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Österreichische Bischofskonferenz
SOZIALHIRTENBRIEF (1957)
DER SOZIALHIRTENBRIEF DER ÖSTERREICHISCHEN BISCHÖFE Herausgegeben im Auftrag der Bischofskonferenz und mit KOMMENTAR versehen von BISCHOF DR. PAUL RUSCH M.
VORWORT
Im Auftrag der Bischofskonferenz wird nachfolgend der Sozialhirtenbrief samt Kommentar herausgegeben. Zum Hirtenbrief ist weiter nichts zu bemerken. Er muß für sich selbst sprechen. Dagegen sollen dem aufmerksamen und näher interessierten Leser einige einschlägige und weiterführende Werke bekanntgegeben werden, die uns im deutschen Sprachraum zur Verfügung stehen und die geeignet sind, ein abgerundetes, auf der Höhe der Gegenwart stehendes Wissen auf dem Sozialgebiet zu vermitteln. Zunächst sind die beiden großen Werke Prof. Messners zu nennen: Messner, Das Naturrecht, Innsbruck 1950, in dem neben der Grundlegung die ganze Gesellschaftsethik, Staatsethik und Wirtschaftsethik enthalten sind, und Messner, Die soziale Frage, Innsbruck 1956, worin das Sozialanliegen im Blickfeld der Irrwege von gestern, der Sozialkämpfe von heute, der Weltentscheidungen von morgen behandelt wird. Ferner die Werke von Nell-Breuning: Wörterbuch der Politik, herausgegeben von Nell-Breuning und Sacher, Freiburg 1952, das sich wegen seiner Lexikoneinteilung nach geschlossenen Sachartikeln für rasche Informierung gut eignet, und Nell-Breuning, Wirtschaft und Gesellschaft, Freiburg 1956, von dem zunächst der 1. Band, Grundfragen, erschienen ist. Die bisher genannten Werke sind sämtlich groß und umfassender Natur. Ihnen seien noch zwei Bücher angeschlossen, die einen raschen Überblick zu geben geeignet sind, das erste über die sozialen Probleme überhaupt, das zweite über das Sozialapostolat: Riener, Soziales Handbuch, Wien 1956, und Schasching, Katholische Soziallehre und modernes Apostolat, Innsbruck 1956. An Spezialliteratur steht ein sehr großes Schrifttum zur Verfügung, wovon das eine oder andere im Laufe der Darstellung genannt wird.
Die genannten Werke geben einen imponierenden Einblick in den Stand der christlichen Sozialforschung. Sie sind geeignet, zu zeigen, daß es auf alle, auch die modernsten Fragen, schon Antworten aus christlichem Geiste gibt. Ein anderes Anliegen hat der Hirtenbrief vor sich. Er möchte den aus christlichem Geist gegebenen Lösungen zur Durchführung verhelfen. Möge diesem Anliegen die Verwirklichung nicht versagt bleiben.
Innsbruck, 1. Jänner 1957.
+ Paul Rusch
1. KAPITEL: EINLEITUNG
Liebe Katholiken Osterreichs!
Die Jahrzehnte seit dem ersten Weltkrieg haben ungeahnte Änderungen in unser Land gebracht. Auf der einen Seite beobachten wir, wie Maschinen, Technik, Wirtschaft, Industrie sich entfalten. Auf der anderen Seite stehen wir vor dem Aufstieg der Massen, der Mündigkeit der Stände und Völker. Beides zusammen brachte so starke Umwälzungen hervor, daß ein neues Bild des Lebens, des privaten und gesellschaftlichen Lebens entstanden ist. Wir stehen vor einer Menschheit, die sich im Fortschritt begriffen glaubt. Zumindest seit dem zweiten Weltkrieg aber ist es klar, daß dieser Fortschritt auch große Gefahren in sich birgt. Man denke an die Zerstörungstechnik des modernen Krieges, man denke an die Diktaturstaaten, die sich eben des Fortschrittes bedienen, um eine Technik der Menschenverwaltung zu entwickeln, die erschreckend ist. Es geht also in diesem Neuwerden unseres modernen Lebens um Richtlinien für den Aufbau dieses Lebens, damit ein echter Fortschritt entstehe und nicht die Schattenseiten des Fortschrittes die Lichtseiten überwiegen. Solche Richtlinien für den Aufbau des modernen Lebens will nun die Kirche geben; handelt es sich doch bei diesem Aufbau weithin um Fragen der Gerechtigkeit, besonders der sozialen Gerechtigkeit.
Was hier die Kirche tut und sagt, sagt und tut sie nur in Auslegung der goldenen Regel des Evangeliums, die in der Natur des Menschen grundgelegt ist [1] und bei Matthäus 7,12 steht: „Alles also, was ihr wollt, daß euch die Menschen tun, das sollt ihr ihnen ebenso tun.“ Um aber unsere Darlegung nicht zu umfangreich zu machen, werden wir sie auf drei besonders aktuelle Gebiete beschränken und also zunächst handeln über die moderne industrielle Arbeitswelt, sodann über die im Umbruch begriffene bäuerliche Welt und schließlich über die Welt des Staates, der in dieser Zeit neue Aufgaben zugefallen sind.
2. KAPITEL: DIE MODERNE INDUSTRIELLE ARBEITSWELT
Bei dem Aufbau der modernen industriellen Arbeitswelt sind zwei Systeme hervorgetreten, die eindeutig abzulehnen sind. Es sind dies der liberale Kapitalismus und der Kommunismus [2]. Beide sind bereits von den Päpsten verurteilt. Hinsichtlich des Kommunismus ist dies bekannt. Weniger bekannt ist es hinsichtlich des liberalen Kapitalismus [3]. Und doch ist dies geschehen. Papst Pius XII. sagt: „... Die Kirche hat den Kapitalismus, wo er sich ein unbeschränktes, nicht dem menschlichen Allgemeinwohl untergeordnetes Recht auf das Eigentum anmaßt, als dem Naturrecht zuwiderlaufend verurteilt.“ Diese beiden Systeme sind also abzulehnen. Beide Systeme sündigen durch ein Übermaß, aber gegensätzlicher Art. Der liberale Kapitalismus liebt die maßlose Freiheit, die zur Willkür wird, der Kommunismus den maßlosen Zwang, der den Menschen entrechtet. Im übrigen haben beide Systeme etwas gemeinsam, nämlich das mechanische Prinzip [4]: Der Kapitalismus ist beherrscht von dem Mechanismus des freien Marktes [5], der Kommunismus vom Mechanismus der Zwangsgesetze. Menschliche Lösungen, die aus dem Gewissen und den sittlichen Gesetzen kommen, sind beiden Systemen fremd.
Was ist nun vom Sozialismus zu halten?
Der gemäßigte Sozialismus von heute [6] strebt eine sozialere Gesellschaftsordnung an. Das ist gut. Doch sprechen seine ersten Vertreter immer noch von einer sozialistischen Weltanschauung im Gegensatz zur christlichen und katholischen Weltanschauung.
Was ist diese sozialistische Weltanschauung? Nun, sie lehrt im wesentlichen, daß die wirtschaftlichen, materiellen Produktionskräfte das gesellschaftliche, geistige und religiöse Leben bestimmen. Bei Änderung des wirtschaftlichen Unterbaues wird auch der gesellschaftliche Überbau geändert, das geistige Leben wird anders, Religion wird überflüssig usw. Trotz aller gelegentlichen Kritik an Karl Marx, von dem diese Lehre stammt, hält man hieran in der Hauptsache noch fest.
Es ist klar, wie gefährlich diese Auffassung jeder Religion, nicht nur dem Christentum, ist. Jede Religion baut auf der Anerkennung von selbständigen geistigen Werten auf. Mit der sozialistischen Weltanschauung, die im Grund materialistisch ist, kann sie sich nicht vertragen [7].
Diese Auffassung ist übrigens, auch wissenschaftlich gesehen, rückständig und überholt. Die heutige Sozialwissenschaft [8] spricht von der allseitigen Bezogenheit des gesellschaftlichen Lebens. Es hängt nicht nur von wirtschaftlichen Gegebenheiten ab, sondern ebenso von Erfindungen, von der Begabung, von der geistigen Kultur und von der Charakterstärke der Menschen, die die Gesellschaft bilden. So geht der Sozialismus von einer verstümmelten Wirklichkeit aus. Konsequent kommt er nur zu einer verstümmelten Neuordnung der Gesellschaft. Die geistigen und sittlichen Ordnungskräfte unterschätzt er, die äußeren mechanistischen Ordnungskräfte überschätzt er. Auf diese Weise kommt er zu einer starken Bürokratisierung und zu einem unguten Zentralismus [9]. Dafür ist bezeichnend, daß im Sozialismus eine familiengerechte Siedlungsbewegung nicht gelungen ist.
Wo es um Vermenschlichung gehen sollte, verlangt dieser Zentralismus immer nach Verstaatlichung. Diese Verstaatlichung aber wird dem Menschen nicht gerecht. Von einem verstümmelten Wirklichkeitsbild geht sie aus; einen verstümmelten Menschen bringt sie hervor. Dem verstaatlichten Menschen sind die schönsten Möglichkeiten der Selbstentfaltung, des verantwortungsbewußten Einsatzes, der schöpferischen Tätigkeit und damit der Leistungsfreude genommen.
Was man vom Sozialismus erwarten müßte, wäre die Anerkennung einer selbständigen geistigen Welt. Solange das nicht geschehen ist, ist der Sozialismus nicht der richtige Weg [10]. Soviel er dem Arbeiter mit der einen Hand gibt, noch mehr nimmt er ihm mit der anderen Hand weg. Daher unser Vorwurf: Wozu haben die Sozialisten ungezählten Arbeitern ohne Not ihre lebendige Beziehung zu Gott geraubt?
Gegen die beiden Grundsysteme aber, den Kommunismus und den Kapitalismus, denen das Maßhalten fremd ist, lehrt die Kirche eine Sozialordnung des Maßes [11]. Das bloß mechanische Prinzip führt zur Entmenschlichung. Dafür sind die Zeugen die Proletariermassen des 19. Jahrhunderts mit ihren Hungerlöhnen. Daher ist gegen das bloß mechanische Prinzip die Vermenschlichung der Wirtschaft zu setzen. – Die bloße Freiheit des Stärkeren wird zur Freiheit des Raubtieres, das den Schwächeren verzehrt. Man denke hier an die Kolonialsünden des 19. Jahrhunderts. Gegen die Freiheit, die zur Willkür wird, ist das sittliche Prinzip der Sozialgestaltung zu setzen. – Zwang allein knechtet. Siehe die Millionen von Arbeitssklaven in Sowjetrußland. Gegen den bloßen Zwang ist das Prinzip der Eigenverantwortung und Eigenleistung zu setzen. Diese drei Prinzipien, Vermenschlichung, Sozialgestaltung, Eigenverantwortung, machen die christliche Sozialordnung aus.
Das Verantwortungsprinzip, um bei diesem zu beginnen, geht den einzelnen an. Es fordert, daß er etwas tut, etwas leistet und selbst Verantwortung übernimmt. So fördert es die Leistungsfreude und schafft Befriedigung, weil das Können des einzelnen wächst. Es weckt die Einsatzbereitschaft für das eigene Werk. In diesem Prinzip ist die Pflicht zur echten Leistung ebenso enthalten wie das Recht auf leistungsmäßige Entlohnung [12].
Das Sozialprinzip blickt auf das Ganze der Wirtschaft und Gesellschaft. Darnach ist die Wirtschaft so einzurichten, daß alle hinreichendes Einkommen und bleibende Sicherheit haben. In diesem Prinzip ist also das Recht auf Arbeit enthalten, das Recht auf Vermögensbildung durch Sparsamkeit, das Recht auf Sicherheit für die Tage des Alters [13].
Das Vermenschlichungsprinzip schließlich will klar aussprechen: Die Industrie ist um des Menschen willen da, die ganze Wirtschaft ist um des Menschen willen da. Kommen daher menschliche und wirtschaftliche Werte in Widerstreit, so ist dem menschlichen Wert der Vorzug zu geben. Das bedeutet praktisch zum Beispiel, daß ich mir bei der Neuanschaffung von leistungsfähigeren Maschinen auch die Frage stellen muß, ob nicht dadurch Menschen arbeitslos werden und wie die notwendigen Umstellungen ohne Nachteil für die Arbeiter möglich sind [14]. Das Prinzip stellt allgemein fest, es gibt nicht nur Verantwortung vor dem Kapital, sondern auch vor der Arbeit [15].
Dieses christliche Sozialsystem kann als das soziale Partnerschaftssystem [16] bezeichnet werden. Wie sieht nun nach diesem System mit seinen drei Grundsätzen der Betrieb aus? Also die Arbeitsstätte, die jeden zunächst angeht.
In der alten Zeit gab es die sogenannte patriarchalische Betriebsform. Da war der Unternehmer zugleich der persönliche Vorgesetzte der Angestellten und Arbeiter. Diese patriarchalische Betriebsform zeigte sich am deutlichsten in den Zünften. Lehrlinge und Gesellen waren in einer Hausgemeinschaft mit ihrem Meister. Sie waren abhängig, aber auch beschützt. Die Form war damals gut, ist aber heute überholt. Die Menschen und Stände sind mündig geworden.
Dann wurde im 19. Jahrhundert die Lehre vom Klassenkampf verkündet. Unternehmer und Arbeiter, so hieß es, haben gegensätzliche Interessen. Der Unternehmer will einen möglichst großen Gewinn, die Arbeiter wollen einen möglichst großen Lohn. So ist der eine der Gegner des anderen. Aber dieses Klassenkampfsystem wird der Natur des Menschen und des Betriebes nicht gerecht. Denn der Unternehmer ist doch auch auf die Arbeiter angewiesen, damit der Betrieb überhaupt erzeugen kann, und die Arbeiter auf den Unternehmer, damit sie eine Arbeitsstelle haben. Beide haben also an dem Gedeihen des Betriebes, der Fabrik, ein gemeinsames Interesse.
