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Kapitel 3
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  • Kapitel 3

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DRITTES KAPITEL

 

DIE MENSCHLICHE PERSON UND IHRE RECHTE

 

I. DIE SOZIALLEHRE UND IHR PERSONALES FUNDAMENT

 


105 Die Kirche erblickt im Menschen – in jedem Menschen – das lebendige Abbild Gottes selbst:
ein Abbild, das im Geheimnis Christi seine vollkommene Erklärung findet und dazu berufen ist, sich im Mysterium dessen immer tiefer selbst zu erkennen, der das vollkommene Abbild Gottes ist, der dem Menschen Gott und den Menschen sich selbst offenbart. An diesen Menschen, der von Gott selbst eine unvergleichliche und unveräußerliche Würde empfangen hat, wendet sich die Kirche und erweist ihm dadurch den höchsten und einzigartigen Dienst, dass sie ihn beständig an seine erhabenste Berufung erinnert, damit diese ihm immer bewusster und er ihrer immer würdiger wird. Christus, der Sohn Gottes, „hat sich in seiner Menschwerdung gewissermaßen mit jedem Menschen vereinigt“;197 deshalb erkennt die Kirche ihre grundlegende Auf- gabe darin, dafür zu sorgen, dass diese Vereinigung sich beständig vollziehen und erneuern kann. In Christus, dem Herrn, zeigt die Kirche den Weg des Menschen auf und geht uns voran,198 und sie ruft uns dazu auf, in jedem, nahe oder fern stehend, bekannt oder unbekannt, vor allem aber im Armen und im Leidenden den Bruder zu erkennen, „für den Christus gestorben ist“ (1 Kor 8, 11; Röm 14, 15).199

 


106 Das gesamte gesellschaftliche Leben ist Ausdruck seines unverwechselbaren Trägers:
der menschlichen Person. Dieses Bewusstsein hat die Kirche mehrfach und in vielfältiger Weise glaubwürdig darzustellen vermocht, indem sie die zentrale Bedeutung der menschlichen Person in jedem Bereich und in jeder Erscheinungsform der Gesellschaftlichkeit hervorgehoben hat: „Die menschliche Gesellschaft ist daher der Gegenstand der Soziallehre der Kirche, die sich ja weder außerhalb noch über den sozial miteinander verbundenen Menschen befindet, sondern ausschließlich in ihnen, und deshalb für sie da ist“.200 Diese wichtige Erkenntnis drückt sich auch in der Aussage aus, dass der Mensch, „weit davon entfernt, das Objekt und ein passiver Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens zu sein (…) im Gegenteil sein Sub- jekt, seine Grundlage und sein Zweck ist und sein und bleiben muss“.201 Deshalb ist er der Ursprung des sozialen Lebens, das nicht umhin kann, ihn als sein aktives und verantwortliches Subjekt anzuerkennen, und deshalb muss jede Ausdrucksform der Gesellschaft auf ihn ausgerichtet sein.

 


107 Der Mensch in seiner konkreten historischen Situation bildet das Herz und die Seele der katholischen Soziallehre.
202 Denn die gesamte Soziallehre geht von dem Grundsatz aus, dass die Würde des Menschen unantastbar ist.203 Dieses Bewusstsein hat die Kirche in vielfältiger Weise formuliert und die Würde des Menschen damit insbesondere vor jedem Versuch schützen wollen, sie in verkürzter oder verzerrter Weise darzustellen; ferner hat sie wiederholt auf die zahlreichen Verletzungen dieser Würde hingewiesen. Die Geschichte beweist, dass das Geflecht der sozialen Beziehungen einige der großartigsten Entfaltungsmöglichkeiten des Menschen hervorbringt – doch es ist zugleich auch die Brutstätte der schändlichsten Missachtungen seiner Würde.

 

II. DIE MENSCHLICHE PERSON ALS „IMAGO DEI“

 

a) Als Abbild Gottes geschaffen


108 Die grundlegende Botschaft der Heiligen Schrift besagt, dass die menschliche Person ein Geschöpf Gottes ist (vgl. Ps 139, 14–18), und macht das für sie charakteristische und sie unterscheidende Merkmal daran fest, dass sie nach dem Bild Gottes geschaffen ist:
„Gott schuf also den Menschen als sein Abbild; als Abbild Gottes schuf er ihn. Als Mann und Frau schuf er sie“ (Gen 1, 27). Gott stellt das menschliche Geschöpf in die Mitte und auf den Gipfel alles Geschaffenen: Dem Menschen (hebräisch „adam“), den er aus Erde (hebräisch „ada- mah“) geformt hat, haucht er den Lebensatem in die Nase (vgl. Gen 2, 7). „Weil er nach dem Bilde Gottes geschaffen ist, hat der Mensch die Würde, Person zu sein; er ist nicht bloß etwas, sondern jemand. Er ist imstande, sich zu erkennen, über sich Herr zu sein, sich in Freiheit hinzugeben und in Gemeinschaft mit anderen Personen zu treten, und er ist aus Gnade zu einem Bund mit seinem Schöpfer berufen, um diesem eine Antwort des Glaubens und der Liebe zu geben, die niemand anderer an seiner Stelle geben kann.“204

 


109 Die Ähnlichkeit mit Gott macht deutlich, dass das Wesen und das Dasein des Menschen in denkbar tiefer Weise grundlegend auf Gott bezogen sind.
205 Diese Bezogenheit besteht für sich und kommt folglich nicht nachträglich oder von außen hinzu. Das gesamte Leben des Menschen ist ein Fragen und Suchen nach Gott. Diese Beziehung zu Gott kann ignoriert, vergessen oder beiseite geschoben, aber niemals aufgehoben werden. Denn unter allen Geschöpfen der sichtbaren Welt ist allein der Mensch „»gottfähig«“ („homo est Dei capax“).206 Der Mensch ist ein personales Wesen, das von Gott für die Beziehung mit ihm geschaffen worden ist. Deshalb kann er nur in der Beziehung leben und sich ausdrücken und strebt von Natur aus zu Gott.207

 


110 Die Beziehung zwischen Gott und dem Menschen spiegelt sich in der Beziehungs- und Gesellschaftsdimension der menschlichen Natur.
Denn der Mensch ist kein Einzelgänger, sondern „aus seiner innersten Natur ein gesellschaftliches Wesen; ohne Beziehung zu den anderen kann er weder leben, noch seine Anlagen zur Entfaltung bringen“.208 In dieser Hinsicht ist die Tatsache von Bedeutung, dass Gott den Menschen als Mann und Frau geschaffen hat209 (vgl. Gen 1, 27): „Äußerst vielsagend ist das Unbefriedigtsein, von dem das Leben des Menschen im Garten Eden geplagt wird, solange sein einziger Bezug die natürliche Welt der Pflanzen und Tiere ist (vgl. Gen 2, 20). Erst das Auftreten der Frau, das heißt eines Wesens, das Fleisch von seinem Fleisch und Bein von seinem Bein ist (vgl. Gen 2, 23) und in dem ebenfalls der Geist des Schöpfergottes lebt, vermag sein Verlangen nach interpersonalem Dialog, der für die menschliche Existenz so wichtig ist, zu befriedigen. Im anderen, Mann oder Frau, spiegelt sich Gott selbst, endgültiger und befriedigender Anlegepunkt jedes Menschen“.210

 


111 Mann und Frau besitzen dieselbe Würde und sind gleichwertig,211 und das nicht nur, weil beide in ihrer Unterschiedlichkeit Abbild Gottes sind, sondern in noch tieferem Sinne, weil die Dynamik der Gegenseitigkeit, die das Wir des Menschenpaares beseelt, Abbild Gottes ist.
212 In der Beziehung wechselseitiger Gemeinsamkeit gelingt dem Mann und der Frau eine tiefe Selbstverwirklichung, und durch die aufrichtige Selbsthingabe entdecken sie sich selbst als Personen.213 Der Bund ihrer Einheit wird in der Heiligen Schrift als Bild des Bundes zwischen Gott und den Menschen (vgl. Hos 1–3; Jes 54; Eph 5, 21–33) und zugleich als ein Dienst am Leben dargestellt.214 Denn das Menschenpaar darf an der Schöpferkraft Gottes teilhaben: „Gott segnete sie, und Gott sprach zu ihnen: Seid fruchtbar, und vermehrt euch, bevölkert die Erde“ (Gen 1, 28).

 


112 Mann und Frau stehen mit den anderen vor allem als Hüter ihres Lebens in Beziehung:
215 „Für das Leben des Menschen fordere ich Rechenschaft von jedem seiner Brüder“ (Gen 9, 5), schärft Gott Noach nach der Sintflut ein. So gesehen ist mit der Beziehung zu Gott die Forderung verbunden, dass das Leben des Menschen als heilig und unverletzlich betrachtet wird.216
Die Gültigkeit des fünften Gebots: „Du sollst nicht töten!“ (Ex 20, 13; Dtn 5, 17) beruht darauf, dass Gott allein Herr über Leben und Tod ist.217 Der gebührende Respekt vor der Unverletzlichkeit und Unversehrtheit des physischen Lebens gipfelt in dem positiven Gebot: „Liebe deinen Nächsten wie dich selbst“ (Lev 19, 18), aus dem Jesus Christus die Verpflichtung ableitet, sich um den Nächsten zu kümmern (vgl. Mt 22, 37–40; Mk 12, 29–31; Lk 10, 27–28).

 


113 Mit dieser besonderen Berufung zum Leben begegnen Mann und Frau auch allen anderen Geschöpfen.
Sie dürfen und sollen diese in ihren Dienst nehmen und nutzen, aber ihre Herrschaft über die Welt verlangt auch Verantwortung und gibt ihnen nicht die Freiheit zu willkürlicher und egoistischer Ausbeutung. Denn die gesamte Schöpfung ist von Gott, ihrem Urheber, für „gut“ befunden worden (vgl. Gen 1, 4.10.12.18.21.25) und daher kostbar. Der Mensch muss ihren Wert entdecken und achten: Dies ist eine wunderbare Herausforderung an seine Intelligenz, mit der er sich wie mit einem Flügel218 zur Betrachtung der Wahrheit aller Geschöpfe und damit des Guten erhebt, das Gott in ihnen sieht. Das Buch Genesis lehrt nämlich, dass die Herrschaft des Menschen über die Welt darin besteht, den Dingen einen Namen zu geben (vgl. Gen 2, 19–20): Mit dieser Namensgebung soll der Mensch die Dinge als das erkennen, was sie sind, und zu jedem von ihnen eine verantwortungsvolle Beziehung knüpfen.219

 


114 Der Mensch steht auch zu sich selbst in Beziehung und kann über sich selbst nachdenken.
Die Heilige Schrift spricht in diesem Zusammenhang vom Herz des Menschen. Das Herz bezeichnet die spirituelle Innerlichkeit des Menschen und damit das, was ihn von jedem anderen Geschöpf unterscheidet: Gott „hat das alles zu seiner Zeit auf vollkommene Weise getan. Überdies hat er die Ewigkeit in ihre Herzen hineingelegt, doch ohne dass der Mensch das Tun, das Gott getan hat, von seinem Anfang bis zu seinem Ende wiederfinden könnte“ (Koh 3, 11). Das Herz bezeichnet letztlich die spezifischen geistigen Eigenschaften des Menschen, die Besonderheiten, die ihn aus- zeichnen, weil er nach dem Bild seines Schöpfers geschaffen ist: die Vernunft, die Unterscheidung von Gut und Böse, den freien Willen.220 Wenn er auf die tiefe Sehnsucht seines Herzens achtet, dann kann der Mensch nicht anders als sich jene Wahrheit zu Eigen zu machen, die der heilige Augustinus in Worte gefasst hat: „Du hast uns auf dich hin geschaffen, Herr, und ruhelos ist unser Herz, bis es ruht in dir“.221

