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Für eine Zukunft in Solidarität und Gerechtigkeit


Wort des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Deutschen Bischofskonferenz zur wirtschaftlichen und sozialen Lage in Deutschland

(1997)


Vorwort


Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland und die Deutsche Bi­schofs­konferenz legen ihr Wort zur wirtschaftlichen und sozialen Lage in Deutschland in einer Zeit vor, in der mutiges und weitsichtiges Handeln besonders gefragt ist. Die Arbeitslosigkeit in Deutschland hat einen Höchststand nach dem Zweiten Weltkrieg erreicht. Der Sozialstaat ist an Belastungs- und Finanzierungsgrenzen gestoßen. Die traditionelle So­zialkultur befindet sich im Zuge der Industrialisie­rung und Urbanisierung in einem starken Wandel und hat sich an vielen Stellen aufgelöst. An­spruchsdenken und Egoismus nehmen zu und gefährden den soli­dari­schen Zusammenhalt in der Gesellschaft.

Geleitet und ermutigt durch das christliche Verständnis vom Menschen, durch die biblische Botschaft und die christliche Sozialethik wollen die Kirchen ihren Beitrag zu der notwendigen Neuorientierung der Gesell­schaft und Erneuerung der Sozialen Marktwirtschaft leisten. Ihr Anliegen ist es, zu einer Verständigung über die Grundlagen und Perspektiven ei­ner menschenwürdigen, freien, gerech­ten und solidarischen Ordnung von Staat und Gesellschaft beizutragen und da­durch eine gemeinsame An­strengung für eine Zukunft in Solidarität und Gerech­tigkeit möglich zu machen. Die Kirchen sehen es dabei nicht als ihre Aufgabe an, detail­lierte politische oder ökonomische Empfehlungen zu geben. Es ist auch nicht ihre Sache, zu aktuellen politischen Streitfragen Stellung zu bezie­hen und eine Schiedsrichterrolle zu übernehmen. Die Kirchen sehen ih­ren Auftrag und ihre Kompetenz vor allem darin, für das einzutreten, was dem solidarischen Ausgleich und zugleich dem Gemeinwohl dient.

Das Wort der Kirchen ist in sechs Kapitel gegliedert. Kapitel 1 nimmt eine Würdigung des Konsultationsprozesses vor, der der Erstellung des gemeinsamen Wortes vorausgegangen ist. Die Kapitel 2 bis 5 orientieren sich an dem Struk­turprinzip „sehen - urteilen - handeln”. Im Schlußkapi­tel soll deutlich gemacht werden, daß das gemeinsame Wort für die Kir­chen auch Selbstverpflichtung be­deutet.

Die Kapitel 2 bis 5 haben einen unterschiedlichen Charakter. Kapitel 3 und 4 weisen auf die Prinzipien und Maßstäbe hin, die nach Ansicht der Kirchen un­abdingbare Voraussetzung für eine solidarische und zukunfts­gerechte Gesell­schafts- und Wirtschaftsordnung sind. Vor allem um die­sen Grundkonsens geht es den Kirchen. Dazu erhoffen sie sich eine breite Zustimmung. Die Konkreti­sierungen und Richtungshinweise in den Abschnitten 2 und 5 hingegen sind ein Beitrag zur öffentlichen Verstän­digung über Probleme und mögliche Lösungs­wege.

Den sechs Kapiteln vorangestellt ist eine Art Hinführung, die die Grund­gedan­ken systematisch zusammenfaßt. Dieser „Kurztext” kann und soll das ausführ­li­che Wort nicht ersetzen. Aber er erleichtert es, die Intention der Kirchen zu er­fassen und sich über ihre Grundanliegen einen Über­blick zu verschaffen.

Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland und die Deutsche Bi­schofs­konferenz haben ihr Wort in einem breit angelegten Konsultati­onsprozeß vorbe­reitet. An der Durchführung des Prozesses haben sich weitere Kirchen beteiligt. Zahlreiche Stellungnahmen sind eingereicht worden. Allen, die auf die eine oder andere Weise mitgewirkt haben, ist sehr herzlich zu danken.

Hannover/Bonn, am 22. Februar 1997




Landesbischof Dr. Klaus Engelhardt, Vorsitzender des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland

Bischof Dr. Karl Lehmann, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonfe­renz



Hinführung


(1) Das vom Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland und von der Deut­schen Bischofskonferenz vorgelegte Wort der Kirchen trägt den Ti­tel: „Für eine Zukunft in Soli­darität und Ge­rechtigkeit”. Es bezieht sich auf die aktuelle Dis­kussion über Maß­stäbe der Wirtschafts- und Sozial­politik. In ihr sind zwei Be­griffe in den Vorder­grund getreten: Zukunfts­fähigkeit und Nachhal­tigkeit. Es genügt nicht, das Handeln an den Be­dürfnissen von heute oder einer einzigen Legislatur­periode auszurichten, auch nicht allein an den Bedürfnissen der ge­genwärtigen Generation. Zu kurzfristigem Krisenmanagement gibt es manchmal keine Alter­native. Aber das individuelle und das politische Handeln dürfen sich darin nicht erschöpfen. Wer not­wendige Reformen auf­schiebt oder versäumt, steuert über kurz oder lang in eine existenzbedro­hende Krise.

(2) Die Kir­chen treten dafür ein, daß Solidarität und Gerechtigkeit als entschei­dende Maßstäbe einer zukunftsfähi­gen und nachhaltigen Wirt­schafts- und Sozi­alpolitik allgemeine Gel­tung erhalten. Sie sehen es als ihre Aufgabe an, in der gegenwärtigen Situation auf Perspektiven des christlichen Glaubens für ein hu­manes Gemeinwesen, auf das christliche Verständnis vom Menschen und auf unveräußerliche Grundwerte hin­zuweisen. Solidarität und Gerechtigkeit sind notwendiger denn je. Tiefe Risse gehen durch unser Land: vor allem der von der Massenarbeitslo­sigkeit hervorge­rufene Riß, aber auch der wachsende Riß zwi­schen Wohlstand und Armut oder der noch längst nicht geschlossene Riß zwi­schen Ost und West. Doch Solidari­tät und Gerechtigkeit genie­ßen heute keine unange­fochtene Wert­schätzung. Dem Egoismus auf der individuel­len Ebene ent­spricht die Neigung der gesellschaftli­chen Gruppen, ihr partikulares Interesse dem Gemein­wohl rigoros vorzu­ordnen. Man­che würden der regulativen Idee der Gerechtigkeit gern den Ab­schied geben. Sie glauben fälschlich, ein Ausgleich der Interessen stelle sich in der freien Marktwirtschaft von selbst ein. Für die Kirchen und Christen stellt dieser Befund eine große Heraus­forderung dar. Denn Soli­darität und Ge­rechtigkeit gehören zum Herzstück jeder biblischen und christ­lichen Ethik.

(3) Diese Hinführung faßt die Hauptgedanken des Wortes zusammen. Sie tut das nicht in der Form einer Inhaltsangabe der einzelnen Kapitel, sondern durch eine systematische, in 10 Thesen entfaltete Darstellung:


1.         Die Kirchen wollen nicht selbst Politik machen, sie wollen Politik möglich machen.

(4) Das Wort der Kirchen ist kein alternatives Sachverständigengutach­ten und kein weiterer Jahreswirtschaftsbericht. Die Kirchen sind nicht politische Partei. Sie streben keine politische Macht an, um ein bestimm­tes Programm zu ver­wirkli­chen. Ihren Auftrag und ihre Kompetenz sehen sie auf dem Gebiet der Wirt­schafts- und Sozialpolitik vor allem darin, für eine Wertorientierung einzu­tre­ten, die dem Wohlergehen aller dient. Sie betrachten es als ihre besondere Verpflich­tung, dem Anliegen jener Ge­hör zu verschaffen, die im wirtschaftli­chen und politischen Kalkül leicht vergessen werden, weil sie sich selbst nicht wirk­sam artikulieren können: der Armen, Benachteiligten und Machtlosen, auch der kommenden Ge­nerationen und der stummen Kreatur. Sie wollen auf diese Weise die Voraussetzungen für eine Politik schaffen, die sich an den Maßstäben der Solidarität und Gerechtigkeit orientiert.

(5) Der Konsultationsprozeß ist dafür ein vorzügliches Beispiel. In ihm vollzog sich ein intensiver Prozeß der Bewußtseinsbildung und des ge­mein­samen Ler­nens. Das hat mit politischem Handeln viel mehr zu tun, als auf den ersten Blick erkennbar ist. Handlungs­fähigkeit und Hand­lungsbereitschaft der Politik werden in der Demokratie ent­scheidend durch Einstellungen und Verhaltensweisen aller Bürgerinnen und Bürger bestimmt. Der kirchliche Beitrag, wie etwa im Konsul­tationsprozeß, ist um so erfolgreicher, je mehr es ihm gelingt, Einstellungen und Verhal­tensweisen zu verändern und dadurch die politischen Handlungs­spiel­räume zu erwei­tern, und umgekehrt um so erfolgloser, je weniger er in die­ser Hinsicht auslöst und bewirkt. In einer Demokratie sind die Hand­lungsspielräume der Politik abhängig von den Einstellungen und Verhal­tenswei­sen der Wählerin­nen und Wähler. Aus der Verantwortung aber, die vorhandenen und die neu ge­schaffenen Handlungsspielräume mutig zu nutzen, kann die Poli­tik nicht entlas­sen werden.


2.         Die Qualität der sozialen Sicherung und das Leistungsvermö­gen der Volks­wirtschaft be­din­gen einander.

(6) Die Diskussionsgrundlage, mit der die Kirchen im November 1994 den Kon­sulta­tionsprozeß angestoßen haben, wurde häufig als „Sozialpapier” bezeichnet. Das ist eine Verkürzung, die weder der In­tention der Kirchen noch der gestellten Aufgabe gerecht wird. Um beides soll es gehen: um die so­ziale und die wirt­schaftli­che Lage. Denn die Qualität und finanzielle Stabilität der sozialen Siche­rung und das Lei­stungsvermögen der Volkswirtschaft bedingen einander. Ver­teilt wer­den kann nur das, was in einem bestimmten Zeitraum an Gütern und Dienst­leistun­gen erbracht worden ist. Wird dieser Sach­verhalt igno­riert und das gesamtwirt­schaftliche Leistungsver­mögen dauerhaft durch einen über­proportio­nalen An­stieg der vom Staat vorgenommenen Umverteilung über­fordert, dann werden die finan­ziellen Fundamente der sozialen Si­cherung unter­spült.

(7) Der dynamische Charakter des marktwirtschaftli­chen Systems, der dem Westen Deutschlands vor allem in den 50er und 60er Jahren zugute gekommen ist, wirkt sich gegenwärtig zugunsten anderer Anbie­ter in der globalisierten Wirt­schaft aus. Daraus entsteht ein Anpassungsdruck auf die deutsche Volks­wirt­schaft, der sich auch im Abbau von Arbeitsplät­zen niederschlägt. Die Schaf­fung neuer Arbeitsplätze hält damit nicht Schritt. Die mit dieser Entwicklung verbun­denen Gefahren dürfen nicht verniedlicht und kleingeredet wer­den. Es besteht dringlicher Handlungs­bedarf.

(8) Die wirtschaftliche und soziale Situation in Deutschland darf aber auch nicht schlecht­geredet werden. Die anhaltenden Exportüberschüsse belegen die nach wie vor hohe Lei­stungsfähigkeit großer Teile der deut­schen Volkswirtschaft. Die Lohn­stückkosten sind ein wesentlicher, frei­lich nicht der alleinige ökonomi­sche Faktor. Tarifpart­nerschaft und so­ziale Sicherung haben zu einem sozialen Frie­den ge­führt, der sich als be­deutsamer Standortvorteil erwie­sen hat.


3.         Die Soziale Marktwirtschaft braucht eine strukturelle und mora­lische Erneuerung.

(9) Eine Wirtschafts- und Sozialordnung kommt nicht ohne rahmenge­bende rechtliche Normierungen und Institutionen aus. Appelle genügen nicht. Dieser Einsicht hat das Konzept der Sozialen Markt­wirtschaft Rechnung getra­gen. Es wird in der Bun­desrepublik Deutschland seit fünf Jahrzehnten erfolg­reich prak­tiziert. Die Freiheit des Marktes und der so­ziale Ausgleich wa­ren dabei die bei­den tragen­den Säu­len. Die Kirchen sehen im Konzept der Sozialen Markt­wirt­schaft weiter­hin - auch für die andauernde, mit großen Härten verbun­dene wirt­schaftliche Konsolidie­rung der neuen Bundesländer und für die Vertiefung und Erweiterung der euro­päischen Eini­gung - den geeigneten Rahmen für eine zu­kunftsfähige Wirt­schafts- und Sozialpolitik. Das Leistungsvermögen der Volkswirt­schaft und die Qua­lität der sozialen Sicherung sind wie zwei Pfeiler einer Brücke. Die Brücke braucht beide Pfeiler. Heute ist die Gefahr groß, daß die Wettbe­werbsfähigkeit auf Kosten der sozialen Sicherung gestärkt werden soll. Nicht nur als Anwalt der Schwachen, auch als Anwalt der Vernunft warnen die Kir­chen davor, den Pfeiler der sozialen Sicherung zu unter­graben.

(10) Eine wesentliche Bedingung für den Erfolg der Sozialen Markt­wirt­schaft war ihre beständige Verbesserung. Das setzt Reformfähigkeit vor­aus. Heute da­gegen sind Besitzstandswahrung und Strukturkonserva­tis­mus weit verbreitet, und zwar auf allen Seiten. Besitzstandswahrung darf nicht zu einem Kampfbe­griff in der Diskussion um den Umbau des So­zialstaats werden. Auch die Ver­teidigung von Besitzständen an Sub­ven­tionen und steuerlichen Vorteilen verhin­dert Reformen.

(11) Grundlegend muß die Erneuerung der wirtschaftlichen Ordnung auf ihre Wei­terentwicklung zu einer sozial, ökologisch und global verpflich­teten Marktwirt­schaft zielen. Wer die natürlichen Grundlagen des Le­bens nicht be­wahrt, zieht aller wirtschaft­lichen Aktivität den Boden unter den Füßen weg. Solidarität und Ge­rechtigkeit können ihrem Wesen nach nicht auf das eigene Gemeinwesen einge­schränkt, sie müs­sen weltweit verstanden wer­den. Darum müssen zur sozialen die ökologi­sche und globale Verpflichtung hinzutreten. Die Erwartung, eine Marktwirtschaft ohne sol­che Verpflichtungen, eine gewisser­maßen adjek­tivlose, reine Marktwirtschaft könne den Herausforderungen besser gerecht werden, ist ein Irrglaube.

(12) Die Strukturen allein reichen allerdings nicht. Eine sozial, öko­lo­gisch und global ver­pflichtete Marktwirtschaft ist moralisch viel an­spruchsvoller, als im allgemei­nen bewußt ist. Die Struk­turen müssen, um dauerhaften Bestand zu ha­ben, eingebet­tet sein in eine sie tragende und stützende Kultur. Der individu­elle Eigen­nutz, ein entscheidendes Struk­tur­element der Markt­wirtschaft, kann ver­kommen zum zerstörerischen Egoismus. Die offen­kundigste Folge sind Beste­chung, Steuerhinterzie­hung oder der Mißbrauch von Subventio­nen und Sozial­lei­stungen. Es ist eine kulturelle Auf­gabe, dem Eigennutz eine gemeinwohlver­trägliche Gestalt zu geben.

(13) Die Kirchen haben in der biblischen und christli­chen Tradition einen rei­chen Schatz, der wie in der Vergangenheit so auch in der Zukunft kulturprägend wirksam gemacht werden kann. Sie stehen für eine Kultur des Erbarmens. Die Erfahrung des Erbarmens Gottes, von der Befreiung Israels aus Ägypten an, ist in der Bibel die Grundlage für das Doppelge­bot der Gottes- und Nächstenliebe. Den Blick für das fremde Leid zu bewahren ist Bedingung aller Kultur. Erbar­men im Sinne der Bibel stellt dabei kein zufälliges, flüchtig-befristetes Gefühl dar. Die Armen sollen mit Ver­läßlichkeit Erbarmen erfahren. Dieses Erbarmen drängt auf Ge­rechtigkeit.


4.         In der sozialen Sicherung spricht nichts für einen Systemwechsel, Re­formen aber sind unerläßlich.

(14) Die verschiedenen Säulen der sozialen Sicherung sind in Deutsch­land über einen Zeitraum von mehr als hundert Jahren als ein anpas­sungsfähiges System solida­rischer Risikoge­meinschaft aufgebaut wor­den. Dieses System verdient es, in seiner Grundidee und seinen Grund­elementen erhalten und verteidigt zu wer­den. Nach wie vor ist Deutsch­land eines der reichsten Länder der Erde. Das Bruttosozial­produkt war noch nie so hoch wie zur Zeit. Die der­zeit diskutierten Alternativ-Mo­delle stellen keine zukunftsweisenden Lösungen dar, die langwie­rige und risi­kobeladene Umstel­lungsverfahren rechtfertigen könnten. Die Hin­weise auf die Verhältnisse in den USA ver­kennen die unter­schiedliche soziokul­turelle Tradi­tion und werfen Fragen der sozialen Gerechtigkeit auf.

(15) Im Rahmen des gegenwärtigen Systems sozialer Sicherung sind allerdings, um die finan­zielle Stabilität zu gewährleisten, spürbare Ände­rungen nötig. Dazu ge­hören auch struktu­relle Änderungen, durch die die einzelnen an Verhaltens­weisen zu Lasten der Versichertenge­meinschaft gehindert werden. Anspruchs­berechtigung und Leistungsverpflichtung müssen spürbarer aneinander gekop­pelt werden. Das nötigt auch zu Ein­schnitten bei den sozialen Leistungen. Sie werden nur im Streit zu­stande kom­men. Die­ser Streit hat - neben den nötigen gesetzgeberischen Ent­scheidungen - vor allem in der Auseinandersetzung der Tarifpartner sei­nen sinn­vollen Ort.

(16) Eine beträchtliche Schwäche des gegenwär­tigen Systems sozi­aler Siche­rung liegt in der vorrangigen Bindung an das Erwerbseinkommen. Das hat schwerwiegende Auswirkungen vor allem auf die Situation von Frauen, und es steht der Orientierung an einem umfassenderen Arbeits­verständnis, das nicht auf Er­werbsarbeit fixiert ist, im Wege. Aber auch in die­ser Hinsicht sind langsame Schritte der Anpassung erfolgverspre­chender als der große Wurf einer radi­kalen Umstellung.

(17) Erhebliche Probleme ergeben sich aus dem Altersaufbau der Bevöl­kerung. Deutschland gehört zu den Ländern Europas mit der geringsten Geburtenziffer. Unter den jüngeren Generationen hat die Kinderlosigkeit stark zugenommen, die Gesellschaft polarisiert sich in private Lebens­formen mit und ohne Kinder und gefährdet damit ihre Zukunftsfähigkeit.

(18) Quantitative und qualitative Veränderungen im Gefüge des Sozi­al­staats sind sorgfältig zu unterscheiden. Auch in den 60er und 70er Jahren verdienten die Strukturen in der Bundesrepublik Deutschland den Namen Sozialstaat. Es ist nicht ausgemacht, daß unter veränderten Bedingungen alle Errungen­schaften der Vergan­genheit in ungeschmälerter Höhe fest­ge­halten werden kön­nen.


5.         Die vordringlichste Aufgabe der Wirtschafts- und Sozialpolitik ist in den näch­sten Jahren der Abbau der Massenarbeitslosigkeit.

(19) Die anhaltende Massenarbeitslosigkeit ist ein gefährlicher Spreng­stoff: im Leben der betroffenen Menschen und Familien, für die beson­ders belasteten Regionen, vor allem weite Teile Ostdeutschlands, für den sozialen Frieden. Ohne Überwin­dung der Massenarbeitslosigkeit gibt es auch keine zuverlässige Konso­lidierung des Sozialstaats. Die anhaltend hohe Arbeitslosigkeit führt zu Einnah­meausfällen bei der Sozi­alversiche­rung und verursacht hohe Kosten vor allem im Rahmen der Arbeitslo­senver­sicherung und der Sozialhilfe. Insofern ist nicht der Sozialstaat zu teuer, sondern die Arbeitslosig­keit.

(20) Diese Einsicht darf jedoch nicht davon abhalten, die unter den Be­dingun­gen fortdauernder Arbeitslosigkeit möglichen Schritte zu einer Entla­stung und Stabi­lisierung des Systems der sozialen Siche­rung zu tun. Dazu gehört die schritt­weise Herausnahme versi­cherungsfremder Lei­stungen aus der Sozialversiche­rung. Diese Leistungen können zwar nicht alle wegfallen und müssen über Steu­ern finanziert werden. Aber es geht bei einer solchen Ver­schiebung darum, die Lohnnebenkosten spürbar zu senken, alle leistungsfähigen Bürgerinnen und Bür­ger an den Aufwen­dungen für die versicherungsfremden Leistungen zu beteili­gen und nicht länger einseitig die Arbeitsplätze zu belasten.

(21) Energische und dauerhafte Anstrengungen zum Abbau der Massen­arbeits­losig­keit sind in den nächsten Jahren eine vorrangige Gemein­schaftsaufgabe. Sie dienen auch einer gleichberechtigten Teil­nahme der Frauen am Erwerbsleben. Bund, Länder und Kommunen, Unterneh­men und Gewerkschaften sowie die verschiedenen gesellschaftlichen Grup­pen müssen hier zusammenwir­ken. Paten­tre­zepte gibt es nicht. Es kommt darauf an, verschiedene Wege zu nutzen. Priorität hat nach wie vor die Schaffung wettbe­werbsfähiger Ar­beitsplätze. Dem dient es, wenn die Arbeitskosten gesenkt wer­den. Hier tragen die Tarifpartner eine hohe Verantwortung. Mehr wirtschaftliches Wachstum allein wird aber auf absehbare Zeit nicht eine hinreichende Zahl an Arbeitsplätzen schaffen. Deshalb müssen ergänzende Mittel hinzukommen: vor allem die Tei­lung von Erwerbsar­beit, wie sie von vielen Frauen, aber auch von Männern zur besseren Vereinbar­keit von Beruf und Familie gewünscht wird, die Umwandlung jedenfalls eines Teils der geleisteten Überstunden in regu­läre Voll- und Teilzeit­arbeitsplätze und das Instru­ment der öffentlich ge­förderten Arbeit, mit dem Arbeit statt Arbeitslo­sigkeit fi­nanziert werden kann.


6.         Der Sozialstaat dient dem sozialen Ausgleich. Darum bela­stet er die Stärke­ren zugunsten der Schwächeren.

(22) Der soziale Ausgleich ist ein integraler Bestandteil des Kon­zepts der Sozia­len Marktwirt­schaft. Wer das Prinzip einer begrenzten Korrek­tur der Einkom­mensverteilung in Frage stellt, stellt den Sozialstaat in Frage. Nur ein finanziell leistungsfähiger Staat kann als Sozial­staat funk­tionie­ren. Er braucht die Mittel, um der Verpflichtung zum sozialen Ausgleich nachkommen zu können. Bei den sinnvollen Schritten zur „Verschlan­kung” des Staates darf er nicht „ausgehungert” werden und am Ende so sehr „abmagern”, daß er seine Auf­gabe als So­zialstaat nur noch unzureichend er­füllen kann.

(23) Der zutreffende Grundsatz, daß Leistung sich im wirtschaftlichen Bereich lohnen muß, darf nicht dazu führen, daß die Bezieher hoher Ein­kommen einsei­tig von ihren Beiträgen zum sozialen Ausgleich entlastet werden. Leistungsfä­higkeit für die so­lidarische Finanzierung des sozialen Ausgleichs bestimmt sich im übrigen nicht nur nach dem laufenden Ein­kommen, sondern auch nach dem Vermögen. Wird im Blick auf das Vermögen die Substanz- und Besitzstands­wahrung für unantast­bar er­klärt, dann ist die Sozialpflichtigkeit des Eigentums in einer wich­tigen Be­ziehung drastisch eingeschränkt oder sogar aufgehoben. Mehr und mehr breitet sich das Argument aus, viele Bürgerinnen und Bürger fän­den die Abgabenbe­lastung zu hoch und darum müsse sie gesenkt wer­den. Oder: Wegen der hohen steuerlichen Belastung breite sich Schwarzar­beit aus, und darum müsse die steuerliche Belastung reduziert wer­den. Solche Argumente und Stimmungen müssen von der Politik ernst genommen werden, doch dürfen sie nicht vorrangiger Bezugspunkt von Entscheidungen werden. Vielmehr muß das Gemeinwohl Vorrang haben. Es gebietet angesichts der Unerträglichkeit der Massenarbeits­lo­sigkeit, die Möglichkeiten zur Schaffung neuer Arbeitsplätze zu ver­bes­sern. In dem Maße, in dem sie dazu beiträgt, ist die Senkung der Steuer- und Abgabenlasten richtig und notwendig.

(24) Nicht nur Armut, auch Reich­tum muß ein Thema der politischen Debatte sein. Umverteilung ist gegenwärtig häufig Um­verteilung des Mangels, weil der Über­fluß auf der anderen Seite geschont wird. Ohne­hin tendiert die wirtschaftli­che Entwicklung dazu, den Anteil der Kapi­taleinkommen gegenüber dem Anteil der Lohnein­kommen zu vergrößern. Um so wichtiger wird das von den Kirchen seit langem vertretene Postu­lat einer breiteren Vermögensstreuung. Dafür wurde eine Reihe von In­vestivlohnmodellen entwickelt.

(25) Sozialer Ausgleich und soziale Balance sind auch dann gefor­dert, wenn die La­sten neu verteilt werden. Veränderungen und Anpassungen des Sozialstaats dürfen nicht nur und auch nicht in erster Linie den Ge­ringerverdienenden, den Arbeitslosen und den Sozialhil­feempfängern zu­gemutet werden. Das Gerechtig­keitsempfinden wird empfindlich gestört, wenn nicht zur gleichen Zeit bei denen Abstriche ge­macht werden, die sie ohne Not verkraften können, und entschie­dene Anstren­gungen zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuer­flucht unternom­men werden.


7.         Der Sozialstaat muß so weiterentwickelt werden, daß die staatlich ge­währ­leistete Ver­sorgung durch mehr Eigenverantwortung und Verant­wortung der kleinen so­zialen Einheiten gestützt wird. Er bedarf einer ihn tragenden und ergänzenden Sozialkultur.

(26) Der Sozialstaat bedarf gerade angesichts der Finanzierungsprobleme der Weiterent­wicklung: Eigenverantwor­tung und Verantwortung der kleinen sozia­len Einheiten müssen gestärkt werden. Die tra­ditionelle Sozialkultur befindet sich im Zuge der Industrialisierung und Urbani­sie­rung in einem starken Wandel und hat sich an vielen Stellen aufgelöst. Ansätze zu einer neuen Sozialkultur zeichnen sich ab. Sie müssen geför­dert werden. Darum spielen die Familien und neue For­men und Chancen der Solidarität, etwa in den Netzwerken assozia­tiver Selbst­hilfe, in den Bürgerbewegungen und Ehrenämtern oder in der wechsel­sei­tigen Nach­bar­schaftshilfe, im Wort der Kirchen eine hervor­gehobene Rolle. Eine neue Sozial­kultur kann und soll nicht das staatliche System sozialer Si­che­rung ersetzen, aber sie kann Leistungen hervorbringen, die man bis­her allzu schnell vom Staat erwartete. Eine entwickelte Sozialkultur trägt auch dazu bei, Vereinsamung und soziale Kälte zu überwinden, und schafft so Voraussetzun­gen für eine men­schenwürdigere Gesellschaft.

(27) Um eben diese Sachverhalte geht es im Begriff der Subsidia­rität. Treffend ist Subsidiarität mit Vorfahrt für Eigenver­antwortung übersetzt worden. Dazu zählt auch mehr betriebli­cher Gestaltungsspielraum bei der Arbeitszeitregelung und beim Lohnab­schluß. Es darf nicht zu viel verbindlich für alle ver­einbart werden. Die unteren Ebenen sind den be­troffenen Men­schen näher und können zu sach­gerechteren und men­schengerech­teren Lösungen kommen. Subsidiarität ist nach seinem ur­sprüng­lichen Sinn ein Prinzip, das die Einzelperson und die kleinen und mittle­ren Einhei­ten davor schützt, daß ihnen entzogen wird, was sie aus eigener In­itiative und mit eigenen Kräften leisten können. Ein anderer Ak­zent wird hingegen dort gesetzt, wo unter Beru­fung auf das Subsidi­aritäts­prinzip Aufga­ben nach unten abgege­ben und dann ehrenamtliche Leistungen eingefor­dert und Risiken sowie Kosten auf den einzelnen übertragen werden. Bei der Subsi­diarität geht es darum, die Einzelperso­nen und die unter­geordneten gesell­schaft­lichen Ebenen zu schüt­zen und zu unter­stützen, nicht jedoch, ihnen wach­sende Risiken zu­zuschieben. Subsidiarität und Solidarität, Subsidiarität und So­zialstaat gehören inso­fern zusammen. Subsidiarität heißt: zur Eigenverantwor­tung befähi­gen, Sub­sidiarität heißt nicht: den einzelnen mit seiner sozialen Sicherung al­lein lassen.


8.         Die Ungleichheit der Lebensverhältnisse im Westen und im Osten Deutsch­lands wird noch für lange Zeit spürbar bleiben. Das Ge­schenk der Einheit muß wirtschaftlich und sozial mit Leben erfüllt werden.

