipien der politischen Beteiligung und der sozialen Gerechtigkeit in Einklang gebracht werden. Konkret bedeutet dies, dass das Netzwerk der wirtschaftlichen, politischen und sozialen Interdependenz, die durch die derzeitigen Globalisierungsprozesse noch verstärkt wird, aus Solidarität geflochten werden muss.1182 In diesem Bemühen um ein neues, klar profiliertes Denken, das dazu bestimmt ist, sich auf die Konzeptionen der wirtschaftlichen Realität auszuwirken, erweisen sich die Vereinigungen mit christlicher Zielsetzung als wertvoll, die im wirtschaftlichen Umfeld agieren: Arbeiter-, Unternehmer- und Wirtschaftsverbände.

 

4. Der Dienst an der Politik


565 Für die gläubigen Laien ist die Politik eine qualifizierte und anspruchsvolle Form des christlichen Engagements im Dienst an den anderen.
1183 Das vom Geist des Dienens bestimmte Streben nach dem Gemeinwohl; die Übung der Gerechtigkeit mit besonderer Aufmerksamkeit für die Situationen der Armut und des Leidens; der Respekt vor der Autonomie der irdischen Wirklichkeiten; das Subsidiaritätsprinzip; die Förderung des Dialogs und des Friedens auf der Grundlage der Solidarität: das sind die Richtlinien, an denen sich das politische Wirken der christlichen Laien orientieren muss. Alle Gläubigen sind als Träger der bürgerlichen Rechte und Pflichten dazu aufgerufen, diese Richtlinien zu respektieren; in besonderem Maße müssen sie aber von denjenigen berücksichtigt werden, die in der Verwaltung der vielschichtigen Problemfelder des öffentlichen Lebens in den örtlichen Behörden oder in nationalen und internationalen Einrichtungen direkte und institutionelle Aufgaben wahrnehmen.

 


566 Die mit der Verantwortung in den gesellschaftlichen und politischen Institutionen verbundenen Aufgaben erfordern ein strenges und klares Engagement, das in seinen gedanklichen Beiträgen zur politischen Debatte, in seiner Planung und in seinen praktischen Entscheidungen die absolute Notwendigkeit einer moralischen Prägung des sozialen und politischen Lebens deutlich machen kann.
Eine nicht ausreichende Beachtung der moralischen Dimension führt zur Entmenschlichung des Gemeinschaftslebens und der sozialen und politischen Einrichtungen und verfestigt die „Strukturen der Sünde“:1184 „Wenn die Christen politisch in Übereinstimmung mit dem eigenen Gewissen leben und handeln, sind sie nicht Auffassungen ausgeliefert, die dem politischen Einsatz fremd sind, und betreiben auch nicht eine Form von Konfessionalismus. Vielmehr leisten sie auf diese Weise ihren stimmigen Beitrag, damit durch die Politik eine soziale Ordnung entsteht, die gerechter ist und mehr der Würde des Menschen entspricht“.1185

 


567 Im Zusammenhang mit dem politischen Engagement des gläubigen Laien müssen sich die Christen besonders sorgfältig auf die Ausübung von Macht vorbereiten, zu der sie insbesondere dann verpflichtet sind, wenn sie den demokratischen Regeln gemäß durch das Vertrauen ihrer Mitbürger zu einer solchen Aufgabe berufen werden.
Sie müssen das System der Demokratie zu schätzen wissen, da „es die Beteiligung der Bürger an den politischen Entscheidungen sicherstellt und den Regierten die Möglichkeit garantiert, sowohl ihre Regierungen zu wählen und zu kontrollieren als auch dort, wo es sich als notwendig erweist, sie auf friedliche Weise zu ersetzen“,1186 und sie müssen geheime Machtgruppen, die die Arbeit der rechtmäßigen Institutionen beeinflussen oder untergraben wollen, zurückdrängen. Die Ausübung der Autorität muss dienenden Charakter haben und sich immer im Rahmen des Sittengesetzes und im Sinne des Gemeinwohls vollziehen:1187 Wer politische Autorität ausübt, muss die Kräfte aller Bürger auf dieses eine Ziel hin bündeln, und er sollte dies nicht in autoritärer Weise tun, sondern sich dabei der Kraft einer von der Freiheit inspirierten Sittlichkeit bedienen.