 

b) Das Drama der Sünde


115 Die wunderbare Darstellung von der Erschaffung des Menschen durch Gott ist untrennbar mit dem dramatischen Bild der Ursünde verbunden.
Mit einer lapidaren Feststellung fasst der heilige Paulus den Sündenfall des Menschen, von dem die ersten Seiten der Bibel erzählen, zusammen: „Durch einen einzigen Menschen kam die Sünde in die Welt und durch die Sünde der Tod“ (Röm 5, 12). Trotz des göttlichen Verbots lässt sich der Mensch von der Schlange verführen: Er streckt seine Hände nach dem Baum des Lebens aus und verfällt dadurch der Macht des Todes. Mit dieser Tat versucht der Mensch seine Begrenztheit als Geschöpf zu überwinden und Gott, seinen einzigen Herrn und den Ursprung des Lebens, herauszufordern. Eine Sünde des Ungehorsams (vgl. Röm 5, 19) trennt den Menschen von Gott.222 Aus der Offenbarung wissen wir, dass Adam, der erste Mensch, dadurch, dass er das Gebot Gottes übertritt, die Heiligkeit und die Gerechtigkeit verliert, in der er geschaffen worden war und die er nicht nur um seiner selbst, sondern um der gesamten Menschheit willen empfangen hatte: „Indem Adam und Eva dem Versucher nachgeben, begehen sie eine persönliche Sünde, aber diese Sünde trifft die Menschennatur, die sie in der Folge im gefallenen Zustand weitergeben. Sie ist eine Sünde, die durch Fortpflanzung an die ganze Menschheit weitergegeben wird, nämlich durch die Weitergabe einer menschlichen Natur, die der ursprünglichen Heiligkeit und Gerechtigkeit ermangelt“.223

 


116 Die persönlichen und sozialen Verletzungen, die den Wert und die Würde der menschlichen Person in vielfältigem Maß beeinträchtigen, wurzeln in einer Verwundung im Innersten des Menschen:
„Im Licht des Glaubens nennen wir sie Sünde: beginnend mit der Ursünde, die jeder von Geburt an wie ein von den Eltern empfangenes Erbe in sich trägt, bis hin zur Sünde, die ein jeder begeht, wenn er die eigene Freiheit gegen den Plan Gottes benutzt“.224 Die Folge der Sünde im Sinne einer aktiven Trennung von Gott ist die Entfremdung, das heißt die Abspaltung des Menschen nicht nur von Gott, sondern auch von sich selbst, von den anderen Menschen und von der Welt, die ihn umgibt: „Der Bruch mit Gott [mündet] dramatisch ein in eine Trennung zwischen den Brüdern. In der Beschreibung der »ersten Sünde« löst der Bruch mit Jahwe zugleich die Freundschaft auf, die die Menschheitsfamilie verband, sodass uns die folgenden Seiten der Genesis den Mann und die Frau zeigen, wie sie gleichsam gegeneinander den Anklagefinger erheben (vgl. Gen 3, 12), und dann den Sohn, der in seiner Feindschaft zum Bruder so weit kommt, dass er ihm das Leben nimmt (vgl. Gen 4, 2–16). Nach der Erzählung des Geschehens von Babel ist die Folge der Sünde die Zersplitterung der Menschheitsfamilie, die schon mit der ersten Sünde begonnen hatte und nun im gesellschaftlichen Bereich ihren Höhepunkt erreicht“.225 Wer über das Geheimnis der Sünde nachdenkt, kann diese tragische Verkettung von Ursache und Wirkung nicht übersehen.

 


117 Das Geheimnis der Sünde besteht in einer doppelten Verletzung, die der Sünder sich selbst und seiner Beziehung zum Nächsten zufügt.
Deshalb kann man von persönlicher und sozialer Sünde sprechen: Jede Sünde ist zum einen persönlich; zum anderen ist sie sozial, insofern und weil sie stets auch gesellschaftliche Auswirkungen hat. Im wahren und eigentlichen Sinne ist die Sünde immer ein Akt der Person, weil sie ein Akt der Freiheit eines einzelnen Menschen und eben nicht einer Gruppe oder einer Gemeinschaft ist; andererseits lässt sich jede Sünde zweifellos auch als soziale Sünde charakterisieren, wenn man berücksichtigt, dass „die Sünde eines jeden Einzelnen kraft einer menschlichen Solidarität, die so geheimnisvoll und verborgen und doch real und konkret ist, sich in irgendeiner Weise auf die anderen auswirkt“.226 Es ist jedoch nicht legitim und darf nicht akzeptiert werden, wenn die per- sönliche Komponente durch den Begriff der sozialen Sünde mehr oder weniger bewusst verwässert und praktisch aufgehoben und infolgedessen nur mehr von sozialer Schuld und Verantwortung gesprochen wird. Jede Situation der Sünde beginnt in der Person dessen, der die Sünde begeht.

 


118 Einige Sünden stellen darüber hinaus durch ihren Tatbestand selbst einen direkten Angriff auf den Nächsten dar.
Vor allem diese Sünden lassen sich als soziale Sünden bezeichnen. Sozial ist jede Sünde, die gegen die Gerechtigkeit in den Beziehungen zwischen Personen, zwischen der Person und der Gemein- schaft und auch zwischen der Gemeinschaft und der Person verstößt. Sozial ist jede Sünde, die, angefangen beim Lebensrecht auch des Ungeborenen, die Rechte der menschlichen Person oder die körperliche Unversehrtheit eines Menschen verletzt; jede Sünde gegen die Freiheit des anderen, vor allem die Freiheit, an Gott zu glauben und ihn anzubeten; jede Sünde gegen die Würde und die Ehre des Nächsten. Sozial ist jede Sünde gegen das Gemeinwohl und die damit verbundenen Forderungen im ganzen weiten Feld der bürgerlichen Rechte und Pflichten. Sozial ist schließlich auch jene Sünde, „die die Beziehungen zwischen den verschiedenen Gemeinschaften der Menschen [meint]. Diese Beziehungen sind nicht immer in Übereinstimmung mit dem Plan Gottes, der in der Welt Gerechtigkeit, Freiheit und Frieden zwischen den Individuen, den Gruppen und den Völkern will“.227

 


119 Die Auswirkungen der Sünde stärken die Strukturen der Sünde.
Diese wurzeln in der persönlichen Sünde und sind damit immer an die konkreten Taten derjenigen Personen gebunden, die sie hervorbringen, verfestigen und ihre Beseitigung erschweren. Auf diese Weise gewinnen sie an Kraft, breiten sich aus, werden zur Quelle für weitere Sünden und bedingen das Verhalten der Menschen.228 Hierbei handelt es sich um Einflüsse und Hindernisse, die die kurze Lebensspanne eines einzelnen Menschen bei weitem überdauern und sich auf den Prozess der Entwicklung der Völker auswirken, dessen Verzögerung oder Langsamkeit auch unter diesem Aspekt beurteilt werden muss.229 Die dem Willen Gottes und dem Wohl des Nächsten entgegengesetzten Handlungen und Haltungen und die durch sie herbeigeführten Strukturen scheinen heute vor allem durch zweierlei gekennzeichnet: „auf der einen Seite die ausschließliche Gier nach Profit und auf der anderen Seite das Verlangen nach Macht mit dem Vorsatz, anderen den eigenen Willen aufzuzwingen. Jeder dieser Verhaltensweisen kann man, um sie noch treffender zu kennzeichnen, die Qualifizierung hinzufügen: »um jeden Preis«“.230

 

c) Universalität der Sünde und Universalität des Heils


120 Die Lehre von der Erbsünde, die die Universalität der Sünde beinhaltet, ist von grundlegender Bedeutung:
„Wenn wir sagen, dass wir keine Sünde haben, führen wir uns selbst in die Irre, und die Wahrheit ist nicht in uns“ (1 Joh 1, 8). Diese Lehre drängt den Menschen dazu, nicht in der Sünde zu verharren und sie nicht auf die leichte Schulter zu nehmen, indem er die Schuld immer bei den anderen sucht oder sich mit dem Hinweis auf Umfeld, Erbanlagen, Institutionen, Strukturen und Beziehungen rechtfertigt. Es ist eine Lehre, die solche Täuschungsmanöver aufdeckt. Die Lehre von der Universalität der Sünde darf jedoch nicht vom Wissen um die Universalität des Heils in Jesus Christus getrennt werden. Davon isoliert führt sie zu einer falschen Angst vor der Sünde, einer pessimistischen Sicht der Welt und des Lebens und damit letztlich zu einer Geringschätzung der kulturellen und zivilen Leistungen des Menschen.

 


121 Der christliche Realismus sieht die Abgründe der Sünde, doch er sieht sie im Licht der Hoffnung, die größer ist als alles Böse und die uns geschenkt ist, weil die Erlösertat Jesu Christi die Sünde und den Tod vernichtet hat
(vgl. Röm 5, 18–21; 1 Kor 15, 56–57): „In ihm hat Gott den Menschen mit sich versöhnt“.231 Christus, das Ebenbild Gottes (vgl. 2 Kor 4, 4; Kol 1, 15), erleuchtet und vollendet das Bild und die Ähnlichkeit Gottes im Menschen. Das Wort, das in Christus Mensch geworden ist, ist immer schon das Leben und das Licht des Menschen, ein Licht, das jeden Menschen erleuchtet (vgl. Joh 1, 4.9). In dem einen Mittler Jesus Christus, seinem Sohn, will Gott das Heil aller Menschen (vgl. 1 Tim 2, 4–5). Jesus ist der Sohn Gottes und zugleich der neue Adam, das heißt der neue Mensch (vgl. 1 Kor 15, 47–49; Röm 5, 14): „Christus, der neue Adam, macht eben in der Offenbarung des Geheimnisses des Vaters und seiner Liebe dem Menschen den Menschen selbst voll kund und erschließt ihm seine höchste Berufung“.232 In ihm sind wir von Gott „im Voraus dazu bestimmt, an Wesen und Gestalt seines Sohnes teilzuhaben, damit dieser der Erstgeborene von vielen Brüdern sei“ (Röm 8, 29).

 


122 Die neue, uns durch Jesus Christus geschenkte Wirklichkeit ist der menschlichen Natur nicht aufgepfropft und wird ihr nicht von außen hinzugefügt:
Sie ist im Gegenteil jene Wirklichkeit der Gemeinschaft mit dem dreifaltigen Gott, auf die die Menschen in der Tiefe ihres Seins dank ihrer geschöpflichen Ähnlichkeit mit Gott schon immer ausgerichtet sind; doch es handelt sich auch um eine Realität, die sie nicht aus eigener Kraft erreichen können. Durch den Geist Jesu Christi, des Mensch gewordenen Gottessohnes, in dem diese Wirklichkeit der Gemeinschaft bereits auf einzigartige Weise erfüllt ist, werden die Menschen als Kinder Gottes angenommen (vgl. Röm 8, 14–17; Gal 4, 4–7). Durch Christus haben wir an der Natur Gottes teil, der uns unendlich mehr schenkt, „als wir erbitten oder uns ausdenken können“ (Eph 3, 20). Das, was die Menschen bereits empfangen haben, ist lediglich ein Unterpfand oder ein „erster Anteil“ (2 Kor 1, 22; Eph 1, 14) dessen, was sie erst dann in seiner ganzen Fülle erhalten werden, wenn sie Gott „von Angesicht zu Angesicht“ schauen (1 Kor 13, 12), mit anderen Worten ein erster Anteil des ewigen Lebens: „Das ist das ewige Leben: dich, den einzigen wahren Gott, zu erkennen und Jesus Christus, den du gesandt hast“ (Joh 17, 3).

