| 1941 Papst Pius XII. Pfingstbotschaft |
|
|
|
Dieses Dokument als pdf lesen Papst Pius XII. Pfingstbotschaft (1941) Ansprache seiner Heiligkeit zur Fünfzigjahrfeier des Rundschreibens „Rerum novarum“ Papst Leos XIII. über die soziale Frage. Das hochheilige Pfingstfest, der glorreiche Geburtstag der Kirche Christi, ist für Uns eine willkommene und besonders sinnvolle Gelegenheit, um euch, geliebte Söhne und Töchter der ganzen Welt, inmitten der Wirrnisse der Gegenwart eine Botschaft der Liebe, der Ermunterung und des Trostes zukommen zu lassen. Wir sprechen zu euch in einem Augenblick, wo in früher nie gekanntem Maße und Eifer alle körperlichen und geistigen Kräfte eines immer größeren Teiles der Menschheit in der eisernen, mitleidlosen Fron des Kriegsgedankens stehen, in einem Augenblick, wo von anderen Funkmasten Worte der Erbitterung und Schärfe, der Entzweiung und der Fehdeansage ertönen. Die Antennen des Mons Vaticanus, jenes Bodens, den Martyrium und Grab des ersten Petrus zum unverfälschten Ausgangspunkt der Frohbotschaft und ihrer wohltätigen Ausbreitung in alle Welt geheiligt haben, können keine anderen Worte aussenden als solche, die beseelt und durchdrungen sind vom trostspendenden Geist der ersten Pfingstfestpredigt, da Jerusalem widerhallte und in Bewegung geriet durch die Stimme des Petrus. Es war dies der Geist brennender apostolischer Liebe, die keine größere Sehnsucht, keine heiligere Freude kennt, als alle, Freunde und Feinde, zu den Füßen des Gekreuzigten auf Golgatha, zum Grabe des auferstandenen und verherrlichten Gottessohnes und Erlösers der Menschen zu führen, um alle zu überzeugen, daß wirkliche Reifung und dauernde Wohlfahrt für die einzelnen wie für die Völker nur in Ihm zu finden sind: in der Wahrheit, die Er lehrte, in der Liebe, die Er wohltuend und heilend allen erwies, die Er lebte bis zum Opfer Seiner selbst für das Leben der Welt. In dieser Pfingststunde, so ereignisschwer in Kraft jenes göttlichen Ratschlusses, der die Völkergeschichte lenkt und der Wache hält über die Kirche, ist es Uns eine innige Genugtuung und Freude, euch, geliebte Söhne und Töchter, die Stimme eures gemeinsamen Vaters vernehmen zu lassen, euch von allüberall zusammenzurufen zu einer kurzen katholischen Gemeinschaftsstunde, euch allen mit Banden des Friedens vereint, die Wonne des „cor unum et anima una“ [1] gewissermaßen experimentell erleben zu lassen, welche die Pfingstgemeinde Jerusalems unter dem Walten des göttlichen Geistes erfüllte und einte. Je mehr die durch den Krieg geschaffenen Verhältnisse den unmittelbaren lebendigen Kontakt zwischen dem obersten Hirten und seiner Herde weithin erschweren, um so dankbarer begrüßen und benutzen Wir jene einigende Brücke, die der Erfindergeist unserer Zeit in einem Augenblick über den Äther schlägt, um über die Berge, Meere und Kontinente hinweg allen Enden der Erde miteinander in unerhörter Geschwindigkeit zu verbinden. Was vielen heute eine Waffe im Kampf geworden ist, verwandelt sich für Uns in ein providenzielles Werkzeug wirksamen und friedlichen Apostolats, das in einem heuen, gesteigerten Sinn das Schriftwort wahr macht: „In alle Welt geht aus ihr Schall und an der Erde Grenzen dringen ihre Worte“ [2]. So mag sich wohl das große Pfingstwunder erneuern, da die verschiedenen Völker aus Ländern fremder Zunge in Jerusalem sich zusammenfanden und doch die Stimme des Petrus und der Apostel in ihrer eigenen Sprache vernahmen. Mit aufrichtiger Freude bedienen Wir Uns gerade heute eines so wundervollen Instrumentes, um die Aufmerksamkeit der katholischen Welt auf ein Gedenkjahr hinzuweisen, das in den Annalen der Kirche mit goldenen Lettern aufgezeichnet zu werden verdient: Wir