(28) Die wirtschaftliche Lage im Osten Deutschlands hat sich nach dem tiefen Ein­bruch von 1990/91 bemerkenswert verbessert. Dennoch ist die unterschied­liche ökonomische Situation in den neuen Bundesländern ge­genüber der Situa­tion in den alten Bundesländern alltäglich erfahrbar. Den Menschen im Osten Deutsch­lands, insbesondere vielen Frauen, die die Hauptlast der Beschäfti­gungskrise zu tragen haben, sind durch die Vereinigung schmerzliche Anpas­sungsprozesse abverlangt worden. Sie halten weiter an.

(29) Für Westdeutsche ist es eine jahrzehntelange Erfahrung: Freiheit hat ihren Preis; sie kann mißbraucht werden. Für viele Ostdeutsche mischte sich in die Freude über die neuge­wonnene Freiheit das Erschrecken über die Auflösung sozialer Bindungen und die Rück­sichtslosigkeit in der Verfolgung eigensüchtiger Interessen. Der Preis für den Auszug aus der beherrschenden, aber auch betreu­enden Diktatur der DDR war insbeson­dere ein Verlust an Sicherheitsgefühl und staatlich geplanter Fürsorge.

(30) Die ökonomischen Leistungen, die den Westdeutschen für den Auf­bau der wirt­schaftlichen Verhältnisse in den neuen Bundesländern für längere Zeit ab­ver­langt werden, sind unübersehbar. Es handelt sich um einen Teil der Kriegs­folge­last Deutschlands. Die Opfer der Solidarität, die im übrigen auch von den Menschen in den neuen Bundesländern er­bracht werden, sind vollauf gerecht­fertigt. Die Bereitschaft, die erforder­lichen Lasten zu tragen, ist auch Grund zum Dank. Stimmen, die auf ei­nen raschen Abbau dieser Leistungen drängen, sollte nicht nachge­geben werden.

(31) Die Unterschiede der realen Lebensverhältnisse sind eine Folge der ge­trenn­ten Entwicklung in unterschiedlichen Systemen. Ihre Überwin­dung gehört zu den Aufgaben der erneuerten Einheit der Deutschen. Sollte es in dem reichen Deutschland nicht gelingen, das West-Ost-Ge­fälle auszugleichen und die Le­bensverhältnisse einander anzunähern - wie sollte man noch die Hoffnung be­wahren, daß im Blick auf die weit auseinanderklaffenden Lebensverhältnisse in Europa und darüber hinaus ein größeres Maß an sozialer Gerechtigkeit geschaf­fen wer­den kann? Dabei geht es nicht einfach darum, den Osten im Produk­tions‑, Konsum- und Infrastrukturniveau auf „Weststandard” zu bringen. Um den Er­for­dernissen einer zukunftsfähigen Gesellschaft zu entsprechen, müssen sich im Prozeß des weiteren Zusammenwachsens beide Teile Deutsch­lands verändern.


9.         Die Menschen teilen die Welt mit den anderen Geschöpfen Got­tes. Deutschland lebt in der Welt zusammen mit anderen Län­dern. Solidarität und Gerechtigkeit sind unteilbar.

(32) Grundbedingung für eine zukunftsfähige Entwicklung ist die Erhal­tung der natür­lichen Grundlagen des Lebens. Kein Land der Erde wird auf lange Sicht dadurch reicher, daß es diese Grundlagen zerstört. Als Verteilungsre­gel sollte daher gelten: Recht und Billigkeit der Ressour­cennut­zung müssen sowohl unter der jetzt lebenden Weltbevölkerung als auch im Ab­lauf der Generationen ge­währleistet sein. Um die Tragekapa­zität der ökologi­schen Systeme nicht zu überschreiten, können der Natur nicht unbegrenzt Rohstoffe entnommen und nur so viele Rest- und Schadstoffe in sie eingebracht werden, wie sie ohne Schaden aufzuneh­men ver­mag. Diese Kriterien der Nachhaltigkeit nötigen dazu, den öko­logischen Struk­turwandel voranzu­bringen. Er setzt Änderungen des Le­bensstils voraus, und er zieht solche Änderungen nach sich. Die Kirchen tra­gen dazu bei, eine Politik des ökologi­schen Strukturwandels möglich zu machen, wenn sie den biblischen Gedanken der Umkehr auf Ände­rungen des Le­bensstils hin auslegen und an der Gleichset­zung von „gut le­ben” und „viel haben” Kritik üben.

(33) Die Kirche hat eine Botschaft an alle Menschen. Für sie kann der Horizont von Solidarität und Gerechtig­keit über Deutschland und Europa hinaus nur ein weltweiter sein. Das ist von besonderer Aktualität zu ei­nem Zeitpunkt, an dem die Welt­wirtschaft von Globalisierungsschüben erfaßt ist. Diese Glo­balisierung ereignet sich jedoch nicht wie eine Na­turgewalt, sondern muß im Rahmen der Wirtschafts- und Finanzpoli­tik gestaltet werden. Sie kann zahlrei­chen wirt­schaft­lich we­nig entwic­kelten Ländern neue Chancen geben. Die Chancen be­stehen freilich nur so lange, wie die reichen Länder be­reit sind, ihre Märkte of­fenzuhal­ten und weiter zu öffnen. Das verlangt den Menschen in Deutschland Um­stel­lun­gen ab und ist für manche Wirtschafts­zweige mit Einbu­ßen ver­bun­den. Die Kirchen treten in dieser Situation dafür ein, auch eine solche Ent­wick­lung zu bejahen und zu för­dern. Man kann nicht zuerst nach Chan­cen wirt­schaftlicher Ent­wicklung für die ärmeren Länder rufen, aber dann zurück­zucken, wenn es einen selbst etwas ko­stet. Die wirtschaft­liche und soziale Ent­wicklung der ärmeren Länder zu fördern, ist zudem nicht nur ein Gebot weltwei­ter Soli­darität und Gerechtig­keit, es ist auch ein Gebot des Selbstinteresses: Es ist uner­läßlich, um die Fluchtursa­chen zu bekämpfen. Es ist Teil einer vorausschauen­den Frie­denspolitik.


10.      Das Wort der Kirchen zur wirtschaftlichen und sozialen Lage in Deutschland ist kein letztes Wort.

(34) Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland und die Deutsche Bi­schofskonferenz verantworten das vorgelegte Wort. Sie ha­ben in der Vorberei­tung die Beiträge des Konsultationsprozesses sorgfältig aus­ge­wertet, auf unter­schiedliche Stimmen aufmerksam gehört und die dabei gel­tend gemachten Ar­gumente abgewogen. Das Wort, das daraus ent­standen ist, kann der Natur der Sache nach keine abschließende Stel­lungnahme sein. Rat der EKD und Deut­sche Bischofskonferenz laden zur kritischen Auseinandersetzung ein. Das Wort ist Teil in dem weiter­gehenden öffentlichen Gespräch, welchen vor­rangigen Zielen das wirt­schaftliche und soziale Handeln verpflichtet sein muß und auf welchen Wegen diese Ziele am besten zu erreichen sind.


1.     Der Konsultationsprozeß


1.1    Zeit des Wandels und der Erneuerung

(35) An der Schwelle eines neuen Jahrtausends befinden sich nicht nur Deutschland und Europa, sondern alle Industrie- und Entwicklungsländer in ei­ner Phase ebenso rascher wie tiefgreifender Veränderungen und Umbrüche. Durch die deutsche Eini­gung, den europäi­schen Integrationsprozeß, das Ende des mit der Nachkriegsord­nung verbundenen Ost-West-Konflikts, das Tempo des technischen Fortschritts und den Ausbau der modernen Informa­tions-, Kommunikations- und Verkehrstechnolo­gien ergeben sich Entwicklungen, deren Wirkungen im einzelnen noch nicht absehbar sind. Die internationalen Verflech­tungen nehmen zu, die weltweite In­tegration der Märkte ebenso wie der welt­wirtschaftliche Aus­tausch von Gütern, Kapital und Dienst­leistungen schreiten voran, der Wettbewerb ver­schärft sich. Hinzu kommen demographische und soziale Verschiebungen, die mit den weltweiten Wan­derungs­bewegungen, der Alterung der Industriegesellschaften, der Indivi­dualisierung der Lebensformen und der Differenzie­rung der Lebensstile einhergehen. All das nötigt zu kontinu­ierlichen und zum Teil einschneidenden Anpassungsprozessen.

(36) Die vielfältigen Veränderungen und Umbrüche wirken sich in unterschied­licher Form und Intensität auf nahezu alle Lebensbereiche aus. Sie sind verbun­den mit Zu­kunftschan­cen, haben zugleich aber auch zu Problemen und Er­schwernissen für viele Menschen geführt. Sie machen es nötig, bisherige Ge­wohnheiten, Überzeugungen und scheinbare Selbst­verständlichkeiten auf ihre Trag­fähigkeit zu prüfen, und dies auf deut­scher, europäischer und globaler Ebene. Das vereinigte, aber noch längst nicht zusammengewachsene Deutsch­land steht vor der Frage, wie bei der notwendi­gen Anglei­chung der Lebensver­hält­nisse zwischen West und Ost die sozial und öko­logisch verpflich­tete marktwirtschaftliche Ordnung weiterentwickelt werden kann, welche Reformen nötig sind, um die anhaltende Massenarbeitslosigkeit zu überwin­den und das System der sozial­staatlichen Sicherung zu bewahren, und inwieweit ein grund­sätzliches Umdenken und Umsteuern erforderlich ist, um die Herausforderun­gen der Zukunft zu be­stehen. Auf euro­päischer Ebene stellt sich die Aufgabe, die wirtschaftliche Integration durch die Währungs­union, eine gemeinsame Innen- und Rechtspolitik sowie Außen- und Sicherheitspolitik zu vertiefen und das Ei­nigungs­werk mit einer politi­schen Union zu vollenden. Gleichzeitig müssen sich Idee und Praxis der Friedenssicherung durch po­litische Integra­tion, die in den vergangenen 40 Jahren in Westeuropa entwickelt wurden, auch in Mittel- und Osteuropa bewähren. Dies schließt die Bereitschaft ein, mittel- und osteu­ropäi­sche Länder bei den schwie­rigen Transformationsprozessen in eine freiheitliche Demokratie und marktwirt­schaftliche Ord­nung nach Kräften zu unterstüt­zen. Auf der globalen Ebene geht es schließlich darum, in gemeinsamer Verantwor­tung und Partner­schaft eine solidari­sche, gerechte und darum tragfähige Ord­nung zu schaffen, die geeignet ist, die im Gang befindli­chen und ab­sehbaren Verände­rungen zum Nutzen aller zu gestalten und eine nachhaltige, d. h. zu­kunfts­fähige Entwick­lung nicht zuletzt der armen Länder zu ermöglichen.


1.2    Anlage und Verlauf des Konsultationsprozesses

(37) Die Kirchen sehen es als ihre Aufgabe an, Mitverantwortung für eine men­schenge­rechte und sachgerechte Ordnung der öffentlichen Angelegenheiten wahrzu­nehmen und dabei besonders für die Belange der Armen, der Schwachen und Be­nachteiligten einzutreten. Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutsch­land (EKD) und die Deutsche Bischofskon­ferenz haben sich darum in der ge­genwärtigen Um­bruchsituation entschlossen, ein gemein­sames Wort zur wirt­schaftlichen und sozialen Lage vorzubereiten und dazu einen breiten Diskussi­onsprozeß über die Grundbedin­gungen des wirtschaftlichen, sozialen und gesell­schaftlichen Miteinanders anzusto­ßen. Sie sehen darin auch einen Dienst für die Gesell­schaft.

(38) Dieser Konsultationsprozeß wurde am 22. November 1994 mit der Veröf­fent­lichung einer Diskussionsgrundlage eingeleitet [1]. Damit verband sich die Einladung zum Dialog: einem Dialog sowohl in­nerhalb der Kirchen als auch mit Politik, Wirt­schaft, Gewerkschaf­ten und gesellschaftlichen Gruppen, um Rat der EKD und Deut­sche Bischofskonferenz bei der Vor­bereitung des von ihnen zu verantwortenden Wortes zu beraten und im Austausch von Erfahrungen und Ar­gumenten den gesell­schaftlichen Grundkonsens zu verbreitern. Über die EKD und die Deutsche Bi­schofskonferenz hinaus haben weitere Kirchen am Konsul­tationsprozeß mitgewirkt. Die Dis­kussionsgrundlage wurde in ei­ner Auflage von über 400.000 Exemplaren verbreitet. In den Kirchen selbst, in Parteien, Wirt­schaftsverbänden und Gewerk­schaften, vor allem auch zwi­schen kirchlichen und gesell­schaftlichen Vertrete­rinnen und Vertretern fand eine große Zahl von Be­gegnungen und Veranstaltungen statt. Auf einem zen­tralen Wissenschaftlichen Forum am 12. Septem­ber 1995 wurde der Rat ausgewählter Fachleute einge­holt [2]. Abgeschlossen wurde der Konsultationspro­zeß in einer zu­sammen­fassen­den Veranstaltung am 9./10. Februar 1996 in Berlin [3]. Im Verlauf des Konsulta­tions­prozesses wurden insgesamt rund 2.500 Stellungnah­men mit einem Um­fang von über 25.000 Seiten eingereicht [4].

(39) Die Diskussionsgrundlage hatte den Charakter eines Impulspapiers, das den Konsultationsprozeß in Gang setzen und inhaltlich umreißen sollte. Dem ist es voll gerecht geworden. Von Anfang an war klar ausgesprochen worden: „Die Diskussi­onsgrundlage will und kann nicht das vorge­sehene gemeinsame Wort vorwegneh­men. Dieses soll vielmehr erst nach Abschluß des Konsultationspro­zesses und unter Berücksichtigung seiner Ergebnisse in der Verantwortung des Rates der Evange­lischen Kirche in Deutschland und der Deutschen Bischofs­konferenz entstehen.” [5]

Im Laufe des Jah­res 1996 haben ein Beraterkreis und eine Re­daktionsgruppe, die von den beiden kirchlichen Leitungs­gremien berufen wor­den waren, wich­tige Vorar­beiten geleistet für die Vorbereitung, Beratung und schließlich die Verabschie­dung des gemeinsamen Wortes durch den Rat der EKD und die Deutsche Bischofskonfe­renz. [6]


1.3    Ergebnisse und Wirkungen des Konsultationsprozesses

(40) Mit dem Konsultationsprozeß haben die Kirchen Neuland betreten. Er war für alle Betei­ligten ein Lernprozeß. Das Experi­ment ist insgesamt gelungen. Das Verfah­ren des Konsultationsprozesses bot vorzügliche Möglichkeiten, dem be­rechtigten In­teresse an einer breiteren innerkirchlichen Beteiligung an der Wahr­nehmung öf­fent­licher Verantwortung der Kirchen Rechnung zu tragen. Zugleich ver­stärkte dieses Verfahren den Dialog von Kirche und Gesellschaft auf allen Ebenen.

(41) Der Konsultationsprozeß hat zahlreiche wichtige inhaltliche Beiträge und Ein­sichten gebracht. Er hat erkennen lassen, was den meisten in der gegenwärti­gen Lage unter den Nägeln brennt und welche vorrangigen Handlungsziele und -möglichkeiten sie sehen. Unter anderem sind hier zu nennen:

   Gegenüber der Massenarbeitslosigkeit darf es keine Resignation ge­ben. Mas­senarbeits­losigkeit ist kein unabwendbares Verhängnis. Es gibt Möglichkei­ten, sie abzubauen.

   Eine allgemeine soziale Sicherung, die allen Bürgerinnen und Bürgern eine Teilhabe am gesellschaftli­chen Leben und die gerechte Teilhabe an den ge­sellschaftlichen Gütern garantiert, ist für die Gesellschaft konstitutiv. Die Sy­steme der sozialen Sicherung in Deutschland bieten die Voraussetzung, einer veränderten Lage gerecht und ihr angepaßt zu werden, wie dies auch in der Vergangenheit in vergleichbarer Si­tuation möglich war.

   Nur was die Lage der Schwächeren bessert, hat Bestand. Bei allen grundle­genden Ent­scheidungen müssen die Folgen für die Lebenssi­tuation der Ar­men, Schwachen und Benachteiligten bedacht wer­den. Diese haben ein An­recht auf ein selbstbestimmtes Leben, auf Teilhabe am gesellschaftlichen Le­ben und an den gesellschaftlichen Chancen sowie auf Lebens­bedingungen, die ihre Würde achten und schützen.

   Es muß intensiver über die Lebenssituation der Familie, der Frauen, der Kin­der, der Jugendlichen und über die Wahrung ihrer Belange nachgedacht wer­den.

   Die innere Einheit in Deutschland ist mehr als einfach nur eine An­gleichung der Lebensverhältnisse des Ostens an die des Westens. Beide Teile müssen sich im Prozeß des Zusammenwachsens deutlich umorientieren.

Der Konsultationsprozeß hat aber, gemessen an dem quantitativen Umfang, der den einzel­nen Themen in den Stellungnahmen gewidmet ist, auch erkennen las­sen, daß die großen Zukunftsaufgaben - die Bewahrung der natürlichen Grund­lagen des Le­bens, die Verände­rung des vorherrschenden Wohlstandsmodells, die europäische Einigung und die Herstel­lung von mehr internationaler Gerech­tigkeit - gegenüber den bedrängenden sozialen Pro­blemen vor der eigenen Haustür in den Hintergrund treten. Alle diese Befunde mußten bei der Vorberei­tung des hier vorgelegten Wortes sorgfältig bedacht und gewürdigt werden, ohne daß damit schon über die Schwer­punkte und inhaltlichen Akzente des Wortes ent­schieden war. Der Konsultationspro­zeß umfaßt die ganze Bandbreite der in Kirche und Gesellschaft vertretenen Auffas­sungen zur wirtschaftlichen und sozialen Lage. Er kann von seiner Natur und Anlage her die inhaltlichen Entscheidungen über das Wort zur wirt­schaftlichen und sozialen Lage nicht vorwegnehmen. Worin liegt dann aber sein Sinn? Fünf Aspekte sind hier vor allem zu nennen:

(42) Erstens: Der Konsultationsprozeß hat die inhaltliche Vorbereitung des Wortes zur wirt­schaftlichen und sozialen Lage in hohem Maße bereichert. Rat der EKD und Deutsche Bischofskonferenz können und wollen sich zu wirt­schaftlichen und so­zialen Fragen nicht äußern, ohne sich einge­hend beraten zu lassen. Dies geschieht bisher weitgehend so, daß Kommissionen aus Fach­leuten unterschiedlicher Disziplinen ih­nen zuar­beiten. Diese bewährte Form der Erar­beitung kirchlicher Äußerungen wird auch in Zukunft beibehalten werden und bestimmend bleiben. Das Verfahren des Konsultationsprozesses verbreitert und vertieft die Meinungsbil­dung und Entschei­dungsfindung. Maßgebend kann und darf nicht nur der Rat von Wissen­schaftlern und Experten sein, sondern es hat eine eigenständige Bedeutung, den weiten Kreis der Akteure und Betroffenen des wirtschaftlichen und sozialen Lebens zu hören. Der Vergleich zwischen der Diskussionsgrundlage und dem hier vorgelegten Wort zeigt, welche Ein­sichten und Anregungen der Konsultationsprozeß erbracht hat. Von be­sonderem Ge­wicht ist die Einführung eines eigenen Abschnitts, der sich den Heraus­forderun­gen für die Kir­chen selbst widmet. Die Kirchen - so hatten viele Beiträge im Konsultationsprozeß gemahnt - können sich nicht zu Maßstäben für das wirt­schaftli­che und soziale Handeln äußern, ohne ihr eige­nes Handeln auf diesen Gebieten an denselben Maßstäben zu messen. Insbe­sondere von Frauen ist auf den Mangel auf­merksam gemacht worden, daß die Diskus­sionsgrundlage weit­hin die besondere Si­tuation der Frauen unberücksichtigt gelassen habe. Dem war Rechnung zu tragen.

(43) Zweitens: Der Konsultationsprozeß kann den politischen Handlungsspiel­raum er­weitern. In einer Demokratie sind die Handlungsspielräume der Politik abhängig von Ein­stellungen und Verhaltensweisen der Wählerinnen und Wähler. Der Konsul­tationsprozeß ist dafür nicht ohne Bedeutung. Er ist ein Beitrag zu Bewußtseinsbil­dung und sozialem Lernen. Wenn - wie es im Konsultationspro­zeß geschehen ist - Menschen nicht mit einem fer­tigen Ergebnis kon­frontiert werden, das sie nur noch akzeptieren oder ablehnen können, sondern selbst in die Überlegungen und Abwä­gungen einbezogen sind, geschehen Bewußt­seins­bildung und Ler­nen intensiver. Sol­che Prozesse haben mit dem politischen Han­deln viel mehr zu tun, als auf den ersten Blick erkennbar ist. Die Politiker­schelte, die ange­sichts von Mißständen des wirt­schaftlichen und sozialen Lebens üblich ist, greift näm­lich zu kurz. Handlungsfähig­keit und Handlungsbereitschaft der Politik werden in der Demokratie ent­scheidend durch Ein­stellungen der Bür­gerinnen und Bürger bestimmt. Der Konsultati­onsprozeß ist deshalb um so er­folgreicher, je mehr es ihm gelingt, Einstellungen und Verhaltens­weisen zu ver­ändern und dadurch die politischen Spielräume zu erweitern - und um­gekehrt um so fol­genloser, je weniger ihm dies gelingt.

(44) Drittens: Der Konsultationsprozeß bietet einen Rahmen, in dem der gesell­schaftliche Grundkonsens gebildet, gestärkt und verbreitert wird. Die mit der Veröf­fentlichung der Diskussionsgrundlage verbundene Einladung zu einem öffentlichen Dialog ist auf eine ungemein breite Zustimmung gestoßen. Die Dis­kussionsgrundlage war Impuls oder Plattform für zahlreiche Gespräche: zwi­schen den Kirchen und den Parteien und gesell­schaftlichen Grup­pen, innerhalb der Kirchen und der gesellschaft­lichen Gruppen, zwischen den verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen, auf der örtlichen Ebene wie auf der Ebene von Lei­tungsgre­mien. Damit diente der Konsulta­tionsprozeß der Bildung, Stärkung und Verbreiterung des gesellschaftlichen Grund­konsenses. Polemik gegen die Kon­senskultur ist kurzsichtig. Kon­sens meint keines­wegs die Abwesenheit oder den Ausschluß von Konflikten. Aber Konflikte lassen sich gemeinwohlverträglich eher austragen, Kompromisse als Ausgleich zwischen unterschiedlich oder ge­gensätzlich bleibenden Interessen lassen sich leichter errei­chen, wenn die Kon­fliktpartner auf dem Boden eines gemeinsamen Grundkon­senses stehen.

(45) Viertens: Der Konsultationsprozeß hat auf der persönlichen und lokalen Ebene prakti­sche Veränderungen bewirkt und die Netzwerke solidarischer Hilfe gestärkt. Der Dia­log hat bei vielen Beteiligten kleine und große Veränderungen bewirkt, Lernprozesse in Gang gesetzt und scheinbar unverrückbare Fronten bewegt. Die Verknüpfungen der ver­schiedenen Probleme wurden entdeckt, grö­ßere Zusammen­hänge erkannt. Vorurteile wur­den in Frage ge­stellt, Argumente, die bisher in den Wind geschlagen worden waren, wur­den aufmerksam gehört. Im Verlauf des Kon­sultationsprozesses ist beispielsweise ein hohes Maß an So­lida­rität und Anteilnahme mit dem Schicksal von Arbeitslosen zutage getreten. Es haben sich Initiativen und Gruppen gebildet, die einen wirksamen Beitrag der prakti­schen Unterstüt­zung und Solidarität leisten wollen, und es ist eine Vielzahl konkreter, auch unkonventio­neller Maßnahmen der Hilfe und Unterstützung bis hin zu persönlichen materi­ellen Ver­zichtsleistungen in Gang gekommen.

(46) Fünftens: Die Kirchen haben im Konsultationsprozeß gelernt. Es gibt in­nerhalb der Kirchen zwar eine hohe Sensibilität für ihren Dienst an der Gesell­schaft und eine Fülle be­eindruckender Aktivitäten, aber auch nicht wenige Ge­meinden und Christen, die in besorg­niserregender Weise selbstbezogen sind und den Vorgängen in der Ge­sellschaft zu wenig Aufmerksamkeit schenken. Daß das Eintreten für Solidarität und Gerechtigkeit unabdingbar zur Bezeugung des Evangeliums gehört und im Gottes­dienst nicht nur der Choral, sondern auch der Schrei der Armen seinen Platz haben muß, daß „Mystik”, also Gottesbegeg­nung, und „Politik”, also der Dienst an der Ge­sellschaft, für Christen nicht zu trennen sind - das alles ist im Konsultationsprozeß nachdrücklich hervorgetre­ten. Eine wertvolle Erfahrung war nicht zuletzt die erneute Bestätigung, daß ein gemeinsames sozialethisches Sprechen und Handeln der Kir­chen möglich, aber auch notwendig ist.

(47) Insgesamt wird deutlich: Der Konsultationsprozeß darf nicht allein an dem Wort ge­messen werden, das jetzt vorgelegt wird. Im Vorwort zur Diskussions­grundlage stehen die Sätze: „In gewisser Weise gilt: Der Weg ist das Ziel. Schon das gemein­same engagierte Gespräch, das ernsthafte gemeinsame Nach­denken, die vielen Ver­suche, Lösungen zu finden, machen diesen Konsultati­onsprozeß wertvoll und geben ihm eine eigenständige Bedeutung neben dem endgültigen Ergebnis.” Damit war niemals gemeint, der Weg könne und dürfe das Ziel eines gemeinsamen Wortes überflüssig machen. Aber auch und gerade im Rück­blick bleibt es dabei: Die im Laufe des Konsultationsprozesses erzielten Ergebnisse, Wir­kungen und Nebenwir­kungen haben eine eigenständige Bedeu­tung neben dem von Rat der EKD und Deut­scher Bischofskonferenz verantwor­teten gemeinsamen Wort.


2.     Gesellschaft im Umbruch


(48) Die Entwicklung in den meisten westeuropäischen Ländern war nach dem Zweiten Weltkrieg durch den politischen Willen geprägt, den wirt­schaft­lichen Fortschritt mit einem sozialen Ausgleich zu verbinden. Diese sozialstaatli­che Tradition, die ins 19. Jahrhundert zurückreicht, fand in der Bundesrepublik Deutschland ihre Ausprägung im Leitbild der Sozialen Marktwirt­schaft. Inzwi­schen steht Deutschland mit vielen ande­ren Ländern vor neuen, zum Teil welt­weiten Herausforderungen: Ratio­nalisierungsprozesse, der europäische Integra­tionsprozeß und vor allem die Internationalisierung der Güter- und Kapital­märkte gehen mit einem einschneidenden wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wandel einher und wirken sich nicht zuletzt nachhaltig auf den Arbeitsmarkt aus. Die ökologischen Grenzen der wirtschaftlichen Entwicklung fordern Verän­derungen, die nicht mehr länger aufgeschoben werden können. Die lan­ganhal­tende Massenarbeitslosigkeit und die mit ihr verbundenen Pro­bleme des Sozial­staates gefährden den solidarischen ­Zusammen­halt und bedrohen den sozialen Frieden.


2.1    Lang anhaltende Massenarbeitslosigkeit

(49) In Deutschland und in den anderen Mitgliedsstaaten der EU stellt die anhal­tende Massenarbeitslosigkeit die drängendste politische, wirt­schaftliche und so­ziale Herausforderung dar. Die katastrophale Lage auf dem Arbeitsmarkt ist weder für die betroffenen Menschen noch für den sozialen Rechtsstaat hin­nehmbar. Auch im Konsultationsprozeß gehörte die Arbeitslosigkeit zu den Themenbereichen, die in den Eingaben die größte Beachtung fanden. In den Stellungnahmen werden die Parteien und Gebietskörperschaften, die Tarifpart­ner und die Verantwortlichen der Finanzpolitik sowie alle Träger beschäfti­gungspolitischer Maßnah­men nachdrücklich aufgefordert, ihren Beitrag zu ei­nem nachhaltigen Abbau der Arbeitslosigkeit zu leisten.

2.1.1   Belastungen durch Arbeitslosigkeit

(50) Bereits vor mehr als 20 Jahren überschritt die Zahl der in West­deutschland registrierten Arbeitslosen erstmals wieder seit Anfang der 50er Jahre die Millio­nengrenze. Seitdem hat sich die Arbeitslosigkeit strukturell verfestigt und die Anzahl derer, die selbst zu Zeiten konjunk­tureller Belebung keine Stelle finden, ist stetig gewachsen. In West- und Ostdeutschland zusammen waren im Januar 1997 4,6 Millionen Frauen und Männer als arbeitslos gemeldet; in den Ländern der EU waren es Ende Dezember 1996 etwa 18,1 Millionen. Nicht eingerechnet sind da­bei die Arbeitnehmerinnen und Arbeit­nehmer, die an Umschulungs- und Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen, in Kurzarbeit oder im Rahmen von Ar­beitsbeschaffungsmaßnahmen beschäftigt sind, im vorgezogenen Ru­hestand le­ben oder sich resignierend zu­rückgezogen haben. Eine beson­dere beschäfti­gungspolitische Herausforderung stellt die Jugendarbeits­losigkeit dar. Eine wachsende Zahl von Jugendlichen, insbesondere von jungen Frauen, läuft Ge­fahr, niemals in das Beschäftigungssystem inte­griert zu werden.