 


123 Die Universalität der christlichen Hoffnung schließt nicht nur die Männer und Frauen aller Völker, sondern auch den Himmel und die Erde mit ein:
„Taut, ihr Himmel, von oben, ihr Wolken, lasst Gerechtigkeit regnen! Die Erde tue sich auf und bringe das Heil hervor, sie lasse Gerechtigkeit sprießen. Ich, der Herr, will es vollbringen“ (Jes 45, 8). Dem Neuen Testament zufolge erwartet nämlich die gesamte Schöpfung gemeinsam mit der ganzen Menschheit den Erlöser: Der Vergänglichkeit unterworfen sehnt sie sich voller Hoffnung unter Seufzen und Geburtswehen danach, von der Verlorenheit befreit zu werden (vgl. Röm 8, 18–22).

 

III. DIE MENSCHLICHE PERSON UND IHRE ZAHLREICHEN PROFILE

 

124 Die Soziallehre der Kirche schöpft aus dem reichen Schatz der wunderbaren biblischen Botschaft und verweilt dabei vor allem auch auf den wichtigsten und unveräußerlichen Dimensionen der menschlichen Person, um auf diese Weise die bedeutendsten Züge ihres Geheimnisses und ihrer Würde zu erfassen. Es hat nämlich in der Vergangenheit – und dies setzt sich auf der Bühne der gegenwärtigen Geschichte in dramatischer Weise fort – unter dem Einfluss von Ideologien oder auch einfach aufgrund einer mangelnden Klarheit der Sitten und des Denkens viele Formen einer verkürzten Sicht des Menschen, seines Lebens und seines Schicksals gegeben, denen das Bestreben gemeinsam war, sein Bild durch die einseitige Betonung eines seiner Merkmale auf Kosten aller anderen zu verdunkeln.233

 


125 Die Person kann niemals ausschließlich als absolute, von sich selbst und auf sich selbst gegründete Individualität gedacht werden, die in ihren charakteristischen Eigenschaften von niemand anderem abhängig ist als von sich selbst.
Und ebenso wenig kann sie als bloße Zelle eines Organismus gedacht werden, der allenfalls eine dienende Aufgabe innerhalb eines Systems zukommt. Die eingeschränkte Sicht auf die volle Wahrheit des Menschen ist schon oft Gegenstand der sozialen Besorgnis der Kirche gewesen, die es nicht versäumt hat, ihre Stimme gegen diese und andere drastisch verkürzende Sichtweisen zu erheben, um stattdessen zu verkünden, „dass die Individuen uns nicht wie Sandkörner voneinander getrennt, sondern in organischen, harmonischen und gegenseitigen Beziehungen miteinander vereint zu sein scheinen“234 und dass der Mensch nicht „lediglich als ein Instrument und Molekül des gesellschaftlichen Organismus“235 verstanden werden darf, und um auf diese Weise deutlich zu machen, dass weder Individualismus noch Vermassung dem Primat der Person entsprechen.

 


126 Der christliche Glaube fordert dazu auf, überall nach dem Guten und dem, was des Menschen würdig ist, zu suchen (vgl. 1 Thess 5, 21), und steht zugleich über den Ideologien
„und in wesentlichen Stücken gegen sie, insoweit er einen überweltlichen Gott als Schöpfer aller anerkennt, der durch alle Stufen der Schöpfung den Menschen ruft und anspricht, den Menschen, der mit Freiheit begabt und seinem Gewissen verantwortlich ist“.236 Die Soziallehre befasst sich mit dem Geheimnis des Menschen in seinen unterschiedlichen Dimensionen, dem man sich „in der vollen Wahrheit seiner Existenz, seines persönlichen und zugleich gemeinschaftsbezogenen und sozialen Seins“237 und mit besonderer Aufmerksamkeit nähern muss, um zu einer möglichst genauen Wertung zu gelangen.

 

A) Die Einheit der Person


127 Der Mensch ist von Gott als Einheit aus Seele und Leib geschaffen worden:
238 „Die geistige und unsterbliche Seele ist das einheitsstiftende Prinzip des menschlichen Seins; sie ist es, wodurch dieses – als Person – ein Ganzes – corpore et anima unus – ist. Diese Definitionen weisen nicht nur darauf hin, dass auch der Leib, dem die Auferstehung verheißen ist, an der Herrlichkeit teilhaben wird; sie erinnern ebenso an die Einbindung von Vernunft und freiem Willen in alle leiblichen und sinnlichen Kräfte. Die menschliche Person ist, einschließlich des Leibes, ganz sich selbst überantwortet und gerade in der Einheit von Seele und Leib ist sie das Subjekt ihrer sittlichen Akte“.239

 


128 Durch seine Körperlichkeit vereint der Mensch in sich die Elemente der materiellen Welt:
„Durch ihn erreichen diese die Höhe ihrer Bestimmung und erheben ihre Stimme zum freien Lob des Schöpfers“.240 Diese Dimension ermöglicht es dem Menschen, sich in die stoffliche Welt, den Ort seiner Verwirklichung und seiner Freiheit, einzufügen und sie nicht als Gefängnis oder als den Ort seiner Verbannung zu betrachten. Das körperliche Leben darf nicht gering geschätzt werden; der Mensch „muss im Gegenteil seinen Leib als von Gott geschaffen und zur Auferweckung am Jüngsten Tage bestimmt für gut und der Ehre würdig halten“.241 Dennoch lässt die körperliche Dimension infolge ihrer Verwundung durch die Sünde den Menschen den Ungehorsam des Körpers und die abwegigen Neigungen des Herzens spüren, denen gegenüber er immer wachsam sein muss, um nicht zu ihrem Sklaven und zum Opfer einer rein irdischen Sicht seines eigenen Lebens zu werden. Mit seiner Spiritualität erhebt sich der Mensch über die Gesamtheit der Dinge und dringt in die tiefsten Strukturen der Wirklichkeit ein. Wenn er in sein Herz hineinsieht, das heißt, wenn er über sein eigenes Schicksal nachdenkt, dann entdeckt der Mensch, dass seine einzigartige Würde als Gesprächspartner Gottes, vor dem er seine Lebensentscheidungen trifft, ihn über die materielle Welt erhebt. In seinem inneren Leben bejaht er „die Geistigkeit und Unsterblichkeit seiner Seele“ und weiß, dass er „sich selbst nicht nur als Teil der Natur oder als anonymes Element in der menschlichen Gesellschaft“ betrachten darf.242

 


129 Folglich hat der Mensch zwei unterschiedliche Merkmale: Er ist ein materielles Wesen, dass durch seinen Leib an diese Welt gebunden ist, und er ist ein spirituelles Wesen, dass offen ist für die Transzendenz und dafür, „eine tiefere Wahrheit“ zu entdecken, durch die er „am Licht des göttlichen Geistes“ teilhat.
243 Die Kirche bekennt: „Die Einheit von Seele und Leib ist so tief, dass man die Seele als die »Form« des Leibes zu betrachten hat, das heißt die Geistseele bewirkt, dass der aus Materie gebildete Leib ein lebendiger menschlicher Leib ist. Im Menschen sind Geist und Materie nicht zwei vereinte Naturen, sondern ihre Einheit bildet eine einzige Natur“.244 Weder der Spiritualismus, der die Wirklichkeit des Leibes verachtet, noch der Materialismus, der den Geist als bloße Manifestation der Materie betrachtet, werden der Vielschichtigkeit, der Gesamtheit und der Einheit des menschlichen Wesens gerecht.

 

B) Offen für die Transzendenz und Einzigartigkeit der Person


a) Offen für die Transzendenz


130 Die Offenheit für die Transzendenz gehört zur menschlichen Person:
Der Mensch ist offen für das Unendliche und für alles Geschaffene. Vor allem ist er für das Unendliche, also für Gott, offen, weil er sich mit seiner Intelligenz und mit seinem Willen über das Geschaffene und über sich selbst erhebt, sich von den Geschöpfen unabhängig macht, allem Geschaffenen gegenüber frei ist und nach der absoluten Wahrheit und dem absoluten Guten strebt. Er ist auch für den anderen, für die anderen Menschen und die Welt, offen, weil er nur dann Ich sagen kann, wenn er sich selbst in Bezug auf ein Du begreift. Er tritt aus sich und aus dem egoistischen Selbsterhaltungstrieb heraus, um mit dem anderen in eine Beziehung des Dialogs und der Gemeinschaft einzutreten. Die Person ist offen für die Gesamtheit und den unbegrenzten Horizont des Seins. Dank dieser ihrer Offenheit für das grenzenlose Sein trägt sie die Fähigkeit in sich, über die einzelnen, besonderen Objekte, die sie erkennt, hinauszugehen. In gewisser Hinsicht ist die menschliche Seele durch ihre Erkenntnisdimension alle Dinge: „Von beiden Seiten aber haben die nicht stofflichen Dinge gewissermaßen die Unendlichkeit, weil sie in gewisser Weise alles sind, entweder insofern es im Wesen der nicht stofflichen Dinge liegt, allem beispielhaft und ähnlich zu sein, wie dies bei Gott der Fall ist, oder weil sie die Ähnlichkeit mit allem im Akt oder in der Potenz besitzen, wie es bei den Engeln und den Seelen der Fall ist“.245

 

b) Einzigartig und unwiederholbar


131 Der Mensch existiert als ein einzigartiges und unwiederholbares Wesen, ein „Ich“, das in der Lage ist, sich selbst zu begreifen, sich selbst zu beherrschen, sich selbst zu bestimmen.
Die menschliche Person ist ein intelligentes und bewusstes Wesen, das über sich selbst nachdenken und sich folglich seiner selbst und der eigenen Taten bewusst sein kann. Dennoch definiert die Person sich nicht über Intelligenz, Bewusstsein und Freiheit, sondern ist selbst die Wurzel aller intelligenten, bewussten und freien Handlungen. Solche Handlungen können auch ausbleiben, ohne dass der Mensch deswegen aufhört, Person zu sein. Die menschliche Person muss immer in ihrer unwiederholbaren und unauslöschlichen Einzigartigkeit begriffen werden. Denn der Mensch existiert vor allem als Subjektivität, als Zentrum des Bewusstseins und der Freiheit, dessen einzigartige und mit keiner anderen vergleichbare Entwicklung jeden wie auch immer gearteten Versuch verbietet, ihn in gedankliche Schemata oder mehr oder weniger ideologische Machtsysteme zu pressen. Daraus ergibt sich zunächst für den Einzelnen und insbesondere für die politischen und sozialen Institutionen und ihre Vertreter nicht nur die Forderung, jeden Menschen auf dieser Erde schlichtweg zu respektieren – weit mehr noch setzt dies voraus, dass es im Hinblick auf den anderen das erste Anliegen eines jeden und vor allem der genannten Institutionen sein muss, die umfassende Entwicklung der Person zu fördern.