meinen das 50. Gedenkjahr des Erscheinens von Leos XIII. grundlegender Sozialenzyklika „Rerum novarum“ vom 15. Mai 1891. Leo XIII. hat der Welt seine soziale Botschaft übermittelt aus der tiefen Überzeugung heraus, daß die Kirche nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht hat, zu den Fragen des menschlichen Zusammenlebens autoritativ Stellung zu nehmen. Nicht als ob er die gewissermaßen technische, rein fachliche Seite des gesellschaftlichen Lebens hätte regeln wollen. Er wußte sehr wohl und es war ihm eine selbstverständliche Wahrheit, was übrigens auch Unser Vorgänger verehrungswürdigen Andenkens Pius XI. vor zehn Jahren in seiner Gedächtnisenzyklika „Quadragesimo anno“ [3] betont hat, daß die Kirche dafür keine Sendung beansprucht. In den allgemein praktischen Fragen menschlicher Arbeit ist der gesunden und verantwortungsbewußten Entfaltung aller materiellen und geistigen Energien der Einzelnen und ihrer freien Vereinigungen weitester Spielraum gelassen. Hier greift sodann ergänzend und ordnend die öffentliche Hand ein, zunächst durch die gebietlichen und beruflichen Körperschaften und schließlich durch den Staat selbst. Seiner übergeordneten, leitenden Gewalt im Gesellschaftsleben obliegt die wichtige Pflicht, jene Gleichgewichtsstörungen im Wirtschaftsleben zu verhüten, die sich aus der Vielfältigkeit widerstrebender Sonderinteressen der Einzelnen oder der Körperschaften ergeben. Zum unanfechtbaren Geltungsbereich der Kirche aber gehört es, in denjenigen Belangen des sozialen Lebens, die an das Gebiet der Sittlichkeit heranreichen oder es schon berühren, darüber zu befinden, ob die Grundlagen der jeweiligen gesellschaftlichen Ordnung mit der ewig gültigen Ordnung übereinstimmen, die Gott, der Schöpfer und Erlöser, durch Naturrecht und Offenbarung kundgetan hat. Auf beide Kundgebungen Gottes beruft sich Leo XIII. in seinem Rundschreiben. Mit Recht: Denn die Grundsätze des Naturrechts und die Offenbarungswahrheiten haben, wie zwei keineswegs entgegengesetzte, Sondern gleichgerichtete Wasserläufe, beide ihre gemeinsame Quelle in Gott. Und da die Kirche ja die Hüterin der christlichen Heilsordnung ist, in welcher Natur und Gnade in eins zusammengeschlossen sind, so hat sie die Gewissen zu bilden, auch die Gewissen derer, die berufen sind, für die vom menschlichen Gesellschaftsleben gestellten Aufgaben Lösungen zu schaffen. Von der gottgemäßen oder gottwidrigen Gestaltung dieses Gemeinschaftslebens ist auch die Wohlfahrt oder das Verderben der Seelen bedingt. Von ihr hängt es ab, ob die in die irdischen Realitäten hineingeborenen Menschen, die alle zur Gnade Christi berufen sind, den gesunden Lebenshauch der Wahrheit und sittlichen Kraft, oder aber den Krankheits- und oft selbst Todeskeim des Irrtums und der sittlichen Verderbnis atmen. Wie könnte es der Kirche, die als liebevolle Mutter um das Wohl ihrer Kinder besorgt ist, angesichts solcher Tatsachen erlaubt sein, gleichgültig deren Gefahren mit anzusehen? Darf sie schweigen oder sich blind und uninteressiert stellen gegenüber sozialen Verhältnissen, die bewußt oder unbewußt darauf hinauslaufen, einen christlichen Lebensaufbau, überhaupt ein Leben nach den Geboten des Allerhöchsten Gesetzgebers zu erschweren oder praktisch unmöglich zu machen? Aus solcher Verantwortung heraus hat Leo XIII. seine soziale Botschaft an die Menschheit gerichtet. Er hat darin das christliche Gewissen auf die Irrtümer und Gefahren eines materialistischen Sozialismus ebenso aufmerksam gemacht, wie auf die unheilvollen Folgen eines ökonomischen Liberalismus, der die sozialen Pflichten gar oft übersah, vernachlässigte oder verachtete. Zugleich hat er mit meisterhafter Klarheit und