Darum muß für den Betrieb als sittliche Richtlinie aufgestellt werden: Es geht heute um die verantwortliche Zusammenarbeit der Sozialpartner [17]. Es geht also in der modernen industriellen Arbeitswelt weder um das patriarchalische System, noch um den Klassenkampf, sondern es geht um die Partnerschaft. Das Partnerschaftssystem wird der Natur des Menschen und des Betriebes gerecht.
Nach dieser Auffassung ist der Betrieb eine Leistungsgemeinschaft.
Der Unternehmer hat die führende Stellung, der Arbeiter die ausführende. Beide sind Mitarbeiter am selben Werk und haben an dem Gedeihen dieses Werkes gemeinsames Interesse. Der Unternehmer nimmt den Arbeiter nicht als Unkostenfaktor, sondern als Menschen, dessentwillen der Betrieb da ist. Er frägt, was wird aus dem Arbeiter in meinem Betrieb? Werden seine Fähigkeiten entfaltet? Kann er echte Leistungsfreude haben? Wird er menschlich reifer? Wird er auch bei seiner Berufsarbeit als Persönlichkeit behandelt [18]?
Neben dem Gemeinsamen, das jeder Betrieb aufweist, besteht aber auch etwas Gegensätzliches: Jeder möchte aus dem Betrieb möglichst viel schöpfen. Um dieses Gegensätzliche zu überwinden, legt sich der Unternehmer in dem Partnerschaftssystem ein Maß auf: Er räumt dem Arbeiter ein Mitspracherecht in allen Fragen ein, die beide Partner gleicherweise angehen. So kommen in der Aussprache auch gegensätzliche Interessen zu Wort; sie können gelöst werden. Allmählich bekommt das Gemeinsame das Schwergewicht. Das Ziel ist eine Betriebsverfassung, in der Betriebsrat, Betriebsaussprache und Mitspracherecht verankert sind [19].
Der Unternehmerstand hat heute die große Möglichkeit, den Arbeiter innerlich zu gewinnen. Denn die Arbeiter wissen, wie wichtig ein guter Arbeitsplatz ist. Darum brauchen wir eine hochherzige Unternehmerschaft, die nicht nur kleinere Verbesserungen vornimmt, sondern sich zu grundlegenden Reformen entschließt. Es ist nicht zuviel gesagt, wenn man es ausspricht: Das Geschick des Abendlandes hängt daran. Denn das Abendland muß Werte besitzen, für die das Volk mit Leib und Seele eintritt. Es muß verdienen, daß es verteidigt werde. Sonst nützt alles nichts [20]
Ein Unternehmerethos also, das sich dem Arbeiter verantwortlich weiß, ist die Aufgabe der Zeit. Der sittlichen Haltung des Unternehmers muß sich die rechte sittliche Haltung des Technikers anschließen, der bei seinen technischen Erfindungen nicht nur an den Großen, sondern auch an den Kleinen denken soll, nicht an die Zerstörung, sondern an den Aufbau, weniger an die Rationalisierung und mehr an die Vermenschlichung [21] . Dies alles muß vollendet werden durch die rechte sittliche Haltung des Arbeiters, der tüchtige Arbeit leistet, der sich mit seinem Stande solidarisch fühlt, solidarisch auch mit seinem Volk und mit der ganzen Menschheit, sowie Christus mit der ganzen Menschheit solidarisch war und sich für sie hingegeben hat. Auf diese Weise wird der christlichen Ordnung die Bahn bereitet. Das egoistische Machtverlangen wird beschränkt, die rechte Preisbildung ermöglicht, das Eigentum für alle zur Tatsache. – Wir ermuntern die katholische Arbeiterbewegung und die Arbeitsgemeinschaft der christlichen Industriellen [22] sich um, die Verwirklichung dieser Leitgedanken zu bemühen.
3. KAPITEL: DIE BÄUERLICHE WELT
Während sich so in der industriellen Arbeitswelt bedeutende Änderungen vollzogen, blieb auch die Landwirtschaft nicht unberührt. Die Landwirtschaft, die bis vor kurzem auf Handarbeit beruhte, ist fast über Nacht zu einem Maschinen werk geworden. Der junge Bauer braucht eine technische Ausbildung wie ein Facharbeiter. Maschine, Technik und Versicherung halten ihren Einzug im Dorf. Mit Maschine, Technik und Versicherung aber tritt auch auf dem Land die Erhöhung des Lebensstandards in den Vordergrund. Die Gesinnung, die Religion, die bäuerliche Volkskultur treten in den Hintergrund. Dazu kommt, daß Industrie und Fabriken auf das Land hinaus vordringen. Dadurch ergeben sich in den Dörfern vielfach die gleichen Probleme wie in den Industrieorten.
In dieser Frage tritt eine Reihe von religiös-sittlichen Gefahren auf. Der Bauer wird manchmal zum bloßen Farmer, der nur an raschen Gewinn denkt und dem die Verkarstung oder Auslaugung des Bodens gleichgültig ist. Er hängt nicht mehr an seinem Haus und Hof und Gut, er verkauft es, wenn es keinen guten Ertrag bringt. Oder der Bauer wird zum Wochenendbauer, der unter der Woche in einer Fabrik tätig ist und nur am Wochenende seine Bauernarbeit tut. Und schließlich: Der Bauer wandert ab, in die Industrie, in die Stadt, in den Fremdenverkehr.
Selbstverständlich soll der Bauer den gerechten Preis für seine Erzeugnisse erhalten [23]. Es soll mit modernen Mitteln der Ertrag der Landwirtschaft gesteigert werden. Aber heute geht es um viel mehr. Es geht um die tödliche Gefährdung, in die das Dorf und der ganze Bauernstand kommt, u. zw. durch die Umwälzung des bäuerlichen Lebens überhaupt.
Man geht durchaus fehl, wenn man glaubt, dieses Problem einfach durch fachliche Ertüchtigung und Ertragssteigerung lösen zu können. Die Ertragsfähigkeit der Landwirtschaft erreicht aus inneren Gesetzen selten die der Industrie. Man hat mit den gegebenen Faktoren, mit dem Klima und dem Boden zu rechnen. Außerdem mit dem Arbeitsanfall, der auch am Sonntag nicht aussetzt. Es scheint also vom Standpunkt des Lebensstandards oft günstiger zu sein, zur Industrie überzugehen. Eben deswegen täuscht man sich, wenn man meint, einfach mit Ertragssteigerung das Problem lösen zu können. Gewiß, Ertragssteigerung ist anzustreben, aber es handelt sich noch viel mehr um ein Gesinnungsproblem. Nur wer das Gesinnungsproblem [24] löst, kann die Krise des Dorfes [25], in die wir gekommen sind, aufhalten.
Hiebei geht es um folgende vier Dinge:
Erstens um die sittliche Berufsauffassung des Bauern. Bei der Ausübung eines Berufes handelt es sich nie bloß um ein wirtschaftliches Interesse, es geht immer um mehr: Was wird man durch seine Berufstätigkeit für ein Mensch? Was für einen Charakter bekommt man? Der Beruf wird nur richtig ausgeübt, wenn man durch seine Berufstätigkeit ein besserer Mensch wird. Nun ist dem Bauer als Berufsideal aber dieses gegeben, daß er in besonderer Weise Gottes Hand auf Erden sein darf. Der Bauer sieht unmittelbarer, wie Gott wachsen läßt; er spürt unmittelbarer, wie der Mensch aus der Hand Gottes lebt; er darf hiebei mitwirken. Denn Gott gibt das Korn, aber er sät nicht, er erntet nicht, der Bauer darf dies tun und so Gottes Tätigkeit weiterführen. Dadurch, durch diese seine Berufstätigkeit, wird der Bauer in eigener Weise Gottes Ebenbild.
Diese echte bäuerliche Berufsgesinnung zeigt zugleich, wie das Bauerntum auch heute mit Gläubigkeit und Religion verbunden ist. Der wirtschaftliche Ertrag ist heute dem äußeren Anschein nach nicht mehr so ausschließlich von Gott abhängig, die innere Entfaltung der sittlichen Berufsauffassung ist es um so mehr. Der Bauer muß religiös bleiben, wenn er Bauer bleiben will [26]. Hier ist im besonderen der Landarbeiterschaft zu gedenken: Auch sie muß dem Bauer ein echter Sozialpartner sein. Sonst verfällt die Landarbeiterschaft im zunehmenden Maße der Landflucht, verschärft dadurch die Krise des Dorfes. Es ist also für menschenwürdige Wohnung, für Heiratsmöglichkeit und soziale Sicherheit der Landarbeiter vorzusorgen. Bauerntum und Staat stehen hier vor gemeinsamen Aufgaben, die sittliche Verpflichtung bedeuten.
Zweitens: Die Verantwortung der bäuerlichen Führungsgruppen. In dieser Umänderung der bäuerlichen Wirtschaft bedarf es führender Männer, die die notwendigen Weichenstellungen vornehmen, so daß die Entwicklung die richtige Bahn nimmt. Auf diesen führenden Männern liegt eine besondere Verantwortung sittlicher Art. Nach ihren Entscheidungen wird sich das Dorf der Zukunft gestalten. Fehlentscheidungen können für Generationen zerstörende Folgen haben [27]. Die lange Aufschiebung der Kinderunterstützung für die Bauern war ein Unglück. Mögen die führenden Männer des Bauernstandes auf der Höhe ihrer Aufgabe stehen.
Drittens, dem Bauer und den Bauernführern soll das richtige Leitbild vor Augen stehen: Aus dem Bauer soll kein bloßer Farmer werden; der Bauer soll bleiben, aber der zeitgerechte Bauer soll es sein. Der aber hat das Leitwort: Das Neue soll auch dem Ewigen dienen. Soweit es das tut, ist es gut und wird gebraucht, soweit es das verhindert, ist es schlecht und wird dem Bauerntum nicht dienen [28].
Viertens, die tätige Anteilnahme des Gesamtvolkes. Im Bauernstand gehen diese Veränderungen vor sich, ohne daß sich das Gesamtvolk darum kümmert. Man läßt den Bauernstand allein. Das ist schon einmal mit einem Stand geschehen, mit dem Arbeiterstand. Wie der Arbeiterstand in diese Vereinsamung und dieses Maschinenwerk kam, verlor er weithin den Glauben. Das soll sich jetzt nicht mit dem Bauernstand wiederholen. Die tätige Anteilnahme und das verstehende Interesse des Gesamtvolkes tun
also heute dem Bauernstand not [29]. Dazu sind alle kraft der Nächstenliebe verpflichtet. Der katholischen Männerbewegung fällt dabei eine besondere Aufgabe zu [30]. Werden diese vier Punkte berücksichtigt, so läßt sich die Dorfkrise überwinden und die Zukunft des Bauernstandes sichern.
4. KAPITEL: DIE WELT DES STAATES
Die weitgreifenden Änderungen, die Wirtschaft und Gesellschaft erfaßt haben, konnten den Staat nicht unberührt lassen. Neue Aufgaben, aber auch neue Gefahren stehen vor ihm. Der Staat soll sich inmitten dieser Umwälzungen um viele Dinge annehmen, aber er soll den Freiheitsraum seiner Bürger nicht beschneiden. Das sind aber nahezu gegensätzliche Forderungen. Hier seien folgende Gedanken wegweisend.
Erstens: Wohlfahrtsstaat, aber nicht Versorgungsstaat. Der bloße Rechtsstaat genügt heute nicht mehr. Der Staat muß sich auch um die sozialen Nöte seiner Bürger annehmen. Der Staat hat in den vergangenen Jahrzehnten wiederholt die Ersparnisse seiner Bürger abgewertet und damit die Lebensunsicherheit erhöht. So ergibt sich für ihn schon aus diesem Grunde die Pflicht, für soziale Sicherheit zu sorgen, einen Wohlfahrtsstaat zu schaffen. Aber doch keinen Versorgungsstaat. Die Grenzlinie ist sehr fein und dennoch sehr deutlich. Der Wohlfahrtsstaat gibt Hilfe, soweit dadurch Selbsthilfe angeregt wird. Der Versorgungsstaat hilft wahllos, wo irgendeine Unzufriedenheit auftaucht. Er macht die Einschränkung nicht, daß jede Hilfe die Selbsthilfe anregen soll. Dadurch belastet er aber alle seine Bürger steuerlich so schwer und schränkt die Freiheit so ein, daß sich niemand mehr wohl fühlen kann. Eigentätigkeit, Eigenleistung, Eigenverantwortung des Bürgers werden auf Sparrationen gesetzt. So wird dem Menschen eine sehr notwendige Freude geraubt, nämlich die Leistungsfreude. Ist aber die Leistungsfreude weggenommen, dann wird das Leben leer, unerfüllt, oft sinnlos. Ein ungemessenes Vergnügungsverlangen ist die Folge.
Der Wohlfahrtsstaat dagegen gibt Hilfe, um Selbsthilfe anzuregen, Eigentätigkeit anzuspornen. So gibt er viel lieber Familienhilfe und Gemeinschaftshilfe als Einzelhilfe. Die Kinderunterstützung ist eine solche Familienhilfe. Eine familiengerechte Steuergesetzgebung wäre ebenfalls Gemeinschaftshilfe. Und so noch vieles [31].
Zweitens: Nicht Allzuständigkeit des Staates, sondern subsidiäre Zuständigkeit. Vor dem ersten Weltkrieg machte das Steuererträgnis der europäischen Staaten ungefähr 10% des Volkseinkommens aus; heute liegt es etwa bei 40% des Volkseinkommens. Bei allen Betrieben ist also der Staat der stille Teilnehmer, und zwar in einem viel höheren Ausmaß, als die meisten wissen. Dadurch wird das Gesamtvolk immer mehr vom Staat abhängig, bei Verleihung von Stellen, Subventionen usw. So ist das Wort von der Allzuständigkeit des Staates aufgekommen. In dieser Entwicklung liegen so schwere Gefahren [32], daß die sittliche Norm wieder klar ausgesprochen werden muß: Der Staat hat nicht Allzuständigkeit, sondern subsidiäre Zuständigkeit. Subsidiäre Zuständigkeit bedeutet helfende Zuständigkeit [33]. Zunächst aber soll er der je kleineren Gemeinschaft die Selbsthilfe belassen. Erst wenn diese nicht ausreicht, soll er mit seiner Hilfe einspringen.