(51) Die westdeutsche Gesellschaft ist wohlhabend, ihre Wirtschaft ge­hört zu den erfolgreichsten der Welt; dennoch weist sie seit Jahrzehnten eine steigende Arbeitslosigkeit auf. Die Vorstellungen über Erwerbsar­beit sind zwar immer noch weitgehend an dem herkömmlichen Leitbild industrieller Arbeit orientiert. Dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse im industriellen Bereich verlieren gegen­über dem Dienstleistungssektor je­doch an Gewicht und Bedeutung. Zugleich nehmen die sogenannte ge­ringfügige Beschäftigung und die Scheinselbständig­keit zu. Diese Um­brüche in den Beschäftigungsverhältnissen rühren an Grund­strukturen ei­ner Gesellschaft, in der die Erwerbsarbeit für das geregelte Ein­kommen, die soziale Integration und die Möglichkeiten der Persönlichkeitsent­wicklung zentral ist.

(52) Obwohl die Arbeitslosigkeit ein gesamtwirtschaftliches Problem darstellt, ist das Vorurteil weit verbreitet, sie beruhe auf individuellem Versagen. Viele Arbeitslose beziehen solche Schuldzuweisungen auf sich, ziehen sich aus Scham zurück und fühlen sich vielfach ausgegrenzt. Sie vermissen die Chance, ihren Lebensunterhalt eigenständig zu sichern, Kontakte zu pflegen, sich weiter zu qualifizieren und am gesellschaft­lichen Leben verantwortlich zu beteiligen.

(53) Die lang anhaltende Massenarbeitslosigkeit verschärft die Auswahl- und Verdrängungsprozesse des Arbeitsmarktes: Sind Personengruppen bestimmten Leistungsanforderungen nicht gewachsen, so finden sie, wenn sie einmal arbeits­los geworden sind, nur noch sehr schwer eine Anstellung. So fühlen sich Hun­derttausende Langzeitarbeitslose nicht mehr gefragt. Arbeitslose, die längere Zeit keine Arbeit finden, werden schließlich in vielen Fällen unfähig, Arbeit zu suchen, und werden zu Menschen ohne Erwartungen. Verbitterung und Resi­gnation zerstören das Vertrauen in die demokratische Gestaltbarkeit der Gesell­schaft. Per­spektivlosigkeit und Angst vor dem sozialen Abstieg sind ein Nähr­boden für Gewaltbereitschaft und Fremdenfeindlichkeit.

(54) Seit den 80er Jahren konzentriert sich die Langzeitarbeitslosigkeit zuneh­mend auf die Gruppe der Älteren. Etwa zwei Drittel der registrier­ten Langzeit­arbeitslosen sind über 45 Jahre alt. In einer besonders schwierigen Situation sind alleinerziehende Frauen. ­Häufig haben sie aufgrund ihrer besonders belastenden Lebenssituation keine Chance, ei­nen Arbeitsplatz zu bekommen und damit ein eigenes Einkom­men zu erzielen. Sie werden von der Sozialhilfe abhängig und sind kaum in der Lage, soziale Kontakte au­ßerhalb der Kindererziehung aufzu­nehmen.

(55) Aufgrund der traditionellen Arbeitsteilung zwischen Männern und Frauen sind es vor allem die Frauen, die Arbeit in Familie und Ehrenamt übernommen haben. Nimmt man ihren Anteil an der Erwerbsarbeit hinzu, so werden etwa zwei Drittel der gesellschaftlich anfallenden Ar­beit von Frauen geleistet. Weil Frauen immer noch den größten Teil der familiären Arbeit leisten, werden sie häufig noch zusätzlich bei den Ein­stellungsentscheidungen benachteiligt. Des­halb haben sie an der Er­werbsarbeit nicht in dem Maße teil, wie es ihrer Ausbil­dung und Qualifi­kation entspräche.

2.1.2   Arbeitslosigkeit in den neuen Bundesländern

(56) Besonders belastend ist die Massenarbeitslosigkeit in den neuen Bundes­ländern. Sie ist hier in einem Tempo und Umfang gestiegen, wie es in den alten Bundesländern weithin ohne Beispiel ist. Durch den Zu­sammenbruch der sozia­listischen Planwirtschaft, die abrupte Einführung marktwirtschaftlicher Verhält­nisse ohne hinreichende strukturpolitische Begleitung, die mit der Währungs­union verbundene Aufwertung und den Verlust der bisherigen östlichen Märkte sind ganze Industriezweige weggebrochen. Mehr als zwei Drittel der Beschäftig­ten mußten ihre Be­triebe verlassen und sich um neue Arbeitsplätze bemühen.

(57) In den ersten 4 Jahren nach 1989 sank die Zahl der Erwerbstätigen von 10 Millionen auf etwa 6 Millionen. Ende 1996 lag die Arbeitslosen­quote über 15 %. Mehr als ein Drittel der Arbeitslosen sind länger als ein Jahr arbeitslos. Eine weitere Zunahme der Arbeitslosigkeit ist zu be­fürchten, wenn es nicht zu grundlegenden Änderungen kommt.

(58) Ein besonderes Problem der Arbeitslosigkeit in den neuen Bundes­ländern ist die Situation der Frauen auf dem Arbeitsmarkt. Während in der DDR über 90 % der Frauen im erwerbsfähigen Alter berufstätig wa­ren, wurden gerade sie nach der Wende verstärkt vom Arbeitsmarkt ver­drängt. Viele von ihnen haben auf Dauer keine Aussicht auf einen Ar­beitsplatz. So sind mehr als 75 % der ost­deutschen Langzeitarbeitslosen Frauen, häufig gut qualifizierte jüngere Frauen. Sie haben die Hauptlast der Beschäftigungskrise zu tragen.

(59) Die ostdeutschen Eingaben im Rahmen des Konsultationsprozesses haben gezeigt, daß sich viele Bürgerinnen und Bürger der neuen Bundes­länder trotz der umfangreichen westdeutschen Hilfe im Stich gelassen fühlen. Weil zu DDR-Zeiten die Erwerbsarbeit weit mehr als im Westen die Funktion hatte, die Men­schen in das soziale Gefüge eines Betriebs zu integrieren, wird nunmehr die Ar­beitslosigkeit stärker als ein Verlust von sozialen Bindungen und Möglichkeiten der Beteiligung am gesellschaft­lichen Leben erfahren. Auch die Sozialleistungen der westdeutschen Si­cherungssysteme, die in der Gesamtsumme beeindruckend sind, konnten nicht verhindern, daß viele Ostdeutsche heute eine höhere Unsi­cherheit ihrer materiellen Lebensgrundlagen und ihres sozialen Status empfin­den. Die Arbeitslosigkeit hat über Jahrzehnte erworbene Arbeitserfahrungen und berufliche Qualifikationen entwertet. Bei den Menschen in den neuen Bundes­ländern verfestigt sich der Eindruck, daß sie von vielen Westdeutschen wegen ihrer Vergangenheit falsch eingeschätzt werden. Ein großer Teil der Westdeut­schen, so machen sie geltend, habe keine rechte Vorstellung von ihren Nöten.


2.1.3   Ursachen der Arbeitslosigkeit

(60) Die Ursachen der seit 1973 trendmäßig zunehmenden strukturellen Arbeits­losigkeit in Deutschland sind vielfältig und in der politischen Öf­fentlichkeit wie in der wirtschaftswissen­schaftlichen Diskussion umstrit­ten. Entsprechend gingen auch die Meinungen im Verlauf des Konsulta­tionsprozesses auseinander. Eines ist jedoch gewiß: Arbeitslosigkeit kann nicht monokausal erklärt werden.

(61) In den letzten Jahren hat sich das wirtschaftliche Wachstum deutlich ver­langsamt. Die wirtschaftlichen Wachstumskräfte allein reichen offen­sichtlich nicht mehr aus, um die Arbeitslosigkeit nachhaltig abzubauen. Es ist zwar ge­lungen, die Zahl der Arbeitsplätze von Mitte der 80er bis Anfang der 90er Jahre deutlich zu erhöhen, dies genügte aber nicht, um eine weitere Zunahme der Ar­beitslosigkeit zu verhindern. Das lag daran, daß in den vergangenen Jahren weitaus mehr Menschen zusätzlich Er­werbsarbeit nachgefragt haben und sich dadurch das Arbeitskräfteange­bot we­sentlich erhöht hat. Seit einigen Jahren ist ein erheblicher Abbau von Arbeitsplätzen zu verzeichnen, der sich in letzter Zeit weiter be­schleunigt hat.

(62) Hinzu kommt, daß der strukturelle Wandel im industriellen Bereich im Zuge des technischen Fortschritts mit einer enormen Steigerung der Arbeitspro­duktivität einherging, ohne daß der Beschäftigungsrückgang im gleichen Maße durch eine Verringerung der Arbeitszeit oder die Ausweitung der Produktion kompensiert worden wäre. Der Beschäfti­gungszuwachs im Dienstlei­stungssek­tor hat nicht ausgereicht, den Ver­lust von Arbeitsplätzen im industriellen Be­reich auszugleichen.

(63) Eine der Hauptursachen der hohen Arbeitslosigkeit in Deutschland wird nach einer verbreiteten Auffassung in den weltpolitischen Änderun­gen und der Glo­balisierung der Wirtschaft und des Wettbewerbs gese­hen, die weitreichende Anpassungen in der internationalen Arbeitsteilung ausgelöst und dazu geführt hätten, daß sich auch die deut­schen Unter­nehmen einem zweifellos härter ge­wordenen weltweiten Wettbewerb stellen müs­sen. Sie sähen sich in ihrer Wett­bewerbsfähigkeit wesentlich eingeschränkt, insbeson­dere durch die hohen Lohnkosten, kurze Arbeits­zeiten und das Ausmaß der Abgaben- und Steuerbe­lastung. Weitere Be­einträchtigungen ergäben sich aus subventionsbe­dingten Wettbewerbs­verzerrungen, hohen Energiepreisen, einer hohen Bürokratisierung und Regulierung, Ressentiments gegen bestimmte neue Technologien, feh­len­dem Risikokapital und Währungsschwankungen. Das Problem zeige sich auch daran, daß deutsche Unternehmen zunehmend ihre Produktion in das Ausland verlagern, während ausländische Direktinve­stitionen in Deutschland zurückge­hen.

(64) Andere hingegen sehen dies anders. Sie verweisen darauf, daß die Arbeits­marktkrise keine Besonderheit der deutschen Wirtschaft sei. Alle entwickelten Industrieländer seien durch dauerhafte Wachstumsverlang­samung und langfristig hohe Arbeitslosigkeit gekennzeichnet. Die inter­nationale Wettbewerbsfähigkeit (West-)Deutschlands sei zugleich au­ßerordentlich hoch. Kein anderes Land ex­portiere einen so hohen Anteil seiner Produktion. Die Handelsbilanzen mit den südostasiatischen Schwellenländern und den osteuropäischen Reformstaaten seien ausge­glichen, weil diese Länder jede durch Exporte nach Deutschland ver­diente Mark wieder für Importe von Industriegütern aus Deutschland ausgeben. Auch die hohen Direktinvestitionen im Ausland seien keine wirkliche Belastung für die deutsche Wirtschaft, denn sie dienten lang­fristig der Erschließung und Absicherung von Exportmärkten. In dieser Situation seien deshalb die aus der betriebswirtschaftlichen Sicht der Unternehmen naheliegenden nationalen Ko­stensenkungsstrategien (Lohn- und Lohnnebenkosten, Sozialstandards, Unter­nehmenssteuern, Umweltstandards) zur weiteren Verbesserung der internationa­len Wett­bewerbsfähigkeit jedenfalls volkswirtschaftlich gesehen kein Heilmittel. Derartige Strategien würden die ungleiche Verteilung der Einkommen verschär­fen und die Lasten der Anpassung durch ruinösen Wettbewerb einseitig den Ar­beitnehmerinnen und Arbeitnehmern aufbürden. Die Kaufkraft würde damit sin­ken.

(65) Die Globalisierung des Wettbewerbs ist in bestimmten Bereichen in der Tat mit einer erheblichen Reduzierung von Arbeitsplätzen verbun­den. Länder mit niedrigem Lohnniveau übernehmen mehr und mehr die Produktion arbeitsinten­siver Produkte. Deutschland und andere entwic­kelte Länder konzentrieren sich mehr auf die Herstellung von Produkten, die einen hohen Kapitaleinsatz und eine hohe berufliche Qualifikation verlangen. Der Bedarf an gering qualifizierten Arbeitsplätzen in Deutschland sinkt, der Bedarf an höher qualifizierten Arbeits­plätzen hin­gegen steigt. Das hat zur Folge, daß Menschen, die höheren Anforde­run­gen nicht gewachsen sind, schwerer einen Arbeitsplatz finden.

(66) Als Ursache für die Arbeitslosigkeit in Ostdeutschland spielen hohe Lohn­stückkosten eine wichtige Rolle. Beim Übergang von der Plan- in die Markt­wirtschaft war die Produktivität in den ostdeutschen Betrieben zu ge­ring, um nach der 1:1-Umstellung der Löhne und den folgenden Tarifabschlüssen, die auf eine zügige Anpassung an das westdeutsche Lohnniveau zielten, wettbewerbs­fähig zu sein. Außerdem führten der Zusammenbruch der Comecon-Staaten (RGW), das Interesse der Bevöl­kerung an Westprodukten und die Einkaufspra­xis des Großhandels zu Nachfrageproblemen. Die ungeklärten Eigentumsver­hältnisse, die auf­grund des Prinzips »Rückgabe vor Entschädigung« entstanden, sowie der Kauf und die baldige Schließung ostdeutscher Betriebe durch ihre west­deutschen Konkurrenten verschärften und verschärfen die Schwierigkei­ten.


2.2    Krise des Sozialstaats

(67) Der Sozialstaat war in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland die entscheidende Voraussetzung dafür, daß der soziale Friede gewahrt werden konnte. Nach wie vor bietet er der großen Mehr­heit der Bevölkerung soziale Si­cherheit auf einem hohen Niveau. Jedoch stellen grundlegende Veränderungen in der Sozialstruktur, die lang an­haltende Massenarbeitslosigkeit, die demogra­phische Entwicklung und die Situation der öffentlichen Haushalte das System sozialer Sicherung vor große Herausforderungen.


2.2.1   Armut in der Wohlstandsgesellschaft

(68) In den letzten 20 Jahren ist mit dem Reichtum zugleich die Armut in Deutschland gewachsen. Die Armut in Deutschland unterscheidet sich grundle­gend von der Armut in den Ländern der Dritten Welt. Dennoch ist die Armut in der Wohlstandsgesellschaft ein Stachel. Armut hat viele Gesichter und viele Ur­sachen. Sie ist mehr als nur Einkommensarmut. Häufig kommen bei bedürftigen Menschen mehrere Belastungen zusam­men, wie etwa geringes Einkommen, un­gesicherte und zudem schlechte Wohnverhältnisse, hohe Verschuldung, chroni­sche Erkrankungen, psy­chische Probleme, langandauernde Arbeitslosigkeit, so­ziale Ausgrenzung und unzureichende Hilfen. Diese Armutssituationen treffen besonders diejenigen, die mehrere Jahre auf Sozialhilfe angewiesen sind. Eine der schlimmsten Auswirkungen von Armut ist der Verlust der eigenen Woh­nung, davon sind in Deutschland immer mehr Menschen, darunter ver­stärkt Familien mit Kindern, Alleinerziehende, Frauen und Jugendliche betroffen. Verläßliche bundesweite Daten über das gesamte Ausmaß akuter Wohnungsnot­fälle, von Wohnungs- und Obdachlosigkeit liegen nicht vor, zumal es darüber keine einheitlichen Maßstäbe und Kriterien gibt. Allein die Zahl der Obdachlo­sen, die amtlich untergebracht („ordnungsrechtlich versorgt”) sind, wird auf 250.000 bis 300.000 ge­schätzt.

(69) Armut wird heute immer noch stark tabuisiert. Der Streit über den Armuts­begriff ähnelt dem Streit, wie er Anfang der 70er Jahre über die Umwelt geführt wurde, als Probleme mit dem Hinweis geleugnet wur­den, sie ließen sich nicht wissenschaftlich verläßlich nachweisen. Es gilt jedoch, die tatsächlich beste­hende Armut zur Kenntnis zu nehmen. Hin­ter den unterschiedlichen Definitionen von Armut verbergen sich beun­ruhigende Fakten:

   die „Einkommensarmut” oder „relative Armut”: Legt man die Ar­mutsgrenze bei 50 % des durchschnittlichen Haushaltsnettoeinkom­mens der Bevölkerung fest, wie dies aus pragmatischen Gründen der Vergleichbarkeit international üblich ist, so lebten nach dieser Rech­nung in den Jahren 1984 bis 1992 750.000 Menschen ununterbrochen unter der Armutsgrenze, etwa 4,5 Millio­nen Menschen waren in die­sem Zeitraum fünf Jahre oder länger arm. Da die sozialen Ungleich­heiten aufgrund der ökonomischen Umbrüche in den neuen Bundes­ländern sehr schnell entstanden sind, erscheinen sie hier besonders kraß;

   die „Sozialhilfebedürftigkeit”: In Deutschland hat die Sozial­hilfe die Aufgabe, allen Menschen ein menschenwürdiges Leben zu ermög­lichen. Damit wird ein Mindesteinkommen im Sinne einer indivi­duali­sierten und bedarfsorientierten Grundsicherung angestrebt. Am Jah­resende 1994 bezogen über 2,25 Mio. Bürgerinnen und Bürger Sozi­alhilfe im engeren Sinn (Hilfe zum Lebensunter­halt). Der Trend hat sich in den letzten Jahren von der Altersarmut zur Kin­derarmut verla­gert. Die stärksten Zunahmen sind bei den Kindern unter sieben Jah­ren zu verzeichnen; ihre Zahl ist bis Ende 1994 auf 409.000 gestiegen. Das überdurchschnittliche Armutsrisiko von Kindern ist besonders deshalb so be­sorgniserregend, weil es sich leicht zu dauerhaften Benachteili­gungen verfe­stigt. Seit dem Jahr 1992 ist außerdem wieder ein stärke­rer Anstieg deutscher Sozialhilfeempfänger zu beobachten;

   die „verdeckte Armut”: Viele Bürgerinnen und Bürger leben in sog. verdeck­ter Armut, d. h. sie hätten eigentlich einen Sozialhilfean­spruch­, nehmen die­sen jedoch aus Scham, Unwissenheit oder großer Scheu vor Behörden nicht wahr. Zu ihnen zählen viele kinderreiche Familien mit nur einem Erwerbsein­kommen. Nach der Armutsuntersu­chung des Deutschen Caritasverbandes kommen auf vier Sozialhilfe­bezieher noch einmal drei verdeckt arme Men­schen. Dies waren 1993 rund 1,8 Mio. Bürgerinnen und Bürger. Damit erhält nur knapp über die Hälfte der Sozialhilfeberechtigten tatsächlich entspre­chende Lei­stungen.

Entscheidend ist, nicht beim Streit über den Begriff der Armut stehen zu bleiben und Armut nicht auf den Einkommensaspekt einzuengen. Es geht darum, die betroffenen Menschen sowie das Faktum Armut in der Wohlstandsgesellschaft zu sehen und die Notwendigkeit zu erkennen, sich für eine Verbesserung der Situation einzusetzen.

2.2.2   Benachteiligung der Familien

(70) Eltern erfahren ihr Zusammenleben mit Kindern als große Bereiche­rung ih­res Le­bens. Um ihrer Kinder willen nehmen sie viele Ein­schrän­kungen in Kauf. Aber die ge­sellschaftlichen Verhältnisse haben sich in den letz­ten Jahrzehnten so verändert, daß Eltern im Vergleich zu den Kinderlosen immer größe­re wirt­schaftliche und persönliche Verzichte abgefordert werden und auch die Tragfä­higkeit der fami­lialen Beziehun­gen immer häufiger überlastet wird. Die wirt­schaftliche Bela­stung von Familien mit Kindern kann dazu führen, daß sie weni­ger Kinder bekom­men, als sie sich eigentlich wünschen. Die zunehmende Zahl von Kin­der­losen in der Bundesrepublik Deutschland of­fenbart darüber hinaus, daß sich die Einstellung zu Kindern verändert hat.

(71) Statistische Erhebungen zeigen, daß der Le­bensstandard einer Fa­milie mit zwei Kindern erheblich unter dem eines entsprechenden kinder­losen Ehepaares liegt. Die Maßnahmen des Familienlastenausgleichs vermögen im Durchschnitt nicht einmal die unmittelbaren durch Kinder bedingten Aufwendungen, ge­schweige denn das durch den Rückgang der Erwerbsbeteili­gung sinkende Haus­haltseinkommen auszugleichen. Meh­rere Kinder zu haben ist heute zu einem Armutsrisiko geworden. Schwe­rer noch als die finanziellen Einschränkungen wiegen jedoch für junge Familien andere Benachteili­gungen: Sie suchen für Kinder geeigneten Wohnraum und erleben, sofern sie ihn über­haupt bezahlen können, daß ihnen Kinderlose vorgezogen werden. Mehrkinderfamilien sind hier so­gar extrem benachteiligt. Sie erfahren Be­nachteiligungen auf dem Ar­beits­markt, da sie in räumlicher und zeitlicher Hinsicht we­niger flexibel sind. Auch der fortlaufende Verlust an gemeinsamer Zeit (etwa durch Schichtarbeit oder Sonntagsarbeit) trifft die Familien. Besondere Bela­stungen treten infolge von Arbeitslosigkeit und Überschuldung auf. Ge­gen die Wahrnehmung von Eltern­verant­wortung verhalten sich Wirt­schaft, Staat und soziale Dienste zwar nicht ablehnend, aber vielfach in­different, d. h. sie behandeln Eltern und Kinderlose grundsätzlich gleich. Daraus resul­tiert eine strukturelle Benachteiligung der Familien. Deutschland gehört zu den Ländern Europas mit der geringsten Gebur­tenrate und dem größten Anteil an Einpersonenhaushalten.


2.2.3   Finanzielle Belastungen des sozialen Sicherungssystems

(72) Eine wesentliche Ursache der Finanzierungsschwierigkeiten der Sozial­haushalte ist die hohe Arbeitslosigkeit. Durch die Massenarbeits­losigkeit gehen den Sozialversicherungen erhebliche Beitragseinnahmen und den öffentlichen Haushalten entsprechende Lohnsteuereinnahmen verloren, während andererseits die Ausgaben der Arbeitslosen- und der Rentenversicherung steigen. Gerin­gere Einnahmen und steigende Ausga­ben führen zu Beitragserhöhungen, die wie­derum als Anstieg der Lohn­nebenkosten die Beschäftigung beeinträchtigen kön­nen.

(73) Zur Höhe der Lohnnebenkosten trägt wesentlich bei, daß die Kassen der Sozialversicherungsträger (Rentenversicherung, Gesetzliche Kran­kenversiche­rung, Arbeitslosenversicherung u. a.) durch Aufwendungen für die Finanzierung der deutschen Einheit und für die aktive Arbeits­marktpolitik erheblich belastet werden. Diese Leistungen sind eigentlich Aufgaben des Staates, sie wurden aber den Sozialversicherungen über­tragen. Weil die Finanzierung dieser sog. „versicherungsfremden Lei­stungen” durch Zuschüsse des Bundes nicht abge­deckt wird, mußten die Beitragssätze zu den Sozialversicherungen mehrfach an­gehoben werden. Hinzu kommt, daß von den Möglichkeiten der Frühverrentung exzessiv Gebrauch gemacht wurde, um den Arbeitsmarkt zu entlasten.

(74) Die Sozialleistungsquote ist nicht zuletzt deshalb so hoch - sie liegt bei etwa einem Drittel des Bruttosozialprodukts -, weil sie in den neuen Ländern aus Gründen des wirtschaftlichen Strukturwandels gegenwärtig rund 60 % be­trägt. In den alten Ländern dagegen ist sie so niedrig wie seit Jahren nicht mehr.

(75) Schwierigkeiten für die Finanzierung der sozialen Sicherungs­systeme in Deutschland ergeben sich weiterhin daraus, daß sich ihre ur­sprünglichen Vor­aussetzungen in den letzten Jahrzehnten grundlegend geändert haben. Zum einen orientieren sich die Lebensentwürfe jüngerer Frauen ganz überwiegend zugleich an Erwerbsarbeit und Familie, und die Frauenerwerbstätigkeit hat insbesondere mit dem Wachstum der Büro- und Dienstleistungstätigkeiten stark zugenommen. Gleichzeitig sind jedoch die Familienbindungen instabiler geworden. Der Anteil der Alleinerziehenden nimmt dementsprechend zu. Zudem bewirken die Ver­knappung des Angebots an Erwerbsarbeit und die Veränderung der Beschäfti­gungsstrukturen eine Zu­nahme der Teilzeitbeschäftigungen mit wenig gesicher­ten Beschäftigungsverhältnissen. Damit steigt der Anteil derjenigen, deren Le­bensläufe nicht den Normalitätsannahmen des so­zia­len Sicherungssystems ent­sprechen und die infolgedessen eher von Ar­mut bedroht und auf Sozialhilfe an­gewiesen sind.

(76) Hauptursachen des Anstiegs der Sozialhilfeausgaben sind Massen­arbeits­losigkeit, Kürzungen bei den Sozialversicherungsleistungen, unzu­längliche Fa­milienförderung und die Aufwendungen für Asylbewerber und Zuwanderer. Of­fenbar wurden und werden die der Sozialhilfe vorge­lagerten Sicherungssysteme ihren Anforderungen nicht mehr gerecht. Die Sozialhilfe als letztes Auffangnetz im System sozialer Sicherung wurde in den letzten Jahren dadurch belastet, daß sie mehr und mehr zu einer Regelversorgung für einen wachsenden Teil der Ge­sellschaft geworden ist.

(77) Über die aktuellen Finanzierungsschwierigkeiten hinaus stellt die Bevölke­rungsentwicklung das System der sozialen Sicherung vor zu­sätzliche Herausfor­derungen. Eine anhaltend niedrige Geburtenrate und eine deutlich gestiegene durchschnittliche Lebenserwartung führen zu ei­nem zunehmenden Anteil älterer Menschen auf der einen und einem sta­gnierenden und zukünftig abnehmenden Anteil der erwerbstätigen Gene­ration sowie von Kindern und Jugendlichen auf der anderen Seite. Dies hat nicht nur für die Rentenversicherung, sondern auch für die Kranken­versicherung und für den Bereich der Altenpflege erhebliche Auswirkun­gen. Eine Verschlechterung des zahlenmäßigen Verhältnisses zwi­schen der Zahl der Rentenempfänger und der Zahl der Beitragszahler muß (bei unveränderten Leistungen) zu höheren Beitragssätzen oder (bei unverän­derten Beiträgen) zu einer deutlichen Verringerung der Höhe der Renten führen. Ähnli­che Probleme entstehen auch für die Finanzierung der Be­amtenversorgung.


2.3    Ökologische Krise

(78) Die ökologische Krise ist ein weltweites Problem. Deutschland trägt an diesen weltweiten Problemen mit. Die Industrialisierung hat zu einer wachsen­den Überforderung der Tragekapazitäten der Ökosysteme ge­führt. Obwohl in manchen Branchen bereits ein recht hohes Niveau des technischen Umwelt­schutzes erreicht ist, wird die Regenerationsfähigkeit der Natur oftmals überbe­lastet; viele Ge­fährdungen, Schädigungen und Belastungen nehmen weiterhin zu.

(79) Zu den gravierendsten Um­weltschäden gehören die Übernutzung und Ver­nichtung erneuerbarer Ressourcen, die Belastung von Luft, Was­ser und Boden, die Ausrottung zahlreicher Pflanzen- und Tierarten, der Raubbau an nicht er­neu­erbaren Ressourcen, die Zerstörung und Ver­ödung von Landschaften und Re­gionen, das hohe Abfallaufkommen so­wie das ungeklärte Problem der atomaren Endlagerung. Zu den Pro­ble­men, auf die bisher nicht in der notwendigen Weise reagiert wurde, zäh­len vor allem der Abbau der Ozonschicht und die Er­wärmung der Erd­atmosphäre. Diese klimatischen Umweltgefährdungen stellen auf­grund ihres globalen Charakters sowie ihrer schwer kalkulierbaren Fol­gen für die ökologischen Kreisläufe eine qualitativ neuartige und exi­stentielle Her­ausforde­rung für die moderne Zivilisation dar. Viele Bemü­hungen um Verbesserung scheitern an nationalstaatlichem Egoismus und an der Kurz­sichtigkeit betroffe­ner Branchen. Die Fakten sind kaum noch um­stritten. Auch an politischen Ab­sichtserklärungen fehlt es nicht. Den­noch gelingt es nur mühsam, diese Einsich­ten in konkrete Maßnahmen umzu­setzen und sie für die ökologische Koopera­tion der Staaten zu nut­zen.

(80) Insbesondere die Industriegesellschaften nehmen eine Entwicklung, die an die Gren­zen der Tragekapazität wichtiger ökologischer Systeme stößt. Durch den rapiden Verbrauch der natürlichen Lebensgrundlagen werden die Lebens­chancen der Menschen in den Ländern des Südens und der künftigen Generatio­nen in er­heblichem Maß beeinträchtigt. Wenn es nicht gelingt, die Ausbeutung der Natur wirksam einzuschrän­ken, wird der Nachwelt eine Hypothek hinterlas­sen, die sie kaum mehr abtragen kann. Nachsorgender Umweltschutz wird im­mer schwerer finanzierbar, viele gravierende Schädigungen der Lebensgrundla­gen er­weisen sich als irreversibel. Je mehr also nötige Umweltschutzmaßnah­men versäumt werden, desto mehr ist zu befürchten, daß auch künftig lediglich die gröbsten Schäden beseitigt werden können und damit die langfristigen Bela­stungen für andere Länder und künftige Generationen weiter ansteigen. Trotz der mittlerweile enorm verbesserten Möglichkei­ten für einen effek­tiven und schonenden Umgang mit den Ressourcen sowie für eine Reduktion des Schad­stoffausstoßes wachsen die Umwelt­schäden weiter an. Ein Wohlstandsgewinn durch nur quantitatives Wirt­schaftswachstum wird in Westeuropa somit immer fragwürdiger.