 


568 Der gläubige Laie ist dazu aufgerufen, in den konkreten politischen Situationen einzuschätzen, welche Schritte realistisch sind und unternommen werden können, um die moralischen Prinzipien und Werte des sozialen Lebens umzusetzen.
Das erfordert eine Methode der persönlichen und gemeinschaftlichen Urteilsbildung,1188 die um einige Kernpunkte herum angelegt ist: die Kenntnis und Analyse der Situationen mit Hilfe der Sozialwissenschaften und geeigneter Mittel; das systematische Nachdenken über die Realität im Licht der unveränderlichen Botschaft des Evangeliums und der Soziallehre der Kirche; das Erkennen von Wahlmöglichkeiten, die auf eine positive Entwicklung der gegenwärtigen Situation ausgerichtet sind. Aus der Tiefe des Zuhörens und der Deutung der Wirklichkeit können konkrete und wirkungsvolle Entscheidungen zur Tat erwachsen; doch darf man nicht den Fehler machen, sie absolut zu setzen, denn kein Problem wird je endgültig gelöst werden können: „Der Glaube hat nie beansprucht, die sozialpolitischen Inhalte in ein strenges Schema zu zwängen. Man war sich immer bewusst, dass die Geschichte, in der der Mensch lebt, unvollkommene Situationen und oft rasche Veränderungen mit sich bringt“.1189

 


569 Beispielhaft im Hinblick auf die Anwendung der Urteilskraft ist die Funktionsweise des demokratischen Systems. Dieses wird heute von vielen in einer agnostischen und relativistischen Sichtweise betrachtet, die dazu verleitet, die Wahrheit als ein von der Mehrheit bestimmtes und von dem jeweiligen politischen Gleichgewicht beeinflusstes Produkt zu betrachten.
1190 Vor diesem Hintergrund wiegt die Verpflichtung zur Urteilsbildung besonders schwer, wenn es um Bereiche wie die Objektivität und Richtigkeit von Informationen, die wissenschaftliche Forschung oder wirtschaftliche Entscheidungen geht, die sich auf das Leben der Ärmsten auswirken – oder um Realitäten, die auf grundlegende und unverzichtbare moralische Forderungen wie die Heiligkeit des Lebens, die Unauflöslichkeit der Ehe und die Stärkung der auf der Ehe zwischen einem Mann und einer Frau gegründeten Familie verweisen. In dieser Situation sind einige grundlegende Kriterien hilfreich: die Unterscheidung und zugleich die Verbindung zwischen der gesetzlichen und der sittlichen Ordnung; die Treue zur eigenen Identität und gleichzeitig die Bereitschaft zum Dialog mit allen; die Notwendigkeit, dass der Christ sich in seinem Urteil und in seinem sozialen Engagement auf die dreifache und unteilbare Treue zu den natürlichen, sittlichen und übernatürlichen Werten bezieht, indem er die legitime Autonomie der zeitlichen Wirklichkeiten respektiert, das Bewusstsein von der jedem sozialen und politischen Problem innewohnenden ethischen Dimension fördert und seine Aufgabe im Geist des Evangeliums Jesu Christi erfüllt.

 