Hiebei ist im besonderen zu beachten: Ein Staat besteht nicht einfach aus einzelnen, sondern aus Gemeinschaften: Es gibt Lebensgemeinschaften, wie die Familie; es gibt Leistungsgemeinschaften, wie Betriebe, Fabriken usw.; es gibt Regionalgemeinschaften, wie Gemeinden, Bezirke, Länder. Der Staat soll die Eigentätigkeit all dieser Gemeinschaften anregen und, soweit notwendig, durch sie helfen. Der moderne Staat hat oft das Gegenteil getan: Er hat die Gemeinschaften übergangen, dem einzelnen geholfen und so die Gemeinschaft aufgehoben. Das aber ist falsch: denn dies hat die Verstaatlichung des Lebens [34] zur Folge. Und das ist die schlimmste aller Verstaatlichungen.
Wo aber ein Volksnotstand herrscht, dem die kleineren Gemeinschaften nicht gewachsen sind, da ist der Staat zur Hilfe berufen. Dies ist in Österreich hinsichtlich der Wohnungsnot der Fall. Hier wäre in dem Ausmaß und mit der Schnelligkeit zu helfen, mit denen Notstandshillfen auch sonst durchgeführt werden [35]. Man schenke hier denen Glauben, die die Auswirkung dieses Notstandes auf den Volkskörper unmittelbar beobachten können.
Drittens: Nicht konfessioneller Staat, nicht neutraler Staat, sondern echter Kulturstaat. Im Mittelalter gab es konfessionelle Staaten. Diese Zeit ist vorbei. Dann haben sich zuerst weltanschaulich und später auch kulturell neutrale Staaten gebildet. Das hat zur Folge, daß unsere Staaten wohl ein Bildungssystem, aber kein Wertsystem [37] haben. Damit zerstören sie sich selbst und das Volk, das in ihren Grenzen wohnt.
Es geht also darum, daß die Staaten aus der bloß äußeren Zivilisationsförderung herausfinden, die grundlegenden menschlichen, sittlichen und religiösen Werte anerkennen und so zu echten Kulturstaaten werden, die eben nicht bestehen können, ohne diese Werte zu fördern. Es sei darauf aufmerksam gemacht, daß in den Gesetzen des Volkes noch ein Grundstock an allgemein anerkannten Werten zu finden ist [38]. An sie wird anzuknüpfen sein, um an die Stelle von Auflösung und Zerfall wieder den Aufbau zu setzen.
Viertens: Es geht um die Wiedererweckung echten Gemeinsinns als Grundlage der staatsbürgerlichen Gesinnung [39]. Dies gilt für die Großen und die Kleinen. Die Parteien werden also vor allen Dingen beachten müssen, daß die Abgeordneten Abgeordnete des Volkes, nicht der Parteien sind. Der Nationalrat ist die gesetzgebende Körperschaft. Die Gesetze binden das ganze Volk. Gesetze dürfen nicht nach dem Parteiwohl, sie müssen nach dem Volkswohl ausgerichtet werden. Mögen alle Nationalräte hieran denken, auch dann, wenn es sich um die Beratung solcher Gesetze handelt, die nicht dem Parteiwohl, sondern dem Volkswohl nützen.
Der schlichte Bürger aber möge beachten, daß es dem Wohlfahrtsstaat gegenüber neue Pflichten gibt. Man darf seine Sozialgesetze wohl benützen, aber nicht ausnützen. Internationale Statistiken geben z. B. an, daß mehr als 25% der Arbeitslosenunterstützung unter Scheingründen bezogen werden 40. Das ist aber Betrug an Staat und Volk. Es widerspricht eindeutig dem 7. Gebot Gottes. Staatsbürgerliche Gesinnung ist jene Tugend, die sich Volk und Staat gegenüber zu ehrenhaftem Handeln verpflichtet weiß und also den Einzel- oder Standesegoismus zurückgestellt, um das Gesamtwohl zu fördern.
SCHLUSS
Liebe Gläubige! Im vorstehenden haben wir Euch einige Grundsätze für die Bereitung eines gesunden öffentlichen Lebens dargelegt. Sie sind nichts anderes als die Anwendung der Botschaft Christi und seiner goldenen Regel [41] auf die Verhältnisse der heutigen Zeit. So nehmt denn die Worte der Kirche an und verwirklicht sie in eurem Leben. Dann wird das christliche Ethos wieder die führende Geistesmacht Europas werden. Dann werden die Güter des Friedens, die wir so lange vermißten, wieder unser Anteil werden. Dann können wir den kommenden Weltenrichter getrosten Herzens erwarten, weil wir das, worüber wir gesetzt wurden, getreu nach seinem Auftrag verwaltet haben. Dann können wir einst die Stimme des Herrn vernehmen: „Weil du über weniges getreu warst, will ich dich über vieles setzen, gehe ein in die Freude deines Herrn.“ (Mt. 25, 21.)
Wien, am 16. Oktober 1956.
DIE ERZBISCHOFE UND BISCHÖFE ÖSTERREICHS.
Anmerkungen
1 Es ist zu beachten, daß die sittlichen Gebote ihre Grundlage in der Natur des Menschen haben. Sie sind also nicht Willkürgebote. Man findet sie, wenn man auf die Wirklichkeit des Menschen und seine inneren Baugesetze achtet. Die Kirche hat dies seit zwei Jahrtausenden getan; die Frucht dieser Tätigkeit ist die Lehre vom natürlichen Sittengesetz. Dieses natürliche Sittengesetz wird in der göttlichen Offenbarung bestätigt. Die Gebote Gottes sind also ebenso nicht Willkürgesetze, sondern Wesensgesetz des Menschen. Anders ausgedrückt: Die Gebote Gottes beantworten einfach die Frage: was muß ich tun, um voller Mensch zu werden? Diese Gebote bestimmen das Einzelleben und das Leben der Gemeinschaft. Hier handelt es sich um das letztere.
2 Die Verurteilung des Kommunismus erfolgte u. a. in der Enzyklika Pius XI. „Divini Redemptoris“. Die Gründe der Verurteilung liegen heute vor aller Augen, sie sind in die Weltgeschichte eingegangen. Dies geschah vor allem eindrucksvoll im Jahre 1956, in dem der Kommunismus sich selbst die Maske vom Gesichte riß:
1. Er kennzeichnete seinen eigenen obersten Führer, nämlich Stalin, als Betrüger und Mörder. Dies konnte er nicht tun, ohne sein ganzes System zu gefährden. Denn nach dem Marxismus ist der Überbau eine Folge des wirtschaftlichen Unterbaues. Wenn nun der gesellschaftliche Überbau mit dem übertriebenen Personenkult so schlecht sein konnte, wie er nach dem Geständnis der Kommunisten unter Stalin war, dann war notwendig nach ihrer eigenen Lehre auch der ganze Unterbau schlecht.
2. Die Knechtung des ungarischen Volkes. Hier sind vor allem die Arbeiter gegen die kommunistischen Bedrücker aufgestanden. Es nützte ihnen ebensowenig wie dem ganzen Volke. Todbringende Gewalt brachte den Freiheitskampf zum Schweigen. Es war dies aber nicht möglich, ohne daß es der ganzen Welt deutlich wurde, daß sich der Kommunismus mit den sämtlichen Bedrückern der Arbeiterklasse auf eine und die gleiche Ebene gestellt hat.
3 Der heute im allgemeinen herrschende Kapitalismus ist nicht mehr der liberale Kapitalismus, sondern ein sozial gemäßigter Kapitalismus. Gemäßigt wurde er vor allem durch die Steuer- und Sozialpolitik des Staates, desgleichen durch die Gewerkschaftsbewegung.
Die Steuerpolitik schöpft einen großen Teil des Gewinnes ab und verwendet ihn für Zwecke des Gemeinwohls. Sozialpolitik, Krankenkassen, Altersversicherung, Arbeitsrecht usw. kommen dem Stand der Arbeitnehmer direkt zugute, schützen und sichern ihn.
Die Gewerkschaftsbewegung brachte den Zusammenschluß der Arbeiter, so daß die Arbeiterschaft dem Unternehmer als Verhandlungspartner von gleicher Stärke entgegentritt, der nicht mehr wie früher, als schwächerer Partner ausgebeutet werden kann. Ungeachtet dieses tatsächlich sozial gemäßigten Kapitalismus besteht der liberal-kapitalistische Geist da und dort noch weiter. So etwa in Süditalien, in Südamerika. Eben deswegen ist es notwendig, auf die päpstliche Verurteilung aufmerksam zu machen.
Soweit nun aber auch der kapitalistische Geist geschwunden ist – und dies ist in einem spürbaren Ausmaß der Fall –, soweit darf ausgesprochen werden, daß sich dieser sozial gemäßigte Kapitalismus auf dem Wege befindet, ein System zu werden, das nicht mehr schlechthin abgelehnt werden, mit anderen Worten, das von der Kirche nicht mehr verurteilt werden muß. Das der Kirche eigene System ist es deswegen freilich noch nicht. Dieses ist das Partnerschaftssystem (nicht identisch mit Partnerschaftsbetrieb!) oder, sofern dieser Begriff zunächst nicht klar genug ist, eine Wirtschaftsordnung nach dem Solidaritätsprinzip. Gerade hier kann man klar die Eigenständigkeit des kirchlichen Systems sehen, von dem man vielfach sagt, es sei nur ein Mischsystem. Der Kapitalismus ergreift nämlich für den Unternehmer Partei, der Sozialismus für den Arbeiter. Der Solidarismus ergreift Partei für beide Teile, um beiden gerecht zu werden. Dieser beiden Seiten ihr Recht sichernde Ansatzpunkt gibt dem kirchlichen System sein eigenes Wesen.
4 Das mechanische Prinzip besteht auf dem Gebiet des Maschinellen zu Recht. Wenn es aber (wie hier) in der Gesellschaftslehre verwendet wird, dann bedeutet es die Übertragung eben dieses mechanischen Prinzips der Maschine auf die Menschenwelt. Es beinhaltet dann die Technisierung der Arbeit, die Versachlichung des Lebens, die Gleichschaltung des Menschen mit der Technik und damit die Ausschaltung des Menschlichen selbst. Ethos und Gesinnung werden überflüssig. Fachleute ohne Geist, Genußmenschen ohne Herz treten an die Stelle von Geist, Charakter und Gemüt.
Dieses mechanische Prinzip im gesellschaftlichen Leben ist genau der Standpunkt von Lenin. 1917 nannte er als sein Ziel „... einen von allen Parasiten befreiten Mechanismus von höchster technischer Vollkommenheit zu schaffen". Kann dabei jemand noch wohl sein?
5 Dieses mechanische Prinzip ist dem Kapitalismus in ähnlicher Form eigen. Der liberale oder sogenannte Manchesterliberalismus lehrte nämlich die absolute Eigenständigkeit der Wirtschaft; die Preise bilden sich auf dem freien Markt durch Angebot und Nachfrage. Der Lohn-Preis für menschliche Arbeitskraft bilde sich ebenso lediglich durch Angebot und Nachfrage und somit nach dem „ehernen Lohngesetz". Viel Angebot drücke den Lohn. Der Einbau des sittlichen Prinzips der Lohngerechtigkeit war nicht vorgesehen, ja, er wurde als überholt betrachtet.
Die Erkenntnis des Vorhandenseins des mechanischen Prinzips bei Kapitalismus und Kommunismus überrascht. Sie läßt die Vorliebe beider Systeme für den Erstrang der Maschine erklärlich erscheinen. Schließlich wirft sie auch ein Licht auf die gleichen Folgen, die sich bei freier Entfaltung der Systeme herausstellen: Unterdrückung da wie dort.
Übrigens irrt, wer meint, daß nur der Kommunismus eine falsche Lehre, der liberale Kapitalismus dagegen nur eine falsche Praxis habe. Auch der liberale Kapitalismus hat eine falsche Lehre. Er geht davon aus, daß die Wirtschaftsgüter den Höchstwert darstellen. Das aber ist irrig, philosophisch und religiös. Hier ist lediglich anzumerken, daß nochmals eine Parallele mit dem Kommunismus vorliegt; auch der Marxismus lehrt den Höchstwert des Wirtschaftsgutes. Damit verfallen beide dem Verdikt des Materialismus.
6 Der gemäßigte Sozialismus von heute: Der ursprüngliche Sozialismus war der Marxismus. Dieser hat sich in zwei Hauptzweige gespalten, in den revolutionären Kommunismus und in den demokratischen Sozialismus.
Marx selbst nun, von dem die kontinental-sozialistische Bewegung vorzüglich ihren Ausgang nahm, war zugleich etwas Dreifaches: Wirtschaftsanalytiker, Atheist, Sozialreformer. Seine sozialreformerische Lehre ist überall mit seinem Atheismus durchtränkt. Der Marxismus ist daher ein Ganzes als Wirtschaftsanalyse, Sozialreform und Atheismus. Vor allem wegen des Atheismus entstand der Konflikt mit dem Christentum. Immer wieder gibt es bei Marx grundsätzliche Aussprüche, die jede Religion ablehnen. So sagt er „Religion ist Opium für das Volk“ und (weniger bekannt): „Die Religion des Arbeiters ist ohne Gott, weil sie die Göttlichkeit des Menschen aufzurichten sucht.“
Es ist also klar, daß die Feindschaft zwischen Marxismus und Religion vom Marxismus eröffnet wurde, nicht von der Religion.