 

c) Die Achtung vor der Menschenwürde


132 Eine gerechte Gesellschaft kann nur in der Achtung vor der transzendenten Würde der menschlichen Person verwirklicht werden.
Diese stellt das letzte Ziel der auf sie hingeordneten Gesellschaft dar: „Die gesellschaftliche Ordnung und ihre Entwicklung müssen sich dauernd am Wohl der Personen orientieren; denn die Ordnung der Dinge muss der Ordnung der Personen dienstbar werden und nicht umgekehrt“.246 Die Achtung vor der Menschenwürde ist untrennbar mit dem folgenden Grundsatz verbunden: „Alle müssen ihren Nächsten ohne Ausnahme als ein »anderes Ich« ansehen, vor allem auf sein Leben und die notwendigen Voraussetzungen eines menschenwürdigen Lebens bedacht“.247 Alle gesellschaftlichen, wissenschaftlichen und kulturellen Vorhaben müssen von dem Wissen um den Primat eines jeden Menschen bestimmt sein.248

 


133 Auf keinen Fall darf die menschliche Person für Ziele instrumentalisiert werden, die außerhalb ihrer eigenen Entwicklung liegen, einer Entwicklung, die sich nur in Gott und in seinem Heilsplan ganz und endgültig erfüllen kann:
Denn in seiner Innerlichkeit steht der Mensch über dem Universum, und er ist das einzige Geschöpf, das von Gott um seiner selbst willen geschaffen worden ist.249 Aus diesem Grund dürfen weder sein Leben noch die Entwicklung seines Denkens noch seine Güter noch diejenigen, die sein persönliches und familiäres Leben mit ihm teilen, in der Wahrnehmung ihrer eigenen Rechte und ihrer eigenen Freiheit ungerechten Einschränkungen unterworfen werden. Die Person darf nicht für wirtschaftliche, soziale und politische Ziele benutzt werden, welche Autorität diese auch formulieren mag, auch dann nicht, wenn dies im Namen angeblicher Fortschritte der Zivilgemeinschaft in ihrer Gesamtheit oder anderer Personen in der Gegenwart oder in der Zukunft geschieht. Daher ist es notwendig, dass die öffentlichen Autoritäten aufmerksam darüber wachen, dass keine Freiheitsbeschränkung und auch keine dem persönlichen Handeln auferlegte Belastung die personale Würde verletzt und dass die praktische Umsetzbarkeit der Menschenrechte effektiv gewährleistet ist. All dies gründet sich, um es noch einmal zu sagen, auf die Sicht des Menschen als Person, das heißt als aktives Subjekt, das gemeinsam mit der Gemeinschaft, der es angehört, für seinen eigenen Wachstumsprozess verantwortlich ist.

 


134 Die echten gesellschaftlichen Veränderungen sind nur dann wirksam und von Dauer, wenn sie auf entschlossenen Veränderungen des persönlichen Verhaltens basieren.
Eine wirkliche moralische Ordnung des gesellschaftlichen Lebens ist nur möglich, wenn sie von den Personen ausgeht und sich auf diese bezieht, denn: „im sittlichen Handeln zeigt sich die Würde des Menschen“.250 Unbestreitbar kommt den Personen die Entwicklung jener sittlichen Verhaltens- weisen zu, die für jedes wahrhaft menschliche Zusammenleben grundlegend sind (Gerechtigkeit, Anstand, Ehrlichkeit, usw.) und auf keinen Fall einfach von den anderen erwartet oder an die Institutionen delegiert werden können. Alle und insbesondere diejenigen, die in vielfältiger Weise politische, rechtliche oder berufliche Verantwortung für andere tragen, sind dazu aufgerufen, das wachsame Gewissen der Gesellschaft und in erster Linie Zeugen eines zivilen und menschenwürdigen Zusammenlebens zu sein.

 

C) Die Freiheit der Person


a) Wert und Grenzen der Freiheit


135 Der Mensch kann sich dem Guten nur in der Freiheit zuwenden, die Gott ihm als das erhabenste Zeichen seiner Gottähnlichkeit gegeben hat:
251 „Gott wollte nämlich den Menschen »in der Hand seines Entschlusses lassen« (vgl. Sir 15, 14), sodass er seinen Schöpfer aus eigenem Entscheid suche und frei zur vollen und seligen Vollendung in Einheit mit Gott gelange. Die Würde des Menschen verlangt daher, dass er in bewusster und freier Wahl handle, das heißt personal, von innen her bewegt und geführt und nicht unter blindem inneren Drang oder unter bloßem äußerem Zwang“.252 Zu Recht schätzt der Mensch die Freiheit und sucht sie mit Leidenschaft: Zu Recht will und muss er aus eigener, freier Initiative heraus sein personales und soziales Leben gestalten und führen und persönlich dafür verantwortlich sein.253 Denn die Freiheit erlaubt es dem Menschen nicht nur, den Zustand der äußeren Dinge in angemessener Weise zu verändern, sondern bestimmt über Entscheidungen, die dem wahren Guten entsprechen, auch das Wachstum seines Personseins:254 Auf diese Weise bringt sich der Mensch selbst hervor, ist Vater seines eigenen Seins255 und errichtet die soziale Ordnung.256

 


136 Die Freiheit steht nicht im Gegensatz zur geschöpflichen Abhängigkeit des Menschen von Gott.
257 Die Offenbarung lehrt, dass nicht der Mensch, sondern Gott allein die Macht hat, über Gut und Böse zu bestimmen (vgl. Gen 2, 16–17): „Gewiss, der Mensch ist von dem Augenblick an frei, in dem er die Gebote Gottes erkennen und aufnehmen kann. Und er ist im Besitz einer sehr weitgehenden Freiheit, denn er darf »von allen Bäumen des Gartens« essen. Aber es ist keine unbegrenzte Freiheit: Sie muss vor dem »Baum der Erkenntnis von Gut und Böse« Halt machen, da sie dazu berufen ist, das Sittengesetz, das Gott dem Menschen gibt, anzunehmen. Tatsächlich findet gerade in dieser Annahme die Freiheit des Menschen ihre wahre und volle Verwirklichung“.258

 


137 Die richtige Ausübung der persönlichen Freiheit erfordert exakte Voraussetzungen wirtschaftlicher, sozialer, rechtlicher, politischer und kultureller Art, die
„allzu oft verkannt oder verletzt werden. Solche Verblendung und Ungerechtigkeit belasten das sittliche Leben und bringen Starke und Schwache in Versuchung, gegen die Liebe zu sündigen. Wenn sich der Mensch vom sittlichen Gesetz entfernt, beeinträchtigt er seine Freiheit, kettet sich an sich selbst, zerreißt die Bande der Brüderlichkeit und lehnt sich gegen die göttliche Wahrheit auf“.259 Die Befreiung von Ungerechtigkeiten kommt der Freiheit und Würde des Menschen zugute: Dennoch muss man „zuerst an die geistigen und moralischen Fähigkeiten der Person appellieren und an die fortwährende Notwendigkeit innerer Bekehrung erinnern, wenn man wirtschaftliche und soziale Veränderungen erreichen will, die dem Menschen wahrhaft dienen“.260


b) Die Verbindung der Freiheit mit der Wahrheit und dem Naturgesetz


138 In der Ausübung seiner Freiheit vollbringt der Mensch sittlich gute Taten, die zur Entwicklung seiner Person und der Gesellschaft beitragen, wenn er der Wahrheit gehorcht, das heißt wenn er sich nicht anmaßt, der Schöpfer und oberste Herr dieser Wahrheit und der ethischen Normen zu sein.
261 Denn die Freiheit hat „ihren absoluten und bedingungslosen Ausgangspunkt nicht in sich selbst, sondern in der Existenz, innerhalb deren sie sich findet und die für sie gleichzeitig eine Grenze und eine Möglichkeit darstellt. Es ist die Freiheit eines Geschöpfes, das heißt geschenkte Freiheit, die als Keim empfangen und verantwortungsvoll zur Reife gebracht werden soll“.262 Andernfalls bringt der Tod der Freiheit Zerstörung über den Menschen und die Gesellschaft.263

 


139 In der konkreten Praxis lässt sich die Wahrheit über das Gute und das Böse mit Hilfe des Gewissensurteils erkennen, das den Menschen dazu veranlasst, die Verantwortung für das Gute und das Böse, das er getan hat, zu übernehmen:
„So offenbart sich im praktischen Urteil des Gewissens, das der menschlichen Person die Verpflichtung zum Vollzug einer bestimmten Handlung auferlegt, das Band zwischen Freiheit und Wahrheit. Deshalb zeigt sich das Gewissen mit »Urteils«-Akten, die die Wahrheit über das Gute widerspiegeln, und nicht in willkürlichen »Entscheidungen«. Und die Reife und Verantwortung dieser Urteile – und letztlich des Menschen, der ihr Subjekt ist – lässt sich nicht an der Befreiung des Gewissens von der objektiven Wahrheit zugunsten einer mutmaßlichen Autonomie der eigenen Entscheidungen messen, sondern im Gegenteil am beharrlichen Suchen nach der Wahrheit und daran, dass man sich von ihr beim Handeln leiten lässt“.264

 


140 Die Ausübung der Freiheit beinhaltet den Bezug auf ein allgemeingültiges natürliches Sittengesetz, das allen Rechten und Pflichten vorangeht und ihnen gemeinsam ist.
265 Dieses Naturgesetz „ist nichts anderes als das von Gott in uns hineingelegte Licht der Erkenntnis, durch das wir einsehen, was zu tun und was zu vermeiden ist. Dieses Licht und dieses Gesetz hat Gott dem Menschen bei der Schöpfung gegeben“ 266, und es besteht in der Teilhabe an seinem ewigen Gesetz, das mit Gott selbst identifiziert wird.267 Dieses Gesetz wird als natürlich bezeichnet, weil die Vernunft, die es verkündet, der menschlichen Natur eigen ist. Es ist allgemeingültig, es erstreckt sich auf alle Menschen, insofern es in der Vernunft gründet. In seinen wichtigsten Vorschriften findet sich das göttliche und natürliche Gesetz in den Zehn Geboten und formuliert die ersten und wesentlichen Regeln des sittlichen Lebens.268 Es wird getragen von einer Haltung der Sehnsucht und der Unterwerfung gegenüber Gott, der Quelle und dem Richter alles Guten, sowie von der Empfindung, dass der andere uns gleich ist. Das Naturgesetz bringt die Würde der Person zum Ausdruck und stellt die Basis ihrer grundlegenden Rechte und Pflichten dar.269

 


141 In der Unterschiedlichkeit der Kulturen verbindet das Naturgesetz die Menschen untereinander, indem es ihnen gemeinsame Grundsätze schenkt.
Auch wenn deren Anwendung je nach Ort, Zeit und Situation eine Anpassung an die vielfältigen Lebensumstände erforderlich macht,270 ist das Naturgesetz unveränderlich: „In der Flut der Vorstellungen und der Sitten bleibt es bestehen und unterstützt ihren Fortschritt. (…) Selbst wenn man es einschließlich seiner Grundsätze bestreitet, kann man es weder zerstören noch aus dem Herzen des Menschen reißen. Es taucht im Leben der einzelnen Menschen und der Gesellschaft immer wieder auf“.271 Seine Vorschriften werden jedoch nicht von allen klar und unmittelbar erkannt. Die religiösen und sittlichen Wahrheiten können nur mit der Hilfe der Gnade und der Offenbarung „von allen ohne Schwierigkeit, mit sicherer Gewissheit und ohne Beimischung eines Irrtums erkannt werden“.272 In voller Harmonie mit dem Wirken des Geistes ist das Naturgesetz der Boden, den Gott dem offenbarten Gesetz und der Gnade bereitet hat.273

 