570 Wenn in Bereichen und in Situationen, die auf grundlegende ethische Forderungen verweisen, legislative und politische Entscheidungen vorgeschlagen oder getroffen werden, die den christlichen Prinzipien und Werten widersprechen, lehrt die Kirche „dass das gut gebildete christliche Gewissen niemandem gestattet, mit der eigenen Stimme die Umsetzung eines politischen Programms zu unterstützen, in dem die grundlegenden Inhalte des Glaubens und der Moral durch alternative oder diesen Inhalten widersprechende Vorschläge umgestoßen werden“.
1191 Gesetzt den Fall, dass es nicht möglich ist, die Umsetzung solcher politischer Programme abzuwenden oder die betreffenden Gesetze zu verhindern oder außer Kraft zu setzen, dann wäre es, so das Lehramt, einem Abgeordneten, dessen persönliche und unbedingte Opposition in dieser Sache deutlich geworden und allen bekannt ist, erlaubt, Vorschläge zu unterstützen, die dazu dienen, den Schaden dieser Programme und Gesetze zu begrenzen und die negativen Auswirkungen auf der Ebene der Kultur und der öffentlichen Moral zu verringern. Beispielhaft ist in dieser Hinsicht der Fall einer Gesetzgebung zum Schwangerschaftsabbruch.1192 Das Votum des betreffenden Abgeordneten darf auf keinen Fall als Zustimmung zu einem ungerechten Gesetz, sondern lediglich als ein Beitrag gedeutet werden, um die negativen Folgen einer Gesetzesmaßnahme zu verringern, die von denjenigen verantwortet werden muss, die sie in Kraft gesetzt haben. Man muss sich vor Augen halten, dass das christliche Zeugnis angesichts der vielfältigen Situationen, in denen grundlegende und unverzichtbare moralische Forderungen auf dem Spiel stehen, als unabdingbare Pflicht zu betrachten ist, die sogar das Opfer des eigenen Lebens, das Martyrium im Namen der Liebe und der Menschenwürde zur Folge haben kann.1193 Die Geschichte von zwanzig Jahrhunderten, auch des vergangenen, ist reich an Märtyrern der christlichen Wahrheit, Zeugen des Glaubens, der Hoffnung und der Liebe des Evangeliums. Das Martyrium ist das Zeugnis der Ausrichtung der eigenen Person an Christus, die ihren erhabensten Ausdruck im Vergießen des eigenen Blutes findet, gemäß der Lehre des Evangeliums: „Wenn das Weizenkorn (…) in die Erde fällt und stirbt, (…) bringt es reiche Frucht“ (Joh 12, 24).

 


571 Das politische Engagement der Katholiken wird häufig an der „Laizität“, also der Unterscheidung zwischen der politischen und der religiösen Sphäre gemessen.
1194 Diese Unterscheidung ist „ein von der Kirche akzeptierter und anerkannter Wert, der zu den Errungenschaften der Zivilisation gehört“.1195 Die katholische Sittenlehre schließt jedoch eine Sichtweise, die die Laizität als Unabhängigkeit vom Sittengesetz versteht, kategorisch aus: „»Laizität« bedeutet nämlich in erster Linie Respekt vor jenen Wahrheiten, die der natürlichen Erkenntnis von dem in der Gesellschaft lebenden Menschen entspringen, auch wenn diese Wahrheiten zugleich von einer bestimmten Religion gelehrt werden, weil es nur eine Wahrheit gibt“.1196 Die Wahrheit aufrichtig zu suchen und die moralischen Wahrheiten, die das gesellschaftliche Leben betreffen – Gerechtigkeit, Freiheit, Achtung vor dem Leben und den anderen Rechten der Person –, zu stärken und zu verteidigen ist das Recht und die Pflicht aller Mitglieder einer sozialen und politischen Gemeinschaft. Wenn das Lehramt der Kirche sich zu Fragen des gesellschaftlichen und politischen Lebens äußert, widerspricht dies nicht den Forderungen einer richtig verstandenen Laizität, denn sie will damit „weder politische Macht ausüben noch die freie Meinungsäußerung der Katholiken über kontingente Fragen einschränken. Es beabsichtigt jedoch – entsprechend der ihm eigenen Aufgabe –, das Gewissen der Gläubigen zu unterweisen und zu erleuchten, und zwar vor allem jener, die sich im politischen Leben einsetzen, damit ihr Handeln immer der umfassenden Förderung der Person und des Gemeinwohls dient. Die Soziallehre der Kirche stellt keine Einmischung in die Regierung der einzelnen Länder dar. Aber sie beinhaltet für die gläubigen Laien gewiss eine moralische Verpflichtung zu einem kohärenten Leben, die ihrem Gewissen innewohnt, welches einzig und unteilbar ist“.1197

 