Der Kommunismus vertritt diese Feindschaft weiter. Der Sozialismus benützt zunächst auch den Marxismus als seine theoretische Grundlage. Daher war er immer wieder mit religionsfeindlichen Gedanken durchtränkt. Allmählich aber stellte sich heraus, daß man in gar manchen Dingen falsch gesehen hatte. So war Marx z. B. grundsätzlich gegen alle Sozialpolitik. Er hielt sie für schädlich, weil dadurch die Verelendung der Arbeitermassen, worin er die Voraussetzung der Diktatur des Proletariates sah, aufgehalten wurde. So rückte man, durch die Erfahrung belehrt, von Marx in manchen Dingen ab und erklärte einfach einen sozialreformerischen Willen als Ausgangspunkt des Sozialismus. Auf diese Weise entstand der gemäßigte moderne Sozialismus, der mit dem marxistischen Sozialismus nicht mehr einfach identisch ist. Aber auch diesem modernen Sozialismus haften in vielen Ländern wie in Osterreich die antireligiösen Vorurteile seiner Herkunft noch an, besonders in der Form, daß man Religion als wissenschaftlich überholt ansieht und sie nur für die Rückständigen als Privatsache konzediert, meist mit überlegenem Lächeln.
Das müßte nicht so sein. Der englische Sozialismus – konkret bekannt als Labour-Party –, der vor Marx entstanden ist, hat das immer abgelehnt. Er ist, freilich etwas zentralistisch, Sozialreform und bleibt religiös und christlich geöffnet. Daher entstanden in England auch keine wesentlichen Schwierigkeiten im Verhältnis zur Kirche. Niemand als die Kirche wünschte mehr, daß auch der Festlandsozialismus sich diesen Auffassungen anschließe. Daß auch ein religiös geöffneter Sozialismus eine weitreichende Sozialreform erreichen kann, ist durch diesen englischen Sozialismus unter Beweis gestellt. Religion ist nicht Opium für das Volk. Es ist also festzustellen, daß der soziale Gedanke vielfach zum Kampfmittel gegen die Religion verwendet wurde. Das aber ist klarer Mißbrauch.
7 Diese Grundauffassung tritt in vielen Artikeln der „Arbeiterzeitung“ in Wien immer noch zutage. Gerade bei diesem Blatt ist der Marxismus einem Eisblock zu vergleichen, der trotz des angebrochenen Tauwetters nicht schmelzen will.
8 Die Sozialwissenschaft, näherhin die Soziologie lehrt, daß die biologischen und seelischen Gegebenheiten eines Volkes viel ursprünglicher sind als die wirtschaftlichen Gegebenheiten. Daher geschieht es denn auch, daß sich verschiedene Völker mit annähernd gleichen äußeren Voraussetzungen ganz verschiedene Wirtschaftsstrukturen schaffen.
9 Mit diesem Zentralismus sind der heutigen Zeit gesteigerte Gefahren verbunden. Da die moderne Technik die Macht des staatlichen Apparates unheimlich erhöht hat, werden die Menschen im Zentralismus immer mehr der Freiheitsberaubung ausgeliefert. Das sollte man heute nicht mehr übersehen.
Es zeigt sich deutlich, daß die Sozialanliegen nicht das einzige Anliegen des Menschen sind. Gleichberechtigt damit besteht auch ein persönliches Anliegen: Bin ich frei oder geknechtet, habe ich einen Charakter oder keinen? Fragen dieser Art gehen den einzelnen Menschen persönlich an. Je länger, je mehr drängen auch sie zu einer Lösung.
10 Es wird also hier der Vorwurf erhoben, daß der festländische Sozialismus nach 1945 die große Chance übersehen hat, sich für jeden sozialgesinnten Menschen wählbar zu machen. Nicht weil er sozial ist, sondern weil er in vielen seinen Tendenzen immer noch antichristlich ist, ist das unmöglich. Zugleich beeinflußt die Antichristlichkeit die Soziallehre zu deren Ungunsten: Sie wird nur einseitig entwickelt. Ein wenig mehr Christlichkeit käme einer adäquaten Soziallehre nur zugute. Die gute Möglichkeit hiezu wurde, wie gesagt, nach 1945 außer acht gelassen.
Dies gilt besonders in Osterreich, wo die Sozialistische Partei in der letzten Gesetzgebungsperiode alle Wünsche der Katholiken in der Konkordats-, Ehe- und Schulfrage unberücksichtigt ließ, ja ihnen klar entgegentrat. Naturgemäß hat dies eine tiefe Verstimmung beim katholischen Volksteil hervorgerufen. Nochmals blieb die Chance ungenützt, sich für alle Sozialdenkenden wählbar zu machen. Denn der katholische Volksteil ist nicht gegen den Sozialismus, soweit er in wahrhafter Weise sozial ist, sondern weil und soweit er antichristlich ist und dem Staat Aufgaben überweisen will, die ihn in eine zentralistische Allzuständigkeit drängen.
Was nun die hier verlangte Anerkennung einer selbständigen geistigen Welt betrifft, so wären daraus natürlich die entsprechenden Konsequenzen zu ziehen. Die Konsequenzen aber lägen in einer deutlich erkennbaren Beschränkung der Verstaatlichungs- und Zentralisierungsneigungen. Beide, Verstaatlichung und Zentralisierung, lassen sich mit dem mündigen Menschen, der doch das Anliegen der Zeit ist, nicht vereinbaren. Und das umsoweniger, als im Staat die Konzentration der Macht eine Form angenommen hat, die beschränkt werden muß (nicht erweitert!), wenn die Freiheit des Menschen nicht zerschlagen werden soll. Es muß also klar gesagt werden: Wer für die sozialen Rechte eintritt, muß zuerst die Menschenrechte anerkennen.
Soweit der Sozialismus dazu auf dem Wege ist, nämlich zur Anerkennung der geistigen Werte samt Konsequenzen, wäre er gleichfalls nicht mehr einfach abzulehnen. Das Sozialsystem der Kirche wäre er damit nicht. Diese hat ihr eigenes System: den Solidarismus bzw. das Partnerschaftssystem. Ergänzend ist nicht uninteressant, folgendes zu bemerken: Der Sozialismus sah sich sogar in der oben angegebenen englischen Form zur Neubesinnung gedrängt angesichts der konkreten Ergebnisse in den Jahren nach 1945, wo er die Herrschaft hatte. Vgl. hiezu die zahlreichen Zeugnisse, die aus dem Munde englischer Sozialisten zusammengetragen sind, in: Messner, Das englische Experiment des Sozialismus, Tyrolia, Innsbruck 1954.
11 Der Liberalismus geht vom Einzelmenschen aus, der Sozialismus vom Kollektiv. Dadurch werden beide einseitig. Weil sie einseitig sind, neigen sie zu Maßlosigkeiten. Die christliche Soziallehre bietet eine Sozialordnung des Maßes. Sie berücksichtigt von vorneherein die ganze Wirklichkeit: den Einzelmenschen und die Gemeinschaft. Die christliche Lehre kennt also zwei Prinzipien zum Aufbau einer Ordnung: Das eine wird von der Persönlichkeit getragen (Verantwortungsprinzip), das andere von der und für die Gesellschaft (Sozialprinzip). So ist die Ausschließlichkeit eines Prinzips gebrochen, weil die beiden Prinzipien einander zugleich beschränken und ergänzen.
Nun gibt es an der Wirklichkeit aber noch einen dritten Aspekt: Einzelmensch, Gemeinschaft und die Welt der Dinge. Die christliche Lehre berücksichtigt auch diesen dritten Aspekt und stellt für ihn das Vermenschlichungsprinzip auf, das also den Vorrang des Lebendigen über das bloß Mechanische, Technische und Organisatorische festhalten will. Hier kennt sowohl Liberalismus wie Marxismus nur das gleiche mechanistische Prinzip, daher denn auch beide vielfach in gleiche Fehllösungen, z. B. blinden Technizismus, verfallen. Dagegen bejaht die christliche Lehre jeden echten, auch technischen Fortschritt, baut ihn aber sofort in die Welt der Menschen ein.
So stellt sich die christliche Soziallehre – wie früher schon fest gestellt – durchaus als eigenständig dar, nicht etwa als Mischlehre. Durch die Verbindung der drei Prinzipien zeichnet sie sich vor allem als Lehre der Mitte und des Maßes aus. Die Einseitigkeiten der anderen Lehren liegen geschichtlich bereits in tragischen Folgen zutage: das Arbeiterelend, das der Liberalismus gebracht hat, weil er nur den Einzelmenschen sah, die Unterdrückung, die der Marxismus brachte, weil er nur die Klasse sah. Es ist daher schwer verständlich, daß trotz dieser historischen Erfahrung immer noch Anziehungskraft von diesen Systemen aus geht.
12 Hier werden die allgemeinen Prinzipien konkretisiert und bekommen Formen, in denen sie unmittelbar ins Leben eingreifen. Aus dem Verantwortungsprinzip folgt die Pflicht zur echten Leistung. Diese Pflicht zur echten Leistung beinhaltet wiederum die Pflicht zur rechten Berufsauffassung, zur rechten Berufsausbildung, zur rechten Berufsausübung. Durch diese dreifache Richtigkeit formt sich der Mensch zum positiven Glied der Sozialgemeinschaft. Diese braucht nämlich Menschen, die fleißig und ehrlich sind. Ohne diese beiden Eigenschaften läßt sich weder eine Volkswirtschaft aufbauen noch die soziale Frage lösen. Man sieht nochmals, wie unrichtig es ist, nur das Kollektiv als Ausgangspunkt sozialer Lösungen zu nehmen.
Aus der echten Leistung folgt dann wiederum die leistungsmäßige Entlohnung, also die Lohngerechtigkeit. Der gerechte Lohn besteht für den voll erwachsenen Mann im Familienlohn. Der Familienlohn ist so bemessen, daß er für eine Normalfamilie, also etwa sechs Personen, ausreicht. Wo die Einzelbetriebe dies nicht leisten können, besteht für die Sozialgemeinschaft die Pflicht, durch Kinderunterstützung ergänzend einzugreifen. Diese Kinderunterstützung wird an sich am besten von der Berufsgemeinschaft getragen (Ausgleichskassen), ist aber heute infolge der Mängel der Gesellschaftsordnung wohl als eine Aufgabe des Staates anzusehen.
13 Recht auf Arbeit, Recht auf Vermögensbildung, Recht auf Sicherheit: Es besteht also ein Recht auf Arbeit. Das läßt sich sehr leicht einsichtig machen. Der Mensch hat ein Recht auf sein Leben. Leben kann er nicht ohne den entsprechenden Unterhalt (Nahrung, Kleidung, Wohnung). Diesen Unterhalt bezieht er aus Eigentum oder Arbeit; nachdem er in der gegenwärtigen Wirtschaftsordnung vielfach kein Eigentum hat, notwendigerweise aus Arbeit. Also hat er ein Recht auf Arbeit, weil sonst das Recht, zu leben, aufgehoben wird. Träger der Verpflichtung ist die Sozialgemeinschaft bzw. der Staat. Diese Verpflichtung erfließt aus der sozialen Gerechtigkeit. Der Staat ist also verpflichtet, auf die Wirtschaft so anregend und ausgleichend zugleich einzuwirken, daß hinreichend Arbeitsmöglichkeiten vorhanden sind. Die Sozialgemeinschaft ist verpflichtet, in ihren Wirtschaftszweigen ein öffentliches Gewissen zu schaffen, das die Unternehmungsleiter dazu drängt, Arbeitsplätze zu schaffen. Als Verwalter großen Produktionseigentums sind sie dazu kraft der mit dem Privateigentum verknüpften Sozialverpflichtung, außerdem durch die Pflicht zum Gemeinsinn (soziale Liebe) gehalten.
Recht auf Vermögensbildung, und zwar durch Sparsamkeit. Zum gerechten Lohn ist hier zu ergänzen, daß er ein drittes Element erhalten soll, nämlich Individuallohn, Familienlohn und einen Rest, der durch Sparsamkeit (es gibt durchaus eine Pflicht zur Sparsamkeit, die in der modernen Volkswirtschaft noch dringlicher ist als früher) zur allmählichen eigenen Vermögensbildung benützt werden kann. Auch der Arbeiter soll sich also Eigentum erwerben können. Als bevorzugtes Arbeitereigentum kommen in Betracht das Siedlungsheim für die Familie (wenigstens Wohnungseigentum), der Mitbesitz am eigenen Werk (Anteilschein, Volksaktie usw.), ferner der Anspruch auf die Altersrente. Hiedurch soll der Arbeiterstand zum Arbeiter-Mittelstand werden, in dem das alte Verlangen des Mittelstandes nach bescheidenem Besitz, Verantwortung und Bildung verwirklicht ist.
Das alles ist natürlich nicht möglich, ohne die Produktivität der Wirtschaft zu steigern. Es ist hier also einschlußweise auch die Forderung nach tüchtigen Wirtschaftsführern ausgesprochen, nach technischen, wirtschaftlichen und Sozialerfindern, deren Gesamtleistung es ermöglicht diese Ideale zu verwirklichen; freilich, auch die Forderung nach ganzem Leistungswillen auf Seite der Arbeiterschaft.
Das Recht auf Sicherheit für die Tage des Alters: Hier ist an die Volkspension, die in verschiedenen Formen erstellt werden kann, gedacht.
14 Den Vorgang der Auswechslung eines alten Maschinenparkes gegen einen neuen heißt man Rationalisierung, heute besonders auch diskutiert in der neuen Form der Automatisierung. Es sei festgestellt, daß es eine sozial berechtigte und eine unsoziale Rationalisierung gibt. Die Rationalisierung der Betriebe ist gerechtfertigt, wenn dadurch eine Produktivitätssteigerung erreicht wird, ohne daß Dauerarbeitslosigkeit die Folge ist. Die Rationalisierung ist ungerechtfertigt und unsozial, wenn sie nicht gleichzeitig neue Arbeitsmöglichkeiten schafft. Es ist Aufgabe der Wirtschaftsethik, diese Dinge klar und eindeutig zu begründen und zu lehren, desgleichen die Anwendung für Sonderfälle auszuarbeiten. Maßgebend muß immer das Prinzip sein, daß der Mensch die erste, Technik und Wirtschaftsgüter erst die zweite Rolle spielen, also eben im Dienste des Menschen stehen.