142 Das Naturgesetz, das von Gott stammt, kann von keiner menschlichen Bosheit aufgehoben werden.
274 Es stellt die unverzichtbare moralische Grundlage für die Schaffung der menschlichen Gemeinschaft und die Ausarbeitung des bürgerlichen Gesetzes dar, welches aus den Prinzipien des Naturgesetzes die jeweiligen konkreten Konsequenzen zieht.275 Wenn die Wahrnehmung der Allgemeingültigkeit des natürlichen Sittengesetzes verdunkelt wird, kann keine wirkliche und dauerhafte Gemeinschaft mit dem anderen geschaffen werden, weil durch eine mangelnde Übereinstimmung im Hinblick auf die Wahrheit und das Gute „mit oder ohne Schuld (…) unsere Handlungen die Gemeinschaft der Personen zum Schaden jedes einzelnen [verletzen]“.276 Nur eine in der gemeinsamen Natur verwurzelte Freiheit kann allen Menschen Verantwortung übertragen und ist geeignet, die öffentliche Moral zu rechtfertigen. Wer sich selbst zum einzigen Maßstab der Dinge und der Wahrheit erklärt, kann nicht friedlich mit seinesgleichen zusammenleben und zusammenarbeiten.277

 


143 Die Freiheit neigt auf unerklärliche Weise dazu, sich der Wahrheit und dem Wohl des Menschen zu verschließen und gibt allzu oft dem Bösen und der egoistischen Selbstbezogenheit den Vorzug, wodurch sie sich zur schöpferischen Gottheit über Gut und Böse erhebt:
„Obwohl in Gerechtigkeit von Gott begründet, hat der Mensch unter dem Einfluss des Bösen gleich von Anfang der Geschichte an durch Auflehnung gegen Gott und den Willen, sein Ziel außerhalb Gottes zu erreichen, seine Freiheit missbraucht. (…) Oft weigert er sich, Gott als seinen Ursprung anzuerkennen; er durchbricht dadurch auch die geschuldete Ausrichtung auf sein letztes Ziel, zugleich aber auch seine ganze Ordnung hinsichtlich seiner selbst wie hinsichtlich der anderen Menschen und der ganzen Schöpfung“.278 Deshalb bedarf die Freiheit des Menschen der Befreiung. Christus befreit den Menschen mit der Kraft seines Ostergeheimnisses von der ungeordneten Eigenliebe,279 die die Quelle der Missachtung des Nächsten und der Beziehungen ist, die darauf ausgerichtet sind, über den anderen zu herrschen; er offenbart, dass die Freiheit sich in der Selbsthingabe erfüllt.280 Durch sein Kreuzesopfer bringt Jesus jeden Menschen zurück in die Gemeinschaft mit Gott und mit seinesgleichen.

 

D) Die Gleichheit der Würde aller Personen


144 „Gott schaut nicht auf die Person“ (Gal 2, 6; vgl. Apg 10, 34; Röm 2, 11; Eph 6, 9), weil alle Menschen dieselbe Würde von Geschöpfen besitzen, die er nach seinem Bild und ihm ähnlich geschaffen hat.
281 Die Menschwerdung des Sohnes Gottes macht deutlich, dass hinsichtlich ihrer Würde alle Personen gleich sind: „Es gibt nicht mehr Juden und Griechen, nicht Sklaven und Freie, nicht Mann und Frau; denn ihr alle seid »einer« in Christus Jesus“ (Gal 3, 28; vgl. Röm 10, 12; 1 Kor 12, 13; Kol 3, 11). Weil auf dem Antlitz eines jeden Menschen etwas von der Herrlichkeit Gottes erstrahlt, basiert die Würde eines jeden Menschen vor Gott auf der Würde des Menschen vor den anderen Menschen.282 Das ist überdies das letzte Fundament der grundlegenden Gleichheit und Brüderlichkeit aller Menschen unabhängig von ihrer ethnischen Zugehörigkeit oder Nation, ihrem Geschlecht, ihrer Herkunft, Kultur oder Gesellschaftsschicht.

 


145 Nur die Anerkennung der Menschenwürde kann ein gemeinsames und personales Wachstum aller ermöglichen (vgl. Jak 2, 1–9).
Um ein solches Wachstum zu begünstigen, ist es vor allem notwendig, den Benachteiligten zu helfen, auf wirkungsvolle Weise Bedingungen der Chancengleichheit zwischen Mann und Frau zu schaffen und eine objektive Gleichheit der verschiedenen sozialen Schichten vor dem Gesetz zu garantieren.283 Auch in den Beziehungen zwischen Völkern und Staaten sind Bedingungen der Vorurteilslosigkeit und Gleichheit die Voraussetzung für einen echten Fortschritt der internationalen Gemeinschaft.284 Trotz der Schritte, die bereits in diese Richtung getan worden sind, darf nicht vergessen werden, dass es noch immer zahlreiche Formen der Ungleichheit und Abhängigkeit gibt.285 Einer Gleichheit in der Anerkennung der Würde eines jeden Menschen und eines jeden Volkes muss das Bewusstsein entsprechen, dass die menschliche Würde nur gemeinsam, von der gesamten Menschheit gehütet und gestärkt werden kann. Nur durch das einträchtige Handeln von Menschen und Völkern, die aufrichtig am Wohl aller anderen interessiert sind, lässt sich eine echte weltumspannende Brüderlichkeit erreichen;286 und umgekehrt gereicht das Fortbestehen von Bedingungen schwerer Ungleichheit und fehlender Gleichberechtigung allen zum Nachteil.

 


146 Das „Männliche“ und das „Weibliche“ unterscheidet zwei Individuen von gleicher Würde, die jedoch keine statische Gleichheit aufweisen, weil das spezifisch Weibliche anders ist als das spezifisch Männliche und diese Verschiedenheit in der Gleichheit eine unverzichtbare Bereicherung für ein harmonisches menschliches Zusammenleben darstellt:
„Voraussetzung für die Anerkennung der Präsenz der Frau in der Kirche und in der Gesellschaft ist eine sorgsame und tiefer gehende Untersuchung der anthropologischen Fundierung des Frauseins und des Mannseins. Dadurch muss die personale Identität der Frau in ihrer Beziehung, Verschiedenheit und Komplementarität zum Mann präzisiert werden, und das nicht nur im Hinblick auf die Rollen, die sie übernehmen, und die Aufgaben, die sie erfüllen soll, sondern auch und tiefer noch im Hinblick auf ihre Struktur und auf ihre personale Bedeutung“.287

 


147 Die Frau ist die Ergänzung des Mannes, so wie der Mann die Ergänzung der Frau ist:
Mann und Frau vervollständigen einander, und das nicht nur in physischer und psychischer, sondern auch in ontologischer Hinsicht. Nur dank der Dualität des „Männlichen“ und des „Weiblichen“ kann das „Menschliche“ voll und ganz verwirklicht werden. Die „Einheit der zwei“288 oder, wenn man so will, die „Einzweiheit“ in der Beziehung versetzt jeden in die Lage, das wechselseitige Verhältnis der Personen zueinander als Geschenk und Auftrag zugleich zu erfahren: „Dieser »Einheit der zwei« wurde von Gott nicht nur das Werk der Fortpflanzung und das Leben der Familie anvertraut, sondern der eigentliche Auf bau der Geschichte“.289 „Die Frau ist »eine Hilfe« für den Mann, wie der Mann »eine Hilfe« für die Frau ist!“:290 In ihrer Begegnung verwirklicht sich ein einheitlicher Begriff der menschlichen Per- son, der nicht auf einer Logik der Egozentrik und Selbstbehauptung, sondern auf der Logik der Liebe und Solidarität beruht.

 


148 Behinderte Personen sind im vollen Sinne menschliche Subjekte und Inhaber von Rechten und Pflichten, „die gerade angesichts der dem Körper und seinen Fähigkeiten auferlegten Behinderungen und Leiden die Würde und Größe des Menschen besonders sichtbar machen“.
291 Weil eine Person mit Behinderung ein Subjekt mit allen Rechten ist, muss man ihr helfen, am familiären und gesellschaftlichen Leben in all seinen Dimensionen und auf allen Ebenen, die sie mit ihren Möglichkeiten erreichen kann, teilzunehmen. Die Rechte der behinderten Personen müssen mit wirkungsvollen und geeigneten Maßnahmen gestärkt werden: „Es wäre des Menschen von Grund auf unwürdig und eine Verleugnung der gemeinsamen Menschennatur, wenn man zum Leben der Gesellschaft und so auch zur Arbeit nur voll Leistungsfähige zuließe, weil man damit in eine schwere Form von Diskriminierung verfiele, nämlich in die Aufteilung von Starken und Gesunden auf der einen und den Schwachen und Kranken auf der anderen Seite“.292 Große Aufmerksamkeit muss nicht nur den physischen und psychologischen Arbeitsbedingungen, der gerechten Entlohnung, den Aufstiegsmöglichkeiten und der Beseitigung der verschiedenen Hindernisse, sondern auch der Emotionalität und der Sexualität der behinderten Person gewidmet werden: „Auch sie hat ein Bedürfnis, zu lieben und geliebt zu werden, hat ein Bedürfnis nach Zärtlichkeit, Nähe und Intimität“,293 je nach ihren eigenen Möglichkeiten und unter Berücksichtigung der sittlichen Ordnung, die für die Gesunden und für die Personen mit Behinderung in gleicher Weise gilt.

 

E) Die menschliche Sozialität


149 Die Person ist ihrem Wesen nach sozial,
294 weil Gott sie so gewollt und geschaffen hat.295 Die Natur des Menschen manifestiert sich als die Natur eines Wesens, das auf die eigenen Bedürfnisse auf der Grundlage einer Beziehungssubjektivität, das heißt als freies und verantwortliches Wesen reagiert, das die Notwendigkeit, sich zu integrieren und mit seinesgleichen zusammenzuarbeiten, anerkennt und in der Lage ist, mit ihnen auf der Ebene des Bewusstseins und der Liebe eine Gemeinschaft zu bilden: „Eine Gesellschaft ist eine Gruppe von Personen, die organisch durch ein Einheitsprinzip verbunden sind, das über den Einzelnen hinausgeht. Als zugleich sichtbare und geistige Vereinigung dauert eine Gesellschaft in der Zeit fort: sie empfängt das Vergangene und bereitet die Zukunft vor“.296 Deshalb muss betont werden, dass das gemeinschaftliche Leben ein natürliches Kennzeichen ist, das den Menschen vom Rest der irdischen Geschöpfe unterscheidet. Das soziale Handeln trägt einen besonderen Stempel des Menschen und des Menschseins, den Stempel einer Person, die in einer Gemeinschaft von Personen wirkt: Dieser Stempel bestimmt ihre innere Qualifikation und bildet in gewisser Hinsicht ihre eigentliche Natur.297 Eine solche charakteristische Rolle der Beziehung erhält im Licht des Glaubens eine tiefere Bedeutung und Bestätigung. Nach dem Bild Gottes und ihm ähnlich geschaffen (vgl. Gen 1, 26) und in das sichtbare Universum hineingestellt, um in Gesellschaft zu leben (vgl. Gen 2, 20.23) und über die Erde zu herrschen (vgl. Gen 1, 26.28–30), ist die menschliche Person damit von Anfang an zum sozialen Leben berufen: „Gott hat den Menschen nicht als »einsames Wesen« geschaffen, sondern hat ihn als »soziales Wesen« gewollt. Das gesellschaftliche Leben ist deshalb dem Menschen nicht äußerlich: Er kann nur in Verbindung mit anderen wachsen und seine Berufung verwirklichen“.298

 


150 Die menschliche Sozialität mündet nicht automatisch in die Gemeinschaft der Personen und in die Selbsthingabe.
Aufgrund von Hochmut und Egoismus entdeckt der Mensch in sich selbst Keime von Asozialität, individualistischer Verschlossenheit und der Neigung, den anderen zu unterdrücken.299 Jede Gesellschaft, die diesen Namen verdient, kann in der Wahrheit bleiben, wenn jedes einzelne ihrer Mitglieder dank seiner eigenen Fähigkeit, das Gute zu erkennen, dieses für sich und für die anderen anstrebt. Man schließt sich aus Liebe zum eigenen Wohl und zum Wohl der anderen zu festen Gruppen zusammen, deren Ziel es ist, ein gemeinsames Wohl zu erreichen. Auch die verschiedenen Gesellschaften müssen im Dienst am Menschen und am Gemeinwohl Beziehungen der Solidarität, der Kommunikation und der Zusammenarbeit miteinander eingehen.300