wundervoller Bestimmtheit die geeigneten Grundsätze aufgestellt, nach denen die Lage des Arbeiters materiell und geistig in stufenweiser, friedlicher Entwicklung zu bessern ist. Wenn ihr, geliebte Söhne und Töchter, heute, fünfzig Jahre nach Erscheinen der Enzyklika, Uns fragt, ob die Wirkung seiner Worte den hohen Absichten, den wahrheitserfüllten Gedanken und segenverheißenden Richtlinien ihres Schöpfers einigermaßen entsprochen habe, so antworten Wir euch: gerade um dem Allmächtigen demütigen und tiefempfundenen Dank abzustatten für die Pfingstgabe, die Er vor 50 Jahren mit jenem Rundschreiben Seines Stellvertreters auf Erden Seiner Kirche schenkte, um Ihn zu preisen für das erfrischende Geisteswehen, das Er von ihr über die ganze Menschheit ausgehen ließ, haben Wir am heutigen Pfingstfest Unser Wort an euch richten wollen. Schon Unser Vorgänger Pius XI. hat im ersten Teil seiner Gedächtnisenzyklika die herrliche Ernte von „Rerum novarum“ gefeiert: „Rerum novarum“ war der fruchtbare Keim einer katholischen Gesellschaftswissenschaft, die edlen Söhnen der Kirche, Priestern und Laien, die Pläne und das Werkzeug für fruchtbarste soziale Aufbauarbeit bot. Sie hat im katholischen Lager Wohlfahrtseinrichtungen in großer Zahl und Mannigfaltigkeit hervorsprießen lassen, blühendes Vereinigungswesen zur wechselseitigen Nächsten- und Selbsthilfe. Welcher Segen, materiell-natürlicher wie geistig-übernatürlicher Art, ist durch die katholischen Arbeitervereine in die katholischen Arbeiter und ihre Familien hineingetragen worden! Wie zeitgemäß und wirksam hat sich das Vereins- und Genossenschaftswesen im Bauern- und Mittelstand erwiesen: zur Behebung sozialer Not, zur Sicherung der sozialen Gerechtigkeit, zur Mäßigung der Leidenschaften und zur Erhaltung des sozialen Friedens! Aber dabei blieb es nicht, die Enzyklika „Rerum novarum“, geschrieben aus inniger Liebe und Hochschätzung zum Volk, drang tief in Geist und Herz der Arbeiterschaft ein und erfüllte sie mit christlichem Denken und bürgerlichem Selbstbewußtsein. Ihre sozialen Grundsätze wurden – und darin liegt wohl ihre stärkste Wirkung im Verlauf der Jahre so erfolgreich entwickelt und verbreitet, daß sie gewissermaßen Gemeingut der Menschheitsfamilie geworden sind. Den Staat vollends, der sich im 19. Jahrhundert mit seinem übersteigerten Freiheitsbewußtsein gemeinhin nur als Rechtsstaat zum Schutze der Freiheit fühlte, hat Leo XI II. aufgerufen zum machtvollen Schutz des Gesamtvolkes und aller seiner Glieder, der Schwachen vor allem und der Mittellosen, zu einer durchgreifenden Sozialpolitik, zur Schaffung des Arbeitsrechts. Sein Ruf fand stärksten Widerhall, und es ist eine Pflicht der Gerechtigkeit, die Fortschritte anzuerkennen, die eine verantwortungsbewußte Staatsführung in vielen Nationen der Lage des Arbeiters zukommen ließ. So konnte man mit Recht sagen, daß die Enzyklika „Rerum novarum“ sich erwiesen hat als die Magna charta christlicher Sozialarbeit. Inzwischen ist ein halbes Jahrhundert dahingegangen, das tiefe Furchen und böse Gärstoffe im Boden der Nationen und der Gesellschaft zurückließ. Die Fragen, welche die sozialen, vor allem wirtschaftlichen Veränderungen und Umwälzungen nach „Rerum novarum“ zur sittlichen Beurteilung aufgeworfen haben, sind von Unserem unmittelbaren Vorgänger in „Quadragesimo anno“ mit tiefster Gründlichkeit behandelt worden. Das darauffolgende Jahrzehnt war nicht weniger reich an Überraschungen im gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben als seine Vorgänger und ist mit seinen ruhelos trüben fluten in den Ozean eines Krieges ausgemündet, dessen Wogendrang für Wirtschaft und Gemeinschaft unabsehbar verhängnisvoll werden kann. Welche