Hiezu sei noch bemerkt: Der wirtschaftliche und soziale Fortschritt wird ohne fortschreitende Verbesserung der Maschinen nicht möglich sein. Es geht also nicht um ein Entweder-Oder, sondern es geht um das richtige M a ß und den richtigen Zeitpunkt von Rationalisierung und Automatisierung. Die Beurteilung von Ausmaß und Zeitpunkt aber ist nicht einfach eine technische Frage, es ist vielmehr eine Gewissensfrage.
Die soziale Gerechtigkeit gebietet nämlich die Erhaltung der Vollbeschäftigung aus einem zweifachen Grund: 1. Für die Arbeiterschaft müssen Arbeitsplatz und Arbeitseinkommen gesichert bleiben. 2. Eine Volkswirtschaft vermag nur bei Vollbeschäftigung die Mittel für die Kapitalinvestitionen aufzubringen, die notwendig sind, um das Wirtschaftsganze im Aufstieg zu erhalten.
15 Das ist von grundlegender Bedeutung. Bei einer Aktiengesellschaft muß der Vorstand dem Aufsichtsrat und der Hauptversammlung über den Gang der Geschäfte berichten. Er muß den Kapitaleinsatz und Kapitalgewinn verantworten. Vor dem Kapital also – die Hauptversammlung vertritt die Interessen der Aktionäre – stellt er sich zur Verantwortung. Wo ist jene Einrichtung, die die Interessen der Arbeiter in bezug auf Behandlung und Bezahlung vertritt? Lange gab es sie nicht. Nun ist im Betriebsrat eine Einrichtung dieser Art geschaffen. Lange Zeit war aber der Eigentumsschutz wichtiger als der Schutz der Person. Das zeigt, wie sehr unser staatliches Recht sachbetont war und die Ordnung der Dinge vom Eigentum her bewerkstelligen wollte, statt auch vom Menschen.
16 Das soziale Partnerschaftssystem: Hier erwartet der Kundige den Ausdruck „Solidarismus“. An Stelle von Solidarismus steht aber der andere: Partnerschaftssystem.
Das Wort Solidarismus hat seine werbende Kraft vielfach verloren. Einmal, weil der Solidarismus nicht hinreichend durchgeführt wurde. Zum anderen, weil der Ausdruck Solidarismus die gemeinte Sache nicht adäquat gekennzeichnet hat. „Ich bin mit etwas solidarisch“ will sagen, daß ich diese Angelegenheit ganz zu meiner Sache mache. Das geht etwas über das Ziel hinaus. Außerdem drückt es eine Gesinnung aus; es liegt aber ein Rechtsverhältnis vor.
Daher ist hier der Ausdruck Partnerschaft bzw. Partnerschaftssystem gesetzt. Durch diesen Ausdruck will eine der Lehre der Kirche gemäße Sozialordnung gekennzeichnet werden. Der Ausdruck bezieht sich keineswegs nur auf den Partnerschaftsbetrieb. Dieser ist vielmehr nur eine Teilanwendung des Partnerschaftssystems.
Was bedeutet nun Partnerschaft? Partnerschaft drückt etwas Vierfaches aus:
1. Gleichberechtigung. Es klingt also die Mündigkeit des Menschen und der Stände darin an.
2. Leistung. Es geht um Leistung und Gegenleistung, die vereinbart werden.
3. Nutzen. Aus dem Verhältnis ergibt sich wechselseitig ein Vorteil. Es liegt ihm also eine Gemeinsamkeit zugrunde, es entsteht das „Wir“ der Partner.
4. Abgrenzung. Man kommt zum Partner, indem man folgende Begriffsreihe aufstellt: Feind, Gegner, Neutraler, Partner, Freund. Diese Begriffsreihe führt vom Negativen zum Positiven. Als vorletzter Begriff steht: Partner. Das drückt aus, daß das Positive überwiegt, ohne daß das Negative ganz ausgeschlossen ist. Es liegt daher zugleich ein Verhalten der Gemeinsamkeit und der (fruchtbaren) Spannung vor. Neben dem Gemeinsamen hat nämlich jeder Partner ein Eigeninteresse für sich.
Dieses Verhältnis besteht im Betrieb, in den Berufszweigen, in der ganzen Volkswirtschaft, ohne daß immer ein formeller Vertrag vorläge. Es ist umfassender Natur. Mit diesem System kann der Patriarchalismus, ebenso der Marxismus überwunden werden. Desgleichen der Kapitalismus.
17 Damit ist das Leitwort ausgesprochen, das die heutige Zeit verlangt. Die Sozialpartner müssen zusammenarbeiten und nach der kapitalistischen und marxistischen Blickverengung wieder den Blick freibekommen für das Gemeinsame: das Gedeihen des Betriebes, des Wirtschaftszweiges, der Volkswirtschaft im Dienst des Volksganzen. Hier geht es um einen Abbau verfehlter Gesinnung und einen Aufbau rechter Gesinnung. Der Standpunkt des „Herr im Hause sein“ des Unternehmers ist zu Ende. Man ist nicht einfach „Herr im Hause“, wenn man einen Partner hat; der Standpunkt, der Unternehmer ist einfach ein Ausbeuter, muß ebenso zu Ende sein. Hier ist das Stück der Caux-Bewegung, „Der vergessene Faktor“, sehr wichtig. Der vergessene Faktor ist das Gewissen. Ich muß den anderen wieder als Menschen sehen, mit menschlichen Rechten, dem gegenüber ich sittliche Pflichten habe, und zwar auch der Arbeiter gegenüber dem Unternehmer, wie auch umgekehrt.
18 Es gibt amerikanische Unternehmerverbände, die sich diese Fragen bewußt und systematisch stellen. Dieses Fragenstellen führt zur Erkenntnis der Bedeutung der menschlichen Beziehungen (human relations) unter den Betriebsangehörigen, und zwar
1. unter den Arbeitskameraden der einzelnen Leistungsgruppe,
2. zwischen Belegschaft und mittlerer Führungsschicht (Werkmeister, Ingenieur),
3. zwischen Belegschaft und eigentlicher Leitung.
Ferner auch zur Erkenntnis der Fehlwirkung in einer bloßen Repetitiv- oder Wiederholarbeit: In Betrieben mit bloßer Repetitivarbeit gibt es am meisten Erkrankungen psychogener Natur. Schließlich führte dies zur Erkenntnis der Bedeutung vom echten, kleinen Betriebsteam (ein bis drei Dutzend) samt Eigenverantwortung und Leistungsfreude.
19 In diesem Abschnitt wird das verbleibende Gegensätzliche besprochen. Zunächst ist die gemeinsame Basis das Gedeihen des Betriebes. Auf diesem Gemeinsamen liegt das Schwergewicht. Damit ist der Klassenkampf überwunden. Es bleibt aber noch die Klassen auseinandersetzung: Welcher Anteil aus dem Unternehmen kommt den einzelnen Sozialpartnern zu?
Um diese Frage zu lösen, genügt es nicht, auf die Gesinnung zu verweisen und zu bemerken, daß die Dinge nach Gerechtigkeit aufgeteilt werden müßten. Die richtige Verteilung muß vielmehr institutionell verankert werden. So kommt man zu einer Betriebsverfassung. Diese Betriebsverfassung weist dem Arbeitnehmer bestimmte Rechte zu. Ein Betrieb mit Betriebsverfassung geht einen ähnlichen Weg, wie ihn die Staaten gegangen sind, die zuvor absolute Monarchien waren und dann konstitutionelle Monarchien wurden. In der konstitutionellen Monarchie hat auch der Staatsbürger im Parlament ein Mitspracherecht. So hat der Arbeiter im „konstitutionellen“ Betrieb = Betrieb mit Betriebsverfassung ein Mitspracherecht. Dabei ist der Satz des Hirtenbriefes zu beachten: „Der Unternehmer hat die führende Stellung, der Arbeiter die ausführende.“ Es ist also nicht so, daß in einem Betrieb mit Betriebsverfassung demokratisch beschlossen wird, was normalerweise zu geschehen habe. Alle Verantwortung muß vielmehr sachkundig ausgeübt werden.
Hier ist mit einem Wort der unternehmerischen Tätigkeit zu gedenken. Die unternehmerische Tätigkeit fordert das Eingehen von Risiko. Das Eingehen von Risiko wiederum fordert Sachkunde, richtige Beurteilung der Entwicklung, Mut zur Entscheidung. Daher fordert die unternehmerische Tätigkeit die persönliche Verantwortung; sie übt die Führungsfunktion aus.
Diese persönliche Verantwortung hindert aber weder die übertragene Verantwortung bei der Mittelschicht des Betriebes noch das seiner allgemeinen Natur nach beratende Mitspracherecht bei der Betriebsbasis.
Ein Betrieb mit Betriebsverfassung kann nun in drei Formen ausgeprägt werden.
Erstens: im Sozialbetrieb. Im Sozialbetrieb gibt es drei Eigentümlichkeiten: Personalbüro, Sozialreferent, Betriebsaussprache.
Das Lohnbüro ist durch das Personalbüro ersetzt. Der geänderte Ausdruck ändert die Sache. Im Personalbüro wird der Arbeiter als Sozialpartner gewertet, er bekommt Auskunft, er wird höflich bedient, man ist dort für ihn da.
Der Sozialreferent ersetzt weithin die frühere Kontrolle. Der Sozialreferent sorgt für die Lösung von Spannungen unter den Arbeitern, für Höflichkeit und Freundlichkeit, für die richtige Besetzung der einzelnen Posten unter menschlicher Rücksicht und ähnliches mehr. Das ganze Betriebsklima wird vermenschlicht.
Die Betriebsaussprache vereint Arbeitgeber und Arbeitnehmer monatlich zu einer gemeinsamen Besprechung. Die Betriebsleitung eröffnet ihre Sorgen, ebenso die Betriebsgefolgschaft. Die Erfahrung beweist, daß man sich hiebei menschlich näherkommt; im besonderen, daß von der Arbeiterschaft viele wertvolle Anregungen über Verbesserung von Arbeitsweisen und Maschinen kommen. Wenn der Betriebsleiter in einer menschlich bereits gelösten Atmosphäre die Frage stellt: „Was stört Sie in unserem Betrieb“, dann wird er vieles erfahren, was menschlich und wirtschaftlich gleich interessant ist.
Zweitens: der Partnerschaftsbetrieb. Es wurde schon bemerkt, daß Partnerschaftssystem und Partnerschaftsbetrieb zu unterscheiden sind. Das Partnerschaftssystem ist umfassend und erstreckt sich auf die ganze Volkswirtschaft. Es setzt eine Partnerschaftsgesinnung voraus. Der Partnerschaftsbetrieb ist die Anwendung des Systems auf das Einzelunternehmen. Und zwar ist es die Anwendung des Systems im strengen Sinn. Im weiteren Sinn stellt auch der Sozialbetrieb schon eine Anwendung dar.
Der Partnerschaftsbetrieb nun hat ebenfalls drei Eigentümlichkeiten: den Mitarbeitervertrag, die Betriebsvertretung, die Gewinnbeteiligung.
Den Arbeitern wird angeboten, Mitarbeiter zu werden. Es wird ein Partnerschaftsvertrag abgeschlossen. Der Unternehmer spricht nicht mehr von seinen Arbeitern, sondern von den Mitarbeitern. Diese Mitarbeiter genießen erhöhten Kündigungsschutz.
Es wird eine Betriebsvertretung, ein Betriebsausschuß, gewählt; dies wenigstens in Großbetrieben, weil hier in Betriebsversammlungen nicht alle anwesend sein können. In normalen Fällen ergibt es sich von selbst, daß verschiedene Betriebsräte, ebenso Werkmeister, auch in den Betriebsausschuß gewählt werden. Diese Betriebsvertretung hat sowohl beratende wie auch – das kommt hier hinzu – beschließende Funktion. Worauf sich die beschließende Funktion erstreckt, ist in der Betriebsverfassung festgelegt. Naturgemäß bezieht sie sich nie auf die normalfälligen Entscheidungen. Sie gefährdet daher nicht die gesicherte, sachkundige Betriebsführung. Ein Beispiel: Irgendwo wurde darüber abgestimmt, ob man die neue Arbeitsplatzbewertung einführen wolle. Diese neue Arbeitsplatzbewertung sieht drei Grundfaktoren der Lohnsumme vor: Arbeitsleistung, anvertrautes Kapital, Betriebseinfluß. Die Arbeitsplatzbewertung wird vermenschlicht. Das ist ein möglicher Fall, der der Abstimmung vorgelegt werden kann.
Zu bemerken ist noch, daß man nie einen Betrieb alten Schemas sofort und ohne Zwischenstufen in einen Partnerschaftsbetrieb verwandeln kann. Es ist vielmehr die langsame Heranbildung einer gesinnungsmäßigen Führungsschicht unter der Arbeiterschaft selbst notwendig (Partnerschaftsgesinnung). Geeignete Einrichtungen müssen stufenweise nachfolgen.
Drittens: die Produktivgenossenschaft. Sie ist die volle Lösung des zwischen Kapital und Arbeit ausgesprochenen Konfliktes, weil hier die getrennten Faktoren wieder verbunden werden. Sie eignet sich aber nur unter drei Voraussetzungen:
1. Mittelbetrieb mit Absatzstetigkeit;
2. gut eingearbeitete Belegschaft;
3. eigener technischer und kaufmännischer Leiter.
Unter diesen entscheidenden Voraussetzungen, die von selbst klarmachen, daß es sich nur um eine Teillösung handelt, ist die Produktivgenossenschaft voll zu bejahen.
Freilich sind auf bei de n Seiten der Sozialpartner, also auf Seite der Unternehmerschaft und der Gewerkschaft, starke Reserven gegen den Partnerschaftsgedanken da. Das ist seitens der Unternehmerschaft verständlich, erstaunlich aber seitens der Gewerkschaft: Sie sollte doch für die Förderung der Rechte der Arbeit eintreten.
Diese reservierte Einstellung, auf welcher Seite immer sie vorliege, ist zeitwidrig. Wir stehen nämlich erstens in einer dynamischen Wirtschaftsentfaltung, zweitens in einer Krisenzeit.