(81) In ökologischer Hinsicht gewinnt vor diesem Hintergrund der Bei­trag, den die Land- und Forstwirtschaft über die Versorgung mit hoch­wertigen Produkten hinaus zur Sicherung und Verbesserung der natürli­chen Lebensgrundlagen und zur Erhaltung einer vielfältigen Landschaft als Siedlungs-, Wirtschafts- und Er­holungsraum leistet, ein besonderes Gewicht. Die überkommenen, bewährten Prinzipien bäuerlichen Wirt­schaftens sind auf eine umweltverträgliche und nachhaltige Bodennut­zung und Tierhaltung ausgerichtet. Um so bedauerlicher ist, daß weder die Reform der gemeinsamen europäischen Agrarpolitik noch na­tional­staatliche Programme verhindern konnten, daß immer weniger Landwirte in der Landwirtschaft eine auskömmliche Existenz finden und eine Zu­kunftsper­spektive sehen. Zahlreiche Bauern haben ihre Landwirtschaft bereits aufgeben müssen. Andere fürchten um ihre berufliche Existenz oder - wenn eine Übergabe nicht möglich ist - um das Fortbestehen ihres Hofes. Die Schwierigkeiten greifen auch auf andere Bereiche und Berufe des ländlichen Raums wie Handwerk, Handel und Dienstleistungen über. Das traditionelle Bild der Landwirtschaft in der Kulturgemeinschaft des Dorfes verliert damit an prägender Kraft. Der fort­schreitende Wandel von einer bäuerlich geprägten Landwirtschaft zur Agrarin­dustrie schreitet weiter fort.


2.4    Europäischer Integrationsprozeß

(82) Die Politik der europäischen Einigung ist für den Kontinent und für die Zu­kunft Deutschlands von entscheidender Bedeutung. 50 Jahre Frie­den und Stabili­tät in Westeuropa, der Wiederaufstieg der europäischen Länder nach dem Zweiten Weltkrieg, die friedliche Einbeziehung Deutschlands in die Völkerge­meinschaft sowie die Wiederherstellung der deutschen Einheit im Einklang mit den europäischen Partnern wären ohne die europäische Integration nicht möglich gewesen. Auch in Zu­kunft muß das Einigungswerk fortgesetzt werden, um in Europa Frieden und Stabilität sowie den wirtschaftlichen und sozialen Fort­schritt zu sichern. Das historische Werk der europäischen Einigung darf keines­falls auf den wirtschaftlichen Aspekt verkürzt werden. Die Fundamente für die­ses Einigungswerk wurzeln sehr viel tiefer: in jahrhundertealter, ge­meinsamer, christlich geprägter Geschichte und Überlieferung, und damit in dem Bewußt­sein der Europäer, daß sie eine Wertegemeinschaft sind, aus der sich gemein­same politische Orientierungen, Normen und Institu­tionen wie Demokratie, Rechtsstaat und moderner Sozialstaat entwickelt haben. Aufbauend auf diesen gemeinsamen Werten ist die Europäische Union als Rechtsgemeinschaft ent­standen, die in viele Lebensbereiche hinein Wirkungen entfaltet.

(83) Auf dem Hintergrund des Prozesses der Globalisierung erhält die europäi­sche Integration zusätzliches Gewicht. Der europäische Eini­gungsprozeß, insbe­sondere die Europäische Wirtschafts- und Währungs­union, steht für die Einsicht, daß eine Wirtschafts- und Sozialpolitik, die nicht von den in­ternationalen Märkten abhängig sein will, übergreifender Ent­scheidungs- und Ko­ordinati­onsinstanzen bedarf. Die Institutionen und Instrumente, wie sie in­nerhalb der Europäischen Union entstanden sind und fortentwickelt werden müssen, eröff­nen Möglichkeiten, um eine ge­meinsame europäische Wirtschafts- und Sozial­politik weiter auszubauen.


2.5    Globale Herausforderungen

(84) Der Prozeß der fortschreitenden Globalisierung basiert auf der weltweiten Integration von Märkten sowie dem Abbau von Handels­schranken und Mobili­tätsbarrieren. Er wäre nicht möglich ohne die neuen Informations- und Kommu­nikationstechnologien. Globalisierung bedeutet: weltweite Öffnung der Märkte für Waren und Dienstleistungen, zunehmende Freizügigkeit für unternehmeri­sches Handeln und weltweite Verfügbarkeit technischen Wissens und Könnens sowie qualifizierter Arbeitskräfte. Hinzu kommt eine wachsende Mobilität des Kapitals. Zu­nehmend werden finanzielle Mittel nicht im eigenen Land reinve­stiert, sondern auf den internationalen Kapitalmärkten angelegt, so daß sie für Investitionen und die Schaffung von Arbeitsplätzen im eigenen Land nicht ver­fügbar und der Aufgabe, im nationalen Rahmen Arbeitsplätze zu schaffen und zu erhalten, entzogen sind. Mehr und mehr verselbständigt sich damit der Kapital­verkehr.

(85) Die Globalisierung führt damit nicht nur dazu, daß die Güter-, Finanz- und Arbeitsmärkte die Grenzen der Nationalstaaten immer häu­figer überschreiten, sondern hat auch zur Folge, daß die Produktions- und Investitionsentscheidun­gen in wachsendem Maße den Standort in mehreren Ländern betreffen. Arbeits­prozesse oder Wertschöpfungsan­teile werden kostenminimierend auf verschie­dene Länder verteilt. Einfa­che Produktionen sind dort zu finden, wo die Löhne niedrig sind, ge­forscht wird in den Ländern, in denen es kaum gesetzliche Be­schränkun­gen gibt, Gewinne werden dort ausgewiesen, wo die Steuersätze be­son­ders gering oder die Abschreibungsregeln besonders großzügig sind.

(86) Im Zuge der Globalisierung hat sich der Wettbewerb erheblich ver­schärft. Die Schwellenländer Mittel- und Osteuropas, Südostasiens und Lateinamerikas verlangen mit ihren Produkten Zugang zu den Märkten der Industrienationen und empfehlen sich gleichzeitig als Standorte für neue Investitionen. Die Löhne in den östlichen Nachbarländern Deutschlands liegen bei den derzeitigen Wech­selkursen zum Teil bei ei­nem Zehntel (Tschechien und Polen) der Löhne in Deutschland, zum Teil sogar bei einem Hundertstel (Ukraine und Rußland).

(87) Die Globalisierung birgt Chancen und Risiken. Der deutschen Wirt­schaft eröffnet sie seit langem ausgiebig genutzte Möglichkeiten, an den rasch wach­senden weltweiten Märkten teilzunehmen. Viele Länder des Südens und des Ostens haben Zugang zu den Märkten in den Industrie­ländern erhalten. Unter der Voraussetzung, daß der Welthandel nicht durch protektionistische Bestre­bungen der Industrieländer weiter verzerrt wird, ist dieser Marktzugang sogar wichtiger als Entwicklungshilfe. In einer Reihe von Ländern, z. B. in Asien und Lateinamerika, wurde ein wirtschaftlicher Aufschwung erzielt, der auch großen Teilen der Bevöl­kerung dieser Länder, jedoch nicht allen in gleicher Weise zu­gute kam. Der neue Wohlstand führt dort auch zu mehr sozialer Sicherung. An­de­rerseits nimmt die Polarisierung zwischen den dynamischen Wachs­tumszen­tren und den Regionen, die den Anschluß an diese Entwicklung verlieren, zu.

(88) Nationalstaatliche Wirtschafts- und Sozialpolitik wird im Zeitalter der Glo­balisierung schwieriger. Weil bei den Standortentscheidungen die Vorteile der verschiedenen Nationalstaaten miteinander verglichen wer­den, stößt die her­kömmliche nationalstaatliche Wirtschaftspolitik an Grenzen. Der Prozeß der Globalisierung ist von einer so starken Eigen­dynamik, daß er von einem einzel­nen Nationalstaat immer schwerer be­einflußt werden kann. Die Globalisierung der Wirtschaft bedeutet gleich­zeitig die Globalisierung der sozialen und der ökologischen Frage. Damit wächst die Bedeutung einer gemeinsamen Verant­wortung der Völkerge­meinschaft. Globalisierung ereignet sich nicht wie eine Naturgewalt, sie verlangt nach politischer Gestaltung.

(89) Das Wohlstandsgefälle zwischen den ärmsten und den reichen Län­dern hat weiter zugenommen. In einigen Entwicklungsländern verhindern oder bremsen korrupte Eliten, ethnische Konflikte und geringe Partizipa­tionsmöglichkeiten der Bevölkerung die wirtschaftliche und politische Entwicklung. Neben diesen in­ternen stehen die externen Faktoren, die die politisch und wirtschaftlich Verant­wortlichen in den Industrieländern beeinflussen können. Dazu gehören der Agrarprotektionismus der Indu­strieländer, eine nur schleppend vorankommende Entschuldung und Ent­scheidungen und Absprachen internationaler Organisatio­nen (z. B. Inter­nationaler Währungsfonds, Weltbank, UNO-Sicherheitsrat).

(90) Kriege, Gewalt, Menschenrechtsverletzungen, Naturkatastrophen, Elend und Hunger zwingen weltweit immer mehr Menschen zum Verlas­sen ihrer Hei­matländer. Die schnelle Zunahme und das Ausmaß von Mi­gration, Flucht und Vertreibung in aller Welt sind zu einem der prägen­den Merkmale der letzten Jahrzehnte des zwanzigsten Jahrhunderts ge­worden. Dies läßt auch Deutschland nicht unberührt. Die Migranten, die als Arbeitnehmer, Flüchtlinge und Asylbe­werber oder auch als Aussied­ler nach Deutschland kommen, sind nur ein kleiner Teil der weltweiten Wanderungsbewegung. Derzeit leben in Deutschland fast 8 Mio. Aus­länder, davon 5,5 Mio. Arbeitsmigranten mit ihren Familien. Viele von ihnen sind rechtlich und gesellschaftlich noch nicht integriert, obwohl sie viel­fach bereits in der zweiten und dritten Generation in Deutschland le­ben. Der Umgang mit ihnen ist ein Bewährungsfeld für die Offenheit, Solidarität, Tole­ranz und Freiheitlichkeit der Gesellschaft.


3.    
Perspektiven und Impulse aus dem christlichen Glauben


3.1    Die Frage nach dem Menschen

(91) Analysen gesellschaftlicher Herausforderungen setzen bestimmte Kriterien der Wahrnehmung voraus und schließen anthropologische und ethische Vorent­scheidungen ein. Ebenso gründet die Soziale Marktwirt­schaft auf anthropologi­schen und ethischen Vorentscheidungen. Sie geht aus von einem Menschenbild, das Freiheit und persönliche Verantwor­tung wie Solidarität und soziale Ver­pflichtung beinhaltet. Insofern beruht die Soziale Marktwirtschaft auf Voraus­setzungen, welche sie selbst nicht herstellen und auch nicht garantieren kann, ohne die sie aber auf Dauer nicht lebensfähig ist. Gerade in der gegenwärtigen Situation eines tief­greifenden Umbruchs muß an diese Voraussetzungen erinnert werden, weil allein so Kräfte für die Vision wie für die Motivation erwachsen können, angesichts der neuen Herausforderungen das Leitbild einer soli­dari­schen und gerechten Gesellschaft zu verwirklichen.

(92) Die Besinnung auf das Menschenbild und die Grundwerte, auf de­nen die Soziale Marktwirtschaft gründet, ist die unerläßliche Vorausset­zung für eine nachhaltige Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Lage. Hier liegt der genuine Beitrag der Kirchen. Denn das Menschen­bild des Christentums gehört zu den grundlegenden geistigen Prägekräf­ten der gemeinsamen europäischen Kultur und der aus ihr erwachsenen wirtschaftlichen und sozialen Ordnung.


3.2    Weltgestaltung aus dem christlichen Glauben


3.2.1   Weltgestaltung als Gabe und Aufgabe

(93) Im Licht des christlichen Glaubens erschließt sich eine bestimmte Sicht des Menschen: Er ist als Bild Gottes, als das ihm entsprechende Gegenüber geschaf­fen und so mit einer einmaligen unveräußerlichen Würde ausgezeichnet. Er ist als Mann und als Frau geschaffen; beiden kommt gleiche Würde zu. Zugleich ist er mit der Verantwortung für die ganze Schöpfung betraut; der Mensch soll Sachwalter Gottes auf Erden sein (Gen/1. Mos 1,26-28). So ist der Mensch ge­schaffen und berufen, um als leibhaftes, vernunftbegabtes, verantwortliches Ge­schöpf in Be­ziehung zu Gott, seinem Schöpfer, zu den Mitmenschen und zu al­len Ge­schöpfen zu leben. Das ist gemeint, wenn vom Menschen als Person und von seiner je einmaligen und unveräußerlichen Würde als Person die Rede ist.

(94) Die Bibel spricht auch von der Gebrochenheit der ursprünglichen Schöp­fungsordnung, von der Entfremdung des Menschen von seiner ei­gentlichen Be­stimmung. In den Geschichten vom Brudermord Kains an Abel, vom Turmbau zu Babel und von der Sintflut deutet sie in Bildern die durch Sünde und Schuld, durch menschlichen Hochmut und Egois­mus wie durch strukturelle Ungerech­tigkeit bestimmte menschheitliche Situation. Sie bezeugt freilich zugleich den Anbruch der neuen Schöp­fung durch Kreuz und Auferstehung Jesu Christi, das Geschenk der Ver­gebung und Versöhnung wie der neuen Freiheit. Weil die Menschen in Jesus Christus bereits erlöst sind, brauchen sie sich in ihrer Le­bens- und Weltgestaltung nicht selbst zu erlösen. Das befreit zu einem Handeln, das nicht länger der Sorge um sich selbst und der Absicherung durch Macht ver­pflichtet ist, sondern den Anforderungen der Sache und dem gegenseitigen Dienst. Der christliche Glaube lebt von der Hoffnung auf die neue Schöpfung, in welcher alle Tränen abgetrocknet, Klage, Trauer und Mühsal nicht mehr sein werden (Offb 21,4). Menschen können die­ses Reich Gottes nicht „machen”. Den Perfektionszwängen und Über­forderungen ist damit der Abschied gegeben. Die christliche Hoffnung macht fähig, im Raum des Vorletzten das, was unvoll­kommen bleibt, auszuhalten und zu würdigen. Sie gibt keine detaillierten Hand­lungsan­weisungen, sie nimmt aber in Verantwortung für die Welt und den Men­schen. Sie gibt Licht und Kraft, Mut und Zuversicht, sich unter den Be­dingungen und in den Verhältnissen dieser Welt für eine menschenwür­dige, freie, gerechte und solidarische Ordnung einzusetzen. Dieser Ein­satz im Horizont des Reiches Gottes heißt, Zeugnis zu geben von der Würde des Menschen.

(95) Trotz der Gebrochenheit menschlicher Existenz ist dem von Gott berufenen Menschen mit der Schöpfung wie mit der Erlösung die Fähig­keit zu einer ver­antwortlichen Gestaltung der Welt geschenkt. Dieses Können geht allem Sollen voraus. Die ethische Forderung entspringt der von Gott gegebenen Befähigung zu einem vernünftigen und verantwort­lichen Handeln. Solcher Zuspruch und solche Ermutigung ist in der ge­genwärtigen Umbruchsituation in besonderer Weise vonnöten.


3.2.2   Weltgestaltung aus geschichtlicher und heilsgeschichtlicher Erfahrung

(96) Die Berufung zur verantwortlichen Lebens- und Weltgestaltung gilt jedem und jeder einzelnen, jedoch nicht als Vereinzelte. Gott hat den Menschen als Individuum wie als Gemeinschaftswesen geschaffen und in die Gemeinschaft des Volkes Gottes berufen. Das Volk Gottes lebt aus der Erinnerung an die Ge­schichte des Erbarmens Gottes; es erzählt im­mer wieder Geschichten des göttli­chen Erbarmens und feiert es in seinen Festen. Daraus schöpft es Kraft und Zu­versicht; es weiß sich dadurch zugleich motiviert zur barmherzigen und solidari­schen Zuwendung zu den Armen, Schwachen und Benachteiligten. Das Erbar­men macht damit ernst, daß jeder menschlichen Person, auch den Schwachen und den mit Schuld Beladenen, eine unveräußerliche Würde zukommt. Dieser Schatz geschichtlicher Erinnerung hilft, den neuen Herausforderungen gerecht zu werden.

(97) Die grundlegende geschichtliche Erfahrung ist die der Befreiung des Volkes Israel aus der Knechtschaft in Ägypten. Sie zeigt: Gott ist seinem Volk gnädig und barmherzig; er will das Leben der Menschen, und er befreit sie zur Freiheit. Er will zugleich, daß die Menschen sich ebenso wie er zu ihren Mitmenschen verhalten. So gründet die Lebensordnung der Zehn Gebote (Ex/2. Mos 20,1-17; Dtn/5. Mos 5,6-21) in der Erfah­rung der Befreiung und im Bund Gottes mit sei­nem Volk. Sie zielt dar­auf, die in Gottes Befreiung geschenkte Freiheit durch Achtung vor dem Leben, durch Gerechtigkeit und Barmherzigkeit wie durch Zeugnis für die Wahrheit zu verwirklichen. Die Zehn Gebote sind Weisungen zu ei­nem Leben in Menschenwürde, Freiheit, Gerechtigkeit und Wahrheit. Als sol­che sind sie kein biblisches Sonderethos; sie nehmen vielmehr all­gemein-menschheitliche Einsichten auf, bestätigen und bekräftigen sie aufgrund der Er­fahrungen in der Geschichte Gottes mit seinem Volk.

(98) Die Erfahrung der Treue Gottes, der trotz menschlicher Untreue seinen Bund bewahrt, steht Hoffnung stiftend gegen die vielfältigen Kontrasterfahrun­gen der Geschichte, die Erfahrung der Ungerechtigkeit, Treulosigkeit und Ver­logenheit. Sie lädt die Menschen immer wieder neu ein zu einem Handeln, das dem rechtschaffenden und gnädigen Willen Gottes für jeden einzelnen wie für alle dadurch Raum schafft, daß es die Mächte des Bösen eindämmt und das Gute befördert. Die Bibel übt pro­phetische Kritik an gesellschaftlichen Un­rechtssituationen (Am 4,1; 5,7-15; 6,1-8; Jes 1,15-17; 10,1-4 u. a.); sie setzt sich vor allem für die Be­nachteiligten und für die Fremden ein (Ex/2. Mos 22,20-26; 23,6-9; Lev/3. Mos 19,11-18.33f; Dtn/5. Mos 15,7-11; 24,17-22 u. a.). So wird in großen Teilen des Alten Testaments die gesellschaftsgestal­tende Kraft des biblischen Glaubens deutlich.

(99) Das Auftreten und die Botschaft Jesu liegen auf der Linie der Got­tes- und Geschichts-erfahrung seines Volkes. Jesus verbindet seine Bot­schaft vom Kommen des Reiches Gottes und die Einladung zum Glauben mit dem Ruf zur Umkehr (Mk 1,15), d. h. zu einem Leben, das ganz auf Gott und seine Gerech­tigkeit und Barmherzigkeit setzt und sie im mit­menschlichen Leben bewährt. Je­sus erneuert und erfüllt die alttestament­liche Verheißung der Befreiung und Heilung (Lk 4,16-30) und stellt sie in den Seligpreisungen der Bergpredigt ganz in den Horizont der Verhei­ßung des Lebens für die Armen, Kleinen, Sanftmüti­gen und Gewaltlosen (Mt 5,3-12; Lk 6,20-26). Wenn er die alttestamentliche Forderung, heilig zu sein, so wie Gott heilig ist (Lev/3. Mos 19,2), aufnimmt (Mt 5,48), dann bedeutet dies für ihn zugleich, barmherzig zu sein, so wie Gott barmherzig ist (Lk 6,36). Mit dem Gebot der Nächsten-, ja der Feindes­liebe (Mt 5,43-47; Lk 6,27-28) greift Jesus aus der Menschheitsüberlie­ferung die Goldene Regel auf und überbietet sie zugleich: „Alles, was ihr von anderen erwartet, das tut auch ihnen.” (Mt 7,12; Lk 6,31) Jesus hat diese Haltung nicht nur gelehrt, sondern sie auch vorgelebt. Er war ganz der Mensch für die anderen Menschen. Er ist selbst den Weg der Soli­darität, der Barmherzigkeit und der Gewaltlosig­keit gegangen. Aufgrund seines Leidens und seines gewaltsamen Todes ist er den Menschen in allem solidarisch geworden (Phil 2,6-11). Kreuz und Auferste­hung Jesu Christi begründen die Hoffnung, daß Gott ihnen in allen und gerade in den menschlich hoffnungslosen Situationen Heil schaffend nahe ist.


3.2.3   Weltgestaltung als Auftrag der Kirche als Volk Gottes

(100) Die Linien des biblischen Ethos, die im Alten wie im Neuen Te­stament aufgezeigt sind, bestimmen auch die Lebensordnung und die so­ziale Botschaft der Kirche als Volk Gottes. In der Nachfolge Jesu exi­stiert die Kirche nicht für sich selbst, und sie darf sich auch nicht nur mit sich selbst beschäftigen. Sie hat eine Sendung für alle Menschen und alle Völker (Mt 28,19). Sie soll durch Wort und durch Tat allen Men­schen die frohe und befreiende Botschaft von Gottes Gegenwart mitten in unse­rem Leben und in unserer Geschichte bezeugen. Ihre Botschaft vom Heil gilt dem einzelnen Menschen wie dem Zusammenleben der Menschen und der Völker. Die Kirche hat damit einen öffentlichen Auf­trag und eine Verantwortung für das Ganze des Volkes und der Mensch­heit.

(101) Deshalb dürfen Glauben und Leben, Verkündigung und Praxis der Kirche sowohl im eigenen Verhalten der Kirche wie in ihrer Botschaft nicht auseinan­dertreten. Die Christen können nicht das Brot am Tisch des Herrn teilen, ohne auch das tägliche Brot zu teilen. Ein weltloses Heil könnte nur eine heillose Welt zur Folge haben. Der Einsatz für Menschenwürde und Menschenrechte, für Gerechtigkeit und Solidarität ist für die Kirche konstitutiv und eine Verpflich­tung, die ihr aus ihrem Glauben an Gottes Solidarität mit den Menschen und aus ihrer Sendung, Zeichen und Werkzeug der Einheit und des Friedens in der Welt zu sein, erwächst. Auch in dem Bemühen um gegenseitige Annäherung und um Einheit versuchen die getrennten Kirchen, dieser ihrer Sendung zu ent­sprechen und Zeichen der Versöhnung zu setzen.

(102) Die soziale Botschaft, die die Kirchen auf der Grundlage des bibli­schen Ethos in wachsender Gemeinsamkeit im gesellschaftlichen Raum geltend ma­chen, ist das Ergebnis der Reflexion über menschliche Erfah­rungen in verschie­denen geschichtlichen Situationen und Kulturen. Die christliche Soziallehre ist darum kein abstraktes System von Normen; sie entspringt vielmehr der immer wieder neuen Reflexion auf die mensch­liche Erfahrung in Geschichte und Ge­genwart im Licht des christlichen Menschenbildes. Sie gibt keine technischen Lösungen und konkreten Handlungsanweisungen, sondern vermittelt Perspekti­ven, Wertorientie­rungen, Urteils- und Handlungskriterien. Sie hat sowohl eine prophe­tisch-kritische wie eine ermutigende, versöhnende und heilende Funk­tion.


3.3    Grundlegende ethische Perspektiven


3.3.1   Das Doppelgebot der Gottes- und Nächstenliebe

(103) Die Erinnerung an Gottes Erbarmen begründet das Doppelgebot der Got­tes- und der Nächstenliebe (Mk 12, 28-31 par), in dem das menschliche Handeln seine grundlegende biblische Orientierung findet. Dieses Doppelgebot gilt nach neutestamentlichem Zeugnis als Zusam­menfassung aller anderen Gebote und so als „Erfüllung des Gesetzes” (Röm 13,8-10). Jesus setzt das Doppelgebot der Gottes- und Nächsten­liebe mit dem Gehalt des alttestamentlichen Gesetzes gleich (vgl. Mt 22,34-40). Es ist die Grundnorm, in der sich das biblische Ethos als Ge­meinschaftsethos auf den Begriff bringen läßt. Dabei bleibt der Anspruch nicht auf die Gemeinschaft des Volkes Israel oder der christlichen Ge­meinde beschränkt. Im Gebot, den Fremden zu lieben „wie dich selbst” (Lev/3. Mos 19,34), und im Gebot der Feindesliebe (Lk 6,27.35) wer­den alle Grenzen über­schritten. Es kommt zu einer Entfeindung aller mitmenschlichen Beziehungen und zu einer Entgrenzung mitmensch­licher Solidarität. So kommt in der Einheit von Gottes- und Nächsten­liebe der Zusammenhang von Gottesbeziehung und Weltverantwortung, von Glaube und Ethos als sittliche Grundidee der biblischen Tradition zum Ausdruck.

(104) Gottesliebe ohne Nächstenliebe bleibt abstrakt, ja letztlich un­wirklich: „Wenn jemand sagt: Ich liebe Gott!, aber seinen Bruder haßt, ist er ein Lügner. Denn wer seinen Bruder nicht liebt, den er sieht, kann Gott nicht lieben, den er nicht sieht.” (1 Joh 4,20) Deshalb wird die Gottesliebe in der Nächstenliebe zur Tat, wie umgekehrt die gelebte Nächstenliebe zur Gottesliebe führt. Wenn also Gottes- und Nächsten­liebe, Glaube und Ethos, Bekenntnis sowie Feier des Glaubens und Pra­xis der Gerechtigkeit nicht voneinander zu trennen sind, dann muß sich das Doppelgebot der Liebe auch in der strukturellen Dimension aus­wir­ken: in dem Ringen um den Aufbau einer Gesellschaft, die niemanden aus­schließt und die Lebenschancen für alle sichert.


3.3.2   Vorrangige Option für die Armen, Schwachen und Benachtei­ligten

(105) Die christliche Nächstenliebe wendet sich vorrangig den Armen, Schwa­chen und Benachteiligten zu. So wird die Option für die Armen zum verpflich­tenden Kriterium des Handelns. Die Erfahrung der Befrei­ung aus der Knecht­schaft, in der sich Gottes vorrangige Option für sein armes, geknechtetes Volk bezeugt, wird in der Ethik des Volkes Israel zum verbindlichen Leitmotiv und zum zentralen Argument für die Ge­rechtigkeitsforderung im Umgang mit den schwächsten Gliedern der Ge­sellschaft: Das Recht der Armen wird begründet mit der Erinnerung an die Rettung aus der Sklaverei: „Du sollst das Recht von Fremden, die Waisen sind, nicht beugen. Du sollst das Kleid einer Witwe nicht als Pfand nehmen. Denk daran: Als du in Ägypten Sklave warst, hat dich der Herr, dein Gott, dort freigekauft. Darum mache es dir zur Pflicht, diese Bestim­mung einzuhalten.” (Dtn/5. Mos 24,17f) Besonders eindringlich prangern die Propheten Ungerechtigkeit, Ausbeutung und Unterdrückung an, die das Leben der Gesellschaft Israels vergiften, und stellen die Ver­antwortlichen unter das Urteil Gottes (Am 2,6f u. a.). Dabei geht es nicht um Vernichtung, sondern um die Rettung der ganzen Gemeinschaft des Gottesvolkes. Entscheidend ist: Der lebensförderliche Umgang mit den Armen, die Verwirklichung von Recht und Gerechtigkeit sind Indiz der Treue zum Gottesbund.

(106) In der Gerichtsrede des Matthäusevangeliums gewinnt der Zu­sammenhang zwischen der Option Gottes für die Armen und dem ge­rechten Tun der Men­schen sehr konkreten Ausdruck. Jesus Christus macht die Entscheidung über die endgültige Gottesgemeinschaft der Menschen abhängig von der gelebten Soli­darität mit den Geringsten. „Kommt her, die ihr von meinem Vater gesegnet seid, nehmt das Reich in Besitz, das seit der Erschaffung der Welt für euch be­stimmt ist. Denn ich war hungrig, und ihr habt mir zu essen gegeben; ich war durstig, und ihr habt mir zu trinken gegeben; ich war fremd und obdachlos, und ihr habt mich aufgenommen; ich war nackt, und ihr habt mir Kleidung gege­ben; ich war krank, und ihr habt mich besucht; ich war im Gefängnis, und ihr seid zu mir gekommen ... Amen, ich sage euch: Was ihr für einen meiner geringsten Brüder getan habt, das habt ihr mir getan.” (Mt 25,34-36.40) Die versöhnliche Begegnung mit den Armen, die Solidarität mit ihnen, wird zu einem Ort der Gottesbegegnung.