besonderen, vielleicht ganz neuen sozialen Fragen und Aufgaben die Zeit nach einem Krieg, der so viele Völker erfaßt, der Kirche stellen wird, das ist im gegenwärtigen Augenblick noch schwer abzutasten. Doch die Zukunft hat ja ihre Wurzeln in der Vergangenheit, und die Erfahrung der letzten Jahre muß Uns Lehrmeisterin sein in Voraussicht kommender Verhältnisse. Darum glauben Wir die heutige Gedächtnisfeier benützen zu sollen, um im Geiste Leos XIII. und seine für den anhebenden sozialen Ablauf der Zeiten Geradezu seherischen Gedanken entwickelnd, zu drei Grundwerten des Gemeinschafts- und Wirtschaftslebens weitere Richtlinien sittlichen Gehaltes zu geben. Die drei Grundwerte, die sich gegenseitig bedingen, durchdringen und fördern, sind die Nutzung der Erdengüter, die Arbeit und die Familie. Nutzung der Erdengüter „Rerum novarum“ stellt Grundsätze über das Eigentum und den Lebensunterhalt des Menschen auf, die durch den Zeitablauf nichts von ihrer urwüchsigen Kraft verloren, und die noch heute, nach 50 Jahren, ihre lebendige und lebenspendende Fruchtbarkeit bewahrt und vertieft haben. Wir selbst haben in Unserem Rundschreiben an die Bischöfe der Vereinigten Staaten von Nordamerika „Sertum laetitiae“ die Öffentlichkeit auf die Wurzel jener Lehren hingewiesen; sie liegt, wie Wir sagten, in der unumstößlichen Forderung, „daß die Güter, die Gott für die Menschen insgesamt schuf, im Ausmaß der Billigkeit nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit und Liebe allen zuströmen“. Inder Tat hat jeder Mensch als vernunftbegabtes Lebewesen von Natur grundsätzlich das Recht der Nutzung an den materiellen Gütern der Erde, wenn es auch den Bemühungen der Menschen und den Rechtsformen der Völker überlassen bleibt, die Verwirklichung dieses Rechtes näher zu regeln. Dieses grundsätzliche individuelle Nutzungsrecht kann durch nichts, auch nicht durch andere unbezweifelbare friedliche Rechte auf die äußeren Güter aufgehoben werden. Denn zweifellos fordert zwar die gottgegebene Naturordnung das Privateigentum und den freien zwischenmenschlichen Güterverkehr durch Tauschen und Schenken, sowie die Ordnungsbefugnis der öffentlichen Gewalt über diese beiden Einrichtungen. Trotz alledem aber bleibt doch dies alles dem natürlichen Zweck der Erdengüter unterstellt und darf keineswegs von jenem ursprünglichen Nutzungsrecht aller an ihnen losgelöst werden. Es hat vielmehr dazu zu dienen, eine zweckentsprechende Verwirklichung dieses Rechtes zu ermöglichen. So allein kann und so soll erreicht werden, daß Besitz und Gebrauch der materiellen Güter dem menschlichen Zusammenleben fruchtbaren Frieden und lebensvolle Festigkeit, nicht kampf- und neidgeladene, nur auf dem erbarmungslosen Spiel von Macht und Ohnmacht beruhende, stets schwankende Beziehungen geben. Das naturgegebene Nutzungsrecht an den Erdengütern steht in engster Beziehung zur Persönlichkeitswürde und zu den Persönlichkeitsrechten des Menschen. Es gibt mit den genannten Auswirkungen dem Menschen die sichere materielle Grundlage, die ihm für die Erfüllung seiner sittlichen Pflichten von höchster Bedeutung ist. Denn durch die Wahrung jenes Nutzungsrechts wird der Mensch instand gesetzt, in rechtmäßiger Freiheit einen Umkreis dauernder Obliegenheiten und Entscheidungen auszufüllen, für die er unmittelbar dem Schöpfer verantwortlich ist und die gleichzeitig seine persönliche Würde sicherstellen: er hat nämlich die ganz persönliche Pflicht, sein leibliches und geistiges Leben zu erhalten und zu entwickeln, um so das religiös-sittliche Ziel zu erreichen, das Gott allen Menschen gesetzt und als oberste Norm gegeben hat, eine Norm, die vor allen anderen Pflichten immer und in jeder Lage bindet. Den