Jede dynamische Wirtschaft ist viel mehr arbeitsbezogen als eine statische Wirtschaft. In der statischen Wirtschaft spielt das Besitzeinkommen eine große Rolle, in der dynamischen Wirtschaft aber das Arbeitseinkommen.
Nachdem wir in einer dynamischen Industriewirtschaft stehen und das Arbeitseinkommen der springende Punkt ist, ist also gerade an der Arbeitsstätte der soziale Friede herzustellen, sonst kann in einem ungleich größeren Ausmaß der allgemeine Friede gefährdet werden als bisher. Der Friede an der Arbeitsstätte aber würde im Partnerschaftsbetrieb am besten gesichert.
Verstärkend kommt hinzu, daß wir in einer Krisenzeit (international) stehen. In jeder Krisenzeit ist die Verantwortlichkeit für das Ganze größer als in gesicherten Zeiten. Es gibt also auch eine Verantwortung der Industriewirtschaft gegenüber dem Gesamtvolk; also eine Verantwortung der Unternehmerschaft und der Gewerkschaft gegenüber dem Gesamtvolk. Eben dieser Verantwortung würden beide Sozialpartner in dem mutigen Aufgreifen neuer, nun aber bereits erprobter Lösungen gerecht. In dieser Lösung wäre eine solche Fehlverteilung neuen Reichtums, wie sie Anmerkung 20 beklagt werden muß, unmöglich.
20 Hiemit sind die Änderungen der Betriebsstruktur gemeint, die in Anmerkung 19 besprochen wurden. Weiter ist noch anzufügen:
Eine neue Wirtschaft würde in drei Stufen aufgebaut: Betrieb, Wirtschaftszweig, Volkswirtschaft. Der Betrieb steht derzeit im Blickpunkt aller. Nur wenn hier das Problem gelöst wird, kehrt das Vertrauen in rechte soziale Lösungen zurück. Ein Betrieb ist eben eine überschaubare Größe.
Aber es muß weitergebaut werden. Die zweite Stufe ist der Wrtschaftszweig, auch Berufsverband genannt, z. B. Metallindustrie usw. Auch in dieser größeren Einheit muß der neue Geist und die neue Struktur einziehen. Unternehmerverband und Gewerkschaft Metall stehen sich gegenüber. Auch sie sollen zu Partnern werden. Es sind also paritätische Ausschüsse aus beiden zu bestellen, die gemeinsame Fragen aufgreifen. Dies ist z. B. in der Schweiz schon in sehr glücklicher Weise geschehen; es wurden langfristige Verträge über soziale Lohngestaltung und Verzicht auf Streik geschlossen. Soll im Wirtschaftszweig die Partnerschaft zur Geltung kommen, geht es etwa um folgendes:
1. Langfristige Verträge über Zusammenarbeit. Gerechter Lohn, der mit der Erhöhung der Produktivität automatisch steigt, und gerechte Leistung.
2. Familienausgleichskassen, die entsprechende Kinderunterstützung auswerfen.
3. Überwindung der strukturellen Arbeitslosigkeit auf lange Frist (hier braucht man also auch technische Berater).
4. Lehrlingswesen, Lehrlingsausbildung, Lehrlingsschutz: Der Lehrling soll ein moralisch einwandfreies Betriebsklima vorfinden.
5. Standesehre und entsprechende Ausbildung der Werkmeister als Träger dieser Standesehre.
Die dritte Stufe ist die Volkswirtschaft als Ganzes. Sie bedingt eine doppelte Partnerschaft: die zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die andere zwischen Erzeuger und Verbraucher. Auf dieser dritten Stufe ist ein Wirtschaftsrat zu bestellen, und zwar ebenso auf paritätischer Grundlage. Ihm obliegt etwa
1. die Aussprache zwischen den je zwei Partnern;
2. die Zusammenarbeit der verschiedenen Berufszweige im Ganzen der Volkswirtschaft;
3. die Beratung über Produktivität, Marktbildung und Absatz.
Aus 1. ergibt sich notfalls eine Preislenkung. Alle Maßnahmen geschehen nicht durch die Faust, sondern mit der „weichen Hand“, wie man das ausdrückt.
Erst durch den Aufbau der Stockwerke Betrieb, Wirtschaftszweig, Volkswirtschaft ergibt sich das Ganze des Partnerschaftssystems.
Man kann sich zum Partnerschaftssystem leichter entschließen, wenn man sich über die christliche Eigentumslehre klar ist. Wir kommen nämlich von dem durchaus liberalen staatlichen Eigentumsrecht des 19. Jahrhunderts her, das keineswegs christlich war.
Was ist eigentlich der Sinn des Eigentums, wozu hat man Eigentum? Nun, der Eigentumssinn liegt in folgendem: Durch das Eigentum kann der einzelne für seinen Lebensunterhalt sorgen; es wird eine gesellschaftliche Ordnung gesichert; es bleibt der persönliche Freiheitsbereich. Alle Eigentumsformen müssen diesem Eigentumssinn dienen. Übergroßes Eigentum, vor allem auch beim Staat, hindert die Freiheit bei vielen. Daher gibt es ein Eigentumsmaß, über das hinaus das Eigentum seine sittliche Rechtfertigung verliert.
Weil also bei jedem Eigentum der dreifache Eigentumssinn gewahrt werden muß, ist es klar, daß es kein Eigentumsrecht ohne Eigentumspflicht gibt. Das Eigentumsrecht ist also nach christlicher Auffassung keineswegs das Recht, über eine Sache nach Gutdünken verfügen zu können, sondern vielmehr das Recht, über eine Sache im Einklang mit dem Sinn der irdischen Güter verfügen zu können. Dafür hat die theologische Lehrüberlieferung schon die Unterscheidung bereitgestellt: privater Gebrauch – gemeinsamer Nutzen, d. h., man kann das Eigentum privat gebrauchen, aber dieser Gebrauch muß so sein, daß es dem gemeinsamen Nutzen dient (Thomas, II a, II ae, qu 66, art. 2). Erst mit dieser Unterscheidung ist die christliche Eigentumslehre voll klar gemacht. Durch Rückbesinnung auf den Eigentumssinn müssen wir also zur Eigentumsläuterung gelangen. Religiös gesehen, ist alles Eigentum nur zu treuen Händen übergeben, ein Gut also, für das wir dem Herrn Rechenschaft schulden. Wer sich dieser Lehre bewußt ist, dem fällt gerechte Preisbildung nicht schwer.
Prof. Messner schreibt in seiner Neuausgabe „Die soziale Frage“: „An zwei Fragen hat sich die moderne soziale Frage entzündet, beide Fragen liegen ihr unverändert zugrunde, trotz aller Wandlungen vom Kapitalismus und Sozialismus, beide müssen gelöst werden, damit eine Wirtschaftsordnung von Freiheit und Menschenwürde für alle entsteht: ... diese beiden Fragen sind die des Rechtes des Privateigentums und des Rechtes der Arbeit.“
Privateigentum ist im Partnerschaftssystem geläutert, die Arbeit ist zum gleichberechtigten Subjekt und Träger der Wirtschaft geworden. Um diese Wirtschaftsordnung geht es heute. Sie ist der Gegenstand unserer Verantwortung.
Zur Eigentumslehre ist noch zu beachten: Das Eigentum hat eine Ordnungsfunktion, nicht die einzige. Der liberale Kapitalismus gab ihm die einzige, der Marxismus keine. Beides ist falsch.
Wieder zeigt sich, wie die Ansatzpunkte einseitig sind: Der liberale Kapitalismus baut eine individualistische Wirtschaft auf. Sie geht vom einzelnen aus. Daher die Krisen, die in der Gemeinschaft auftreten. Man denke an die Weltwirtschaftskrise Ende der zwanziger Jahre. Der Marxismus baut eine kollektivistische Wirtschaft auf. Er geht eben vom Kollektiv aus. Daher die Krisen, die dort für die einzelne Persönlichkeit entstehen (siehe Rußland!). Der richtige ausgewogene Ansatzpunkt liegt beim Ganzen: einzelnen und Gemeinschaft, Eigentum und Arbeit, Wirtschaftsgesetz und Sittengesetz.
Zum Partnerschaftsbetrieb vergl. das Werk von Universitätsprofessor Dr. Guido Fischer, Partnerschaft im Betrieb, Quelle und Meyer, Heidelberg 1955. Zum Ganzen das bedeutende Werk von Prof. Messner, Die soziale Frage, Tyrolia Innsbruck 1956.
Die letzten Sätze des Hirtenbriefes sind mit großem Ernst geschrieben. In ihrem Hintergrund stehen die folgenden Sätze aus der Enzyklika Quadragesimo anno: „Mit aller Macht und Anstrengung ist dahin zu arbeiten, daß wenigstens in Zukunft die neugeschaffene Güterfülle nur in einem billigen Verhältnis bei den besitzenden Schichten sich anhäuft, dagegen in breitem Strom der Arbeiterschaft zufließt.“ „Täusche sich niemand. Nur um diesen Preis lassen sich öffentliche Ordnung, Ruhe und Frieden der menschlichen Gesellschaft gegen die Macht des Umsturzes mit Erfolg behaupten.“
Zu dieser päpstlichen Forderung gibt es sehr interessante Untersuchungen, eine französische und zwei deutsche seien genannt. Sie beziehen sich sämtlich auf die Zeit nach 1945.
Die französische Untersuchung (Richesse et Misere, Paris 1952) stellt fest, daß trotz der hohen Lasten der französischen Securite sociale (in Frankreich bezieht man, wenn man fünf Kinder hat, eine Kinderunterstützung von rund S 2500.– monatlich) der Anteil am Nationaleinkommen beim Arbeiterstand genau gleich geblieben sei. Als Grund dieser erstaunlichen Sache wird die Tatsache aufgedeckt, daß die sozialen Lasten hundertprozentig auf die Konsumenten überwälzt wurden.
Die beiden deutschen Untersuchungen stammen aus dem Jahre 1956 und haben im wesentlichen das gleiche Ergebnis. Die eine stammt von christlicher Seite, die andere von gewerkschaftlicher Seite. Jene von christlicher Seite ist von Gerhard Kroll: Vermögensbildung und soziale Gerechtigkeit (in „Die neue Ordnung“, Jänner 1956). Der Darstellung liegt das sehr genaue statistische Material der Bank deutscher Länder zugrunde. Sie kommt zu dem Ergebnis, daß von einer gerechten Verteilung des neu- (= nach 1945) gebildeten Vermögens nicht die Rede sein kann. Um eine Zahl zu nennen: Rund 15 Prozent der Bevölkerung haben 93 Prozent des neuen Reichtums erworben.
Gegen die Darstellung von Kroll werden Einwände gemacht, ihre Richtigkeit ist noch nicht allem Streit enthoben. Aber selbst ein so ruhig abwägender und erfahrner Fachmann wie Paul Jostock kommt zu folgendem Ergebnis (Das Sozialprodukt und seine Verteilung, S. 38): „Bekanntlich hat nun Westdeutschland seit 1948 sehr große Beträge erwirtschaftet und allein in Industrie und Gewerbe wohl gegen 60 Milliarden D-Mark investiert, d. h. über den Ersatz des Kapitalverzehrs hinaus. Davon stammten gegen 40 Milliarden D-Mark aus unverteilten Gewinnen der Unternehmungen, die übrigen 20 Milliarden aus verteilten Gewinnen, sonstigen Einkommen und Kreditgewährung. Es ist also nach alter Übung wohl so gut wie alles wieder ins Eigentum der Unternehmer und Kapitalbesitzer übergegangen. Wohl haben die Arbeiter einen schönen Lohn dabei verdient, aber ein gerechter Anteil am Ertrag, vor allem an den unverteilten Gewinnen, wurde ihnen vorenthalten. Bedenkt man, wie dringend die Reform unserer Vermögensverteilung ist und welch einmalige Gelegenheit diese Nachkriegsentwicklung bot, so kann der Vorgang nur als ein Skandal bezeichnet werden, der nach Abhilfe schreit.“ Bei dieser seiner Darstellung bezieht sich Paul Jostock auch auf Nell-Breuning, der bekanntermaßen zu den führenden Sozialforschern und Kritikern Deutschlands gehört.
Dieses bei der heute üblichen starken Wegsteuerung von Gewinnen überraschende Ergebnis, daß „wohl so gut wie alles wieder ins Eigentum der Unternehmer und Kapitalbesitzer übergegangen“ ist, wird durch ein weiteres Zitat aus Paul Jostock verständlich (a. a. 6. S. 43 u. 44): „Wenn freilich zutrifft, was bei uns selbst Vertreter der Unternehmer offen aussprachen, daß auch die direkten Steuern heute überwälzt werden, dann verlagert sich die Last einseitig auf die große Masse der Unselbständigen, die ihre Lohnsteuer und ihre Beiträge nicht überwälzen können und in den Preisen ihrer Bedarfsgüter die direkten Steuern der anderen zu bezahlen haben. Probleme türmen sich hier auf, die an die Grundlagen unserer Sozial- und Wirtschaftsverfassung rühren.“
Sicher ist also, daß es auch nach 1945 nicht gelungen ist, das vergrößerte Sozialprodukt der Arbeiterschaft nach den Forderungen der sozialen Gerechtigkeit zuzuleiten.
Und diese Tatsache erklärt wiederum, warum die Kirche auch gegenüber dem gemäßigten Kapitalismus von heute sehr zurückhaltend bleibt. Fehlt ihm doch offensichtlich jene institutionelle Einrichtung, die eine der sozialen Gerechtigkeit entsprechende Verteilung der neugeschaffenen Güterfülle (im Sinne des zitierten päpstlichen Wortes) gewährleisten würde.
21 Es sei hier einschlußweise festgestellt, daß es auch eine Ethik der Technik gibt. Sie besteht freilich erst in den Anfängen. Ihre Grundgesetze sind erstens: die Technik für die hinter ihr liegende Schöpfungsordnung wieder transparent machen. Technik ist „Entdeckung“ eines Größeren, das man vorfindet. Zweitens diese in die menschliche Gesamtordnung dienend eingliedern. Man wird sich also bei jeder Erfindung fragen: Wozu dient sie? Die Ethik der Technik will also den sittlichen Gebrauch der technischen Macht lehren.