(107) In der vorrangigen Option für die Armen als Leitmotiv gesell­schaftlichen Handelns konkretisiert sich die Einheit von Gottes- und Nächstenliebe. In der Perspektive einer christlichen Ethik muß darum alles Handeln und Entscheiden in Gesellschaft, Politik und Wirtschaft an der Frage gemessen werden, inwiefern es die Armen betrifft, ihnen nützt und sie zu eigenverantwortlichem Handeln be­fähigt. Dabei zielt die bibli­sche Option für die Armen darauf, Ausgrenzungen zu überwinden und alle am gesellschaftlichen Leben zu beteiligen. Sie hält an, die Perspek­tive der Menschen einzunehmen, die im Schatten des Wohlstands leben und weder sich selbst als gesellschaftliche Gruppe bemerkbar machen können noch eine Lobby haben. Sie lenkt den Blick auf die Empfindun­gen der Men­schen, auf Kränkungen und Demütigungen von Benachtei­ligten, auf das Unzu­mutbare, das Menschenunwürdige, auf strukturelle Ungerechtigkeit. Sie ver­pflichtet die Wohlhabenden zum Teilen und zu wirkungsvollen Allianzen der Solidarität.


3.3.3   Gerechtigkeit

(108) Wenn die Christen das biblische Zeugnis mit den aktuellen Her­aus­forde­rungen zusammen lesen, gewinnen sie nicht nur ethische Orien­tierungen für das eigene Handeln; es ergeben sich vielmehr auch ethische Einsichten, die sich auf den institutionellen Rahmen der Gesell­schaft be­ziehen. Dazu gehört vor allem der Begriff der Gerechtigkeit. Gerechtig­keit ist ein Schlüsselbegriff der bibli­schen Überlieferung, der alles um­schließt, was eine heile Existenz des Men­schen ausmacht. Er steht in der Bibel in Verbindung mit Frieden, Freiheit, Erlö­sung, Gnade, Heil.

(109) In der älteren philosophischen und theologischen Diskussion wurde die Idee der Gerechtigkeit als grundlegendes Ordnungsprinzip der Gesellschaft ent­faltet. Sie besagt, daß jedem das Seine und d. h. daß je­dem sein Recht zukommt, als Person anerkannt zu werden und ein men­schenwürdiges Dasein zu führen. Jedem kommt das Recht zu, die grundlegenden materiellen und immateriellen Möglichkeiten zu haben, um sein Leben in eigener Verantwortung zu gestalten und bei der Gestal­tung des Lebens der Gesellschaft mitbestimmen und mitwir­ken zu kön­nen. Jedem kommt damit auch das als sein Recht zu, was er aufgrund öffentlich anerkannter Regeln durch eigene Leistung geschaffen bzw. erworben hat. Dieses Recht jedes einzelnen ist von allen anderen wie vom Gesellschafts­ganzen zu respektieren, wie umgekehrt jeder die Rechte der anderen und des Ganzen der Gesellschaft respektieren muß. Allein durch solche Gerechtigkeit ist der Frieden in der Gesellschaft und in der Welt zu sichern.

(110) In der theologischen Tradition wurde die Idee der Gerechtigkeit nach den verschiedenen Beziehungsebenen aufgegliedert. Danach hat der einzelne gegen­über dem Staat bzw. dem Gesellschaftsganzen die Ver­pflichtung, die als Geset­zesgerechtigkeit (iustitia legalis) bezeichnet wird; umgekehrt ist der Staat dem einzelnen gegenüber in der Pflicht im Sinne der austeilenden Gerechtigkeit (iustitia distributiva). Beide zielen auf die gerechte Verteilung von Rechten und Pflichten im Gemeinwesen. Darüber hinaus sind die Beziehungen zwischen den Gesellschaftsglie­dern nach Gerechtigkeitsmaßstäben zu gestalten; dies besagt die ausglei­chende Gerechtigkeit (iustitia commutativa), die im Hinblick auf die Situation in der Wirtschaft auch das Gebot der Fairneß in den Marktbe­ziehun­gen umfaßt.

(111) So wichtig und für die Gestaltung gesellschaftlicher Beziehungen hilfreich eine solche Einteilung ist, so wenig kann sie unter den Bedin­gungen der moder­nen Gesellschaft genügen. Deshalb hat der Begriff der sozialen Gerechtigkeit als übergeordnetes Leitbild Eingang in die So­zialethik der Kirchen gefunden. Er be­sagt: Angesichts real unterschied­licher Ausgangsvoraussetzungen ist es ein Ge­bot der Gerechtigkeit, be­stehende Diskriminierungen aufgrund von Ungleichhei­ten abzubauen und allen Gliedern der Gesellschaft gleiche Chancen und gleich­wertige Le­bensbedingungen zu ermöglichen.

(112) In dem Begriff der sozialen Gerechtigkeit drückt sich aus, daß so­ziale Ordnungen wandelbar und in die gemeinsame moralische Verant­wortung der Menschen gelegt sind. Zur Verwirklichung von Gerechtig­keit gehört es daher, daß alle Glieder der Gesellschaft an der Gestaltung von gerechten Beziehungen und Verhältnissen teilhaben und in der Lage sind, ihren eigenen Gemeinwohlbei­trag zu leisten. „Suche nach Gerech­tigkeit ist eine Bewegung zu denjenigen, die als Arme und Machtlose am Rande des sozialen und wirtschaftlichen Lebens existieren und ihre Teil­habe und Teilnahme an der Gesellschaft nicht aus eigener Kraft verbes­sern können. Soziale Gerechtigkeit hat insofern völlig zu Recht den Cha­rakter der Parteinahme für alle, die auf Unterstützung und Beistand an­ge­wiesen sind ... Sie erschöpft sich nicht in der persönlichen Fürsorge für Benach­teiligte, sondern zielt auf den Abbau der strukturellen Ursachen für den Mangel an Teilhabe und Teilnahme an gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Prozes­sen.” [7]

(113) Es müssen also Strukturen geschaffen werden, welche dem einzel­nen die verantwortliche Teilnahme am gesellschaftlichen und wirtschaft­lichen Leben erlauben. Dazu gehört neben den politischen Beteiligungs­rechten Zugang zu Ar­beits- und Beschäftigungsmöglichkeiten, die ein menschenwürdiges, mit der Be­völkerungsmehrheit vergleichbares Leben und eine effektive Mitarbeit am Ge­meinwohl ermöglichen. Um sich be­teiligen zu können und die Möglichkeit zu haben, in der öffentlichen Meinungsbildung gehört und verstanden zu werden, ist außerdem ein Bildungssystem notwendig, das neben beruflichen Fähigkeiten politi­sches Urteilsvermögen und die Fähigkeit zu politischem Engagement vermittelt.

(114) Bei der Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit kommt dem bibli­schen Ethos eine befreiende und stimulierende Funktion zu. Das bibli­sche Ethos er­schöpft sich nämlich nicht in der Forderung nach Gerech­tigkeit. Das der menschlichen Person Zukommende und Gebührende ist mehr als Gerechtigkeit, nämlich persönliche Zuwendung, Liebe und Barmherzigkeit. So ist die Barm­herzigkeit eine Erfüllung der Gerechtig­keit, die diese zugleich überbietet. Eben deshalb hebt die Barmherzigkeit die Forderungen der Gerechtigkeit nicht auf. Die christliche Barmherzig­keit setzt die Gerechtigkeit vielmehr voraus, und sie muß ihre Authentizi­tät in der Motivation und in der Entschlossenheit zur Ge­rechtigkeit gegen jedermann, im Kampf gegen ungerechte Strukturen und im Einsatz für den Aufbau einer gerechteren Gesellschaft erweisen.


3.3.4   Solidarität und Subsidiarität

(115) Eine gerechte Gesellschaft baut auf den beiden sich ergänzenden Prinzi­pien der Solidarität und der Subsidiarität auf. Sie bringen zum Ausdruck, daß der Mensch je einmalige Person und als solche zugleich ein soziales Wesen ist.

(116) Der Begriff Solidarität wird in der Alltagssprache wie im politi­schen Sprachgebrauch so vielfältig verwendet, daß es nicht einfach ist, ihn eindeutig zu bestimmen und vor Mißbrauch zu schützen. Solidarität meint zunächst die Tatsache menschlicher Verbundenheit und mit­menschlicher Schicksalsgemein­schaft. Wenn Menschen aufgrund von Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten oder wechselseitigen Abhängigkeiten entdecken, daß sie trotz vielfältiger Unter­schiede dennoch ein „wir” bil­den, kann aus dieser Tatsache ein Impuls zu soli­darischem Handeln ent­stehen. Denn die Tatsache der Verbundenheit bzw. der Abhängigkeit fordert zu ethischer Gestaltung heraus, und in diesem qualifizier­ten Sinne ist Solidarität Sache und Ergebnis einer Entscheidung. Menschen, die sich solidarisch verbunden wissen, erkennen und verfolgen gemeinsame Interes­sen und verzichten auf eigennützige Vorteilssuche, wenn diese zu Lasten Dritter oder der Gemeinschaft geht.

(117) Die Bereitschaft zu solidarischem Handeln soll auch über den unmittelbar überschaubaren zwischenmenschlichen Bereich hinaus die sozialen Beziehungen zwischen den gesellschaftlichen Gruppen und Kräften prägen. In diesem Sinne versteht die Enzyklika Sollicitudo rei socialis Solidarität als die feste und be­ständige Entschlossenheit, sich für das „Gemeinwohl”, und das heißt für das Wohl aller und eines jeden einzusetzen. „Diejenigen, die am meisten Einfluß haben, weil sie über eine größere Anzahl von Gütern und Dienstleistungen ver­fügen, sollen sich verantwortlich für die Schwächsten fühlen und bereit sein, Anteil an ihrem Besitz zu geben. Auf derselben Linie von Solidarität sollten die Schwächsten ihrerseits keine rein passive oder gesellschaftsfeindliche Haltung einnehmen, sondern selbst tun, was ihnen zukommt, wobei sie durchaus auch ihre legitimen Rechte einfordern. Die Gruppen der Mittel­schicht ihrerseits soll­ten nicht in egoistischer Weise auf ihrem Eigenvor­teil bestehen, sondern auch die Interessen der anderen beachten”. [8]

(118) Dieser Maßstab gilt entsprechend auch für die internationalen Be­ziehun­gen. Die heutige globale wechselseitige Abhängigkeit muß sich in eine welt­weite Solidarität umwandeln, welche die reichen Industrienatio­nen zur Entwick­lungshilfe als Hilfe zur Selbsthilfe und zum Abbau von Protektionismus ver­pflichtet. Die Güter der Schöpfung sind für alle be­stimmt. Was menschlicher Fleiß durch Verarbeitung von Rohstoffen und Arbeitsleistung hervorbringt, muß dem Wohl aller in gleicher Weise die­nen.

(119) So kommt im Grundsatz der Solidarität ein grundlegendes Prinzip der Ge­sellschaftsgestaltung zur Geltung. In ihm schlägt sich die Einsicht nieder, daß in der Gesellschaft „alle in einem Boot sitzen” und daß des­halb ein sozial gerech­ter Ausgleich für das friedliche und gedeihliche Zu­sammenleben unerläßlich ist. Dies gilt sowohl im Inneren einer Gesell­schaft wie auch in dem umfassenderen Horizont der Einen Welt.

(120) Ebenso wie die gleiche Menschenwürde aller die Einrichtung der Gesell­schaft nach dem Grundsatz der Solidarität verlangt, fordert sie zugleich dazu heraus, der je einmaligen Würde und damit der Verant­wor­tungsfähigkeit und Verantwortlichkeit einer jeden menschli­chen Per­son Rechnung zu tragen. Des­halb wird der Solidarität das Prin­zip der Subsidiarität zur Seite gestellt. Aufgabe der staatlichen Gemein­schaft ist es, die Verantwortlichkeit der einzelnen und der kleinen Ge­meinschaften zu ermöglichen und zu fördern. Die gesellschaftlichen Strukturen müssen daher gemäß dem Grundsatz der Subsidiarität so ge­staltet werden, daß die einzelnen und die kleineren Gemeinschaften den Freiraum ha­ben, sich eigenständig und eigenverantwortlich zu entfalten. Es muß vermie­den werden, daß die Gesellschaft, der Staat oder auch die Europäische Union Zu­ständigkeiten beanspruchen, die von nichtstaat­lichen Trägern oder auf einer un­teren Ebene des Gemeinwesens ebenso gut oder besser wahrgenommen werden könnten. Auf der anderen Seite müssen die ein­zelnen wie die kleinen Gemein­schaften aber auch die Hilfe erhalten, die sie zum eigenständigen, selbsthilfe- und gemeinwohl­orientierten Handeln befähigt.

(121) Diese doppelte Bedeutung der Subsidiarität ist gerade in der ge­genwärti­gen Situation in Erinnerung zu rufen. Das Prinzip der Subsidiari­tät ernstzuneh­men bedeutet, Abschied zu nehmen von dem Wunsch nach einem Wohlfahrts­staat, der in paternalistischer Weise allen Bürgerinnen und Bürgern die Lebens­vorsorge abnimmt. Demgegenüber gilt es, Ei­genverantwortung und Eigeninitia­tive zu fördern. Es gilt, in den Betrie­ben wie in der Gesellschaft die vorhande­nen menschlichen Fähigkeiten, Ideen, Initiativen und soziale Phantasie zum Tra­gen zu bringen und die Erneuerung der Sozialkultur zu fördern. Andererseits entspricht es nicht dem Sinn des Subsidiaritätsprinzips, wenn man es einseitig als Be­schränkung staatlicher Zuständigkeit versteht. Geschieht dies, dann wer­den den einzelnen und den kleineren Gemeinschaften, insbesondere den Fami­lien, Lasten aufgebürdet, die ihre Lebensmöglichkeiten im Ver­gleich zu anderen Gliedern der Gesellschaft erheblich beschränken. Ge­rade die Schwächeren brauchen Hilfe zur Selbsthilfe. Solidarität und Subsidiarität gehören also zu­sammen und bilden gemeinsam ein Kriteri­enpaar zur Gestaltung der Gesell­schaft im Sinne der sozialen Gerechtig­keit.


3.3.5   Nachhaltigkeit

(122) Die Solidarität bezieht sich nicht nur auf die gegenwärtige Gene­ration; sie schließt die Verantwortung für die kommenden Generationen ein. Die gegen­wärtige Generation darf nicht auf Kosten der Kinder und Kindeskinder wirt­schaften, die Ressourcen verbrauchen, die Funktions- und Leistungsfähigkeit der Volkswirtschaft aushöhlen, Schulden machen und die Umwelt belasten. Auch die künftigen Generationen haben das Recht, in einer intakten Umwelt zu leben und deren Ressourcen in An­spruch zu nehmen. Diese Maxime versucht man neuerdings mit dem Prinzip der Nachhaltigkeit und der Forderung nach einer nachhaltigen, d. h. einer dauerhaften und zukunftsfähigen Entwicklung auszu­drücken.

(123) Die Zielperspektive der Nachhaltigkeit schließt vor allem die Ver­antwor­tung für die Schöpfung ein. Im biblischen Denken ist diese Di­mension der Ver­antwortung darin begründet, daß der Mensch Geschöpf unter Mitgeschöpfen ist (Gen/1. Mos 1-2; Ps 8; 104). Er ist in eine Schicksalsgemeinschaft mit allen Geschöpfen eingebunden. Es kommt ihm eine besondere Verantwortung für die übrige Schöpfung zu. Er soll die Erde bebauen und bewahren (Gen/1. Mos 2,15), d. h. sie kultivieren und zu einem bewohnbaren Lebensraum gestalten und sie als solchen bewahren. Die besondere Stellung des Menschen begründet kein Recht zu einem willkürlichen und ausbeuterischen Umgang mit der nicht-menschlichen Schöpfung. Vielmehr nimmt sie den Menschen in die Pflicht, als Sachwalter Gottes für die geschöpfliche Welt einzustehen, ihr mit Ehrfurcht zu begegnen und schonend, haushälterisch und bewahrend mit ihr umzugehen.

(124) In manchen biblischen Texten kommt zum Ausdruck, daß Heil oder Un­heil der Menschen und Frieden oder Unfrieden zwischen ihnen zugleich Har­monie oder Zerstörung, Frieden oder Unfrieden für Pflanzen und Tiere wie für die gesamte Natur bedeuten. Darauf will schon die Er­zählung von der Sintflut und von Gottes Bund mit Noah (Gen/ 1. Mos 6-9) wie die prophetische Vision von einem messianischen Friedensreich (Jes 11,1-9) hindeuten. Nach Paulus liegt die gesamte Schöpfung in We­hen und harrt auf das Offenbarwerden der Freiheit und Herrlichkeit der Kinder Gottes (Röm 8,20-22). Auch wenn solche biblischen Aussagen kein ökologisches Ethos im modernen Sinn enthalten, so weisen sie doch auf eine umfassende Vernetzung aller Wirklichkeitsbereiche hin. Eine menschliche Gesellschaft kann nur dann zukunftsfähig sein, wenn sie diesem ökologischen Gesamtzusammenhang Rechnung trägt.

(125) Die christliche Soziallehre muß künftig mehr als bisher das Be­wußtsein von der Vernetzung der sozialen, ökonomischen und ökologi­schen Problematik wecken. Sie muß den Grundgedanken der Bewahrung der Schöpfung mit dem einer Weltgestaltung verbinden, welche der Ein­bindung aller gesellschaftlichen Prozesse in das - allem menschlichen Tun vorgegebene - umgreifende Netzwerk der Natur Rechnung trägt. Nur so können die Menschen ihrer Verantwortung für die nachfolgenden Generationen gerecht werden. Eben dies will der Leitbegriff einer nach­haltigen, d. h. dauerhaft umweltgerechten Entwicklung zum Ausdruck bringen.


4.     Grundkonsens einer zukunftsfähigen Gesell­schaft


(126) Die im vorausgegangenen Abschnitt aus biblischer Botschaft und christ­lichem Glauben entwickelten ethischen Perspektiven sind die Grundlage für den Beitrag der Kirchen zur Fortentwicklung einer men­schenwürdigen, freien, ge­rechten und solidarischen Ordnung von Gesell­schaft und Staat. Diese Perspekti­ven und Maßstäbe sind nicht wirklich­keitsferne Postulate, sondern Ausdruck ei­ner langfristig denkenden Ver­nunft, die sich nicht durch vermeintliche Sach­zwänge oder durch kurz­fristige Interessen irre machen läßt. Sie können in der christlich gepräg­ten europäischen Kultur auch von Nichtchristen akzeptiert wer­den und tragen damit zur Wiedergewinnung des ethischen Grundkonsenses bei, auf den Politik, Wirtschaft und Gesellschaft angewiesen sind. Er droht gegen­wärtig verloren zu gehen und muß unter veränderten gesellschaft­lichen Bedin­gungen neu gefunden werden. Erst ein solcher Grundkon­sens ermöglicht eine Verständigung unter den Bürgerinnen und Bürgern über die wichtigsten Per­spektiven einer zukunftsfähigen Gesellschaft und eröffnet Wege zur Bewälti­gung der bedrängenden wirtschaftlichen und sozialen Probleme.

(127) Grundkonsens meint nicht Harmonie, sondern ein ausreichendes Maß an Übereinstimmung trotz verbleibender Gegensätze. Je komplexer die gesell­schaftlichen Verhältnisse werden, desto breiter wird das Feld offener Entschei­dungen, wo die Meinungen aufeinanderprallen und schließlich Mehrheiten oder oberste Gerichte entscheiden. Zu vielen Fragen gibt es keinen wirklichen Kon­sens in der Bevölkerung, sondern nur ein Hinneh­men von Kompromissen. Um so wichtiger wird jedoch eine Übereinstimmung über bestimmte Grundelemente der sozialen Ord­nung, auf deren Grundlage dann geregelte Verfahren entwickelt werden können, um die unterschiedlichen Überzeugungen und Lagebeurteilun­gen miteinander zu einem Ausgleich zu bringen und Entscheidungen zu er­mögli­chen, mit denen alle Beteiligten leben können.

(128) Während früher Gesellschaftsformen nach außen abgegrenzt und aus klei­nen Einheiten über­sichtlich zusammengesetzt waren, sind mo­derne Gesellschaf­ten durch das komplexe Zusammen­wir­ken einer Viel­zahl institutioneller Teil­ordnungen unterschiedlicher Reichweite gekenn­zeich­net, welche verschiedene Leistungen hervorbringen und unter­schiedliche Anforde­rungen an die Handeln­den stellen. Hier genügt es nicht mehr, allein das Handeln von Perso­nen einer ethischen Beurteilung zu unterziehen. Zu bedenken sind ebenso die Regeln und Bedingungen, unter denen das Handeln der Individuen sich vollzieht und be­stimmte Wirkun­gen zeitigt. Inwieweit die Würde aller Menschen respek­tiert wird, wie groß die sozialen Ungleichheiten sind und inwieweit die natür­lichen Lebens­grundlagen bewahrt oder ausgebeutet werden, ist nicht nur eine Frage des individu­ellen guten Wil­lens, sondern vor allem der recht­lichen, ökonomi­schen und sozialen Verhältnisse, unter denen Menschen ihr Leben führen. Sie bilden daher den primären Gegenstand einer Be­sinnung über die Grundlagen ei­ner zukunftsfähigen Gesellschaft.

(129) Die neuzeitlichen Ideen über das menschliche Zusammenleben ha­ben die Möglichkeit eröffnet, daß Menschen mit unterschiedlichen Be­kenntnissen, Ab­sichten und Bedürfnissen zum friedlichen Miteinander in Freiheit und Toleranz finden. Auf diesen Ideen beruhen die Leitbilder der offenen, pluralistischen Ge­sellschaft, des demokratischen Rechts- und Sozialstaates und der auf Freiheit, Wettbewerb und sozialer Verantwor­tung aufgebauten Sozialen Marktwirtschaft. Sie prägen seit langem die westliche Gesellschaft, werden indes zunehmend auch weltweit bestim­mend. So historisch wirkmäch­tig diese Ideen auch sind, ihre Verwirk­li­chung be­ruht doch auf ethischen Voraussetzun­gen, die sie selbst nicht gewährleisten können. Die Demo­kratie kann ohne den moralischen Grund­konsens allgemeiner Menschenrechte und ohne Anerken­nung der Rechtsord­nung nicht gedeihen, und die Marktwirt­schaft bleibt auf die Zuver­lässigkeit und Rechtschaffenheit der Wirtschaftssubjekte ebenso ange­wiesen wie auf die nicht ökonomisch zu organisierende Erziehung der Kinder und Jugendlichen. Zudem be­dürfen auch freie Menschen nicht nur politischer Rechte und wirtschaftlicher Güter, sondern vor allem der Möglich­keiten, ihr Leben eigenverantwortlich und sinnvoll zu gestalten, Mitmenschlichkeit zu gewähren und zu er­fahren sowie in ihren persönlichen Qualitäten anerkannt zu werden. Das ökonomische Denken tendiert dazu, das menschliche Leben auf die ökonomische Dimension einzuen­gen und so die kultu­rellen und sozialen Zusammenhänge menschlichen Lebens zu vernachlässigen. Die sozialethischen Tradi­tio­nen der christlichen Kirchen betonen demgegen­über das Ganze, die un­verrechenbare Einheit menschlicher Lebenshoffnungen und die Vielfäl­tigkeit der menschli­chen Rechte und Pflichten.


4.1    Menschenrechte

(130) Nach christlichem Verständnis sind die Menschenrechte Ausdruck der Würde, die allen Menschen auf Grund ihrer Gottebenbildlichkeit zu­kommt. Die Anerkennung von Menschenrechten bedeutet gleichzeitig die Aner­kennung der Pflicht, auch für das Recht der Mitmenschen einzu­treten und deren Rechte als Grenze der eige­nen Handlungsfreiheit anzu­erkennen. Von der Verwirkli­chung der Menschen­rechte kann nur dann gesprochen werden, wenn die staatliche Rechts­ordnung die elementaren Rechte jedes Menschen unabhängig von seinem Geschlecht, seiner Her­kunft oder seinen indivi­duellen Merkmalen schützt und diese Ordnung von allen Betei­ligten anerkannt wird. Die Pflicht zur Anerken­nung und zum Einsatz für die Menschen­rechte endet jedoch nicht an den Staats­grenzen. Eine die Idee der Menschenrechte verwirklichende Gesell­schaftsord­nung wird erst erreicht sein, wenn diese Rechte weltweit aner­kannt und ge­schützt werden. Davon sind wir noch weit entfernt.

(131) Die „Entdeckungsgeschichte” der Menschenrechte zeigt, daß sie stets in Reaktion auf ele­mentare Unrechts- und Leiderfahrungen formu­liert worden sind. Wo Menschen für die Leiden ihrer Mitmenschen wahrnehmungs­fähig werden, beginnen sie zu fragen, auf welchen struk­turellen Voraussetzungen solches Leid beruht und ob man ihm durch die Um­gestal­tung derjenigen sozialen und politi­schen Verhältnisse, die die­ses Leid erzeugen oder begünstigen, abhelfen kann. Weil die Bedeutung men­schenrechtlicher Sicherungen erst dann voll erfaßbar wird, wenn man die Konsequenzen ihrer Beeinträchtigung erfährt, sind men­schen­rechtliche Mindestanforderungen stets verbesserungsbedürftig. Der ge­schichtliche Entwicklungsprozeß macht eine kontinuierliche Fortent­wick­lung des Menschenrechtsschutzes not­wendig.

(132) Dabei haben sich vor allem drei Arten von Menschenrechten her­auskri­stallisiert:

   zum einen individuelle Freiheitsrechte, die den Schutz gegen Eingriffe Dritter oder des Staates in den Bereich persönlicher Freiheit gewähr­leisten: Religi­ons-, Gewissens- und Meinungsfreiheit; Recht auf faire Gerichts­verfahren; Schutz der Privatsphäre und von Ehe und Familie; Freiheit der Berufstätigkeit und Freizügigkeit;

   zum ande­ren politische Mitwirkungsrechte, die Möglichkeiten eröff­nen, selbst auf das öffentliche Leben Einfluß zu nehmen: Versamm­lungs- und Vereini­gungs­freiheit, aktives und passives Wahlrecht, Pressefrei­heit;

   schließlich wirtschaftlich-soziale und kulturelle Grundrechte, die den An­spruch auf Teilhabe an den Lebensmöglichkeiten der Gesellschaft begründen und Chancen menschlicher Entfal­tung sichern: Recht auf Bildung und Teil­nahme am kul­turellen Leben, Recht auf Arbeit und auf faire Arbeitsbedingun­gen, Recht auf Eigentum, Recht auf soziale Sicherung und Ge­sundheitsversor­gung, auf Wohnung, Erholung und Freizeit.

Die Gewährleistung dieser drei Arten von Rechten ist von unterschied­lichen Bedin­gungen abhängig. Umstritten ist insbesondere, inwieweit die wirtschaft­lichen, so­zialen und kultu­rellen Anspruchsrechte durch staat­liche Maßnahmen gewähr­leistet werden können und sollen. Auf jeden Fall haben die Staaten die Verpflichtung, sich für die Realisierung dieser Rechte einzusetzen.

(133) Die Wahrnehmung der individuellen Grundrechte (z. B. Freiheit der Be­rufswahl) wird in vie­len Fällen erst möglich durch soziale Teilha­bechancen (z. B. öffentliche Bildung). Die für eine dy­na­mische Wirt­schaft und Gesellschaft nötige individuelle Lern-, Anpassungs-, Mobili­täts- und Wag­nisbereitschaft wird durch eine Absicherung gegen elemen­tare Lebens­risiken gefördert. Die Ein­rich­tungen des Sozialstaates, die soziale Sicherung und das öffentliche Bildungs-, Gesundheits- und Sozi­alwesen haben sich daher zu einem konstitutiven Element der westlichen Gesell­schaftsord­nung entwickelt. Ihnen wird ein eigenständiger mora­lischer Wert zugesprochen, da sie das solida­ri­sche Eintreten für sozial ge­rechte Teilhabe aller an den Lebensmöglichkeiten verkörpern. Der Sozialstaat darf deshalb nicht als ein nachgeordnetes und je nach Zweckmäßigkeit beliebig zu „verschlankendes” Anhängsel der Markt­wirtschaft be­trachtet wer­den. Er hat vielmehr einen eigenständigen mo­ralischen Wert und verkörpert Ansprü­che der verantwortlichen Gesell­schaft und ihrer zu gemeinsamer Solidarität bereiten Bürgerinnen und Bürger an die Ge­staltung des ökonomischen Systems. Dessen dauerhafte Leistungsfähigkeit und wachsender Ertrag sind wiederum Vorausset­zun­gen dafür, daß die Einrichtungen des Sozialstaats finanzierbar bleiben.

(134) Die Verwirklichung der Grundsätze von Demokratie, Rechtsstaat­lichkeit und Sozial­staatlich­keit gelingt in der Praxis meist nur mit Ein­schränkungen. Nicht alle Bevölkerungs­grup­pen vermögen sich gleicher­maßen zu organisieren und ihre Anliegen in die politischen Pro­zesse ein­zubringen. Nicht alle haben den gleichen Zugang zu Informationen. Da­durch entstehen dauerhafte Unterschiede der politi­schen und wirtschaft­lichen Machtverteilung. Es sind vor allem Ar­beits­lose, Arme, Familien, Ausländer und Jugendliche sowie die mehrfach Benachtei­ligten, die es schwerer haben als andere, ihre Rechte im Rahmen eines immer kom­plizierter werdenden Rechtssystems einzufordern. Ohne kompetente Rechts­beratung und -vertretung vor Behörden und Gerichten, oft aber auch schon im Verhältnis zu anderen Privatpersonen lassen sich die durch die Rechtsordnung eingeräumten Chancen nicht wahrnehmen. Selbst im Bereich der sozialen Ein­richtungen ist keines­wegs gewähr­lei­stet, daß deren Leistungen in erster Linie den Bedürftigsten zukommen. Auch hier erreichen diejenigen mehr, die ihre Interessen wirksam zur Geltung zu bringen vermögen.