unantastbaren Lebenskreis der Pflichten und Rechte der menschlichen Persönlichkeit zu schützen und seine Verwirklichung zu erleichtern, ist wesentliche Aufgabe jeder öffentlichen Gewalt. Dies ist der eigentliche Sinn des von ihr zu wahrenden „Gemeinwohls“. Keineswegs also besagt die Wahrung des Gemeinwohls eine solche Herrschaftsbefugnis über die Glieder der Gemeinschaft, daß die öffentliche Gewalt etwa den eben umschriebenen Lebenskreis der Persönlichkeit aufheben, über den Beginn oder über dessen Beendigung – den Fall der rechtmäßigen Strafe ausgenommen – direkt des Menschenlebens entscheiden, die Art und Weise seiner leiblich-geistigen und religiös-sittlichen Entwicklung unabhängig von oder gar im Widerspruch muß seinen persönlichen Pflichten und Rechten bestimmen und zu diesem Zwecke das naturgegebene Nutzungsrecht an den irdischen Gütern aufheben oder unwirksam machen dürfte. Wer solche Machtübersteigerung aus der Wahrung des Gemeinwohls ableiten wollte, würde damit den Sinn des Gemeinwohles selbst verkehren und dem Irrtum verfallen, als ob der eigentliche Zweck des Menschen auf Erden die Gemeinschaft, die Gemeinschaft aber Selbstzweck sei, und als ob der Mensch kein anderes Leben zu erwarten hätte außer dem, das hienieden sein Ende findet. Auch die nationale Wirtschaft als die Wirtschaft der in der staatlichen Gemeinschaft verbundenen wirtschaftenden Menschen hat keinen anderen Zweck, als dauernd die materielle Grundlage zu schaffen, auf der sich das volle persönliche Leben der Staatsbürger verwirklichen kann. Wird dies erreicht und dauernd erreicht, dann ist ein solches Volk in Wahrheit wirtschaftlich reich, eben weil die umfassende Wohlfahrt aller und somit das persönliche Nutzungsrecht aller an den irdischen Gütern nach dem vom Schöpfer gewollten Zweck verwirklicht ist. Daraus, geliebte Söhne und Töchter, könnt ihr aber auch sehr deutlich sehen, daß der wirtschaftliche Reichtum eines Volkes nicht eigentlich in der Fülle der in ihrem Wert rein materiell zählbaren Güter an sich liegt, sondern darin, daß diese Fülle wirklich und wirksam die hinreichende materielle Grundlage bildet für eine berechtigte persönliche Entfaltung seiner Glieder. Wäre dies nicht oder nur sehr unvollkommen der Fall, dann wäre der wahre Zweck der nationalen Wirtschaft nicht erreicht. Trotz der etwa verfügbaren Güterfülle wäre ein solches um seinen Anspruch betrogenes Volk keineswegs wirtschaftlich reich, sondern arm. Wo aber die genannte gerechte Verteilung wirklich und dauernd erreicht wird, kann ein Volk auch bei geringerer Menge verfügbarer Güter ein wirtschaftlich gesundes Volk sein. Diese Grundgedanken über den Reichtum und die Armut der Völker euerer Beachtung zu empfehlen, scheint Uns heute besonders am Platze zu sein, wo man allzu geneigt ist, Armut und Reichtum der Völker ganz falsch zu messen, nämlich nach rein quantitativen Maßen des verfügbaren Raumes und des Umfangs der Güter. Wo man aber den Zweck der nationalen Wirtschaft richtig sieht, wird von ihm ein Licht ausstrahlen, das den Ehrgeiz der Staatsmänner und Völker von selbst in eine Bahn lenkt, die nicht dauernd Lasten an Gut und Blut fordert, sondern Früchte des Friedens und allgemeinen Wohlstandes einbringt. Die Arbeit Geliebte Söhne und Töchter, ihr seht selbst, daß mit dem Nutzungsrecht an den Erdengütern die Arbeit im Zusammenhang steht. „Rerum novarum“ lehrt, daß der Arbeit des Menschen zwei Dinge eigentümlich sind: sie ist persönlich, und sie ist notwendig. Sie ist persönlich, weil sie durch Einsatz der persönlichen Kräfte geleistet wird; sie ist notwendig, weil ohne sie der notwendige Lebensunterhalt nicht beschafft werden kann. Die Erhaltung des Lebens ist aber eine