572 Das Prinzip der Laizität schließt auch den Respekt vor jeder religiösen Konfession von Seiten des Staates mit ein, „der die freie Ausübung der gottesdienstlichen, spirituellen, kulturellen und karitativen Aktivitäten der Glaubensgemeinschaften garantiert. In einer pluralistischen Gesellschaft ist die Laizität ein Ort der Kommunikation zwischen den verschiedenen spirituellen Traditionen und der Nation“.
1198 Leider bestehen auch in den demokratischen Gesellschaftsformen noch immer Ausprägungen eines intoleranten Laizismus, die die politische und kulturelle Bedeutung des Glaubens in jeder Form behindern und versuchen, das soziale und politische Engagement der Christen in Misskredit zu bringen, weil diese sich in den von der Kirche gelehrten Wahrheiten wiedererkennen und der moralischen Pflicht gehorchen, in Übereinstimmung mit ihrem eigenen Gewissen zu handeln; man geht sogar so weit, in noch radikalerer Weise die natürliche Ethik selbst zu leugnen. Diese Leugnung, die eine Situation der sittlichen Anarchie und ihre offensichtliche Konsequenz, nämlich das Recht des Stärkeren über den Schwächeren, anstrebt, kann von keiner Form des legitimen Pluralismus akzeptiert werden, weil sie die Grundlagen des menschlichen Zusammenlebens selbst untergräbt. Bei diesem Stand der Dinge würde „die Marginalisierung des Christentums (…) nicht den zukünftigen Entwurf einer Gesellschaft und die Eintracht unter den Völkern fördern, sondern die geistigen und kulturellen Grundlagen der Zivilisation selbst bedrohen“.1199

 


573 Ein Bereich, in dem das Urteilsvermögen der gläubigen Laien in besonderer Weise gefordert ist, betrifft die Wahl der politischen Instrumente, also die Zugehörigkeit zu einer Partei oder anderen Ausdrucksformen der politischen Beteiligung. Es gilt eine Entscheidung zu treffen, die mit den Werten übereinstimmt, und dabei auch die tatsächlichen Umstände zu berücksichtigen.
In jedem Fall muss die Entscheidung, wie auch immer sie ausfällt, in der Liebe wurzeln und dem Streben nach dem Gemeinwohl dienen.1200 Die Forderungen des christlichen Glaubens werden sich schwerlich innerhalb einer einzigen politischen Position wiederfinden lassen: Die Behauptung, dass eine Partei oder ein politisches Lager die Forderungen des christlichen Glaubens und Lebens vollständig erfülle, führt zu gefährlichen Missverständnissen. Der Christ kann keine Partei finden, die den aus seinem Glauben und seiner Kirchenzugehörigkeit entspringenden ethischen Forderungen voll und ganz entspricht: Deshalb soll seine Zugehörigkeit zu einem politischen Lager niemals ideologisch, sondern immer kritisch sein, damit die Partei und ihr politisches Programm dazu ermuntert werden, Formen einer immer größeren Aufmerksamkeit für das Erreichen des wahren Gemeinwohls zu entwickeln, zu dem auch das spirituelle Ziel des Menschen gehört.1201

 


574 Die Unterscheidung zwischen den Anforderungen des Glaubens und den soziopolitischen Optionen einerseits und den Positionen einzelner Christen sowie der christlichen Gemeinschaft als solcher andererseits führt dazu, dass die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei oder Richtung zumindest innerhalb der Grenzen von Parteien und Positionen, die nicht mit dem Glauben und den Werten des Christentums unvereinbar sind, als eine persönliche Entscheidung zu betrachten ist.
1202 Die Wahl der Partei, der Zugehörigkeit, der Personen, denen das öffentliche Leben anvertraut werden soll, verpflichtet zwar das Gewissen jedes Einzelnen, kann aber dennoch keine ausschließlich individuelle Entscheidung sein: „Das ist vielmehr Sache der christlichen Gemeinschaften; sie müssen die Verhältnisse ihres jeweiligen Landes objektiv abklären, müssen mit dem Licht der unwandelbaren Lehre des Evangeliums hineinleuchten und der Soziallehre der Kirche Grundsätze für die Denkweise, Normen für die Urteilsbildung und Direktiven für die Praxis entnehmen“.1203 In jedem Fall hat „niemand das Recht (…), die Autorität der Kirche ausschließlich für sich und seine eigene Meinung in Anspruch zu nehmen“:1204 Die Gläubigen sollen vielmehr, „in einem offenen Dialog sich gegenseitig zur Klärung der Frage zu helfen suchen; dabei sollen sie die gegenseitige Liebe bewahren und vor allem auf das Gemeinwohl bedacht sein“.1205