(135) Die christliche Option für die Armen, Schwachen und Benachtei­ligten be­steht gegenüber diesen Tendenzen auf der Pflicht der Starken, sich der Rechte der Schwachen anzunehmen. Dies liegt auch im lang­fristigen Interesse des Ge­meinwesens und damit auch der Starken. Eine Gesellschaft, welche die nach­wachsende Generation und deren Eltern vernachlässigt, stellt ihre eigene Zu­kunft aufs Spiel. Wer Arbeitslose und Ausländer ausgrenzt, verzichtet auf die Inanspruchnahme ihrer Fähigkei­ten und Erfahrungen. Und wenn chronisch Kranken und Behinderten kein menschen­würdiges Leben ermöglicht wird, wer­den damit elemen­tare Maßstäbe des Zusammenlebens in der Gesellschaft in Frage gestellt.


4.2    Freiheitlich-soziale Demokratie

(136) Aus den anerkannten und geschützten Menschenrechten folgen Leitbilder für die staatliche Ordnung, die sich das deutsche Volk „in Verantwortung vor Gott und den Menschen” (Präambel des Grundgeset­zes) gegeben hat. Danach sind Demokratie, Rechtsstaat, Sozialstaat und Föderalismus die grundlegenden Staatsstrukturprinzipien. Sie fin­den im deutschen Grundgesetz ihren Ausdruck in den Artikeln 1 bis 20, die den Kern der Verfassung ausmachen. In Artikel 1 werden der Grundsatz der Menschenwürde und das Bekenntnis „zu den unver­letzlichen und unver­äußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder mensch­lichen Ge­meinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt” festge­schrieben.

(137) Das Verständnis der Bundesrepublik Deutschland als freiheitlich-soziale Demokratie bildet unverändert die Grundlage für einen dauerhaf­ten Grundkon­sens. Demokratie ist dabei als eine Form staatlicher Herr­schaft und gesellschaft­licher Integration zu verstehen, in der soziale Konflikte in gewaltfrei geregelten, öffentlichen Prozessen der Mei­nungsbildung und Entscheidungsfindung ausge­tragen werden. Wesent­lich für die Demokratie ist daher die - zum Teil repräsen­tativ vermittelte - Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Regelung aller sie be­treffenden Angelegenheiten. Die Kennzeichnung der Demokratie als „soziale” betont, daß diese Beteiligung aller Bürgerinnen und Bürger nicht nur formal durch den Rechtsstaat, sondern auch materiell durch den Sozialstaat ge­sichert werden muß. Als „freiheitlich” gilt die Demokratie auch dann, wenn sie um der Freiheit aller willen relative Ungleichheiten hinnimmt, solange diese nicht zur Basis für politische Unterdrückung und Ausbeutung werden.

(138) In der Demokratie ist die Öffentlichkeit das Forum der politischen Wil­lensbil­dung. Das Streben nach Einmütigkeit und Eindeutigkeit und das mensch­liche Verlangen nach Har­monie ste­hen in Spannung zu Viel­falt, Freiheit und Wettbewerb der Meinungen und dem damit notwendig verbundenen politi­schen Streit. Ihm muß um der Freiheit willen Raum gege­ben werden. Die Demokratie braucht das Forum einer breiten und informierten Öffentlich­keit, die den Einfluß der Parteien kritisch begleitet und begrenzt. Längst ist die Rolle der öffentli­chen Medien wegen ihrer großen Bedeutung für die politische Willens­bildung und Kultur umstrit­ten und um­kämpft. Sie können Institutionen wachsamer Kontrolle der Macht­ausübung, sie können aber auch einflußreiche Instrumente der Mani­pulation sein. Ihre innere und äußere Freiheit und Unabhängig­keit sowie ihre Vielfalt zu gewährleisten ist deshalb ein konkretes Gebot für die freiheitliche Demokratie. Auch in der öffentlichen Meinung ist Viel­stimmigkeit und Pluralität eine Grundbedingung für den demo­kratischen Prozeß.

(139) Für den Staat bedeutet der Wert „Freiheit” nicht nur eine Begren­zung sei­ner Einflußmöglichkeiten und Eingriffsrechte. Die Verpflichtung aller Beteilig­ten, in den Arbeitsbeziehungen die Würde des anderen zu achten, erfordert staatliche Gesetze und tarifvertragliche Vereinbarungen zum Arbeitsschutz. Die unternehmerische Freiheit erfordert staatliche Regelungen zum Schutz des Wettbewerbs. Die Freiheit der Verbraucher („Konsumentensouveränität”) erfor­dert angesichts asymmetrischer In­formationsverteilung und der Möglichkeit psy­chischer Beeinflussung durch Werbung staatliche Gesetze zum Verbraucher­schutz und Maß­nahmen zur Verbraucheraufklärung. Eine Gesellschaft, die Frei­heit als „gebundene Freiheit” versteht und die Würde des anderen auch in den Marktbeziehungen achtet, wird dieses Freiheitsverständnis durch umfas­sende Rahmenbedingungen zum Ausdruck bringen.

(140) Gegenwärtig wird der Staat zunehmend mit der Erwartung kon­frontiert, die Gesamtsteuerung der gesellschaftlichen Entwicklung zu übernehmen, wobei der hierzu erforderliche Sachverstand und die not­wendige Unterstützung von Verfahren der öffentlichen Meinungsbildung und Konfliktaustragung erwartet werden. Dabei wird unterstellt, daß in diesen Verfahren alle zu berücksichtigen­den Interessen zur Geltung kommen und sich die überzeugendsten Argumente durchsetzen. Diesem Ziel entspricht die politische Wirklichkeit ebensowenig wie die wirt­schaftliche Wirklichkeit dem Ideal des vollkommenen Wettbewerbs. Die Schwerfälligkeit von Gesetzgebungsprozessen, das bürokratische Eigen­in­teresse von Verwaltungen, die ungleichen Chancen der Bürgerinnen und Bürger, sich politisch und rechtlich Gehör zu verschaffen, aber auch die oft ungenügende Absehbarkeit der Folgen bestimmter politischer Entscheidungen sind offensicht­liche Grenzen demokratisch legitimierter Regierungen.

(141) Regionale und lokale Un­terschiede können auf gesamtstaatlicher Ebene nur ungenügend berücksichtigt werden. Föderalismus und kom­munale Selbst­verwaltung sollen dem nach dem Willen des Grundgeset­zes in Deutschland ent­gegenwirken. Dadurch entstehen jedoch zusätz­liche Schwierigkeiten in politi­schen Verfahren, sobald die Interessen der verschiedenen Entscheidungsebenen miteinander verflochten sind. Nicht nur wegen dieser Schwierigkeiten, sondern mehr noch aus dem Ver­ständnis der Subsidiarität staatlichen Handelns und an­gesichts der Gefahr einer bürokratischen Fehlentwicklung des Staates ist die Erwartung einer umfassenden staatlichen Steuerung gesellschaftlicher Prozesse kritisch zu befragen. Jedenfalls in der deutschen und der europäischen Perspek­tive kann es angesichts der bestehenden Regelungsdichte nicht darum gehen, diese noch zu steigern. Vielmehr ist es nötig, die Kräfte der ge­sellschaftlichen Selbststeuerung und Selbstverwaltung zu stärken.


4.3    Ökologisch-soziale Marktwirtschaft

(142) Marktwirtschaftliche Ordnungsprinzipien sind ein unverzichtbares Ele­ment bürgerlicher Freiheit und die Bedingung innovativen unterneh­merischen Handelns. Ihnen verdanken moderne Gesellschaften eine effi­ziente Versorgung, ihren technischen Fortschritt und ihr Wirtschafts­wachstum, aber auch einen Teil ihrer Probleme. Kein anderes gesell­schaftliches Ordnungsprinzip vermag derzeit besser den ökonomischen Ressourceneinsatz und die Befriedigung der Konsu­mentenwünsche zu gewährleisten als ein funktionierender Wettbewerb. Unter­nehmer, die sich mit ihrem Kapitaleinsatz und ihrer Entscheidungsfreudigkeit den Risiken des Wettbewerbs aussetzen und dabei Arbeitsplätze und Güter schaffen, verdienen auch unter ethischen Gesichtspunkten hohe Aner­kennung. Allerdings stellen sich optimale Wettbewerbsbedingungen nicht von selbst ein, sie sind vielmehr von staatlichen Rahmensetzungen abhängig. Unternehmen nei­gen dazu, sich dem Druck des Wettbewerbs durch Zusammenschlüsse oder an­dere Formen der Marktmacht, bei­spielsweise Kartellbildung, zu entziehen. Dem ist mit einer Wettbe­werbsordnung entgegenzuwirken. Bedingung dafür, daß Wettbewerb zu leistungs- und bedarfsgerechten Ergebnissen führt, ist ein Marktgleich­gewicht zwischen Anbietern und Nachfragern. Wo dieses strukturell fehlt, wie z. B. bei Arbeitsuchenden unter den Bedingungen eines Defi­zits an wettbewerbsfähigen Arbeitsplätzen oder bei Einzelkonsumenten im Verhältnis zu marktbeherrschenden Großunternehmen, läßt es sich durch den Markt selbst nicht herstellen. Hierzu bedarf es entweder staat­licher Rahmenbedingungen (Arbeitsschutz, Konsumentenschutz) oder solidarischer Selbstorganisation (Gewerkschaften, Konsumentenver­bände). Zudem vermag die Marktwirtschaft das Problem des Lebensun­terhalts derjenigen nicht zu lösen, die keine Er­werbsarbeit übernehmen können.

(143) Das Grundgesetz hat die Frage nach der Wirtschaftsordnung zwar offen gelassen. Jedoch wurde ein Grundkonsens darüber erzielt, daß nur eine „bewußt sozial gesteuerte Marktwirtschaft” (A. Müller-Armack), deren Konzept wesent­lich von der Sozialethik der Kirchen beeinflußt wurde, in Betracht kommen kann. Hierunter wird eine staatlich gewähr­leistete Wirtschaftsordnung verstan­den, die auf den Prinzipien eines in seinem Gebrauch dem Wohle der Allge­meinheit verpflichteten Privatei­gentums (Art. 14 Abs. 2 GG), eines funktionie­renden Wettbewerbs und der sozialstaatlichen Absicherung der Einkommen der Nicht-Erwerbstä­tigen beruht. Zu den Institutionen, die diese Prinzipien gewähr­leisten sollen, gehören u. a. die Betriebs- und Unternehmensverfassung ein­schließlich der Mitbestimmung der Arbeitnehmer, das System der Tarif­autono­mie, die Arbeitsschutzgesetzgebung, ein System sozialer Siche­rung, freie Be­rufs- und Arbeitsplatzwahl, das Recht auf Eigentum und seine Sozialpflichtig­keit, Wettbewerbsschutz, Arbeits- und Wohnungs­marktpolitik. Das Leitbild der Sozialen Marktwirtschaft stellt einen pro­duktiven Kompromiß zwischen wirt­schaftlicher Freiheit und sozialem Ausgleich dar. Als „sozial” gilt sie, weil sie auf Dauer einen sozial ge­rechten Ausgleich und die Beteiligung und Teilhabe ei­nes jeden Men­schen - auch des Nicht-Erwerbstätigen - nach seinem Vermögen an dem gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben zum Ziel hat. Gleichzeitig wird die Gewährleistung fairer Arbeitsbedingungen in die gemein­same Verantwortung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern ge­stellt. Wesentlich für das Verständnis der Sozialen Marktwirtschaft ist, daß wirtschaftlicher Erfolg und sozialer Ausgleich als gleichrangige Ziele und jeweils der eine Aspekt als Voraussetzung für die Verwirklichung des anderen begriffen werden. In West­deutschland war die marktwirt­schaftliche Effizienz gemeinsam mit dem sozialen Ausgleich zwischen den sozialen Gruppen und Schichten bisher Grundlage des wirtschaft­lichen Erfolges, der einen Ausbau der sozialstaatlichen Einrichtungen auf einem im internationalen Vergleich hohen Niveau ermöglichte. Die Ver­tei­lung der Zuwächse des Sozialprodukts wurde - auch wenn im Streit errungen - allgemein als gerecht empfunden, ebenso das sich einspie­lende Kräftegleichge­wicht zwischen den Tarifparteien und die Schaffung von Wirtschaftsbürgerrech­ten (Mitbestimmungs­rechten) in der Betriebs- und Unternehmensverfassung.

(144) In den neuen Bundesländern gingen mit der schockartigen Umstel­lung von einer Zentralverwaltungswirtschaft, die eine zerrüttete Infra­struktur, einen Berg von Altschulden und international nicht wettbe­werbsfähige Betriebe hinterlassen hatte, auf marktwirtschaftliche Bedin­gungen eine extrem hohe Arbeitslosigkeit und eine schnelle, bis dahin unbekannte Einkommens- und Vermögensdifferen­zierung einher. Auf­grund dieser Entwicklung, der oft schmerzlichen Rückgabe von Häusern, Grundstücken und Unternehmen an die früheren Eigentümer und oft auch unlauterer Geschäftspraktiken empfinden viele Bürgerinnen und Bürger der neuen Bundesländer die neue Wirtschaftsordnung als sozial nicht ge­recht. Das Konzept Soziale Marktwirtschaft hat dadurch für viele an Vertrauen verlo­ren.

(145) Es ist aber kein Wirtschaftssystem in Sicht, das die komplexe Auf­gabe, die Menschen materiell zu versorgen und sie sozial abzusichern, ebenso effizient organisieren könnte wie die Soziale Marktwirtschaft. Gleichwohl ist eine un­voreingenommene Auseinandersetzung mit den gegen sie vorgebrachten kriti­schen Einwendungen unerläßlich. Die Verwirklichung der Sozialen Marktwirt­schaft im Westen Deutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg beruhte auf min­destens vier Voraussetzun­gen, die heute in dieser Form nicht mehr gegeben sind:

   Der die Vollbeschäftigung gewährleistende Kreislauf von wachsenden Unter­nehmenserträgen, produktivitätssteigernden Investitionen, stei­genden Löhnen und wachsender Massenkaufkraft funktioniert nicht mehr wie in den ersten Jahrzehnten der Bundesrepublik Deutschland. Weil damit zugleich die Kon­vergenz von wirtschaftlichem Erfolg und sozialem Ausgleich problematisch zu werden droht, wird die Gleich­rangigkeit dieser beiden Ziele mittlerweile häufig bestritten. Das Ver­hältnis von Kapital und Arbeit hat sich zu Lasten des Faktors Arbeit verschoben; das Gewicht der Kapitaleinkommen nimmt gegenüber den Arbeitseinkommen zu.

   Die Sozialordnung zu Beginn der Bundesrepublik Deutschland ging noch von einer Familienstruktur aus, in der nur ein Partner erwerbstä­tig ist. Dement­sprechend wurde dauerhafte Vollzeiterwerbstätigkeit nur für das männliche Geschlecht vorausgesetzt, wobei der Lohn zum Unterhalt einer Familie mit zwei Kindern ausreichen sollte. Die wach­sende Nachfrage nach Arbeitskräf­ten seit den 60er Jahren hat in Ver­bindung mit der zunehmenden Qualifizie­rung der Frauen zu einem tiefgreifenden Einstellungswandel geführt, welcher für die meisten jungen Frauen die Verbindung von Familien- und Erwerbstä­tigkeit zu einem neuen Leitbild hat werden lassen.

   Die Soziale Marktwirtschaft im Westen Deutschlands war in starkem Maße nationalstaatlich geprägt. Der Prozeß der Globalisierung er­schwert nun je­doch solche nationalstaatlich geprägten Marktwirtschaf­ten, die auf eine starke Kooperation und Integration von Ökonomie, Sozialsystem und Kultur abhe­ben. Je größer die Räume des freien Handels und je ungebundener die Hand­lungsmöglichkeiten der trans­nationalen Unternehmen werden, desto stärker wird das Ordnungsmo­dell Soziale Marktwirtschaft gefährdet. Die stabilisie­renden Möglich­keiten des Staates nehmen dabei deutlich ab.

   Das extensive Wachstum der Volkswirtschaft hat zu einer Erhöhung des Energieverbrauchs und der Umweltbelastungen geführt, welche gerade in ei­nem dicht besiedelten Land wie Deutschland die Lebens­qualität zu ver­schlechtern drohen. Erst in den 70er Jahren wurde all­gemein bewußt, daß das allseits erwünschte Wirtschaftswachstum mit einer zu hohen Inanspruch­nahme natürlicher Ressourcen und einer überhöhten Belastung der Umwelt durch Schadstoffe erkauft worden ist.

(146) Für diese neuen Herausforderungen vermag ein Modell „Marktwirtschaft pur” keine zureichenden Antworten zu bieten. Mit ei­ner Herauslösung der Marktwirtschaft aus ihrer gesellschaftlichen Ein­bettung würden die demokrati­sche Entwicklung, die soziale Stabilität, der innere Friede und das im Grundge­setz verankerte Ziel der sozialen Gerechtigkeit gefährdet werden. Zudem wäre es gesamtwirtschaftlich fatal, wenn vernachlässigt würde, daß einzelwirtschaft­liche Aktivitäten auf unentgeltlich erbrachte gesamtgesellschaftliche „Vorleistungen” (z. B. Lernbereitschaft, Anpassungsfähigkeit, Bereitschaft zur Betriebs­loyalität) sowie auf kaufkräftige Nachfrage und langfristige Sparbereit­schaft angewiesen sind. Deshalb ist die Vorstellung, die anstehenden Probleme ließen sich durch eine bloße Anpassung an internationale Wettbewerbsbedin­gungen und allein schon durch eine Senkung der Lohnkosten lösen, realitätsfern. Ebensowenig freilich reicht es aus, an allem Bestehenden festzuhalten und jeden sozialen Besitzstand zu ver­teidigen.

(147) In der Zukunft kann der soziale Ausgleich nicht mehr in gleicher Weise wie bisher aus den Zuwächsen des Volkseinkommens bestritten werden. Die Flexibilisierung der Produktionsbedingungen und die Not­wendigkeit der sozia­len Absicherung derer, die durch die wirtschaft­lichen Veränderungen aus dem Arbeitsleben gedrängt werden, haben Folgen für die sozialen Besitzstände. Zu den veränderten Bedingungen gehören außerdem die Pluralisierung der Le­bensstile sowie der berech­tigte Anspruch der Frauen, Erwerbsarbeit und Famili­enarbeit gerechter zwischen den Geschlechtern zu verteilen. Die regionalen Fol­gen der weltwirtschaftlichen Vernetzungen fordern überdies eine den Globalisie­rungstendenzen Rechnung tragende Ausdehnung der wirtschaftspoliti­schen Ver­antwortung.

(148) Schließlich machen die wachsenden Umweltbelastungen eine ökologische Umgestaltung der Sozialen Marktwirtschaft erforderlich. Jenseits der tagespoli­tischen Auseinandersetzung um Tempo und Wege einer solchen ökologischen Erneuerung besteht über deren Notwendig­keit überwiegend Einigkeit. Die deut­sche Gesellschaft kann nur dann den Erfordernissen nachhaltiger Entwicklung gerecht werden, wenn es ihr gelingt, sich in ihrem natürlichen Handlungsrahmen so einzu­richten, daß die berechtigten Interessen der kommenden Generationen und der Men­schen auf anderen Kontinenten nicht verletzt werden. So wie die histori­sche Erfahrung gezeigt hat, daß sich eine gerechte soziale Verteilung nicht von alleine aus der Dynamik des Marktes ergibt, dieser vielmehr durch eine so­ziale Rahmenordnung ergänzt werden muß, so ist auch die Bewältigung der ökologischen Problemfelder nicht aus der inhärenten Dynamik der Sozialen Marktwirtschaft zu leisten. Ging es in der „sozialen Frage” letztlich um ein Verteilungsproblem, so weist die „ökologische Frage” auf den Gesamtrahmen des zu Verteilenden hin. Die bisherigen Ziele der Marktwirtschaft müssen sich in Zukunft vor al­lem daran messen lassen, ob sie auch den nächsten Generatio­nen eine le­benswerte Zukunft ermöglichen. Dies erfordert, daß Umweltqualitäts­ziele, also die ökologische Komponente, als ein eigenständiger Zielfaktor der wirtschaftlichen Entwicklung beachtet werden. Mit einer ökologi­schen Nach­besserung des Modells der Sozialen Marktwirtschaft ist es nicht getan. Not­wendig ist vielmehr eine Strukturreform zu einer ökolo­gisch-sozialen Marktwirt­schaft insgesamt.

(149) Für die Gestaltung der Ordnung einer modernen Gesellschaft sind die fol­genden Elemente in gleicher Weise unverzichtbar und von eigen­ständiger Be­deutung:

   persönliche Verantwortung und unternehmerische Initiative,

   der Markt als ein effektives Mittel, um durch leistungsgerechte Ent­gelte und Gewinne Wohlstand zu schaffen,

   eine soziale Rahmenordnung, die unter Beachtung der Prinzipien der Solidari­tät und Subsidiarität die Bevölkerung im Blick auf die elemen­taren Lebensri­siken sichert und für sozialen Ausgleich sowie Chan­cengerechtigkeit sorgt,

   ein Steuersystem, das der Finanzierung der erforderlichen Infrastruktur und Staatsaufgaben, der Förderung von Wachstum und Beschäftigung und einer sozial gerechten und ausgewogenen Verteilung dient,

   die Erhaltung der Stabilität der Währung,

   die Beachtung neuer internationaler Herausforderungen und ihre ver­antwort­liche Gestaltung,

   die Rückbindung des sozioökonomischen Systems an die Regenerati­onsraten und Zeitrhythmen der ökologischen Systeme und schließlich

   solidarisches Verhalten als Voraussetzung von Wertbindung, Ver­trauen und Loyalität.

(150) Aus dieser Perspektive zeigt sich auch das weithin akzeptierte Ziel einer Angleichung der Lebensverhältnisse in Ost- und Westdeutschland in einem an­deren Licht. Häufig wird darunter eine Anhebung des Pro­duktions-, Konsum- und Infrastrukturniveaus in den neuen Bundeslän­dern auf „Weststandard” ver­standen. Das Grundgesetz aber meint mit dem Ziel der „Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse” die Überwin­dung von Benachteiligungen von Regionen und die Herstellung von Chancengerechtigkeit. In Deutschland soll es keine benach­teiligten Ge­biete geben. Es geht darum, daß sich beide Teile Deutschlands im Pro­zeß des Zusammenwachsens deutlich umorientieren müssen, um den Er­for­dernissen einer zukunftsfähigen Gesellschaft zu entsprechen.


4.4    Menschenrecht auf Arbeit und neues Arbeitsverständnis

(151) Auch in Zukunft wird die Gesellschaft dadurch geprägt sein, daß die Er­werbsarbeit für die meisten Menschen den bei weitem wichtigsten Zugang zu eigener Lebensvorsorge und zur Teilhabe am gesellschaft­lichen Leben schafft. In einer solchen Gesellschaft wird der Anspruch der Menschen auf Lebens-, Entfaltungs- und Beteiligungschancen zu ei­nem Menschenrecht auf Arbeit. Wenngleich dieses ethisch begründete Anrecht auf Erwerbsarbeit nicht zu einem individuell einklagbaren An­spruch werden kann, verpflichtet es die Träger der Wirtschafts-, Ar­beitsmarkt-, Tarif- und Sozialpolitik, größtmögliche Anstren­gungen zu unternehmen, um die Beteiligung an der Erwerbsarbeit zu gewährlei­sten. Dabei geht es um mehr als entlohnte Beschäftigung. Vielmehr muß die Entlohnung in Verbindung mit den staatlichen Steuern, Abgaben und Transfers auch ein den kulturellen Standards gemäßes Leben ermög­lichen. Zudem müssen Mitbestimmungsregelungen und humane Arbeits­bedingungen den Arbeitnehme­rinnen und Arbeitnehmern persönliche Entfaltungs- und Beteiligungschancen einräumen.

(152) Aus christlicher Sicht ist das Menschenrecht auf Arbeit unmittelba­rer Ausdruck der Menschenwürde. Der Mensch ist für ein tätiges Leben geschaffen und erfährt dessen Sinnhaftigkeit im Austausch mit seinen Mitmenschen. Menschliche Arbeit ist nicht notwendigerweise Er­werbsarbeit. Unter dem Ein­fluß der Industrialisierung hat sich das Leit­bild von Arbeit allerdings auf Er­werbsarbeit verengt. Je mehr jedoch die mit dem technischen Fortschritt einher­gehende Steigerung der Arbeits­pro­duktivität ein Wirtschaftswachstum bei gleichzeitiger Verringerung der Arbeitsplätze ermöglicht, desto fragwürdiger wird die Verengung des Arbeitsbegriffs auf Erwerbsarbeit. Deshalb kann die Gesellschaft da­durch humaner und zukunftsfähiger werden, daß auch unabhän­gig von der Erwerbsarbeit die Chancen für einen gesicherten Lebensunterhalt, für soziale Kontakte und persönliche Entfaltung erhöht werden. Insbeson­dere muß das System der sozialen Sicherheit darauf eingestellt werden, daß der An­teil kontinuierlicher Erwerbsbiographien abnimmt und daß mit der Pluralisierung der Lebensstile immer mehr Menschen zwischen Phasen der ganztägigen Er­werbsarbeit, des Teilzeiterwerbs und der Haus- und Familienarbeit wechseln.

(153) Eine Soziale Marktwirtschaft ist heute nicht mehr durch „Normalarbeits­verhältnisse” der Männer und eine nur indirekte materi­elle Versorgung und Ab­sicherung der Frauen und Kinder zu verwirk­lichen. Jenseits konkreter Vertei­lungskonflikte zwischen den Geschlech­tern steht die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bevölke­rung heute nicht mehr in Frage. Wesentlich für die Gleichstellung ist, daß in Zukunft die Frauen einen gerechten Anteil an der Er­werbsarbeit erhal­ten und die Männer einen gerechten Anteil an der Haus-, Er­ziehungs- und Pflegearbeit übernehmen. Dieses Ziel wird nur schrittweise zu er­rei­chen sein. Um so notwendiger ist es, die Haus-, Erziehungs- und Pflege­arbeit und den ehrenamtlichen Dienst gesellschaftlich aufzuwerten und Benachteili­gungen, z. B. bei den sozialen Sicherungssystemen, im Maße des finanziell Machbaren abzubauen.

(154) Leistungsansprüche, Zeitdruck und kurzfristiges Effizienzdenken sind in den letzten Jahren enorm gestiegen. Das hat Folgen für die Ar­beitsbedingungen in zahlreichen Tätigkeitsfeldern. Zugleich steigen die Ansprüche an das Privat­leben als Gegenwelt und flexible Ergänzung der Erwerbsarbeit. Die Lebens­qualität vieler Beschäftigter wird beeinträch­tigt. Stärker noch werden die Le­bens- und Entfaltungsmöglichkeiten de­rer eingeschränkt, die in der schnellebi­gen Gesellschaft nicht mithalten können. Um so wichtiger erscheint angesichts dieser Entwicklung das Ziel, die Arbeitswelt und die Gesellschaft insgesamt kinder- und famili­enfreundlicher zu gestalten. Neben einer Verbesserung der Einkommen von Familien geht es hier u. a. um eine Erhöhung der Zeitsouveräni­tät der Beschäftigten und um die kindergerechte Gestaltung städtischer und ländlicher Lebensräume sowie um die Bereitstellung bedarfsgerechten und be­zahlbaren Wohnraums für Familien mit Kindern durch wohnungs­politische Maßnahmen.

(155) Wenn die Volkswirtschaft unter den gegenwärtigen Bedingungen nicht mehr in der Lage ist, alle erwerbsbereiten Menschen zu beschäfti­gen, und gleichzeitig eine Auszehrung der unentgeltlichen und im Ge­meinwohlinteresse unerläßlichen Tätigkeiten droht, so stellt sich der Politik einschließlich der Ta­rifpolitik die Aufgabe, hier entschieden ge­genzusteuern. Sonst führt dies zu einer Vergeudung menschlicher Fähig­keiten und zu einem Verlust an Humanität in der Gesellschaft. Es geht einerseits um eine stärkere politische und soziale Aner­kennung der Tä­tigkeiten außerhalb der Erwerbsarbeit als einem unersetzlichen Beitrag für die Gesellschaft. Und es geht andererseits um eine Hilfe beim Tragen der Lasten, welche Menschen unter den gegenwärtigen Bedingungen mit der Übernahme familialer Verantwortung auf sich nehmen. Es gibt nicht nur eine Sozialpflichtigkeit des Eigentums, sondern auch eine Sozial­pflicht des einzelnen.


4.5    Chancen und Formen der Solidarität
in einer erneuerten So­zialkultur

(156) Die bisherigen öffentlichen Diskussionen orientieren sich fast aus­schließ­lich am Spannungsverhältnis von Marktwirtschaft und Sozialstaat. Vielfach schwingt dabei auch noch der ordnungspolitische Antagonismus „Planwirtschaft” versus „Markt­wirtschaft” aus der Zeit des Kalten Krie­ges nach. Wenn Märkte an ihre Grenzen stoßen, sucht man das Heil beim Staat. Versagt der Staat, so fordert man mehr Markt, Privatisierun­gen und Deregulie­rungen. Über diesem Dualismus droht in Vergessen­heit zu geraten, daß gesell­schaftliche Gruppen und Institutionen, die we­der dem Staat noch dem Bereich des Marktes zuzuordnen sind, einen ei­genständigen Beitrag zur Erhöhung der gesellschaftlichen Wohlfahrt lei­sten. Hierzu gehören in erster Linie die Familien (Haushalte und Ver­wandtennetze), aber auch die gemeinnützigen Einrichtungen, Formen as­soziativer Selbsthilfe - beispielsweise in Kirchen, Gewerkschaften oder Vereinen - und Formen wechselseitiger Hilfe - etwa im Bereich von Nach­barschaften oder sonstigen Bekanntschaftsbeziehungen. Das ge­meinsame Mo­ment dieser unterschiedlichen Formen der Förderung des Gemeinwohls besteht in der ihnen zugrundeliegenden Solidarität der Betei­ligten.