 


151 Die menschliche Sozialität ist nicht einförmig, sondern nimmt vielfältige Ausdrucksformen an.
Denn das Gemeinwohl hängt von einem gesunden sozialen Pluralismus ab. Die vielfältigen Gesellschaften sind dazu aufgerufen, ein einheitliches und harmonisches Gewebe zu bilden, innerhalb dessen eine jede ihre eigene Physiognomie und Autonomie bewahren und entfalten kann. Einige Gesellschaftsformen wie die Familie, die Zivil- und die Religionsgemeinschaft entsprechen der innersten Natur des Menschen in unmittelbarerer Weise, andere gehen eher aus der Willensfreiheit hervor: „Um die Beteiligung möglichst vieler am gesellschaftlichen Leben zu fördern, ist die Schaffung von »Verbänden, Vereinigungen, Einrichtungen mit wirtschaftlicher, kultureller, unterhaltender, sportlicher, beruflicher und politischer Zielsetzung sowohl im nationalen Raum wie auf Weltebene« zu fördern. Diese Sozialisation gründet auch auf der natürlichen Neigung der Menschen, sich zusammenzuschließen, um Ziele zu erreichen, welche die Kräfte der Einzelnen übersteigen. Sie bringt die Anlagen der Person, insbesondere ihren Unternehmungsgeist und ihren Sinn für Verantwortung zur Entfaltung und hilft, ihre Rechte zu gewährleisten“.301

 

IV. DIE MENSCHENRECHTE


a) Der Wert der Menschenrechte


152 Das Bemühen um die Festlegung und Verkündung der Menschenrechte ist eine der wichtigsten Anstrengungen, um wirkungsvoll auf die unverzichtbaren Forderungen der Menschenwürde einzugehen.
302 Die Kirche betrachtet diese Rechte und ihre Anerkennung als eine außerordentliche Gelegenheit in unserer Zeit, um die Menschenwürde als charakteristischen Stempel, den der Schöpfergott seinem Geschöpf aufgedrückt hat, weltweit auf wirkungsvollere Weise zur Geltung zu bringen und zu fördern.303 Das kirchliche Lehramt hat es nicht versäumt, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte durch die Vereinten Nationen am 10. Dezember 1948 positiv zu bewerten, die von Johannes Paul II. als „wahrer Meilenstein auf dem Weg des moralischen Fortschritts der Menschheit“ bezeichnet worden ist.304

 


153 Die Wurzel der Menschenrechte ist nämlich in der Würde zu suchen, die jedem Menschen zu Eigen ist.
305 Diese Würde, die in der Natur des menschlichen Lebens liegt und in jeder Person gleich ist, wird vor allem mit der Vernunft erfasst und begriffen. Die natürliche Grundlage der Rechte erscheint noch fester, wenn man sich im Licht einer übernatürlichen Sichtweise vor Augen hält, dass die gottgegebene und von der Sünde tief verletzte menschliche Würde von Jesus Christus durch seine Menschwerdung, seinen Tod und seine Auferstehung angenommen und erlöst worden ist.306 Die letzte Quelle der Menschenrechte liegt nicht im reinen Willen der Men- schen,307 nicht in der Wirklichkeit des Staates, nicht in den öffentlichen Gewalten, sondern im Menschen selbst und in Gott, seinem Schöpfer. Diese Rechte sind universal, unverletzlich und unveräußerlich.308 Universal, weil sie unabhängig von Ort, Zeit oder Subjekt ausnahmslos in allen Menschen vorhanden sind. Unverletzlich insofern, als sie „aus der Würde und dem Wert erwachsen, die der menschlichen Person innewohnen“ 309 und weil „es müßig wäre, die Rechte zu verkünden und nicht gleichzeitig alles zu tun, um den ihnen gebührenden Respekt von Seiten aller überall und gegenüber jedem zu gewährleisten“.310 Unveräußerlich insofern, als „niemand irgendeinen seiner Mitmenschen dieser Rechte rechtmäßig berauben darf; denn das würde bedeuten, seiner Natur Gewalt anzutun“.311

 


154 Die Menschenrechte müssen nicht nur im Einzelnen, sondern in ihrer Gesamtheit geschützt werden:
Ein partieller Schutz käme einer nur unvollständigen Anerkennung gleich. Sie entsprechen den Forderungen der Menschenwürde und beinhalten in erster Linie die Befriedigung der wesentlichen materiellen und spirituellen Bedürfnisse der Person: „Diese Rechte [gelten] für alle Lebensphasen und jeden politischen, sozialen, ökonomischen oder kulturellen Kontext. Sie bilden ein einziges Ganzes, das eindeutig auf die Förderung aller Aspekte des Wohls der Person und der Gesellschaft ausgerichtet ist. (…) Die ganzheitliche Förderung beider Kategorien der Menschenrechte ist die wahre Garantie dafür, dass jedes einzelne Recht voll geachtet wird“.312 Die wesentlichen Kennzeichen der Menschenrechte sind ihre Allgemeingültigkeit und Unteilbarkeit, „zwei Grundprinzipien, die jedenfalls die Forderung voraussetzen, die Menschenrechte in den verschiedenen Kulturen zu verwurzeln und ihr gesetzliches Profil zu vertiefen, um ihre volle Respektierung sicherzustellen“.313

 

b) Die nähere Bestimmung der Rechte


155 Die Lehren Johannes’ XXIII.,
314 des Zweiten Vatikanischen Konzil315 und Pauls VI.316 enthalten umfangreiche Hinweise auf die vom kirchlichen Lehramt entworfene Konzeption der Menschenrechte. Johannes Paul II. hat ihre Grundzüge in der Enzyklika „Centesimus annus“ aufgelistet: „das Recht auf Leben, zu dem wesentlich das Recht gehört, nach der Zeugung im Mutterschoß heranzuwachsen; das Recht, in einer geeinten Familie und in einem sittlichen Milieu zu leben, das für die Entwicklung und Entfaltung der eigenen Persönlichkeit geeignet ist; das Recht, seinen Verstand und seine Freiheit in der Suche und Erkenntnis der Wahrheit zur Reife zu bringen; das Recht, an der Arbeit zur Erschließung der Güter der Erde teilzunehmen und daraus den Lebensunterhalt für sich und die Seinen zu gewinnen; das Recht auf freie Gründung einer Familie und auf Empfang und Erziehung der Kinder durch verantwortungsvollen Gebrauch der eigenen Sexualität. Quelle und Synthese dieser Rechte ist in gewissem Sinne die Religionsfreiheit, verstanden als Recht, in der Wahrheit des eigenen Glaubens und in Übereinstimmung mit der transzendenten Würde der eigenen Person zu leben“.317 Das erste Recht, das in dieser Aufzählung genannt wird, ist das Recht auf Leben vom Augenblick der Empfängnis an bis hin zu seinem natürlichen Ende,318 das Voraussetzung für die Wahrnehmung aller anderen Rechte ist und jede Form von Schwangerschaftsabbruch und Euthanasie verbietet.319 Auch auf das Recht der Religionsfreiheit wird allergrößter Wert gelegt: „Diese Freiheit besteht darin, dass alle Menschen frei sein müssen von jedem Zwang sowohl von Seiten Einzelner wie gesellschaftlicher Gruppen, wie jeglicher menschlichen Gewalt, sodass in religiösen Dingen niemand gezwungen wird, gegen sein Gewissen zu handeln, noch daran gehindert wird, privat und öffentlich, als einzelner oder in Verbindung mit anderen – innerhalb der gebührenden Grenzen – nach seinem Gewissen zu handeln“.320 Der Respekt vor diesem Recht ist ein vielsagendes Zeichen „für den wahren Fortschritt des Menschen in einem jeden Regime, in jeder Gesellschaft, in jedem System und in jeder Lage“.321


c) Rechte und Pflichten


156 Untrennbar mit dem Thema der Rechte verbunden ist die Frage nach den Pflichten des Menschen, die in den Stellungnahmen des Lehramts eine angemessene Berücksichtigung findet.
Oftmals wird auf die unauflösliche Verbindung zwischen Rechten und Pflichten hingewiesen, die einander in erster Linie in der menschlichen Person, die sie innehat,322 ergänzen. Diese Verbindung weist auch eine soziale Dimension auf, da „in der menschlichen Gemeinschaft dem natürlichen Recht des einen eine Pflicht der anderen entspricht: die Pflicht nämlich, jenes Recht anzuerkennen und zu achten“.323 Das Lehramt unterstreicht die innere Widersprüchlichkeit einer Formulierung von Rechten, die nicht zugleich auch die entsprechende Verantwortung mit einschließt: „Diejenigen also, die zwar ihre Rechte in Anspruch nehmen, aber ihre Pflichten ganz vergessen oder nicht entsprechend erfüllen, sind denen zu vergleichen, die ein Gebäude mit einer Hand auf bauen und es mit der anderen wieder zerstören“.324


d) Rechte der Völker und Nationen


157 Das Feld der Menschenrechte hat sich auf die Rechte der Völker und der Nationen ausgedehnt,
325 denn was „für den Menschen gilt, das gilt ebenso für die Völker“.326 Das Lehramt weist darauf hin, dass das internationale Recht „auf dem Grundsatz der gleichen Achtung für die Staaten, des Rechtes auf Selbstbestimmung eines jeden Volkes und der freiwilligen Zusammenarbeit der Völker für das höhere Gemeinwohl der Menschheit“ beruht.327 Grundlagen des Friedens sind nicht nur die Achtung der Menschenrechte, sondern auch der Respekt vor den Rechten der Völker, insbesondere dem Recht auf Unabhängigkeit.328 Die Rechte der Nationen sind nichts anderes als „die auf dieser besonderen Ebene des Gemeinschaftslebens gepflegten »Menschenrechte«“.329 Die Nation hat ein fundamentales „Recht auf Existenz“; ein Recht auf „die eigene Sprache und Kultur (…), durch die ein Volk sich ausdrückt und die das fördern, was ich die ihm eigene geistige »Souveränität« nennen möchte“; ein Recht darauf, „ihr Leben nach den eigenen Überlieferungen zu gestalten, ausgeschlossen natürlich jede Verletzung der grundlegenden Menschenrechte und insbesondere die Unterdrückung der Minderheiten“; und ein Recht darauf, „ihre eigene Zukunft aufzubauen und für eine angemessene Ausbildung ihrer jüngeren Generationen zu sorgen“.330 Die internationale Ordnung setzt ein Gleichgewicht zwischen Partikularität und Universalität voraus, zu dessen Verwirklichung alle Nationen aufgerufen sind, deren erste Pflicht es ist, in einer Haltung des Friedens, des Respekts und der Solidarität mit den anderen Nationen zu leben.


e) Die Kluft zwischen Buchstabe und Geist überwinden


158 Der feierlichen Proklamation der Menschenrechte widerspricht die schmerzliche Realität ihrer Verletzung durch Kriege und jede Art von Gewalt, in erster Linie Völkermorde und Massendeportationen, die sich fast überall ausbreitenden, immer neuen Formen der Sklaverei wie Menschenhandel, Rekrutierung von Kindersoldaten, Ausbeutung der Arbeiter, illegaler Drogenhandel, Prostitution: „Auch in den Ländern mit demokratischen Regierungsformen werden diese Rechte nicht immer voll respektiert“.
331 Leider gibt es eine Kluft zwischen dem „Buchstaben“ und dem „Geist“ der Menschenrechte,332 denen oft nur ein rein formaler Respekt gezollt wird. Die Soziallehre weist im Gedanken an die Vorrangstellung, die das Evangelium den Armen einräumt, wiederholt darauf hin, dass „die mehr Begüterten verpflichtet [sind], auf gewisse Rechte zu verzichten, um großzügiger mit ihren Mitteln anderen zu helfen“, und dass eine übertriebene Betonung der Gleichheit „zu einem überspannten Individualismus führen [kann], wo jeder nur seine eigenen Rechte geltend macht auf Kosten des Gemeinwohls“.333