22 Nur eine soziale Zusammenarbeit und persönliche Begegnung von Industriellen und Arbeitern wird soziale Lösungen dauernd zustande bringen; weder die Macht der Arbeiterschaft allein noch die des Kapitals allein noch die Zwangsgewalt des Gesetzes allein, sondern eben die Zusammenarbeit aller erreicht dies. Darum sind die Arbeiterbewegungen und die Arbeitsgemeinschaft christlicher Industrieller aufgerufen, in eigenständiger Arbeit und schließlich im Teamwork aus Kapital und Arbeit sich um die Erarbeitung der konkreten Durchführung der Leitgedanken zu bemühen, sie schließlich, angepaßt an Wirtschaftszweig und Betrieb, zu realisieren. Vergl. hiezu: Schasching, Katholische Soziallehre und modernes Apostolat, Innsbruck 1956.
23 Die lange Verweigerung eines gerechten Milchpreises muß ausdrücklich genannt werden. Die Erhöhung des Milchpreises wurde weithin damit abgelehnt, daß sie die Preisstabilität gefährde. Auf der anderen Seite wurden aber zur gleichen Zeit eine Reihe von Löhnen und Preisen hinaufgesetzt. So stand man vor einem widersprüchlichen Verhalten. Das hätte man vermeiden sollen.
Der Bauernstand ist ohnedies, standespsychologisch gesehen, dadurch bedrückt, daß er zahlen- und daher stärkemäßig ständig absinkt. Im Bundesland Vorarlberg repräsentieren die Bauern nur noch 17 Prozent der Bevölkerung. Weithin wohnen unter den Dächern der Bauernhäuser keine Bauern mehr.
Unter diesen Umständen ist es besonders geboten, solche Fehler einer falschen Preispolitik zu vermeiden.
24 Bei diesem Gesinnungsproblem geht es darum, daß der Bauer Eigenständigkeit, Freiheit und Weite seines bäuerlichen Berufes höher wertet als den im Durchschnitt höheren, risikoloseren, mit weniger Mühe (Ausmaß der Arbeitszeit!) verbundenen Lohn der abhängigen Arbeit. Eigenständigkeit, Freiheit, Weite sind Gesinnungswerte. Sie lassen sich nicht in klingender Münze ausweisen. Eben darum wird man eine geistgetragene Gesinnung aufbauen müssen, um das Problem lösen zu können.
25 Die Krise des Dorfes besteht im wesentlichen im folgenden: Was durch die ganze Weltgeschichte nicht geschah, geschieht jetzt: die bäuerliche Arbeit wird gänzlich umgestellt, von der Handarbeit zum Maschinenwerk; an die frühere Stelle religiöser Sicherungen (so schon im Heidentum) treten technische Sicherungen; der landwirtschaftliche Gesamtertrag geht im Verhältnis zum industriellen Ertrag ständig zurück (in Industriestaaten macht der industrielle Ertrag bereits das Drei- bis Vierfache und mehr des landwirtschaftlichen Ertrages); der Bauernstand sinkt auch zahlenmäßig ab; Freizeit und Lebensstandard sind im Durchschnitt geringer; es mangeln Arbeitskräfte; siedlungsmäßig erfolgt der Einbruch der anderen Stände in das Dorf. Die eigentliche Krise besteht nun näherhin in zwei Momenten: 1. in der raschen Umwälzung des ganzen Lebens, 2. ganz besonders in der Gegensätzlichkeit, daß einerseits das Gesinnungsmäßige entwertet wird (technische Sicherung statt religiösen Rückhaltes), anderseits das Gesinnungsmäßige gerade besonders notwendig ist (um die Landflucht aufzuhalten, vgl. Anmerkung 23).
26 Hier wird das eben (Anmerkung 25) aufgeworfene Problem der Krise des Dorfes – Abwertung der Gesinnung einerseits, besondere Dringlichkeit der Gesinnung anderseits – seiner Lösung zugeführt. Die Berufsgesinnung wird in einer neuen Weise im Religiösen verankert und dadurch in neuer Wertigkeit gezeigt. Die Lebensverankerung wird vom Irdischen ins Seelisch-Geistige verlegt und dadurch überzeitlich gemacht. Diese Vertiefung des Religiösen beim Bauer wird von den besten Dorfseelsorgern zu leisten sein. Der Bauer war immer in Gefahr, das Religiöse ins Rituelle zu verengen und zum irdischen Segen zu benutzen. Er muß jetzt verstehen, daß die Religion seine Persönlichkeit angeht und sie ganz zur Entfaltung bringen will. Von da aus kann man ihm helfen, sein Wesen wieder einheitlich zu begreifen. Der Bauer wohnt heute in vielen Stuben, die untereinander unverbunden sind: Tradition – Maschine – Erbe – Fortschritt usw. Man muß dem Bauer helfen, daß er vom Geistigen her, vom Sittlich-Religiösen, wieder Herr in seinem Hause wird.
27 Das Dorf der Zukunft wird nicht bäuerliche Siedlung, es wird vielmehr Mischsiedlung sein. Diese Mischsiedlung wird aus mindestens drei, oft mehr Elementen gebildet: 1. Bauern und dörfliches Gewerbe, 2. Kleinbauern mit gewerblicher (oder ähnlicher) Rücklage und Arbeiter mit kleinbäuerlicher Rücklage, 3. Arbeiter, Angestellte. Es kommt nun alles darauf an, ob diese Mischsiedlung, die keine Standeseinheit mehr repräsentiert, wenigstens eine Kulturgemeinschaft darstellen wird. Es sei darauf aufmerksam gemacht, daß das jetzt schon entschieden wird. In einer Generation wird man die Folgen haben. Wenn man also jetzt die Neubewohner eines Dorfes als Fremdlinge behandelt, wenn man ihnen keine Möglichkeit gibt, zu einer Siedlung zu kommen, wenn man ihnen in der Gemeinde kein Vertretungsrecht gibt, dann sind mit diesen Entscheidungen die Grundlagen dafür gelegt, daß das Dorf zerbricht. Man wird also den Neubewohnern geistige Heimat gewähren (z. B. Kirchenstühle!), ihnen organisch Siedlungsmöglichkeit erschließen (wobei die richtige Art die ist, daß die Neubewohner unter den Altbewohnern siedeln, nicht abgetrennt von ihnen, so daß sich also nicht Dorfkern und Dorfrand bilden), sie ebenso organisch in Vertretungsrechte einführt, dann sind entscheidende Grundlagen dafür gelegt, daß das Dorf der Zukunft wenigstens eine kulturelle Einheit darstellen wird. Mit Volkstanz und ähnlichen Niedlichkeiten wird das nicht gemacht.
Ein Wort über das Fremdenverkehrsdorf ist noch anzufügen. Wenn man es erreichen will, daß unsere Bergdörfer mit ihrem charakterlich hochwertigen Menschenbestand in zwei Generationen total zugrunde gehen, dann muß man nur so fortfahren wie bisher. Da kommen z. B. Inserate heraus: „Alles für seine Majestät den Fremden!“ Alles, auch das Gewissen!
Hier liegen Fehlentscheidungen zugrunde. Man will dem Bergvolk neue Einnahmen erschließen. Das ist verständlich. Aber man muß auch die mit den Vorteilen verbundenen Schäden, besonders soweit sie unnotwendig sind, abwehren. Dies ist möglich. Denn es gibt einen doppelten Fremdenstrom: Fremde, die sich erholen wollen, Fremde, die sich ausleben wollen. Die erholungsbedürftigen Fremden nun wünschen nicht, daß an ihren Urlaubsorten auch jener Strom von Fremden auftauche, der sich ausleben will, aus dem einfachen Grund, weil er ihre Erholung gefährdet (Unruhe, nächtliche Störung usw.). Daraus ergibt sich, daß man ein Junktim machen kann: Erschließung neuer Einkünfte und bewußte Lenkung des Fremdenstromes; man richtet alles für jene Gäste, die sich erholen wollen. Selbstverständlich darf man dies nicht einfach der guten Gesinnung des einzelnen überlassen, sondern man muß es institutionell in einem Gesetz verankern, außerdem in einer neuen bäuerlichen Ehre.
Hiebei muß man schließlich beachten, das das richtige Maß, hier das Tempo, einer solchen Umstellung von entscheidender Bedeutung ist. Das Tempo darf nicht zu groß sein, es darf also nicht zu schnell gehen. Sonst wird der Mensch entwurzelt.
So werden richtige Entscheidungen, die zukunftsträchtig sind, ein Junktim aus drei Faktoren zu bilden haben: neue Erwerbs quellen, bewußte Lenkung des Fremdenstromes, richtiges Tempo.
28 Hier wird also das Wort dem sogenannten dritten Weg gesprochen. Der erste Weg des Bauern besteht darin, daß er alles nach der Tradition weitermacht. Dieser Weg genügt nicht mehr. Der zweite Weg besteht darin, daß sich der Bauer ausschließlich auf das Neue wirft, der Maschine verfällt und zum bloßen Farmer wird. Das ist eine Einseitigkeit wie der erste Weg. Das eine Mal geht man bloß vom Alten, das andere Mal bloß vom Neuen aus. Übrigens eine Einseitigkeit doppelter Art, denn das Leben besteht aus mehreren Elementen und aus verschiedenen Schichten. Hier z. B. geht es nicht nur um die Schicht des Ökonomischen, sondern um die tiefere Schicht des Menschlichen. Man muß also zur Entwicklung des rechten Weges von der ganzen Wirklichkeit ausgehen. Dann darf man sagen, der dritte Weg bestehe in der organischen Verbindung der beiden anderen, d. h. näherhin darin, daß der Bauer von seinem neuverstandenen Ethos, der Nährstand der Menschheit zu sein, diesen Stand selbst für die Erfüllung seiner Aufgabe reif macht: durch subjektive Ausbildung und Bildung, durch objektiven Einsatz der zeitgerechten Mittel.
29 Das hätte sich bei dem Milchpreisstreit zeigen müssen. Durch die Verflochtenheit moderner Wirtschaft und modernen Verkehrs sind die Gegensätze Stadt-Land, Bauern-Arbeiter überholt. Alle Stände sind unlöslich solidarisch untereinander verbunden. Das soll endlich auch in der Gesinnung klar zum Ausdruck kommen. Städter und Arbeiter mögen einen Sinn für den gerechten Preis der bäuerlichen Produkte haben und dies auch in ihren Zeitungen klar zum Ausdruck bringen.
30 Die Katholische Männerbewegung hat hier folgende Aufgaben: 1. die öffentliche Meinung zu bilden, 2. das öffentliche Gewissen zu wecken, 3. die Wege für die richtigen Lösungen, siehe Anmerkung 27, zu bereiten.
31 Es ist interessant, wie viele Möglichkeiten unter dieser Rücksicht auftauchen. Einige seien erwähnt:
1. Arbeitslosenunterstützung: Man kann die gesetzliche Bestimmung einbauen, daß ein Mitglied der Familie, und zwar primär der Familienvater, unkündbar ist. Man müßte dann bei Kündigungen wegen Arbeitsmangels zuvor anfragen, ob nicht schon andere Mitglieder der gleichen Familie gekündigt sind und ob es sich um einen Familienvater handelt. Wird die Bestimmung eingehalten, so können Familien nie in solches Elend kommen, wie dies sonst manchmal geschah. Verheißungsvolle gesetzliche Anfänge werden anderswo gemacht.
2. Siedlung: Die Ausfolgung von Wohnbauunterstützungen kann an den Familienvater gebunden werden bzw. den Familiengründer. Dann kommen öffentliche Mittel, die für Wohnbau- und Siedlungshäuser ausgeworfen werden, der Familie zugute. Zugleich kann die Auswerfung dieser Mittel an familiengerechte Wohnungen (Wohnraum in Quadratmetern) gebunden werden.
3. Mieterschutz: In einer künftigen gesetzlichen Regelung könnte bei Aufnahme von kinderreichen Familien in Mietwohnungen eine organische Senkung der Grundsteuer Platz greifen. Dann hätten endlich auch kinderreiche Familien Aussicht, eine Wohnung zu bekommen.
4. Verbindung von Arbeits- und Wohnort: Arbeits- und Wohnort liegen bei vielen Arbeitern und Angestellten so weit auseinander, daß die Familie schwer gefährdet wird: Der Vater kommt erst heim, wenn die Kinder im Bett sind. Gesetzlich könnte vorgesehen werden, daß bei jeder Neugründung von Fabriken und Werken der entsprechend dazu benötigte Wohnraum erstellt werde. Dabei wären alle heranzuziehen, die daran interessiert sein müssen: das Industrieunternehmen, die Werkangehörigen, die Gemeinde, die Siedlungsgenossenschaften.
5. Der neue Städtebau könnte so gelenkt werden, daß in Einheiten zu je 5000 Bewohnern gebaut wird. Je 5000 stellen ein Stadtviertel dar mit folgender Unterteilung Kulturbezirk (Kirche, Schule, Rathaus usw.), Geschäftsbezirk, Industriebezirk, Wohnbezirk. Der Wohnbezirk kann dann mehr mit Grün flächen, Spielplätzen usw. ausgestattet werden, was der Familie und ihren Kindern zugute kommt.
6. Bei den gesetzlichen Körperschaften könnten Familienbeiräte bestellt werden. Dies wäre auch möglich beim Militär. Dann hätten die Eltern für ihre Söhne, die beim Militär sind, ein Sprachrohr und könnten ihre Wünsche anbringen. Vgl. im Zusammenhang damit die Bestrebungen zur Errichtung eines Familienministeriums.
7. Kindesverteidiger: Wenn eine Ehe geschieden wird, können die sich scheidenden Gatten Rechtsvertreter nehmen. Nur das Kind hat keinen Rechtsschutz. Und doch geht es um sein Wohl am allermeisten. Das alte österreichische Gesetz kannte einen Ehebandsverteidiger. Man könnte einen Schritt weitergehen und Kindesverteidiger bestellen. Das wäre eine zeitgerechte Lösung.