(157) In den letzten 30 Jahren hat die allgemeine Erhöhung des Wohl­stands, des Bildungsniveaus und der sozialen Sicherheit den Prozeß der Individualisierung beschleunigt: Das Leben des einzelnen wurde options­reicher, traditionelle Mi­lieu­bindungen lockerten sich, durch eigene Wahl eingegangene Verpflichtungen traten z. T. an die Stelle vorgegebener Normen. Auch wenn dadurch das Be­wußtsein, solidarisch miteinander verbunden zu sein, weniger selbstverständlich geworden ist, kann diese Entwicklung nicht von vornherein mit Vereinzelung und Entsolidarisie­rung gleichgesetzt werden. Vielmehr wandelt sich die Art und Weise, in der Solidarität eingeübt und gelebt wird. An die Stelle herkömmlicher Formen der Solidarität tritt zunehmend die freiwillige solidarische Ein­bindung in Gruppen, die häufig durch gemeinsames Engagement für eine gemeinsame Sa­che neu entstehen.

(158) Diese gemeinsame Sache bezieht sich auch auf neue Wertvorstel­lungen. Frauen und Männer suchen heute vielfach Lebensziele gleichzei­tig zu verwirkli­chen, die sich früher auszuschließen schienen. Sie möch­ten Erwerbsarbeit und Ehren­amt, Familie und Beruf, persönlichen Frei­raum und politisches Engage­ment miteinander verbinden. Ihnen geht es darum, sich als kreative und unkon­ventionelle Persönlichkeiten selbst zu entfalten und in einer Gemeinschaft Ver­antwor­tung zu übernehmen. Sie wollen global denken und lokal handeln. Zudem haben sich auch neue Wertorientierungen ge­sellschaftlich verbreitet - z. B. für das Umwelt- und das Geschlechterverhältnis. Gemeinsam ist vielen dieser neuen Wertorientierungen eine Ausweitung des Solidaritätsverständnisses. Ge­fährdun­gen und Risiken, die in Reichweite und Wirkungsgrad grenzenlos geworden sind, betreffen prinzipiell alle und fordern daher auch ein Be­wußtsein globaler Verbundenheit. Diese Universalisierung der Solidarität unterscheidet sich von älteren und eingeschränkteren Formen der Soli­darität. Christen vermögen darin durchaus das Erbe des christlichen Uni­versalitätsanspruchs von Menschenwürde und Menschenrechten zu er­kennen. In der öffentlichen Diskussion werden diese neuen Solidaritäten häufig übersehen und nur die Entsolidarisierung und der Ab­bau des Ge­meinsinns beklagt. Der Rückgang überlieferter Formen der Solidari­tät ist nicht zuletzt unter den Jüngeren mit höherer Bildung häufig durch eine Zunahme von sozialem, politischem und kulturellem Engagement ersetzt wor­den, das stärker als früher unter dem Gesichtspunkt der Bereicherung an Le­benserfahrung und inhaltlicher Befrie­digung durch soziale Kom­munikation be­trachtet wird.

(159) So haben im Westen Deutschlands in den letzten 25 Jahren Bür­ger­initiati­ven, neue soziale Bewegungen, Wohlfahrtsverbände und an­dere Nichtregie­rungsorganisationen die Debatten in der politischen Öf­fentlichkeit belebt und damit Wege zu einer Neuorientierung staatlichen Handelns geöffnet. In Ost­deutschland war die friedliche Revolution nur möglich, weil gesellschaftliche, vielfach kirchlich gebundene Gruppen gegen den totalitären Staat aufbegehrten und an den Runden Tischen der Wendezeit eine demokratische Kultur entwic­kelten, in der die Beteiligten solidarisch und kooperativ nach neuen Wegen suchten. In Ost und West klagen entwicklungspolitische Gruppen mit einer er­staunlichen Beharr­lichkeit ein, daß solidarische Verantwortung universell und nicht teilbar ist. Arbeitsloseninitiativen spüren gesellschaftlich sinnvolle Arbei­ten auf, die sonst ungetan blieben. Kirchengemeinden, kirchliche Gruppen und Verbände führen Solidaritätsaktionen durch. Ad hoc gebildete Bürger­komitees organisieren Lichterketten, in denen sich die Solidarität der deutschen Bevölke­rungsmehrheit mit bedrohten Ausländern ausdrückt. Gruppen der Umwelt- und Frauenbewegung haben über ihr politisches Engagement hinaus auch neue Le­bensstile und exemplarische Formen solidarischer Gemeinschaft erprobt. Zudem sind Tausende neuer Selbsthilfegruppen entstanden. Kirchengemeinden, kirchli­che Einrich­tungen, Organisationen und Initiativen haben sich an diesen Such­prozes­sen beteiligt und neue Formen des ehren- und hauptamtlichen Engage­ments entwickelt. In den beiden kirchlichen Wohlfahrtsverbänden enga­gieren sich mehr als eine Million Frauen und Männer ehrenamtlich.

(160) Wie die beschriebenen Potentiale einer erneuerten Sozialkultur werden häufig auch die vielfältigen Leistungen, die im Haushalt und in den Familien er­bracht werden, übersehen. Doch indem sich die Fami­lienmitglieder wechselsei­tig unterstützen, insbesondere die Pflege und Versorgung von Kindern, älteren Menschen und Behinderten überneh­men, dienen sie der Allgemeinheit und lei­sten einen unverzichtbaren Beitrag zur Entwicklung, Aufrechterhaltung und Ein­übung sozialen Ver­haltens.


4.6    Internationale Verantwortung

(161) Die vorangehenden Überlegungen haben sich auf die inneren Ver­hältnisse entwickelter Industriegesellschaften und der Bundesrepublik Deutschland im be­sonderen bezogen. Weniger denn je kann jedoch heute ein einzelnes Land allein über seine Zukunft bestimmen. Zukunftsfähig­keit kann die deutsche Gesellschaft niemals im Alleingang erreichen. Ihre internationale Vernetzung bedingt gleich­zeitig Schranken und Chan­cen ihrer weiteren Entwicklung.

(162) Durch die schrittweise Liberalisierung der Güter- und Finanz­märkte nach dem Zweiten Weltkrieg ohne gleichzeitige Herausbildung eines sozial verpflich­teten Ordnungsrahmens ist es zur Ausbildung weit­gehend autonomer, weder politisch noch sozial eingebundener Wirt­schaftsbeziehungen gekommen. Das gilt insbesondere für die transnatio­nalen Unternehmen sowie für den Bereich der Finanzmärkte. Wie sich in jüngster Zeit mehrfach gezeigt hat, können von den internationalen Finanz- und Kapitalmärkten nicht nur stabilisierende, sondern auch destabilisierende Wirkungen auf nationale Volkswirtschaften ausgehen. Die hohen und ständig steigenden Summen, die fortlaufend auf den in­ternationa­len Finanzmärkten umgesetzt werden, verweisen auf die Auf­gabe, diese Pro­zesse zu gestalten und der Entwicklung weltweiter Wohl­fahrt dienlich zu ma­chen. Eigentum ist stets sozialpflichtig, auch das in­ternational mobile Kapital.

(163) Angesichts der ungehinderten Dominanz privatwirtschaftlicher In­teressen auf Weltebene und der daraus resultierenden Beschränkung des politischen Handlungsspielraums einzelner Staaten wird eine verbind­liche weltweite Rah­menordnung für wirtschaftliches und soziales Han­deln dringlich. Erste Ansätze dazu gibt es in der Tätigkeit der Vereinten Nationen, der Weltbank, des Welt­währungsfonds und vor allem der Welthandelsorganisation (WTO). Sie müssen ausgebaut werden, vor allem durch Regeln für einen fairen wirtschaftlichen Wettbewerb und durch soziale Mindeststandards. Diese Regeln und Standards durchzu­setzen wird nur möglich sein, wenn die weltweit tätigen staatsähnlichen Institutionen mit ordnungspolitischer Kompetenz ausgestattet werden.

(164) Die Europäische Union gewinnt in diesem Licht zusätzlich an Be­deutung. Die Aufwertung gemeinsamer geld- und finanzpolitischer In­stanzen und die wirtschafts- und sozialpolitische Kooperation zwischen den Mitgliedsländern erweisen sich nicht nur als wünschenswert, son­dern als unumgänglich. Tatsäch­lich ist die Europäisierung der Wirt­schaftspolitik viel rascher und entschiedener fortgeschritten als eine ent­sprechende Entwicklung der Sozialpolitik. Hierfür sind mehrere Gründe maßgeblich. In Europa treffen unterschiedliche Sozialmo­delle aufeinan­der. Eine Harmonisierung ist wegen der unterschiedlichen Lei­stungsfä­higkeit dieser Systeme und der erheblichen Kosten für die einzelnen Mitgliedstaaten bislang nie ernsthaft in Betracht gezogen worden. Au­ßerdem haben die Mitgliedstaaten sich nur in einigen wenigen im we­sentlichen wettbe­werbsrelevanten Bereichen der beschäftigungsbezoge­nen Sozialpolitik darauf verständigen können, der Europäischen Union entsprechende Kompetenzen zu übertragen: so etwa beim Arbeitsschutz sowie bei Einzelfragen des Arbeitsrech­tes einschließlich der Chancen­gleichheit von Frauen und Männern am Arbeits­markt. Mit Rücksicht auf das Prinzip der Subsidiarität wurde auf eine weiterge­hende Ausgestal­tung der Sozialpolitik auf europäischer Ebene verzichtet. In der Europäi­schen Union werden die Aufgaben der Sozialpolitik weitgehend auf na­tionaler Ebene wahrgenommen. Erforderlich ist jedoch eine bessere gegenseitige Abstimmung nationaler Sozialpolitiken und die Schaffung von Mindeststandards im Bereich des Sozial- und Arbeitsrechts. Hierzu bedarf es auch einer stärkeren Repräsentanz von Gewerkschaften und Sozial- und Wohlfahrtsverbänden auf europäischer Ebene.

(165) Zum Grundkonsens einer zukunftsfähigen Gesellschaft gehört auch ein Leitbild für die Wahrnehmung internationaler Verantwortung. Deutschland hat infolge der Vereinigung in jüngster Zeit zweifellos an internationalem Einfluß gewonnen. Damit wächst die Verantwortung, in der praktischen Politik zu den notwendigen Fortschritten bei der Förde­rung der Rechte und Entwicklungsmög­lichkeiten armer Länder, der Be­seitigung der Massenarmut, der Bewältigung der Migrationsproble­matik, der Verbesserung des internationalen Umweltschutzes, der Annä­herung sozialpolitischer Standards und der verantwortlichen Gestaltung der in­ternationalen Finanzmärkte beizutragen. Dies sind Anliegen, ohne die eine weltweite Verwirklichung der Menschenrechte und ein friedli­ches Zusammenle­ben der Völker nicht zu erwarten sind. Die Bundesre­publik Deutschland ist auf­grund ihrer sozial- und umweltpolitischen Er­fahrun­gen, ihrer im Grundgesetz verankerten politischen Überzeugungen und der eingegangenen europäischen Bindungen in besonderer Weise ver­pflichtet, alles, was in ihrer Macht steht, zu tun, um diesen Grundsät­zen auch international zum Durchbruch zu verhelfen.

 


5.     Ziele und Wege


(166) Auf der Grundlage der theologischen und ethischen Darlegungen sowie der Verständigung über einen neuen Grundkonsens für eine zu­kunftsfähige Ge­sellschaft stellt sich die Frage nach konkreten Verände­rungen. Dabei geht es um Veränderungen, die geeignet und notwendig sind, den gegenwärtigen und künf­tigen Herausforderungen gerecht zu werden. Es ist nicht Sache der Kirchen, die Ziele und Wege detailliert vorzuschreiben. Sie wollen vielmehr Richtungshin­weise geben. Sie wol­len zum Handeln ermutigen und so deutlich machen, daß es Lösungs­wege gibt.

Über die Ziele und Wege besteht in Deutschland wenig Einigkeit. Es ge­nügt deshalb nicht, lediglich berechtigte Forderungen zu erheben. Viel­mehr muß er­kennbar werden, daß die Verwirklichung dieser Forderun­gen im wohlverstande­nen Interesse auch derjenigen ist, welchen damit Opfer oder Verzichte abver­langt werden. Ein politischer und gesell­schaftlicher Grundkonsens kann dabei einen tragfähigen Rahmen bilden, innerhalb dessen sich das gemeinsame Ringen und die unvermeidlichen Auseinandersetzungen um geeignete Lösungswege be­wegen.


5.1    Arbeitslosigkeit abbauen

(167) Die Arbeitslosigkeit ist kein unabwendbares Schicksal, dem Poli­tik, Wirt­schaft und Ge­sell­schaft hilflos ausgesetzt wären. Es bestehen durchaus Voraus­setzungen dafür, die Massenarbeitslosigkeit deutlich zu reduzieren. Produktion und Volkseinkommen sind in Deutsch­land so hoch wie nie zuvor. Deutschland verfügt über eine moderne, gut ausge­baute Infra­struktur und eine ausgewogene Wirtschaftsstruktur mit lei­stungsfähigen großen wie kleineren und mittleren Unternehmen. Arbeit­nehmer und Arbeitnehmerinnen sind hoch qualifiziert und moti­viert. Die Sozialpartnerschaft funktioniert, es herrscht sozialer Friede. Die Preise sind stabil und die Zinsen niedrig. Es besteht deshalb kein Anlaß, den „Standort Deutschland” schlechtzureden. Vielmehr kommt es darauf an, daß die Soziale Marktwirtschaft unter Beweis stellt, daß sie ein Problem wie die langan­haltende Massenarbeitslosigkeit lösen kann und damit ei­ner Wirtschaftsordnung ohne soziale Verpflichtung überlegen ist.

(168) So lange die Erwerbsarbeit die existentielle Grundlage für die Si­cherung des Lebens­un­ter­halts, die soziale Integration und persönliche Entfaltung des ein­zelnen ist, ist es die Auf­gabe einer sozial verpflichteten und gerechten Wirt­schaftsordnung, allen Frauen und Män­nern, die dies brauchen und wünschen, den Zugang und die Beteiligung an der Er­werbsarbeit zu eröff­nen. Ihnen sollen die mit der Erwerbsarbeit verbun­denen Chancen der Teilnahme, der sozialen Integration, der Existenz­sicherung und der persönlichen Entfaltung eröffnet werden. Diese Ver­pflichtung richtet sich gleichermaßen an die Politik und die Tarifver­tragspar­teien, aber auch an die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern, die Bundesbank sowie die einzelnen Unternehmen und die Vielzahl der Einrichtungen, die als Träger von Be­schäftigungs­initiativen in Frage kommen, nicht zuletzt an die Kirchen und ihre Wohl­fahrts­verbände. Ohne einen breiten Grundkonsens in der Gesellschaft, ohne konzertierte Bemühungen, ohne ein gemeinsames Zusammenwirken der unterschiedlichen Verantwortungsträ­ger kann es keine Fortschritte geben. Um deutlich mehr Arbeitslose in Beschäfti­gung zu bringen, gibt es keine einfachen und bequemen Lösungen. Es müssen mehrere und unterschiedliche Wege beschritten werden.

(169) Neue Arbeitsplätze müssen zunächst von einer erfolgreichen, effektiven und wettbewerbsfähigen Wirtschaft am regulären Arbeits­markt erwartet werden. Wenn Arbeitslosigkeit abgebaut werden soll, dann müssen deshalb vor allem wettbewerbsfähige Arbeitsplätze ge­schaffen werden. Insbesondere in Jahren an­haltend hoher Massenarbeits­losigkeit und unübersehbar verschärften internatio­nalen Wettbewerbs er­scheint es ökonomisch geboten und sozial vertretbar, für Lohn- und Ge­haltszuwächse einzutreten, die sich am Produktivitätsfortschritt orientie­ren und die Lohnstückkosten nicht erhöhen. Arbeitsmarktpolitik ist auf die positiven Beschäftigungseffekte des dy­namischen wirtschaftlichen Struktur­wandels angewiesen.

(170) Alle Träger der Wirtschaftspolitik sollten daher den Strukturwan­del durch die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Wirtschaft för­dern. Vordringli­che Aufgabe ist dabei eine umfassende Reform der Steuer- und Abgabensysteme mit dem Ziel, die Steuer- und Abgabenbe­lastung zu vermindern und zugleich das Steuer- und Abgabensystem ins­gesamt arbeitsplatzfördernder und sozial gerech­ter zu gestalten. Not­wendig ist weiter eine Verstärkung der Anreize für techno­logische und wirtschaftliche Innovationen. Nur so können technologisch hoch­wertige Produkte hergestellt werden, und nur so kann die Wirtschaft auf verän­derte Marktbedingungen schnell reagieren. Erforderlich ist es, zusätz­liche Be­schäftigungspotentiale und Beschäftigungsfelder zu erschließen. Diese Beschäf­tigungspotentiale sind im wesentlichen im Bereich neuer Techniken und techno­logischer Innovation (Mikroelektronik, Biotechno­logie, neue Medien, Anwen­dung neuartiger Werkstoffe, Umwelttechno­logien, Verkehr) und im Bereich der industrienahen sowie der privaten Dienstleistungen zu suchen. Notwendig ist schließlich die Verbesserung des Ausbildungssystems. Bildung und Ausbildung sind als lebenslange Aufgabe zu begreifen; sie dürfen nicht auf einzelne Lebens­abschnitte be­grenzt bleiben.

(171) Gefördert werden müssen darüber hinaus Selbständigkeit und un­terneh­merische Initiative. Arbeitsplätze wurden und werden überwiegend in den be­schäftigungsintensiven kleineren und mittleren Betrieben des Handwerks und Mittelstandes erhalten und geschaffen. In ihnen arbeitet nicht nur die Mehrzahl der Beschäftigten; sie stellen auch die weitaus meisten Ausbildungsplätze bereit. Mit jeder Existenzgründung werden in Deutschland im Durchschnitt vier Ar­beitsplätze eingerichtet. Hier gilt es, eine neue Kultur der Selbständigkeit anzu­regen. Vor allem der Bereich des Handwerks und des Mittelstandes bietet große Chancen für Be­triebsgründungen und eine selbständige Existenz. Junge Men­schen soll­ten bereits im allgemeinen und beruflichen Bildungswesen ermutigt und befähigt werden, eine selbständige Existenz aufzubauen, zumal auch der Arbeitnehmer und die Arbeitnehmerin der Zukunft in allen Wirtschafts­bereichen zu selbständigem und eigenverantwortlichem Arbeiten fähig sein müssen.

(172) Der Grundgedanke vom Teilen der Erwerbsarbeit war den Kirchen in der Diskussion um die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit stets wichtig. Sie haben nie behauptet, daß sich Arbeitslosigkeit allein oder vorrangig durch das Teilen von Erwerbsarbeit überwinden lasse. Aber es gilt, auch diesen Weg zu nutzen. Ar­beitszeitverringerungen ohne vollen Lohnaus­gleich können dazu beitragen, neue Arbeitsplätze zu schaffen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Män­ner und Frauen zu erhöhen. Auch mehr Teilzeitarbeitsplätze und der Abbau von Überstunden sind geeignet, die vorhandene Arbeit breiter zu verteilen. Arbeits­zeitflexibili­sierung, die (bei Wahrung der Interessenlage von Arbeitgebern und Ar­beitnehmern und der familiären Erfordernisse der Arbeitnehmer) sowohl kür­zere als auch längere Arbeitszeiten ermöglicht, kann ebenfalls zur Minderung der Arbeitslosigkeit beitragen. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer steht dem Verzicht auf Einkommen bzw. Einkommenszu­wächse eine Erhöhung der Freizeit und der eigenen Zeitsouveränität ge­genüber. Die Unternehmen können höhere Kosten mit den Einsparungen verrechnen, die sich aus einer Arbeitszeit­flexibilisierung mit möglichen längeren Betriebsnutzungszeiten ergeben. Verbes­serungen der betriebli­chen Ergebnisse sind auch von einer partnerschaftlichen Unternehmens­verfassung und partizipativen Betriebsführung zu erwarten, da sie eine höhere Motivation und Kreativität der Beschäftigten sowie eine höhere Identifikation mit dem Betrieb fördern.

(173) Aus ethischer Sicht steht bei der Frage des Teilens der vorhande­nen Ar­beit eine schwierige Aufgabe des Interessenausgleichs an: zwi­schen den Ar­beits­losen, den Arbeit­nehmern mit niedrigem Einkommen, den Arbeitneh­mern mit höherem Einkommen, den Haushalten mit mehre­ren Besserverdienenden und den Unternehmen, aber auch zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigten sowie zwischen den Geschlechtern. So be­deutet geteilte Arbeit eben auch geteilten Lohn. Andererseits ist zu be­den­ken, daß nicht alle ihr Einkommen teilen können, insbe­sondere nicht die, die ohnehin ein geringes Einkommen beziehen. Die Auswirkungen vermehrter Teilzeitarbeit und unregelmäßiger Erwerbsverhält­nisse auf die soziale Sicherung bei Arbeitslosigkeit und im Alter erfordern die Gewährleistung von Untergrenzen der sozialen Absicherung. Ge­ringfü­gige Beschäftigungen, sofern sie reguläre Arbeitnehmertätigkeiten um­fas­sen, sollten dabei in die Sozial­versicherungs­pflicht einbezogen wer­den. Nicht­versicherte Arbeitsverhältnisse müssen die Ausnahme bleiben. Teilzeitbeschäfti­gung sollte in stärkerem Maße auch für Männer angebo­ten und von ihnen in An­spruch genommen werden, um eine weitere Spaltung des Arbeitsmarktes zu La­sten der Frauen zu vermeiden. Be­triebe und öffentliche Verwaltungen sind ins­besondere zu ermutigen, auch im Bereich höherwertiger Tätigkeiten Teilzeitar­beit zu ermöglichen.

(174) Erforderlich ist schließlich auch, die aktiven Instrumente der ge­stal­tenden Arbeitsmarktpolitik auszuschöpfen und weiter zu entwickeln. Dazu zählen u. a. die Qualifi­zierung von Arbeitslosen und von Arbeits­losigkeit Bedrohten und die Verbesserung der be­ruflichen Integration von Langzeitarbeits­losen. Hier hat der gesamte Sektor öffentlich geför­derter Arbeit eine wichtige Funktion: angefangen von der Förderung von Beschäftigungsgesell­schaften bis hin zur Unterstützung von sogenannten Sozialen Betrieben und Programmen wie z. B. „Arbeit statt Sozialhilfe” sowie Arbeitsbeschaf­fungsmaßnahmen. Beim Einsatz dieser In­strumente geht es vor allem darum, daß die verschiedenen staatlichen Ebenen und die verschiedenen arbeitsmarktpolitischen Träger gemeinsam ihre Ver­ant­wortung beim Abbau der Massenar­beitslosigkeit wahrnehmen. Auch angesichts knapper öffentlicher Kas­sen bleibt es sinnvoller, Arbeit statt Arbeitslosigkeit zu finanzieren. Arbeit ist genügend vorhanden. Es müs­sen Mittel und Wege gefun­den werden, den gesellschaftlichen Reichtum so einzusetzen, daß sie auch be­zahlt werden kann. Im Bereich der Um­welt- und Landschaftspflege, der haus­halts- und personenbezogenen Dienstleistungen und der Jugendhilfe, der Stadt­sanierung und der gering­fügi­gen Reparaturen gibt es erheblichen Bedarf. Öf­fentlich geförderte Arbeit ist - auch bei Vorrang des regulären Arbeitsmarktes - unverzicht­bar, denn das Menschenrecht auf Arbeit kann in absehbarer Zeit nicht im Bereich des regulären Arbeitsmarktes allein verwirklicht werden. In Ko­ope­ration mit den Betrie­ben der privaten Wirtschaft sollten deshalb durch eine bes­sere Verzahnung von Arbeits- und Sozialeinkommen For­men öffentlich geför­derter Arbeit entwickelt und Anreize für ein erleich­tertes Überwechseln aus der Arbeitslosigkeit oder auch aus Arbeitsbe­schaffungsmaßnahmen in reguläre Be­schäftigungsverhältnisse geschaffen werden. Dabei wird es notwendig sein, daß eine vergleichsweise ge­ringe, vom Arbeitgeber zu zahlende Entlohnung durch ein zusätzliches Sozialeinkommen ergänzt wird, damit die Beschäftigten nicht in Armut geraten.

(175) Die Förderung von lokalen Be­schäftigungsinitiativen, die in enger Zu­sammenar­beit zwischen Kommu­nen, freien Initiativen, Unternehmen und gesell­schaftlichen Institutionen wie Kirchengemeinden, Gewerk­schaften, Industrie- und Handelskam­mern oder Handwerkskammern entstanden sind, sollte ausge­baut werden. Eine dezentralisierte Ar­beits­marktpolitik kann situationsangemes­sene Strategien zur Schaf­fung von Beschäftigungsmöglichkeiten entwickeln, z. B. Arbeitgebern anbieten, An­gehörige von Problemgruppen des Arbeitsmark­tes probeweise ken­nenzulernen.

(176) Bei der Lösung der Beschäftigungskrise kommt es schließlich dar­auf an, die „Dominanz der Erwerbsarbeit” zu überwinden und die ver­schiedenen For­men von Arbeit gesellschaftlich anzuerkennen und zu unterstützen. Arbeit wird nicht nur im Erwerbsbereich geleistet, sondern auch in der Familie und in sog. ehrenamtlichen Tätigkeiten. Gerade im Raum der Kirchen und im öffentlichen Leben spielen diese Arbeitsfor­men eine bedeutende Rolle. An dieser Stelle ist besonders auf die Zwi­schenformen zwischen der arbeitsvertraglich geregelten Erwerbsarbeit und Familienarbeit und ehrenamtlichen Tätigkeiten hinzuweisen. Sie er­halten auf dem Hintergrund längerer Freizeit, erschwerter Zugänge zum Arbeitsmarkt, besserer Bildung und Ausbildung und eines steigenden Bedarfs an gesellschaftlich notwendiger Arbeit eine immer größere Be­deutung.


5.2    Den Sozialstaat reformieren


5.2.1   Die sozialen Sicherungssysteme konsolidieren

(177) Die sozialen Sicherungssysteme in Deutschland haben sich bisher als trag­fähig erwiesen und sich ge­rade auch in den jüngsten Jahren an­gesichts wachsen­der wirtschaftlicher Anspannungen, an­haltender Mas­senarbeitslosigkeit und der Zunahme persönlicher Notlagen und Hilfsbe­dürftigkeit weitgehend bewährt. Ihre Aufgabe ist es, jeder Per­son Entfal­tungschancen zu eröffnen, sie gegenüber den elementaren Lebensrisiken (Krankheit, Invalidität, Alter) abzusichern und ein menschenwürdiges Dasein zu gewährleisten, nicht jedoch, alle persönlichen Nachteile und Wechselfälle des Lebens materiell auszugleichen. So wenig es deshalb angeht, den Sozialstaat als Garanten für die Bewältigung aller persön­li­chen Wechselfälle des Lebens mißzuverstehen, so wenig wäre es mit dem Sub­si­diaritätsprinzip vereinbar, die staatlichen Aufgaben bei der sozialen Sicherung zu vernachlässigen. Angesichts der gegenwärtigen Umbrüche steht dem deut­schen Sozialstaat seine entscheidende Bewäh­rungsprobe aber noch bevor.

(178) Kern des Sozialstaats ist in Deutschland das beitrags- und lei­stungsbe­zo­gene, am Erwerbseinkommen anknüpfende Sozialversiche­rungssystem. Der im de­mokratischen Konsens selbst auferlegte Zwang zur solidarischen Vorsorge hat dazu ge­führt, daß heute der überwiegende Teil der Bevölkerung im Risikofall eine wirksame soziale Sicherung er­hält. Wer z. B. krank wird, soll deshalb nicht sozial absteigen müssen. Ein solches Sozialversicherungssystem bleibt - trotz des erheblichen pri­vaten Vermögenszuwachses in Westdeutschland - auch in Zukunft un­ver­zichtbar. Denn Geld- und Grundvermögen ist in zunehmendem Maß ungleich verteilt, so daß die breite Be­völkerungsmehrheit auch in Zu­kunft nicht über ein ausreichendes Vermögen zur Absi­cherung der ele­mentaren Le­bensrisiken verfügen wird. Kennzeichen des Sozialsystems ist weiterhin ein das Sozialversicherungssystem ergänzendes, steuer­finan­ziertes Transfersystem, das nicht zuletzt der Armutsbekämpfung dient.