 


159 In dem Bewusstsein, dass ihre im Wesentlichen religiöse Sendung die Verteidigung und Stärkung der grundlegenden Rechte des Menschen mit einschließt,334 schätzt die Kirche „die Dynamik der Gegenwart, die diese Rechte überall fördert“.
335 Die Kirche ist zutiefst auf die Notwendigkeit bedacht, die Gerechtigkeit336 und die Menschenrechte337 in ihrem eigenen Inneren zu respektieren. Das seelsorgerische Engagement nimmt die zweifache Aufgabe wahr, die christlichen Grundlagen der Menschenrechte zu verkünden und die Verletzungen dieser Rechte anzuklagen:338 In jedem Fall aber gilt, „dass Verkündigung wichtiger ist als Anklage, und dass diese nicht von jener absehen darf, da sie nur von dort ihre wahre Berechtigung und die Kraft einer höchsten Motivation erhält“.339 Um wirkungsvoller zu sein, ist dieses Engagement offen für die ökumenische Zusammenarbeit, für den Dialog mit den anderen Religionen, für alle sachdienlichen Kontakte mit Regierungsund Nichtregierungsorganisationen auf nationaler und internationaler Ebene. Die Kirche vertraut vor allem auf die Hilfe des Herrn und seines Geistes, der, wenn er in die Herzen eingegossen ist, die sicherste Garantie für die Achtung vor der Gerechtigkeit und den Menschenrechten und für den damit geleisteten Beitrag zum Frieden darstellt: „Es ist immer das beständige Bestreben der Kirche im Namen ihres vom Herrn empfangenen Auftrags gewesen, die Gerechtigkeit und den Frieden zu fördern und alle gesellschaftlichen Daseinsbereiche mit dem Licht und dem Sauerteig des Evangeliums zu durchdringen“.340

 

197 II. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonst. Gaudium et spes, 22: AAS 58 (1966) 1042.
198 Vgl. Johannes Paul II., Enz. Redemptor hominis, 14: AAS 71 (1979) 284.
199 Vgl. Katechismus der Katholischen Kirche,1931.
200 Kongregation für das Katholische Bildungswesen, Leitlinien für das Studium und den Unterricht der Soziallehre der Kirche in der Priesterausbildung, 35: Der Apostolische
Stuhl 1989, 1387.

201 Pius II., Rundfunkbotschaft (24. Dezember 1944), 5: AAS 37 (1945) 12.
202 Vgl. Johannes Paul II., Enz. Centesimus annus, 11: AAS 83 (1991) 807.
203 Vgl. Johannes XXIII., Enz. Mater et magistra: AAS 53 (1961) 453, 459.
204 Katechismus der Katholischen Kirche, 357.
205 Vgl. Katechismus der Katholischen Kirche, 356. 358.
206 Katechismus der Katholischen Kirche, 1. Teil, 1. Abschnitt, 1. Kapitel, Titel; vgl. II. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonst. Gaudium et spes, 12: AAS 58 (1966) 1034;
JohannesPaul II., Enz. Evangelium vitae, 34: AAS 87 (1995) 440.

207 Vgl. Johannes Paul II., Enz. Evangelium vitae, 35: AAS 87 (1995) 440–441; Katechismus der Katholischen Kirche,1721.
208 II. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonst. Gaudium et spes, 12: AAS 58 (1966) 1034.
209 Vgl. Katechismus der Katholischen Kirche, 369.
210 Johannes Paul II., Enz. Evangelium vitae, 35: AAS 87 (1995) 440.
211 Vgl. Katechismus der Katholischen Kirche,2334.
212 Vgl. Katechismus der Katholischen Kirche, 371.
213 Vgl. Johannes Paul II., Brief an die Familien Gratissimam sane,6. 8.14. 16. 19–20: AAS 86 (1994) 873–874. 876–878. 893–896. 899–903. 910–919.
214 II. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonst. Gaudium et spes, 50: AAS 58 (1966) 1070–1072.
215 Vgl. Johannes Paul II., Enz. Evangelium vitae, 19: AAS 87 (1995) 421–422.
216 Vgl. Katechismus der Katholischen Kirche,2258.
217 Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonst. Gaudium et spes, 27: AAS 58 (1966) 1047–1048; Katechismus der Katholischen Kirche, 2259–2261.
218 Vgl. Johannes Paul II., Enz. Fides et ratio. Prolog: AAS 91 (1999) 5.
219 Vgl. Katechismus der Katholischen Kirche, 373.
220 Vgl. Johannes Paul II., Enz. Evangelium vitae, 34: AAS 87 (1995) 438–440.
221 Augustinus, Confessiones, 1, 1: PL 32, 661: „Tu excitas, ut laudare te delectet; quia fecisti nos ad te, et inquietum est cor nostrum, donec requiescat in te“.
222 Vgl. Katechismus der Katholischen Kirche, 1850.
223 Vgl. Katechismus der Katholischen Kirche,404.
224 Johannes Paul II., Ap. Schr. Reconciliatio et paenitentia, 2: AAS 77 (1985) 188; vgl. Katechismus der Katholischen Kirche, 1849.
225 Johannes Paul II., Ap. Schr. Reconciliatio et paenitentia, 15: AAS 77 (1985) 212–213.
226 Johannes Paul II., Ap. Schr. Reconciliatio et paenitentia, 16: AAS 77 (1985) 214. Der Text erklärt außerdem, dass diesem Gesetz des Abstiegs,dieser Gemeinschaft der Sünde,
durch welche eine Seele, die sich durch die Sünde erniedrigt, auch die Kirche und in gewisser Weise die ganze Welt erniedrigt, das Gesetz des Aufstiegs entspricht, das tiefe
und großartige Geheimnis der Gemeinschaft der Heiligen, dank deren jede Seele, die sich
emporhebt, die Welt emporhebt.

227 Johannes Paul II., Ap. Schr. Reconciliatio et paenitentia, 16: AAS77(1985)216.
228 Vgl. Katechismus der Katholischen Kirche,1869
229 Vgl. Johannes Paul II., Enz. Sollicitudo rei socialis, 36: AAS 80 (1988) 561–563.
230 Johannes Paul II., Enz. Sollicitudo rei socialis, 37: AAS 80 (1988) 563.
231 Johannes Paul II., Ap. Schr. Reconciliatio et paenitentia, 10: AAS 77 (1985) 205.
232 II. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonst. Gaudium et spes, 22: AAS 58 (1966) 1042.
233 Vgl. Paul VI., Ap. Schr. Octogesima adveniens, 26–39: AAS 63 (1971) 420–428.
234 Pius XII., Enz. Summi Pontificatus: AAS 31 (1939) 463.
235 Johannes Paul II., Enz. Centesimus annus, 13: AAS 83 (1991) 809.
236 Paul VI., Ap. Schr. Octogesima adveniens, 27: AAS 63 (1971) 421.
237 Johannes Paul II., Enz. Redemptor hominis, 14: AAS 71 (1979) 284.
238 Vgl. IV. Konzil im Lateran,Kap. 1, De fide catholica:DS 800, S. 259;
I. Vatikanisches Konzil, Dogm. Konst. Dei Filius,c. 1, De Deo rerum omnium Creatore: DS 3002,
S. 587; Id., Ibidem, cann. 2.5: DS 3022. 3025, S. 592.593.

239 Johannes Paul II., Enz. Veritatis splendor, 48: AAS 85 (1993) 1172.
240 II. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonst. Gaudium et spes, 14: AAS 58 (1966) 1035; vgl. Katechismus der Katholischen Kirche,364.
241 II. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonst. Gaudium et spes,14: AAS58 (1966)1036.
242 II. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonst. Gaudium et spes, 14: AAS 58 (1966) 1036; vgl. Katechismus der Katholischen Kirche,363. 1703.
243 II. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonst. Gaudium et spes,15: AAS58 (1966)1036.
244 Katechismus der Katholischen Kirche,365.
245 Thomas von Aquin, Commentum in tertium librum Sententiarum, d. 27, q. 1, a. 4: „Ex utraque autem parte res immateriales infinitatem habent quodammodo, quia sunt
quodammodo omnia, sive inquantum essentia rei immaterialis est exemplar et similitudo omnium, sicut in Deo accidit, sive quia habet similitudinem omnium vel actu vel
potentia, sicut accidit in Angelis et animabus“; vgl. Id., Summa theologiae,1, q. 75, a. 5.

246 II. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonst. Gaudium et spes, 26: AAS 58 (1966) 1046–1047.
247 II. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonst. Gaudium et spes, 27: AAS 58 (1966) 1047.
248 Vgl. Katechismus der Katholischen Kirche,2235.
249 Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonst. Gaudium et spes, 24: AAS 58 (1966) 1045;
Katechismus der Katholischen Kirche, 27, 356 und 358.

250 Katechismus der Katholischen Kirche,1706.
251 Vgl. Katechismus der Katholischen Kirche,1705.
252 II. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonst. Gaudium et spes, 17: AAS 58 (1966) 1037; Katechismus der Katholischen Kirche, 1730–1732.
253 Vgl. Johannes Paul II., Enz. Veritatis splendor, 34: AAS 85 (1993) 1160–1161; II. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonst. Gaudium et spes,17: AAS 58 (1966)1038.
254 Vgl. Katechismus der Katholischen Kirche, 1733.
255 Vgl. Gregor von Nyssa, De vita Moysis, 2, 2–3: PG 44, 327B-328B: „… unde fit, ut nos ipsi patres quodammodo simus nostri … vitii ac virtutis ratione fingentes“.
256 Vgl. Johannes Paul II., Enz. Centesimus annus, 13: AAS 83 (1991) 809–810.
257 Vgl. Katechismus der Katholischen Kirche,1706.
258 Vgl. Johannes Paul II., Enz. Veritatis splendor, 35: AAS 85 (1993) 1161–1162.
259 Katechismus der Katholischen Kirche,1740.
260 Kongregation für die Glaubenslehre, Instr. Libertatis conscientia, 75: AAS 79 (1987) 587.
261 Vgl. Katechismus der Katholischen Kirche,1749–1756.
262 Johannes Paul II., Enz. Veritatis splendor,86: AAS 85 (1993) 1201.
263 Vgl. Johannes Paul II., Enz. Veritatis splendor, 44. 99: AAS 85 (1993) 1168–1169.1210–1211.
264 Johannes Paul II., Enz. Veritatis splendor, 61: AAS 85 (1993) 1181–1182.
265 Vgl. Johannes Paul II., Enz. Veritatis splendor, 50: AAS 85 (1993) 1173–1174.
266 Thomas von Aquin , In duo praecepta caritatis et in decem Legis praecepta expositio,c. 1: „Nunc autem de scientia operandorum intendimus: ad quam tractandam quadruplex lex
invenitur. Prima dicitur lex naturae; et haec nihil aliud est nisi lumen intellectus insitum nobis a Deo, per quod cognoscimus quid agendum et quid vitandum. Hoc lumen
et hanc legem dedit Deus homini in creatione“.