8. AIleinverdienerzulage: Die Kinderunterstützung könnte mit einer Alleinverdienerzulage gekoppelt werden wie in Frankreich. Die Alleinverdienerzulage besteht darin, daß dem in Arbeit stehenden Familienvater eine Sonderzulage über die Kinderunterstützung hinaus dann ausgeworfen wird, wenn die Frau und Mutter die Kinder persönlich betreut, erzieht usw. und also nicht in Arbeit steht. Diese Alleinverdienerzulage ermutigt die Mutter, bei ihren Kindern zu bleiben und nicht berufstätig zu sein. Die Familieneinheit bleibt gewahrt. Es gibt keine Kinder ohne Eltern.
Wie man sieht, eine Summe von Möglichkeiten. Bisher hat der Staat die Familie meistens aufgelöst, wenn er den einzelnen in seine Betreuung übernahm. Das sollte umgekehrt werden. Viele positive Kräfte würden dann wechselseitig gestützt.
32 Die Gefahren liegen vor allem in der Beschränkung und schließlich in der Aufhebung des Freiheitsbereiches: Der Staatsbürger wird bei Stellenverleihungen, bei Wohnungszuweisungen, bei Subventionen so sehr vom Staat bzw. von der oder den Staatsparteien abhängig, daß der Freiheitsbereich bis in die persönliche Oberzeugung hinein beschnitten wird. Wer sich darüber klar ist, daß in den modernen Staaten die Ungleichheit der Subvention die Gleichheit vor dem Gesetz aufgehoben hat, weiß, was das, schon rein wirtschaftlich gesehen, bedeutet. Noch viel mehr bedeutet es auf geistigem Gebiet. Heute, da verwaltungstechnische Apparaturen immer mehr nahezu alles erzwingbar machen, müssen institutionell Räume der Freiheit vorgesehen werden. Die institutionelle Absicherung besteht aber darin, daß es privaten Besitz, private Wohnungen, private Initiativen, private Stellen usw. gibt. Wer immer das beschneiden will, muß sich klar sein, daß er einer künftigen Versklavung den Weg bereitet.
33 Die richterliche Zuständigkeit besteht darin, daß das Gericht entscheiden kann; die vormundliche Zuständigkeit besteht darin, daß der Vormund die Sache zu regeln hat; die subsidiäre oder helfende Zuständigkeit besteht weder im einen noch im anderen, sondern vielmehr darin, daß dem anderen eine Hilfe erwiesen wird, die ihn befähigt, seine Aufgabe selbst erfüllen zu können. Z. B.: Eine Gemeinde sei nicht mehr in der Lage, ihren Verpflichtungen nachzukommen. Sie wird vom Gericht verurteilt, unter Substanzverlust so viel Geld flüssigzumachen, um die Verpflichtungen regeln zu können: richterliche Zuständigkeit. Es wird ihr vom Land ein Kredit zugebilligt, der sie in die Lage setzt, wieder liquid zu werden und selbst ihren Verpflichtungen nachzukommen: helfende Zuständigkeit. Diese helfende Zuständigkeit ist ein Grundgesetz des Lebens. Die Eltern dürfen nicht alles tun, was die Kinder nicht tun mögen, ebenso nicht die Lehrer; wohl aber werden beide sie ertüchtigen, die Dinge selbst zu tun. Diese helfende Zuständigkeit darf sich nicht auf den Privatbereich beschränken, sie muß den öffentlichen Bereich durchziehen. Man sieht dann sofort, wie das sonst so kalte Recht aufhört, kalt zu sein; es wird wohltuend und menschlich. Eben das tut not!
34 Die Verstaatlichung des Lebens besteht näherhin darin, daß es grundsätzlich keinen Privatbereich mehr gibt, nicht mehr den der Freizeit (man muß zu bestimmten politischen Veranstaltungen), nicht mehr den der eigenen Wohnung (sie gehört dem Staat), nicht einmal den der eigenen Meinung (sie wird durch „Gehirnwäsche“ revidiert). Insofern aber, als sich die kleineren Gemeinschaften, besonders die Familie, schützend vor die Privatsphäre stellen, höhlt der, der die Gemeinschaft aufhebt, auch den Privatbereich und persönlichen Bereich aus.
35 Hier ist zunächst an die staatliche Wohnbauhilfe gedacht; also Schaffung von Wohnraum, und zwar vor allem als Eigentum, also Eigentumswohnungen, Eigenheim. Aber auch eine Regelung des Mieterschutzgesetzes ist in Osterreich längst fällig. Das nach dem ersten Weltkrieg geschaffene Mieterschutzgesetz hat seine Aufgabe immer weniger erfüllt. Es hat:
1. an Stelle der Ausnützung durch die Eigentümer (soweit sie geschah) die Ausnützung durch den Mieter (am Eigentümer und am Untermieter) gesetzt;
2. verantwortungsloses De-facto-Eigentum geschaffen (in der Hand des Mieters nämlich, der alle Rechte des Eigentümers genießt, ohne seine Pflichten zu haben);
3. den Wohnraum verknappt (weil niemand eine geschützte Wohnung räumt, auch wenn er sie nicht braucht);
4. Kapital im großen Ausmaß verschleudert, weil der Althausbesitz verfällt.
Auch hier ist also eine drängende Aufgabe. Sie kann, nach dem früher Gesagten, nicht so gelöst werden, daß der Wohnungsbesitz verstaatlicht wird. Das führte wieder zur Allzuständigkeit des Staates, die Freiheit würde aufgehoben. Wohl aber so, daß die Altmieter in steigendem Maße nicht nur an den Rechten, sondern auch an den Pflichten des Eigentums Anteil bekommen. Auf jedem Eigentum aber liegt zum mindesten die Pflicht der Eigentumserhaltung. Dazu müssen auch und vor allem die De-facto-Eigentümer beitragen.
36 Um das ermessen zu können, muß man zwischen Wohnungsnot und Wohnungselend unterscheiden. Wohnungselend liegt z. B. vor, wenn eine ganze Familie in einem Raum untergebracht ist. Dann muß in einem Raum alles getan werden: kochen, essen, schlafen, Wäsche waschen usw. Dieser einzige Raum ist im Winter kalt, feucht. Die Gesundheit wird gefährdet. Der Mann, wenn er abends heimkommt, wird durch die Ausdünstung der Wäsche zurückgeschlagen. Die Kinder können nicht lernen. Der eheliche Intimbereich wird aufgehoben. Die Kinder werden asozial. Die Familie zerfällt innerlich und dann äußerlich. Fürsorgekosten erstehen in einem Ausmaß, daß es für einen staatlichen Finanzmann schon von diesem Standpunkt aus erwägenswert wäre, ob rasche Hilfe nicht auf lange Sicht viel ersparte.
37 Das Bildungssystem drückt sich im Schulsystem aus: Volksschule, Hauptschule, Mittelschule, Hochschule. Aber hinter diesem Bildungssystem steht kein anerkanntes Wertsystem. Das Wertsystem umfaßt vier Grundklassen von Werten: Nützlichkeitswerte, Vitalwerte, Geistwerte und absolute Werte (die sittlichen, religiösen und göttlichen Werte, auch die Wertklasse des Heiligen genannt). Diese vier Grundklassen von Werten stellen eine aufsteigende Rangordnung dar, so daß immer der nächstfolgende höher ist als der vorausgehende. Eben dadurch kommt die Wertordnung zustande. Heute aber ist alles willkürlich durcheinandergeworfen. Der Liberalismus sieht kulturelle Werte als Höchstwerte an, der Rassismus und der Körperkult die Vitalwerte, der Kapitalismus und der Marxismus die Nützlichkeitswerte. Unter dem Eindruck dieser Auflösung ist die Universität von der Hochschule zur höheren Fachschule abgeglitten, also von der Bildung zur bloßen Ausbildung. Glaube und Treue werden bedenkenlos geopfert, wenn die vitale Lust zur Debatte steht. Die Freiheit wird hingegeben, um bloße Sicherheit zu erwerben usw. Das alles aber bedeutet in der weiter absteigenden Linie schließlich Selbstpreisgabe.
Es sei daher klar ausgesprochen: Erziehung (nicht bloß Unterricht) ist auch öffentliche Angelegenheit. Erziehungssystem aber ist unmöglich ohne Wertsystem.
38 Das kann ganz allgemein dargestellt werden: Unsere Gesetze verurteilen Diebstahl, Raub, Mord, Verleumdung usw. Das heißt aber, sie schützen die gegenteiligen sittlichen Werte. Das auf der einen Seite. Auf der anderen Seite schützen sie die Freiheit des Wortes, der Presse usw. Was tun die Gesetze nun, wenn beides miteinander in Konflikt kommt? Nämlich Freiheit und Sittlichkeit, also z. B. Freiheit des Wortes und die Ehre des anderen. Soweit noch die alte Gesetzesüberlieferung vorliegt, hat man sich dafür entschieden, die Ehre zu schützen und die Freiheit des Wortes einzuschränken. Soweit dem Gesetz neue Materien zur Ordnung überwiesen wurden, wie Kino, Film, Reklame, Presse, hat man sich zunächst meist für die bedingungslose Freiheit entschieden. Im 19. Jahrhundert z. B. auch für die Freiheit des Arbeitsmarktes (Lohn nach Angebot und Nachfrage!). Wenn aber Freiheit zur Verführung wird, wenn sie zur Ausbeutung wird? Dann hätten die Gesetze in früheren Gesellschaftsordnungen die Freiheit beschränkt, weil sonst der sittliche Wert und das Allgemeinwohl gefährdet wird. An diese frühere und selbstverständliche Gepflogenheit ist also anzuknüpfen, um auch die neuen Gesetzesmaterien zu regeln. Sonst hebt schließlich das Gesetz sich selbst auf: Um die Freiheit nicht zu beschränken, müßte der Kampf gegen die Freiheitsgrundlagen der Demokratie gestattet werden usw. Es ist also in jeder Gesetzesmaterie der allgemein anerkannte sittliche Wert einzubauen und dadurch die Freiheit, die sonst zur Willkür wird, zu beschränken. Dadurch wird aber der junge Mensch (oder das Volk), der sonst verführt wird, wieder geschützt. Es geht also darum, Freiheit und Verantwortung wieder zu verbinden, dann kommt in allem das rechte Maß der Freiheit heraus, und der Kulturgrund, das ist der sittliche Wert, wird wieder geschützt.
39 Die beiden sittlichen Haltungen, die dem einzelnen gegenüber seinem Staat ziemen, sind nach christlicher Ethik staatsbürgerliche Gesinnung und Vaterlandsliebe. Die staatsbürgerliche Gesinnung umschreibt die Rechtspflichten, die Vaterlandsliebe die Pflichten, der Pietät gegenüber dem eigenen Volk.
40 Möglichkeiten der Ausnützung ergeben sich in großer Zahl. Also neben der Arbeitslosenversicherung vor allem beim Krankenkassenwesen, bei der Rentenerlangung, bei Subventionsbemühungen usw. Es ist zu beachten, daß es sich hier um Gewissensfragen handelt.
41 Die goldene Regel wurde einleitend zitiert. Sie steht im engsten Zusammenhang mit zwei anderen Sätzen der Offenbarung. Der eine Satz ist dieser: „Erfüllet die Erde, macht sie euch untertan und herrschet über sie.“ (Gen. 1, 28.) In diesem Satz ist das Herrschaftsrecht über die Dinge ausgesprochen.
Der andere Satz heißt: „Du sollst den Nächsten lieben wie dich selbst.“ (L. 10, 27 und andere.) Damit ist das Verhältnis zum Mitmenschen geregelt. Es ist ein Verhältnis der Sympathie. Zu den Dingen besteht also ein Herrschaftsverhältnis, zu den Menschen aber ein Verhältnis des Wohlwollens.
Nimmt man nun beide Gesetze zusammen und frägt sich, was für ein Verhältnis entstehe, wenn Menschen gemeinsam an Sachgütern tätig sind, so wird man sagen müssen, daß dann ein Leistungsgefüge entsteht, das zugleich von Wohlwollen (gegenüber den Menschen) und Herrschaftsrecht (gegenüber den Dingen) bestimmt ist. Ein solches Verhältnis bedeutet aber Partnerschaft, insofern Partnerschaft die aus der Liebe geborene grundsätzliche Gleichberechtigung und die solidarische Verbundenheit in Leistung und Teilnahme beinhaltet. Es ergibt sich also, daß in der Schöpfungsordnung die Regelung des gesellschaftlichen Leistungsgefüges nach dem Partnerschaftsprinzip gelegen ist. Dieses ist also umfassender Natur. Es findet seine Anwendung auf die industrielle Arbeitswelt, in der es der Volkswirtschaft, dem Berufszweig und dem Einzelbetrieb eine bestimmte Ausprägung (in mehreren möglichen Formen, vgl. oben) verleiht. Es findet ebenso Anwendung auf die Stände, also hier den Bauernstand, der in dieser Partnerschaft sein Verhältnis zu den übrigen Grundständen (Arbeiter, Bürger) ordnen kann. Diese haben die Aufgabe, es in diesem Sinn zu gestalten.
Das Partnerschaftsverhältnis findet schließlich seine Anwendung auch auf die Beziehung von Gesellschaft und Staat (Staatslenkung), wenngleich hier von Anfang an ein zweites, aus der Autorität geborenes Verhältnis ebenso wirksam ist. Dies letztere weist auf die Verantwortung der Staatslenkung gegenüber dem allgemeinen Wohl hin.
Wo immer das zwischenmenschliche Leistungsgefüge ungemischt und rein vorliegt, wird es durch das Partnerschaftsverhältnis geregelt. So entspricht es der Schöpfungsordnung, die in jenen zwei Sätzen der Offenbarung ausgesprochen ist.
Quelle: Der Sozialhirtenbrief der Österreichischen Bischöfe. Herausgegeben im Auftrag der Bischofskonferenz und mit Kommentar versehen von Bischof Dr. Paul Rusch. Tyrolia-Verlag: Innsbruck-Wien-München 1957.
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