naturgegebene, strenge persönliche Pflicht. Der naturgegebenen persönlichen Arbeitspflicht entspricht folgerichtig das naturgegebene persönliche Recht, durch Arbeit für das eigene Leben und das Leben der Seinen Vorsorge zu treffen. So ist der Befehl der Natur auf das erhabene Ziel der Erhaltung des Menschen hingeordnet. Doch beachtet: Diese Pflicht und das ihr entsprechende Recht zur Arbeit kommen dem Einzelmenschen in erster Linie von der Natur, nicht etwa von der Gemeinschaft zu, als ob der Mensch nichts als ein von der Gemeinschaft zur Arbeit beauftragter wäre. Daraus folgt, daß Pflicht und Recht zur Ordnung des arbeitenden Volkes zunächst bei den unmittelbar Beteiligten liegen: bei den Arbeitgebern und bei den Arbeitnehmern. Insofern sie ihre Aufgabe nicht zu erfüllen vermögen, ist es Aufgabe des Staates einzugreifen, in den Einsatz wie in die Verteilung der Arbeit, auf die Art und in dem Maße, wie es die Wahrung des wohlverstandenen Gemeinwohles verlangt. Alle berechtigten und wohltuenden staatlichen Eingriffe in den Arbeitsprozeß sollen in jedem Falle so sein, daß der persönliche Charakter der menschlichen Arbeit grundsätzlich und auch möglichst tatsächlich gewahrt bleibt. Kennzeichen dafür ist, daß die staatlichen Maßnahmen andere, ebenfalls persönlichen Rechte und Pflichten weder aufheben noch ihre Ausübung unmöglich machen. Solche persönlichen Rechte und Pflichten sind: das Recht der wahren Gottesverehrung; das Recht zur Ehe; das Recht der Ehegatten, des Familienvaters und der Familienmutter auf Führung des ehelichen und häuslichen Lebens; das Recht einer vernünftigen Freiheit der Berufswahl und der Ausübung eines wahren Berufes. Das letztere ist mehr denn jedes andere ein persönliches Recht des geistigen Menschen, erst recht erhaben, wenn auch noch höhere und unabdingliche Sonderrechte Gottes und der Kirche auf die Berufsausübung des Menschen gegeben sind, wie bei der Wahl und Ausübung des Priester und Ordensberufes. Die Familie Nach der Lehre von „Rerum novarum“ hat die Natur selbst das Privateigentum mit dem Bestand der menschlichen Gesellschaft und ihrer wahren Kultur innerlich verbunden – und zwar in hervorragendem Grade – mit dem Bestand und der Entwicklung der Familie. Der Hauptgrund dafür liegt offen am Tag: das Privateigentum soll dem Familienvater die nötige Freiheit und Unabhängigkeit sichern, deren er bedarf, um die vom Schöpfer selbst ihm auferlegten Pflichten hinsichtlich des leiblichen, geistigen und religiös-sittlichen Wohles der Familie erfüllen zu können. In der Familie findet das Volk die naturgegebene, fruchtbare Wurzel für seine Größe und Macht. Hat das Privateigentum dem Wohl der Familie zu dienen, so müssen alle öffentlichen, vor allem staatlichen Maßnahmen im Bereich des Privateigentums darauf abzielen, seine in gewisser Hinsicht jeglichem anderen Zweck übergeordnete Funktion für die Familie nicht allein zu ermöglichen und zu erhalten, sondern immer weiter zu vervollkommnen. Deshalb ist eine Entwicklung naturwidrig, die – sei es durch übermäßige Abgaben, sei es durch unmittelbaren Eingriff – das Privateigentum aushöhlt und damit der Familie und ihrem Oberhaupt die tatsächliche Freiheit nimmt, den von Gott gewollten Zweck eines vollkommenen Familienlebens zu erfüllen. Von allen Gütern, die im Privateigentum stehen können, ist nach der Lehre von „Rerum novarum“ keines mehr naturgemäß als der Boden, das Stück Land, auf dem die Familie wohnt und von dessen Früchten sie ganz oder wenigstens zum Teile lebt. Ja es ist im Sinne von „Rerum novarum“ zu sagen, daß im Regelfall nur jene Stabilität, die vom eigenen Boden kommt, aus der Familie die ganz vollkommene und ganz fruchtbare Lebenszelle der Gesellschaft