 

1105 Vgl. Kongregation für den Klerus, Allgemeines Direktorium für die Katechese (15. August 1997), 18, Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Verlautbarungen
des Apostolischen Stuhls 130, S. 29–30.

1106 Vgl. Johannes Paul II., Enz. Redemptoris missio, 11: AAS 83 (1991) 259–260.
1107 Johannes Paul II., Enz. Centesimus annus, 5: AAS 83 (1991) 799.
1108 Johannes Paul II., Enz. Centesimus annus, 5: AAS 83 (1991) 799.
1109 II. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonst. Gaudium et spes, 22: AAS 58 (1966) 1043.
1110 Johannes Paul II., Enz. Redemptoris missio, 52: AAS 83 (1991) 300; vgl. Paul VI., Ap. Schr. Evangelii nuntiandi, 20: AAS 68 (1976) 18–19.
1111 Johannes Paul II., Enz. Redemptoris missio, 11: AAS 83 (1991) 259–260.
1112 Johannes Paul II., Ap. Schr. Christifideles laici, 35: AAS 81 (1989) 458.
1113 Johannes Paul II., Enz. Centesimus annus, 5: AAS 83 (1991) 800.
1114 Johannes Paul II., Enz. Redemptoris missio, 11: AAS 83 (1991) 259.
1115 Paul VI., Ap. Schr. Octogesima adveniens, 51: AAS 63 (1971) 440.
1116 Johannes Paul II., Enz. Centesimus annus, 57: AAS 83 (1991) 862.
1117 Vgl. Johannes Paul II., Enz. Sollicitudo rei socialis, 48: AAS 80 (1988) 583–584.
1118 Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonst. Gaudium et spes, 76: AAS 58 (1966) 1099–1100.
1119 Vgl. Johannes XXIII., Enz. Mater et magistra: AAS 53 (1961) 453; Johannes Paul II., Enz. Centesimus annus, 54: AAS 83 (1991) 859–860.
1120 Vgl. Johannes XXIII., Enz. Pacem in terris: AAS 55 (1963) 265–266.
1121 Johannes Paul II., Ap. Schr. Christifideles laici, 60: AAS 81 (1989) 511.
1122 Vgl. Kongregation für den Klerus, Allgemeines Direktorium für die Katechese (15. August 1997), 30, Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Verlautbarungen
des Apostolischen Stuhls 130, S. 37–38.

1123 Vgl. Johannes Paul II., Ap. Schr. Catechesi tradendae, 18: AAS 71 (1979) 1291–1292.
1124 Johannes Paul II., Ap. Schr. Catechesi tradendae, 5: AAS 71 (1979) 1281.
1125 Vgl. Kongregation für den Klerus, Allgemeines Direktorium für die Katechese (15. August 1997), 54, Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Verlautbarungen<
des Apostolischen Stuhls 130, S. 54.

1126 Johannes Paul II., Ap. Schr. Catechesi tradendae, 29: AAS 71 (1979) 1301–1302; vgl. auch Kongregation für den Klerus, Allgemeines Direktorium für
die Katechese (15. August 1997), 17, Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls 130, S. 29.