267 Vgl. Thomas von Aquin, Summa theologiae, I-II, q. 91, a. 2, c: „… partecipatio legis
aeternae in rationali creatura lex naturalis dicitur“.

268 Vgl. Katechismus der Katholischen Kirche,1955.
269 Vgl. Katechismus der Katholischen Kirche,1956.
270 Vgl. Katechismus der Katholischen Kirche,1957.
271 Katechismus der Katholischen Kirche,1958.
272 I. Vatikanisches Konzil, Dogm. Konst. Dei Filius, c. 2: DS 3005, S. 588; vgl. Pius XII., Enz. Humani generis: AAS 42 (1950) 562.
273 Vgl. Katechismus der Katholischen Kirche, 1960.
274 Vgl. Augustinus, Confessiones, 2, 4, 9: PL 32, 678: „Furtum certe punit lex tua,
Domine, et lex scripta in cordibus hominum, quam ne ipsa quidem delet iniquitas“.

275 Vgl. Katechismus der Katholischen Kirche,1959.
276 Johannes Paul II., Enz. Veritatis splendor, 51: AAS 85 (1993) 1175.
277 Vgl. Johannes Paul II., Enz. Evangelium vitae, 19–20: AAS 87 (1995) 421–424.
278 II. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonst. Gaudium et spes,13: AAS 58 (1966)1034–1035.
279 Vgl. Katechismus der Katholischen Kirche,1741.
280 Vgl. Johannes Paul II., Enz. Veritatis splendor, 87: AAS 85 (1993) 1202–1203.
281 Vgl. Katechismus der Katholischen Kirche,1934.
282 Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonst. Gaudium et spes, 29: AAS 58 (1966) 1048–1049.
283 Vgl. Paul VI., Enz. Octogesima adveniens, 16: AAS 63 (1971) 413.
284 Vgl. Johannes XXIII., Enz. Pacem in terris: AAS 55 (1963) 279–281; Paul VI., Ansprache vor der Vollversammlung der Vereinten Nationen (4. Oktober 1965), 5: AAS 57 (1965) 881;
Johannes Paul II., Ansprache vor den Vereinten Nationen zum 50jährigen Bestehen der Weltorganisation, New York (5. Oktober 1995), 13: Der Apostolische Stuhl 1995, 520–521.

285 Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonst. Gaudium et spes, 84: AAS 58 (1966) 1107–1108.
286 Vgl. Paul VI., Ansprache vor der Vollversammlung der Vereinten Nationen (4. Oktober 1965), 5: AAS 57 (1965) 881; Id., Enz. Populorum progressio, 43–44: AAS 59 (1967) 278–279.
287 Johannes Paul II., Enz. Christifideles laici, 50: AAS 81 (1989) 489.
288 Johannes Paul II., Ap. Schr. Mulieris dignitatem, 11: AAS 80 (1988) 1678.
289 Johannes Paul II., Brief an die Frauen, 8: AAS 87 (1995) 808.
290 Johannes Paul II., Angelusgebet (9. Juli 1995): Insegnamenti di Giovanni Paolo II,XVIII, 2 (1995) 74; vgl. Kongregation für die Glaubenslehre, Schreiben an die Bischöfe der
katholischen Kirche über die Zusammenarbeit von Mann und Frau in der Kirche und in der Welt (31. Mai 2004), Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Verlautbarungen
des Apostolischen Stuhls 166.

291 Johannes Paul II., Enz. Laborem exercens, 22: AAS 73 (1981) 634.
292 Johannes Paul II., Enz. Laborem exercens, 22: AAS 73 (1981) 634.
293 Johannes Paul II., Botschaft zum internationalen Symposium „Würde und Rechte der
Personen mit geistiger Behinderung“ (5. Januar 2004): L’Osservatore Romano, 9. Januar 2004, S. 5.

294 Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonst. Gaudium et spes, 12: AAS 58 (1966) 1034;
Katechismus der Katholischen Kirche,1879.

295 Vgl. Pius XII., Rundfunkbotschaft (24. Dezember 1942), 6: AAS 35 (1943) 11–12;
Johannes XXIII., Enz. Pacem in terris: AAS 55 (1963) 264–265.

296 Katechismus der Katholischen Kirche, 1880.
297 Die natürliche Sozialität des Menschen wird auch daran deutlich, dass die Gesellschaft ihren Ursprung nicht in einem konventionalen „Vertrag“ oder „Pakt“, sondern
in der Natur des Menschen selbst hat; und aus dieser folgt auch die Fähigkeit, in Freiheit verschiedene Abkommen über Zusammenschlüsse zu treffen. Man darf nicht ver-
gessen, dass den Ideologien vom Sozialvertrag eine falsche Anthropologie zugrunde liegt; entsprechend können auch ihre Ergebnisse für die Gesellschaft und die Personen
nicht von Nutzen sein – und sind dies auch tatsächlich nicht gewesen. Das Lehramt hat diese Auffassungen als offenkundig absurd und in höchstem Maße schädlich ver-
urteilt: vgl. Leo XIII., Enz. Libertas praestantissimum: Acta Leonis XIII, 8 (1889) 226–227.

298 Kongregation für die Glaubenslehre, Instr. Libertatis conscientia, 32: AAS 79 (1987) 567.
299 Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonst. Gaudium et spes, 25: AAS 58 (1966) 1045–1046.
300 Vgl. Johannes Paul II., Enz. Sollicitudo rei socialis, 26: AAS 80 (1988) 544–547;
II. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonst. Gaudium et spes, 76: AAS 58 (1966) 1099–1100.

301 Katechismus der Katholischen Kirche, 1882.
302 Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Erkl. Dignitatis humanae, 1: AAS 58 (1966) 929–930.
303 Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonst. Gaudium et spes, 41: AAS 58 (1966) 1059–1060;
Kongregation für das Katholische Bildungswesen, Leitlinien für das
Studium und den Unterricht der Soziallehre der Kirche in der Priesterausbildung,
32: Der Apostolische Stuhl 1989, 1385–1386.

304 Johannes Paul II., Ansprache an die Vollversammlung der Vereinten Nationen (2. Oktober 1979), 7: AAS 71 (1979) 1147–1148; für Johannes Paul II. bleibt diese Erklärung<
„eine der höchsten Ausdrucksformen des menschlichen Gewissens in unserer Zeit“: Ansprache vor den Vereinten Nationen zum 50jährigen Bestehen der Weltorganisation,New
York (5. Oktober 1995), 2: Der Apostolische Stuhl 1995, 514.

305 Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonst. Gaudium et spes, 27: AAS 58 (1966) 1047–1048;
Katechismus der Katholischen Kirche, 1930.

306 Vgl. Johannes XXIII., Enz. Pacem in terris: AAS 55 (1963) 259;
II. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonst. Gaudium et spes, 22: AAS 58 (1966) 1079.

307 Vgl. Johannes XXIII., Enz. Pacem in terris: AAS 55 (1963) 278–279.
308 Vgl. Johannes XXIII., Enz. Pacem in terris: AAS 55 (1963) 259.
309 Johannes Paul II., Botschaft zur Feier des Weltfriedenstages 1999, 3: AAS 91 (1999) 379.
310 Paul VI., Botschaft an die internationale Menschenrechtskonferenz (15. April 1968): AAS 60 (1968) 285.
311 Johannes Paul II., Botschaft zur Feier des Weltfriedenstages 1999, 3: AAS 91 (1999) 379.
312 Johannes Paul II., Botschaft zur Feier des Weltfriedenstages 1999, 3: AAS 91 (1999) 379.
313 Johannes Paul II., Botschaft zur Feier des Weltfriedenstages 1998, 2: AAS 91 (1999) 149.
314 Vgl. Johannes XXIII., Enz. Pacem in terris: AAS 55 (1963) 259–264.
315 Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonst. Gaudium et spes, 26: AAS 58 (1966) 1046–1047.
316 Vgl. Paul VI., Ansprache vor der Vollversammlung der Vereinten Nationen (4. Oktober 1965), 6: AAS 57 (1965) 883–884;    Id., Botschaft an die zur Synode versammelten Bischöfe (26. Oktober 1974): AAS 66 (1974) 631–639.
317 Johannes Paul II., Enz. Centesimus annus, 47: AAS 83 (1991) 851–852; vgl. auch Id.,
Ansprache vor der Vollversammlung der Vereinten Nationen (2. Oktober 1979),
13: AAS 71 (1979) 1152–1153.

318 Vgl. Johannes Paul II., Enz. Evangelium vitae, 2: AAS 87 (1995) 402.
319 Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonst. Gaudium et spes, 27: AAS 58 (1966) 1047–1048;
Johannes Paul II., Enz. Veritatis splendor, 80: AAS 85 (1993) 1197–1198;
Id., Enz. Evangelium vitae, 7–28: AAS 87 (1995) 408–433.

320 II. Vatikanisches Konzil, Erkl. Dignitatis humanae, 2: AAS 58 (1966) 930–931.
321 Johannes Paul II., Enz. Redemptor hominis, 17: AAS 71 (1979) 300.
322 Vgl. Johannes XXIII., Enz. Pacem in terris: AAS 55 (1963) 259–264;
II. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonst. Gaudium et spes, 26: AAS 58 (1966) 1046–1047.

323 Johannes XXIII., Enz. Pacem in terris: AAS 55 (1963) 264.
324 Johannes XXIII., Enz. Pacem in terris: AAS 55 (1963) 264.
325 Vgl. Johannes Paul II., Enz. Sollicitudo rei socialis, 33: AAS 80 (1988) 557–559; Id.,
Enz. Centesimus annus, 21: AAS 83 (1991) 818–819.

326 Johannes Paul II., Ap. Schr. Zum 50. Jahrestag des Beginns des Zweiten Weltkrieges
(27. August 1989), 8: AAS 82 (1990) 56.

327 Johannes Paul II., Ap. Schr. Zum 50. Jahrestag des Beginns des Zweiten Weltkrieges
(27. August 1989), 8: AAS 82 (1990) 56.

328 Vgl. Johannes Paul II., Ansprache an das Diplomatische Korps (9. Januar 1988), 7–8: AAS 80 (1988) 1139.
329 Johannes Paul II., Ansprache vor den Vereinten Nationen zum 50jährigen Bestehen der Weltorganisation, New York (5. Oktober 1995), 8: Der Apostolische Stuhl 1995, 518.
330 Johannes Paul II., Ansprache vor den Vereinten Nationen zum 50jährigen Bestehen der Weltorganisation, New York (5. Oktober 1995), 8: Der Apostolische Stuhl, 518.
331 Johannes Paul II., Enz. Centesimus annus, 47: AAS 83 (1991) 852.
332 Vgl. Johannes Paul II., Enz. Redemptor hominis. 17: AAS 71 (1979) 295–300.
333 Paul VI., Ap. Schr. Octogesima adveniens, 23: AAS 63 (1971) 418.
334 Vgl. Johannes Paul II., Enz. Centesimus annus, 54: AAS 83 (1991) 859–860.
335 II. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonst. Gaudium et spes, 41: AAS 58 (1966) 1060.
336 Vgl. Johannes Paul II., Ansprache an die Amtsträger und Anwälte des Gerichtshofs der
Römischen Rota (17. Februar 1979), 4: Insegnamenti di Giovanni Paolo II, II, 1 (1979) 413–414.

337 Vgl. CIC, cann. 208–223.
338 Vgl. Päpstliche Kommission Iustitia et Pax, La Chiesa e i diritti dell’uomo,70–90,
Vatikanstadt 1975, S. 47–55.

339 Johannes Paul II., Enz. Sollicitudo rei socialis, 41: AAS 80 (1988) 572.
340 Paul VI., Motu proprio Iustitiam et Pacem (10. Dezember 1976): AAS 68 (1976) 700.

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