macht, die durch ihren fortwirkenden Zusammenhalt die Geschlechter, die jeweils gegenwärtigen und die zukünftigen, wunderbar verbindet. Wenn heute die Schaffung von „Lebensraum“ so sehr im Mittelpunkt des sozialpolitischen Denkens und Planens steht, müßte man da nicht vor allem an diesen Lebensraum der Familie denken? Müßte man nicht die Familie aus Verhältnissen herausführen, die sie vielfach nicht einmal mehr zum Bewußtsein irgendeines eigenen Heims und Herdes kommen lassen? Trotz vieler ausgedehnten Ozeane, Meere und Seen, trotz der Gebirge und Steppen, die mit ewigem Eis und Schnee bedeckt sind, trotz großer Wüsten und ungastlicher, unfruchtbarer Gebiete ist unser Planet doch auch nicht arm an Landstrichen und Gefilden, die noch der verschwenderischen Laune der Natur überlassen, sich sehr wohl eignen würden zur Pflege durch Menschenhand, zur wirtschaftlichen und staatlichen Nutzung. Und gar oft läßt es sich nicht umgehen, daß Familien sich durch Auswanderung irgendwo eine neue Heimat suchen. Auch dann ist nach der Lehre von „Rerum novarum“ das Recht der Familie auf Lebensraum besonders zu berücksichtigen. Wo dies geschieht, wird die Auswanderung ihren naturgemäßen und sehr oft in der Geschichte bewährten Zweck erreichen, nämlich die günstigere Verteilung der Menschen über den Siedlungsboden der Erdoberfläche, den Gott der ganzen Menschheit zur Nutzung geschaffen und bereitet hat. Wenn beide Teile, das Land, das die Erlaubnis zur Auswanderung aus der Heimat erteilt, und das, welches die Einwanderer aufnimmt, aufrichtig bemüht sind, alle etwa möglichen Hindernisse eines wirklichen Vertrauens zwischen dem Heimatland und dem der Einwanderung zu beseitigen, werden alle Beteiligten den Nutzen davon haben: die Familien erhalten einen neuen Heimatboden im eigentlichen Sinne des Wortes; die übervölkerten Staaten werden entlastet und schaffen sich selber durch die Auswanderung neue Freunde in fremden Ländern. Die aufnehmenden Staaten aber gewinnen arbeitskräftige Staatsbürger. Beide, die übervölkerten abgebenden wie die aufnehmenden Staaten werden so und nur so zu einer Steigerung von Menschheitsglück und Menschheitskultur beisteuern. Das, geliebte Söhne und Töchter, sind die Gedanken, Grundsätze und Richtlinien, durch die Wir schon jetzt zum kommenden Neuaufbau, zur „neuen Ordnung“ beitragen wollten, jener neuen Ordnung, deren Geburt die Welt als Ergebnis der gewaltigen Gärung des gegenwärtigen Ringens erwartet und herbeisehnt, auf daß sie die Völker zur Ruhe bringe in Friede und Gerechtigkeit. Was bleibt Uns noch übrig, als daß Wir im Geiste Leos XIII. und seinen erhabenen Zielen entsprechend, euch mahnen, das Werk, das die vergangene Generation eurer Brüder und Schwestern so wagemutigen Herzens aufgebaut hat, weiterzuführen und weiterzuentwickeln? Möge das eindringliche Wort der beiden Päpste der sozialen Rundschreiben nie unter euch verhallen oder an Wirkkraft verlieren! Sie haben der sittlichen Pflicht derer, die an die übernatürliche Wiedergeburt der Menschheit glauben, ordnend in das gesellschaftliche, vor allem das wirtschaftliche Leben einzugreifen, schärfste Betonung verliehen. Sie haben sie betont für die am Wirtschaftsleben Beteiligten, sie haben sie betont für den Staat als solchen. Wie sollte sie nicht eine heilige Verpflichtung bedeuten für jeden Christen? Laßt euch nicht entmutigen, geliebte Söhne und Töchter, durch äußere Schwierigkeiten, nicht erschrecken durch die steigende Säkularisierung des öffentlichen Lebens, nicht irreführen durch ungesunde und falsche auf Schwund und nicht auf Wachstum der religiösen Substanz deutende Richtungen, wie jene, die sagt: die Heilsordnung sei eine Ordnung der Gnade, also ganz Gottes