1127 II. Vatikanisches Konzil, Erkl. Dignitatis humanae, 8: AAS 58 (1966) 935.
1128 Johannes Paul II., Enz. Veritatis splendor, 107: AAS 85 (1993) 1217.
1129 Paul VI., Enz. Populorum progressio, 81: AAS 59 (1967) 296–297.
1130 Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonst. Gaudium et spes, 75: AAS 58 (1966) 1097–1099.
1131 II. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonst. Gaudium et spes, 75: AAS 58 (1966) 1097–1098.
1132 30. Dezember 1988, Der Apostolische Stuhl 1989.
1133 Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Erkl. Nostra aetate, 4: AAS 58 (1966) 742–743.
1134 Vgl. Johannes Paul II., Enz. Sollicitudo rei socialis, 32: AAS 80 (1988) 556–557.
1135 27. Oktober 1986; 24. Januar 2002.
1136 Johannes Paul II., Enz. Redemptoris missio, 2: AAS 83 (1991) 250.
1137 Johannes Paul II., Enz. Centesimus annus, 3: AAS 83 (1991) 795.
1138 Johannes Paul II., Enz. Centesimus annus, 3: AAS 83 (1991) 795.
1139 II. Vatikanisches Konzil, Dogm. Konst. Lumen gentium, 31: AAS 57 (1965) 37.
1140 II. Vatikanisches Konzil, Dogm. Konst. Lumen gentium, 31: AAS 57 (1965) 37.
1141 Johannes Paul II., Ap. Schr. Christifideles laici, 15: AAS 81 (1989) 415.
1142 Vgl. Johannes Paul II., Ap. Schr. Christifideles laici, 24: AAS 81 (1989) 433–435.
1143 II. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonst. Gaudium et spes, 76: AAS 58 (1966) 1099.
1144 II. Vatikanisches Konzil, Dogm. Konst. Lumen gentium, 31: AAS 57 (1965) 37–38.
1145 Johannes Paul II., Ap. Schr. Christifideles laici, 59: AAS 81 (1989) 509.
1146 Vgl. Katechismus der Katholischen Kirche, 1806.
1147 Kluges Handeln erfordert einen Bildungsweg, auf dem man die notwendigen Eigenschaften erwirbt: die „memoria“ als Fähigkeit, die eigenen Erfahrungen der
Vergangenheit objektiv und unverfälscht im Gedächtnis zu behalten (vgl. Thomas von Aquin, Summa theologiae, II-II, q. 49, a. 1); die „docilitas“ als Fähigkeit, sich belehren zu
lassen und sich auf der Grundlage echter Wahrheitsliebe die Erfahrungen anderer zunutze zu machen (vgl. Thomas von Aquin, Summa theologiae, II-II, q. 49, a. 3);
die „solertia“ als Fähigkeit, Unvorhergesehenem durch objektives Handeln zu begegnen, um so jede Situation zum Guten zu wenden und die Versuchungen der Maßlosigkeit,
Ungerechtigkeit oder Feigheit zu besiegen (vgl. Thomas von Aquin, Summa theologiae, II-II, q. 49, a. 4). Diese kognitiven Bedingungen schaffen die
notwendigen Voraussetzungen im Moment der Entscheidung: die „providentia“, das heißt die Fähigkeit, die Zweckmäßigkeit einer Verhaltensweise im Hinblick auf das Erreichen
des moralischen Ziels zu bewerten (vgl. Thomas von Aquin, Summa theologiae,II-II,q. 49, a. 6), und die „circumspectio“, also die Fähigkeit, die Umstände zu bewerten, die zu der
ituation führen, in der die Handlung ausgeführt werden muss (vgl. Thomas von Aquin, Summa theologiae, II-II, q. 49, a. 7). Im Bereich des sozialen Lebens lässt sich die Klugheit in zwei Sonderformen unterteilen: die „prudentia regnativa“, das heißt die
Fähigkeit, alles auf das größtmögliche Wohl der Gesellschaft hinzuordnen (vgl. Thomas von Aquin, Summa theologiae, II-II, q. 50, a. 1), und die „prudentia politica“, die den
Bürger dazu veranlasst, zu gehorchen und den Anweisungen der Autorität Folge zu leisten (vgl. Thomas von Aquin, Summa theologiae, II-II, q. 50, a. 2), ohne dabei seine
eigene personalen Würde zu beeinträchtigen (vgl. Thomas von Aquin, Summa theologiae, II-II, qq. 47–56).