Werk, und bedürfe nicht unseres Zutuns im diesseitigen Raum. Welch bedauerliche Verkennung des Werkes Gottes! „Indem sie sich weise dünkten, sind sie zu Toren geworden“ [4]. Als ob nicht die erste Wirkung der Gnade gerade die wäre, daß wir in ehrlichem Bemühen Gottes Gebot erfüllen, Tag für Tag, als Einzelmenschen wie als Glieder der Gemeinschaft; als ob nicht immer in der Kirche, im ganzen Verlauf ihrer fast zweitausendjährigen Geschichte, das Bewußtsein solidarischer Verantwortung aller für alle bestanden hätte, das ihre Kinder zum Heroismus der Caritas von jeher bis heute begeistert hat, in den ackerbauenden Mönchen, den Befreiern der Sklaven, in den Krankenhäusern, in den Boten des Glaubens, der Kultur und der Wissenschaft unter allen Völkern und Altersklassen, um für alle die sozialen Verhältnisse zu schaffen, die erst ein menschen- und christenwürdiges Leben ermöglichen und erleichtern. Ihr aber dürft euch, im vollen Bewußtsein dieser heiligen Verantwortung, nie und nimmer mit einem Allgemeinzustand abfinden, in dem der Durchschnitt der Menschen so gestellt ist, daß er nur unter Heroismus jene Gebote Gottes erfüllen kann, die immer und in jedem Falle verpflichten. Das bisweilen offenbar gewordene Mißverhältnis zwischen Wollen und Vollbringen, das bei allem menschlichen Tun gelegentlich unterlaufende Irren, Meinungsverschiedenheiten über die eingeschlagenen oder einzuschlagenden Wege, all dies darf euern Mut nicht lähmen, euern Schritt nicht hemmen, nicht Anlaß werden zu Klagen oder Anklagen. Noch viel weniger kann damit die trostvolle Tatsache aus der Welt geschafft werden, daß der erleuchteten Papstbotschaft „Rerum novarum“ frisch und klar ein Quellstrom starken, ehrlichen, selbstlosen sozialen Wirkens entsprungen ist, ein Quellstrom, der heute von einem Bergrutsch anderen und stärkeren Geschehens zum Teil verschüttet sein mag, aus dem jedoch morgen, beim Aufräumen der Ruinen dieses Weltorkans und beim Neuaufbau einer gottes- und menschenwürdigen sozialen Ordnung zum 2. Male neues Sprossen und Wachsen auf alle Gebiete menschlicher Kulturarbeit ausgehen kann. Hütet darum, geliebte Söhne und Töchter, die edle Flamme brüderlichen sozialen Wollens, die vor einem halben Jahrhundert Leos XIII. erleuchtendes und entflammendes Hirtenwort in den Herzen eurer Väter entfacht hat. Hütet sie und laßt sie nicht aus Mangel an Nahrung ersterben, nachdem sie bei diesem ehrenvollen Gedenktag so flammend aufschlug! Laßt sie nicht erlöschen in schlaffer und bequemer Gleichgültigkeit gegenüber der allgemeinen Not der ärmsten unserer Brüder, nicht ersticken vom schmutzig staubigen Wirbelsturm unchristlichen oder christenfeindlichen Geistes. Nährt diese Flamme, belebt sie, erhebt sie, lasset sie um sich greifen, tragt sie überall hin, wo ihr das Stöhnen des Kummers, das Weinen der Not, den Aufschrei des Schmerzes vernehmt. Entzündet sie immer von neuem an der Liebesglut des Erlöserherzens, dem der heute anhebende Monat in besonderer Weise geweiht ist. Geht hin zu diesem göttlichen Herzen, das die Milde ist und die Demut, die Heimstatt jeglichen Trostes in der Ermattung und im Drucke der Arbeit. Es ist das Herz dessen, der jeder aufrichtig reinen Tat im Dienste der Leidenden und Bedrängten, der von der Welt Verlassenen und der hilflos, mittellos Enterbten, sofern sie nur in Seinem Namen und Geist vollbracht wird, den ewig beglückenden Lohn verhieß: „Gesegnete meines Vaters! Was ihr dem geringsten meiner Brüder getan habt, das habt ihr mir getan! Pfingstsonntag, 1. Juni 1941 Pius XII Belegstellen 1 Vgl. Apg. 4.32. 2 Psalm 18.5; Röm. 10.18. 3 „Quadragesimo anno“ 16-40. 4 Röm. 1,22. Quelle: http://www.christusrex.org/www1/overkott/pfing41.htm
|