1148 Vgl. Johannes Paul II., Ap. Schr. Christifideles laici, 30: AAS 81 (1989) 446–448.
1149 Johannes Paul II., Ap. Schr. Christifideles laici, 62: AAS 81 (1989) 516–517.
1150 Vgl. Johannes XXIII., Enz. Mater et magistra: AAS 53 (1961) 455.
1151 Johannes Paul II., Ap. Schr. Christifideles laici, 29: AAS 81 (1989) 443.
1152 II. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonst. Gaudium et spes, 76: AAS 58 (1966) 1099.
1153 Vgl. Johannes XXIII., Enz. Mater et magistra: AAS 53 (1961) 454; Johannes Paul II., Enz. Centesimus annus, 57: AAS 83 (1991) 862–863.
1154 II. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonst. Gaudium et spes, 91: AAS 58 (1966) 11113.
1155 Johannes Paul II., Ap. Schr. Christifideles laici, 37: AAS 81 (1989) 460.
1156 Pius XI., Enz. Quadragesimo anno: AAS 23 (1931) 218.
1157 Pius XI., Enz. Quadragesimo anno: AAS 23 (1931) 218.
1158 Vgl. Kongregation für die Glaubenslehre, Instr. Donum vitae (22. Februar 1987): AAS 80 (1988) 70–102.
1159 Johannes Paul II., Ap. Schr. Christifideles laici, 39: AAS 81 (1989) 466.
1160 Vgl. Johannes Paul II., Ap. Schr. Christifideles laici, 39: AAS 81 (1989) 466.
1161 Vgl. Johannes Paul II., Ap. Schr. Familiaris consortio, 42–48: AAS 74 (1982) 134–140.
1162 II. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonst. Gaudium et spes, 43: AAS 58 (1966) 1062.
1163 Johannes Paul II., Ansprache an den Exekutivrat der UNESCO, Paris (2. Juni 1980), 7: AAS 72 (1980) 738.
1164 Vgl. Kongregation für die Glaubenslehre, Lehrmäßige Note zu einigen Fragen über den Einsatz und das Verhalten der Katholiken im politischen Leben (24. November 2002),
7, Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls 158, S. 16–18.

1165 Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonst. Gaudium et spes, 59: AAS 58 (1966) 1079–1080.
1166 Johannes Paul II., Enz. Centesimus annus,50: AAS 83 (1991) 856.
1167 Vgl. Johannes Paul II., Ansprache an den Exekutivrat der UNESCO, Paris (2. Juni 1980), 7: AAS 72 (1980) 738.
1168 II. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonst. Gaudium et spes, 60: AAS 58 (1966) 1081.
1169 II. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonst. Gaudium et spes, 61: AAS 58 (1966) 1082.
1170 Johannes Paul II., Enz. Centesimus annus, 24: AAS 83 (1991) 822.
1171 Vgl. Johannes Paul II., Enz. Centesimus annus, 24: AAS 83 (1991) 821–822.
1172 Vgl. II. Vatikanisches Konzil,Dekr. Inter mirifica, 4: AAS 56 (1964) 146.
1173 Vgl. Johannes Paul II., Enz. Fides et ratio, 36–48: AAS 91 (1999) 33–34.
1174 Johannes Paul II., Enz. Centesimus annus, 55: AAS 83 (1991) 861.
1175 Johannes Paul II., Botschaft zum 33. Welttag der sozialen Kommunikationsmittel 1999, 3: Insegnamenti di Giovanni Paolo II, XXII, 1 (1999) 283.
1176 Katechismus der Katholischen Kirche, 2495.
1177 Vgl. Päpstlicher Rat für die sozialen Kommunikationsmittel, Ethik in der sozialen Kommunikation (4. Juni 2000), 14, Sekretariat der Deutschen
Bischofskonferenz, Arbeitshilfen 153, S. 12–13.

1178 Vgl. Päpstlicher Rat für die sozialen Kommunikationsmittel, Ethik in der sozialen Kommunikation (4. Juni 2000), 33, Sekretariat der Deutschen
Bischofskonferenz, Arbeitshilfen 153, S. 29.

1179 Vgl. Kongregation für die Glaubenslehre, Lehrmäßige Note zu einigen Fragen über den Einsatz und das Verhalten der Katholiken im politischen Leben (24. November 2002),
3, Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Verlautbarungen des Apostolischen
Stuhls 158, S. 8–10.

1180 Johannes Paul II., Enz. Sollicitudo rei socialis, 41: AAS 80 (1988) 570.
1181 Johannes Paul II., Botschaft zur Feier des Weltfriedenstages 2000, 14: AAS 92 (2000) 366.
1182 Vgl. Johannes Paul II., Botschaft zur Feier des Weltfriedenstages 2000, 17: AAS 92 (2000) 367–368.
1183 Vgl. Paul VI., Ap. Schr. Octogesima adveniens, 46: AAS 63 (1971) 433–436.
1184 Vgl. Johannes Paul II., Enz. Sollicitudo rei socialis, 36: AAS 80 (1988) 561–563.
1185 Kongregation für die Glaubenslehre, Lehrmäßige Note zu einigen Fragen über den Einsatz und das Verhalten der Katholiken im politischen Leben (24. November 2002), 6,
Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls 158, S. 15–16.

1186 Johannes Paul II., Enz. Centesimus annus, 46: AAS 83 (1991) 850.
1187 Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonst. Gaudium et spes, 74: AAS 58 (1966) 1095–1097.
1188 Kongregation für das katholische Bildungswesen, Leitlinien für das Studium und den Unterricht der Soziallehre der Kirche in der Priesterausbildung,
8: Der Apostolische Stuhl 1989, S. 1369–1370.

1189 Kongregation für die Glaubenslehre, Lehrmäßige Note zu einigen Fragen über den Einsatz und das Verhalten der Katholiken im politischen Leben (24. November 2002), 7,
Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls 158, S. 17.

1190 Vgl. Johannes Paul II., Enz. Centesimus annus, 46: AAS 83 (1991) 850–851.
1191 Kongregation für die Glaubenslehre, Lehrmäßige Note zu einigen Fragen über den Einsatz und das Verhalten der Katholiken im politischen Leben (24. November 2002), 4,
Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls 158, S. 11.

1192 Vgl. Johannes Paul II., Enz. Evangelium vitae, 73: AAS 87 (1995) 486–487.
1193 Vgl. Johannes Paul II., Ap. Schr. Christifideles laici, 39: AAS 81 (1989) 466–468.
1194 Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonst. Gaudium et spes, 76: AAS 58 (1966) 1099–1100.
1195 Kongregation für die Glaubenslehre, Lehrmäßige Note zu einigen Fragen über den Einsatz und das Verhalten der Katholiken im politischen Leben (24. November 2002), 6,
Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls 158, S. 13–14.

1196 Kongregation für die Glaubenslehre, Lehrmäßige Note zu einigen Fragen über den Einsatz und das Verhalten der Katholiken im politischen Leben (24. November 2002), 6,
Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls 158, S. 14–15.

1197 Kongregation für die Glaubenslehre, Lehrmäßige Note zu einigen Fragen über den Einsatz und das Verhalten der Katholiken im politischen Leben (24. November 2002), 6,
Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls 158, S. 15.

1198 Johannes Paul II., Ansprache an das Diplomatische Korps (12. Januar 2004), 3: L’Osservatore Romano, 12./13. Januar 2004, S. 5.
1199 Kongregation für die Glaubenslehre, Lehrmäßige Note zu einigen Fragen über den Einsatz und das Verhalten der Katholiken im politischen Leben (24. November 2002), 6,
Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls 158, S. 16.

1200 Vgl. Paul VI., Enz. Octogesima adveniens, 46: AAS 63 (1971) 433–435.
1201 Vgl. Paul VI., Enz. Octogesima adveniens, 46: AAS 63 (1971) 433–435.
1202 Vgl. Paul VI., Enz. Octogesima adveniens, 50: AAS 63 (1971) 439–440
1203 Paul VI., Enz. Octogesima adveniens, 4: AAS 63 (1971) 403–404.
1204 II. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonst. Gaudium et spes, 43: AAS 58 (1966) 1063.
1205 II. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonst. Gaudium et spes, 43: AAS 58 (1966) 1063.

 

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