(179) Der Sozialstaat ist und bleibt verpflichtet, jedem Menschen in Deutsch­land ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen. Die Sozial­hilfe dient dabei als letztes Auffangnetz im System der sozialen Siche­rung. Sie legt den Standard fest, der Hilfsbedürftigen in Notlagen zu­kommt. Ihre Prinzipien „Be­darfs­deckung, Individuali­sierung, Nachran­gig­keit” müssen erhalten bleiben. Das Bun­dessozialhilfegesetz hat sich seit seiner Einführung im Jahre 1961 be­währt. Belastet wurde dieses Auf­fangnetz in den letzten Jahren dadurch, daß es für immer größere Personengruppen zu einer Regelversorgung geworden ist. Wenn die vor­rangigen sozialen Sicherungssysteme (wie z. B. Arbeitslosenversi­che­rung, Rentenversicherung, Krankenversicherung, Familienlastenausgleich u. a.) tatsächlich, ihrem Auftrag entsprechend, in den allermei­sten Lei­stungsfäl­len wirkliche Not verhinderten, hielte sich auch der Reformbe­darf innerhalb der Sozialhilfe in Grenzen. Die Sozialhilfe könnte wesent­lich entlastet werden, wenn die vorrangigen sozialen Sicherungssysteme „armutsfest” gemacht wer­den. Dabei ist insbesondere an eine Sockelung des Arbeitslosen­geldes, der Ar­beitslosenhilfe und letztlich auch der ge­setzlichen Rente auf die Höhe des sozio­kulturellen Existenzminimums bei einem steuerfinanzierten Ausgleich für die So­zialversicherungen zu denken. Ein entscheidender Schritt zur Bekämpfung der verdeckten Ar­mut wäre getan.

(180) Die Regelsätze der Sozialhilfe sind so auszugestalten, daß sie am Bedarf orientiert bleiben und jährlich fortgeschrieben werden unter Be­rücksichtigung der Lebenshaltungskosten, der Veränderung des Ver­brauchsverhaltens und der durchschnittlichen Nettolohnentwicklung aller Arbeitnehmer (nicht nur der unte­ren Lohngruppen). Der Lohnabstand zwischen Sozialhilfe und unteren Lohn­gruppen ist gegenwärtig gewahrt. Nur wegen des ungenügenden Familienlasten­ausgleichs nähert sich bei Familien mit mehreren Kindern die Sozialhilfe den unteren Nettolöhnen. Hier ist das Lohnabstandsgebot jedoch kein sachgerechter Maßstab, da die Kinderzahl in einem leistungsorientierten Lohnsystem nicht be­rück­sichtigt wird. Um so dringlicher wird eine bedarfsgerechte Ausgestaltung des Familienlastenausgleichs.

(181) Die Sozialhilferegelsätze sollten nicht „eingefroren” werden, weil damit nicht nur reale Kürzungen des Existenzminimums verbunden sind, sondern (wegen der damit verbundenen Rückwirkungen auf den Famili­enlastenausgleich) auch die Familien benachteiligt werden. Weder für Deutsche noch für Ausländer sollten Sachleistungen an die Stelle finan­zieller Zuwendungen treten. Arbeit­seinkommen sollten nur zu einem bestimmten Teil auf die Höhe bedarfsorientier­ter Leistungen angerechnet werden, damit sich für ihre Empfän­ger die Aufnahme einer legalen Er­werbstätigkeit lohnt. Das Problem liegt weni­ger darin, Sozialhilfeemp­fänger zur Erwerbsarbeit zu motivieren, als ihnen ge­eignete Arbeitsmög­lichkeiten bereit zu stellen. Schließlich sollte bei künftigen Reformen der Sozialhilfe berücksichtigt werden, daß die besondere Art und Praxis der derzeitigen Bedarfsprüfungen für viele Anspruchsberechtigte eine so hohe Barriere darstellt, daß sie trotz dringenden Bedarfs auf ihren An­spruch verzichten.

(182) Für eine erfolgreiche Bekämpfung der Armut kommt einer sozialen Woh­nungspolitik besondere Be­deutung zu. Die der­zeiti­gen wohnungs­politischen In­strumente - steuerliche Förde­rung, Objektförderung im so­zialen Wohnungsbau, Individual­förderung mit Wohngeld - erreichen die so­zial- und einkommens­schwachen Haushalte nur unzureichend oder gar nicht. Ein großes Problem be­steht darin, daß das Wohngeld seit Jahren nicht angepaßt worden ist. Die direkte Förderung des sozialen Woh­nungsbaus kommt häufig auch Beziehern mittlerer Einkommen und Wohlhabenden zugute. Hier müssen Fehlsteuerungen vermie­den werden. Die direkte Förderung des sozialen Wohnungsbaus sollte mit dem Ziel einer größeren Verfügungs- und Einkommensgerechtigkeit weiterentwic­kelt und mit den übrigen Förderinstrumenten stärker verzahnt werden. Es sollte ge­prüft werden, auf längere Sicht die Objektförderung grundsätz­lich durch eine bedarfsorientierte Subjektförderung für sozial Schwache zu ersetzen. Das Wohngeld ist regelmäßig und zeitnah an die Einkom­mens‑ und Mietprei­sent­wicklung anzupassen, um die Wohnkostenbela­stung für die ein­kommensschwä­cheren Haus­halte tragbar zu halten. Zur Beseitigung struktureller Armutsursa­chen gehören ferner wirksame Hil­fen, die Überschuldung und Zahlungsunfähig­keit vermeiden und damit vor dem Verlust des Hauses oder der Wohnung schüt­zen.

(183) Die Wiederherstellung des Vertrauens in die Rentenversicherung ist von großer Dringlichkeit. Die demographische Entwicklung, d. h. die höhere Le­benserwartung und die geringere Kinderzahl bewirken eine Verschiebung im Verhältnis von Beitragszahlern und Rentnern. Mit der Rentenreform 1992 konnte die Alterssicherung zunächst stabilisiert wer­den, indem die Renten an die Nettolohnentwicklung ange­paßt wurden. Außerdem ist die Anhebung der mögli­chen Renteneintritts­grenze vorge­sehen. Die neue Rentenformel verknüpft Ren­ten­höhe, Rentenversiche­rungsbei­trag und Bundeszuschuß zur Rente und ermög­licht so eine grö­ßere Anpassungsfähigkeit der Rentenversicherung und eine faire Vertei­lung der demographischen Risiken auf Beitragszahler und Rentner.

(184) Weitere Reformschritte sind notwendig. Dem absehbaren Anstieg des Beitragssatzes infolge der demographischen Veränderungen muß entgegenge­wirkt werden. Die zu erwartende Zuwanderung stellt dann eine positive Ein­flußgröße dar, wenn die Zugewanderten im erwerbsfä­higen Alter sind und ihnen gesicherte Arbeitmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Welches Niveau der Renten auf Dauer gehalten werden kann, ist von der Entwicklung der Beschäfti­gung, der Höhe der Einkommen und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ab­hängig. Notwendig ist auch eine Reform der Beamtenversorgung und der Siche­rung der Angestellten im öffentlichen Dienst. Eine Reform in diesem Bereich, die vor allem eine stärkere Eigenbeteiligung der Beamten an ihrer Altersvor­sorge vor­sieht, ist auch aus Gründen sozialer Gerech­tigkeit überfällig.

(185) Schwieriger als erwartet gestalten sich die Strukturreformbemü­hungen im Gesundheitswesen. Nach wie vor besteht Reformbedarf. Auch in Zukunft müs­sen eine vollwertige medizinische Versorgung für jedermann und ein freier, von der Einkommensituation unabhängiger Zu­gang aller zur Gesundheitsfürsorge unter Berücksichtigung der gesund­heitlichen Bedürfnisse gewährleistet sein. Die Leistungsfähigkeit des Ge­sundheitswesens und die Versorgung auf einem hohen medizinischen und pflegerischen Niveau dürfen nicht preisgegeben werden. So­lidarität und Gerechtigkeit im System müssen gewahrt bleiben. Ausgabenbe­gren­zungen im Gesundheitswesen dürfen nicht dazu führen, Medizin und Pflege auf technische Vollzüge zu reduzieren; menschliche Zuwendung und Patienten­nähe sind unentbehrliche Kennzeichen einer humanen Ge­sundheitsversorgung. Schon das geltende Recht der gesetzlichen Kran­kenversicherung sieht eine Viel­zahl von Eigenbeteiligungen und Zuzah­lungen vor. Damit wurden zu Lasten der Patienten zusätzliche Beitrags­erhöhungen abgewendet. Maßnahmen zur Begren­zung des Kostenan­stiegs auf Seiten der Anbieter von Gesundheitsleistungen müssen ausge­wogen sein und dürfen die Vielfalt der Leistungserbringer und Einrich­tungsträger nicht gefährden. Bei weiteren Maßnahmen zur Sicherung der Gesundheitsversorgung ist darauf zu achten, daß sie nicht einem Entsoli­darisie­rungsprozeß Vorschub leisten und Einkommensschwache in un­vertretbarer Weise benachteiligen. Kommt es zu allzu rigiden Begren­zungen, so werden die gesamtgesellschaftlichen Folgekosten wesentlich höher sein als die kurzfristig erzielten Spareffekte, und der gesetzlich verankerte Vorrang von Prävention, Rehabilitation und ambulanter vor stationärer Hilfe würde gefährdet.

(186) Das soziale Sicherungssystem ist auf eine Ergänzung durch pri­vate Vor­sorgeleistungen ange­wiesen. In Form der Bildung von Wohnei­gentum ist dieses auch in großem Umfang geschehen. Eine Ergän­zung durch Maßnahmen der Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand könnte eine zusätzliche Sicherung be­deuten, auch wenn man das quantitative Ausmaß derartiger Schritte nicht über­schätzen darf. Das für die Ausge­staltung des deutschen Sozial­staats zentrale Subsidia­ritätsprinzip kann bei der Ergänzung durch private Vorsorgeleistungen einen wichtigen Hinweis geben. Die Absi­cherung durch die gesetzli­chen Sozial­versiche­rungen könnte bei denjenigen Bürgerinnen und Bürgern redu­ziert wer­den, die sich eine Eigen­vorsorge ohne starke Einschränkungen des Le­bensstan­dards lei­sten können. So zeigt u. a. die Entwicklung des privaten Vermögens in Deutschland, daß auch die höheren Einkommens­schichten bei den Arbeitneh­merinnen und Arbeitnehmern zu einer stärkeren eige­nen Altersvor­sorge in der Lage sind. Auf keinen Fall ist es vertretbar, die soziale Sicherheit durch den Sozialstaat bei denjenigen zu senken, die auf diese Leistungen angewiesen sind. Angesichts der sehr unglei­chen Verteilung des gewachsenen Ver­mögens bleibt das gesetzliche Sozial­ver­sicherungssystem auch in Zukunft für den Großteil der Bevölkerung unverzicht­bar.

(187) Finanzierungsprobleme und Leistungsdefizite des Systems sozialer Siche­rung tragen gleichermaßen zur Krise des Sozialstaats bei. Das in der Öffentlich­keit weithin akzeptierte Ziel, die Sozialquote nicht zu stei­gern und die Lohnne­benkosten angesichts der Beschäftigungskrise zu senken, schließt es aus, Lei­stungen zu erhöhen oder neue Leistungen einzuführen, ohne zugleich andere Leistungen zu reduzieren. Anderer­seits verweist die zunehmende Armut in Deutschland darauf, daß es der­zeit auch sozialstaatliche Leistungen gibt, die ihr Ziel, sozialen Abstieg und Armut zu verhindern, nicht erreichen. Um so wichti­ger ist es des­halb, die Diskussion über die Finanzierungsfragen des Sozialstaa­tes nicht nur quantitativ als finanzpolitische Spardebatte zu führen, sondern vor allem als gesellschaftspolitische Gestaltungsdebatte. Die Grundlagen und die Fi­nanzierung dieses Sozialsystems werden dann erhalten und gesichert werden können, wenn eine breite und nachhal­tige Einkom­menserzielung in der Volks­wirtschaft gewährleistet ist, verbunden mit einer flexiblen Abstimmung von Bei­trägen und Leistungen.

(188) Die wichtigste Voraussetzung für die Finanzierbarkeit des sozialen Siche­rungssystems bleibt eine Beschäftigungspolitik, welche den Anteil der Beitrags­zahler erhöht und den Anteil derjenigen, die auf Transferlei­stungen für ihren Le­bensunterhalt angewiesen sind, reduziert. Aus vertei­lungs- und beschäftigungs­politischen Gründen kommt es darauf an, daß die Lohnnebenkosten gesenkt und die notwendigen Mittel für die versi­cherungfremden Leistungen von den Steuer­zahlern aufgebracht werden. Solange wesentliche Bevölkerungsgruppen nicht zur Finanzierung der Sozialversicherungssysteme beitragen, ist es fragwürdig, gesamtgesell­schaftliche Aufgaben wie z. B. die Qualifizierung oder Beschäfti­gung von Arbeitskräften oder die Folgekosten der Vereinigung über Versiche­rungsbeiträge zu finanzieren.

(189) Dagegen ist ein gewisser Lastenausgleich (z. B. Möglichkeit der Mitversi­cherung von Kindern) innerhalb der Versichertengemeinschaft durchaus mit den Prinzipien der Sozialversicherung vereinbar. Es ist ja gerade der Sinn der Sozi­alversicherung, auch solche Risiken abzusi­chern, die von der Privatversicherung als „schlechte Risiken” ausge­grenzt werden. Voraussetzung für die Beitragsfi­nanzierung der Leistun­gen ist jedoch, daß der Kreis der Leistungsempfänger mit demjenigen der Beitragszahler und deren Familien weitgehend übereinstimmt.

(190) Der notwendige Umbau des Sozialstaates läßt sich nicht ohne Ein­sparun­gen und Einschnitte bewerk­stelligen. Die öffentlichen Haushalte dürfen nicht durch eine noch höhere Verschuldung belastet werden. Eine nachhaltige Finanz­politik verbietet eine Staatsverschuldung zu Lasten künftiger Generationen. Auch darf die Steuer- und Abgabenlast nicht weiter erhöht werden. Die derzeiti­gen Finanzierungsschwierigkeiten ge­hen überwiegend auf die hohe Arbeitslo­sigkeit und ihre Folgen zurück und erschweren es gerade in dieser Situation, die Lebensbedingungen der Schwachen in der Gesellschaft zu sichern. Nicht der Sozialstaat ist zu teuer, sondern die hohe Arbeitslosigkeit. Der Sozialstaat und die sozial­staatlichen Leistungen sind nicht die Ursache für die anhaltend hohe Ar­beitslosigkeit. Es kann deshalb auch nicht davon ausgegangen werden, daß die Arbeitslosigkeit sinkt, wenn die sozialstaatlichen Leistungen ein­geschränkt werden. Eine dauerhafte Konsolidierung des Sozialstaats läßt sich - bei allem notwendigen Reformbedarf - nicht ohne einen nachhalti­gen und energischen Abbau der Arbeitslosigkeit erreichen. Probleme des wirtschaftlichen Er­folges und der Be­schäftigung können nicht durch das Transfersystem gelöst werden. Ebensowenig ist es auf Dauer möglich, den Sozialstaat der anhaltenden Arbeits­losigkeit anzupassen und damit im Trend immer weniger Erwerbstätigen die Versorgung von immer mehr Nichterwerbstätigen zu übertragen. Eine ursachen­gerechte Reform der beitragsfinanzierten sozialen Sicherungssysteme muß dem­gegenüber darauf ausgerichtet sein, den Zusammenhang zwischen Beitragslei­stung und Versicherungsanspruch wieder zu festigen, die individuelle Eigen­ver­antwor­tung zu stärken, die Sozialversicherungen von versicherungs­fremden Leistungen zu entlasten und die Basis der Solidargemeinschaft zu verbreitern.

(191) Die Bevölkerung ist bereit, notwendige Einsparungen mitzutragen, wenn sie sieht und davon ausgehen kann, daß die Lasten und die Lei­stungen gerecht verteilt sind, dabei die Gesamtheit der Soli­dargemein­schaft erfaßt wird und so­ziale Gerechtigkeit und Solidarität nicht nur bei den Ausgaben und Leistungen, sondern bereits auch bei der Aufbringung der Mittel gewahrt blei­ben. Wo dies nicht geschieht und wo ungleiche Belastungen vorgenommen werden, ist offener und engagierter Wider­spruch berechtigt. Korrekturen sind beim Sozialstaat ins­besondere not­wendig im Blick auf die gerechte Verteilung der Finanzierungsla­sten, die Gleichbehandlung gleicher sozialer Tatbe­stände, die Beseiti­gung von Mißbrauch und die Begrenzung unangemessener Vorteile. Solidarität und so­ziale Gerechtigkeit gebieten es allerdings, Steuervergünsti­gungen und Subven­tionen in gleicher Weise zu überprüfen, insgesamt mehr Steuergerechtig­keit her­zustellen und Steuerhinterziehung, die miß­bräuchliche Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen und Subven­tionen sowie die Korruption entschiedener zu bekämpfen. Der Bundes­rechnungshof hat in seinem Jahresbericht 1996 zum wiederholten Mal den ungleichen Umgang mit den Steuerbürgern kritisiert und „schlagkräftigere steuerliche Betriebsprüfungen” angemahnt.


5.2.2   Solidarität in der Gesellschaft stärken


5.2.2.1            Die Familien fördern

(192) In der Familie erfahren Menschen Erfüllung, geschieht die perso­nale Ent­faltung von Kindern, werden soziale Verantwortung und Soli­darität eingeübt, Erfahrungen und Traditionen weitergegeben. Belastun­gen für die Familie, Er­schwerungen ihres Lebensalltags und Beschrän­kungen der Entfaltungschancen treffen in besonderer Weise die Kinder. Die Familie ist wegen ihrer Bedeutung für die Gesellschaft besonders schutzbedürftig. Sie steht mit der Ehe mit Recht „unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung” (Art. 6 Abs. 1 GG). Der Auftrag, Ehe und Familie in besonderer Weise zu schützen und zu fördern, richtet sich über Staat und Rechtsordnung hinaus an die gesamte Gesellschaft. Um den vielfältigen be­rechtigten Belangen und Interessen von Familien ge­recht zu wer­den, ist ein Zusammenwir­ken aller gesellschaftlichen Kräfte, der Politik, der Ar­beitgeber und Arbeitnehmer, der Ver­bände, der Kir­chen und Medien und nicht zuletzt auch der Familien selbst und ihrer Interessen­vertre­tungen un­erläß­lich. Die Recht­sprechung des Bundesver­fassungsgerichts bestätigt den Vorrang der sozial­staatlichen Aufgabe, für einen gerechten Ausgleich der Belastungen und wirt­schaft­lichen Nach­teile zu sor­gen, die Fa­milien durch die Erziehung von Kindern in Kauf neh­men. Das Prinzip der sozia­len Ge­rechtigkeit verlangt dabei, daß auch Personen, wie z. B. Al­leinerzie­hende, die außerhalb der Ehe vergleich­bare fa­miliale Leistungen erbringen, nicht zuletzt im Interesse der Kinder einen entsprechenden Anspruch haben.

(193) Familie und Wirtschaftssystem sind wechselseitig aufeinander an­gewie­sen, jedoch sind unter den gegenwärtigen Bedingungen die Fami­lien einseitig zu Anpassungen an die Erfordernisse der Er­werbsarbeit ge­zwungen, die zu Lasten des Familienlebens und gemeinsamer Familien­zeit gehen. Eine halbwegs zufrie­denstellende Lösung des Pro­blems der Vereinbarkeit von Familie und Er­werbsarbeit ist für junge Paare häufig aus­schlaggebend bei der Entscheidung für oder gegen Kinder und für eine befriedigende Gestaltung des Lebens mit Kin­dern. Die Arbeitswelt und die Be­triebe müssen sich des­halb stärker auf die Be­dürfnisse der Familien einstellen; Fami­lienfragen dürfen auch in Zeiten einer an­ge­spannten Konjunktur und Arbeitsmarktlage kein Randthema blei­ben, sondern müssen Bestandteil jeder Unternehmenspolitik sein. So sind z. B. mehr qua­lifi­zierte Teilzeitarbeitsplätze notwendig, die für Männer und Frauen gleicherma­ßen zu­gänglich sind und nicht nur Anreize für weniger Qualifizierte bieten. Vorstellungen, die vor al­lem Männern die Erwerb­sanforderungen und Frauen die Familienanforderun­gen zuwei­sen, werden weder dem gewandelten Rol­lenver­ständnis von Mann und Frau in der Gesellschaft noch den gleichberechtigten Beziehungs­formen in den Partnerschaften ge­recht. Auch durch eine Erhöhung der Zeitsouve­ränität von Eltern im Wege der Flexibilisierung der Ar­beitszeit und der Arbeitsformen läßt sich die Er­werbsarbeit ins­gesamt fa­milienfreund­licher gestalten. Wird die Wahlfreiheit von Familienarbeit und Erwerbsarbeit ernst ge­nommen, sind Kindertageseinrichtungen notwendigerweise fester Bestandteil ei­nes solchen Konzepts.

(194) Eine wirkliche Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Familienar­beit setzt wei­ter vor­aus, daß beide in ihrer Bedeutung für die gesell­schaftliche Wohl­fahrt und für die per­sönliche Lebensgestaltung als gleichrangig verstanden und nicht einan­der nachgeordnet werden. Ange­sichts der gegenwärtigen Prioritäten­setzungen ist eine stärkere gesell­schaftliche und politische Anerkennung der Familientätigkeit erfor­der­lich, die sich auch in finanzieller Anerkennung nieder­schlagen muß. Damit wird im Interesse der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Eltern der Zwang reduziert, aus wirtschaftlichen Gründen das Familien­leben der Er­werbstätigkeit nachzuordnen oder für die Berücksichtigung der Fa­mi­lien­interessen hohe Kosten auf sich zu nehmen.

(195) Eltern, die ihrer Kinder wegen nicht erwerbstätig sind oder eine Teilzeit­stelle an­nehmen, dürfen im System der sozialen Sicherheit, vor allem in der Renten- und Pflege­versi­cherung, nicht länger diskriminiert werden. Dies ist um so wichtiger, als es wünschenswert ist, daß ein El­ternteil um der Kinder willen in der Lage ist, auf eine Erwerbstätigkeit zumindest zeitweise zu verzichten, um Familien- und Erziehungsarbeit leisten zu können. Eine echte Wahlfreiheit in der Gestal­tung von Fa­mi­lien- und Er­werbsarbeit im Familienzyklus besteht erst dann, wenn dar­aus keine nachteiligen Folgen vor allem im Blick auf die Alters­versor­gung erwach­sen und sich beide Eltern sowohl für Familienarbeit als auch Erwerbsarbeit entscheiden kön­nen. Daher muß angestrebt werden, die Zeiten der Kinderziehung in der gesetzlichen Rentenversicherung noch stärker renten­begrün­dend und rentensteigernd anzu­erkennen und die Chancen der berufli­chen Wiedereingliederung von El­tern weiter zu ver­bessern.

(196) Familien in besonderen Lebenssituationen sind zusätzlichen Bela­stungen ausge­setzt und des­halb auch in stärkerem Maße auf Unterstüt­zung angewiesen: So haben Al­leiner­ziehende nicht nur häufig mit finan­ziellen Problemen zu kämp­fen, sondern ihnen erwachsen bei fehlenden Hort- und Kindergar­tenplätzen auch erhebliche Schwierigkeiten, Familie und materielle Existenzsicherung in der Er­werbsarbeit zu vereinbaren. Eine ungewollte Schwanger­schaft kann Frauen, Paare oder Fa­mi­lien in schwierige Konfliktsituationen führen, wenn da­durch der zu­künftige materielle Lebensunterhalt und alle bisherigen Perspekti­ven und Hoff­nungen für das eigene Leben oder so­ziale Beziehungen, bis hin zur be­ste­hen­den Partnerschaft, in Frage gestellt werden. In dieser Situation müssen die betroffe­nen Frauen und Paare nicht nur die Möglichkeit ha­ben, eine Be­ratung zu finden, die ih­nen die Entscheidung für die An­nahme des Kindes erleichtert, son­dern auch alle weiter­ge­henden Hilfen und Unterstützungen für ein Leben mit dem Kind erhalten.

In einer be­sonders belasteten Situation müssen oft Ausländerfamilien le­ben, da sie sich nicht nur in einer anderen Kultur und bei fremden Men­schen zurechtfin­den müssen, sondern viel­fach zusätzlichen Vorbehalten bis hin zur Ablehnung ausgesetzt sind. Men­schen anderer Nationa­lität müssen in Deutschland sicher sein, eine menschenwürdige Behand­lung zu erfahren. Unter besonderen Schwierigkeiten leben Kinder von Aus­länderfamilien, weil die sprachlichen Voraussetzungen für den Schuler­folg ungünstiger sind und sie vielfach auch schwere Spannungen zwi­schen den Wertorientierungen ihrer Herkunftsfamilie und dem Leben unter den Gleichaltrigen erleben. Ausländische Eltern und ihre Kinder verdienen nicht nur die gleiche Anerkennung wie deutsche, sondern dar­über hinaus besondere sprachliche Förderung und Beratung.

(197) Um eine angemessene materielle Absicherung und gesellschaft­liche Aner­kennung von Fami­lien zu erreichen, ist es insbesondere gebo­ten, das Steuer­system so auszuge­stalten, daß Ehepaare oder Alleinste­hende mit Kindern nicht schlechter gestellt werden als kinderlose Steu­er­zahler. Dazu müssen die exi­stenznotwendigen Aufwendungen für Kinder in realistischer Höhe angesetzt und von steuerlichen Belastungen freige­stellt werden. Das Kindergeld sowie das Er­ziehungsgeld sind auch der Höhe nach so auszugestalten, daß Kinder jedenfalls nicht die Ursache für Ar­mut sein können und keine Familie auch in den niedrige­ren Einkom­mens­bereichen lediglich auf Grund der Tatsa­che, daß sie Kinder hat, auf Sozialhilfe angewiesen ist. Die sozialstaatlich gebotene Si­cherstellung des wirtschaftlichen Existenzminimums von Fami­lien erfordert die An­pas­sung der finanziellen Leistungen an die wirtschaftliche Entwicklung in angemessenen Zeitabständen. Diese staatlichen Leistungen und ihre bedarfsgerechte Anpas­sung müs­sen auch bei engen haushaltspoli­tischen Spielräumen verläßlich sein und dürfen nicht je­weils neuen und anderen Finanzierungsprio­ritäten unterge­ordnet werden.

(198) Ein wichtiger Aspekt für die Verbesserung der wirtschaftlichen und sozia­len Lage von Fami­lien ist die Bereitstellung familiengerechten Wohnraums und eines kinder- und familien­freund­lichen Wohnumfeldes. Hier liegt auch eine be­sondere Verantwortung bei den Kommunen, wel­che gezielt günstige Baugrund­stücke gegebenenfalls auch in Erbpacht für junge Familien vorhalten sollten. Die wohnungspolitischen Fördermaß­nahmen nicht zuletzt bei der Wohn­eigentums­bildung sollten vorrangig Familien im unteren und mittleren Ein­kommensbereich und mit mehreren Kindern zugute kommen.

(199) Über die finanzielle Förderung hinaus sind die Familien vielfach auf insti­tutionelle Hilfe wie Ta­geseinrichtungen und Tagespflege für Kinder oder Ange­bote der Familien­bildung angewie­sen. Andere Hilfen sind besonders auf Fami­lien unter belasteten Le­bensbedin­gungen und schwierigen Situationen ausgerich­tet, wie z. B. die verschiedenen Bera­tungsdienste, die Famili­enhilfe und die Familienerholung. In diesen Hil­fen kommt zum Ausdruck, daß es sich bei der Unterstützung der Fami­lien mit Kindern um eine ge­samt­staatliche Aufgabe han­delt, die dort an­setzen muß, wo die Familie an die Grenzen ihrer Leistungsfä­higkeit stößt oder aufgrund ihrer besonderen Situation auf Hilfe und Unter­stüt­zung angewiesen ist.


5.2.2.2       Chancengerechtigkeit zwischen Frauen und Männern verwirk­lichen

(200) Ein zentrales Anliegen vieler Eingaben des Konsultationsprozesses war es, die grundlegenden Veränderungen der Stellung der Frauen in Wirtschaft und Gesellschaft stärker zu berücksichtigen. Zugleich wurde eine Vielzahl konkreter Belastungen und Benachteiligungen angeführt, die bisher immer noch in Politik, Gesellschaft, Beruf und Familie der Gleichberechtigung von Mann und Frau und der Chancengerechtigkeit zwischen ihnen entgegenstehen.

(201) Die in Familie, Politik, Wirtschaft und Gesellschaft dominierende Arbeits­teilung zwischen den Geschlechtern ist ursächlich für die weithin noch fehlende Chancengerechtigkeit für Frauen, auch wo diese über ein den Männern ver­gleichbares Bildungs- und Qualifikationsniveau verfü­gen. Frauen wollen ihre Fähigkeiten und Anliegen in Familie und Beruf, im privaten und im öffentlichen Leben verwirklichen. Sie wollen dabei bezahlte und die überwiegend von ihnen geleistete unbezahlte Arbeit mit Männern teilen und in allen Bereichen partner­schaftlich mit ihnen zu­sammenarbeiten. Dies setzt nicht nur einen Wandel in den Beziehungen und Verhaltensweisen von Männern und Frauen voraus. Erforder­lich sind ebenso strukturelle Veränderungen in Wirtschaft und Gesellschaft, die den unterschiedlichen Bedürfnissen und Lebenssituationen von Männern und Frauen, von Vätern und Müttern gerecht werden.

(202) Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die bisher einseitig zu Lasten der Frauen ging, muß für Frauen und Männer gleichermaßen möglich sein. Das schließt die vermehrte Beteiligung der Männer an der Haus- und Familienarbeit ein, verlangt aber auch besondere Bemühun­gen, die Familienarbeit in verstärk­tem Maße als gleichrangig neben der Erwerbsarbeit anzuerkennen. Die Chancen bei der Aufnahme von Er­werbsarbeit, der beruflichen Aus- und Fortbildung und vor allem bei der Wiederaufnahme einer beruflichen Tätigkeit im Anschluß an die Kin­dererziehungsphase sind zu verbessern. Aufstiegschancen dürfen dabei nicht beeinträchtigt werden. Die eigenständige soziale Sicherung der Frauen ist schrittweise zu verwirklichen. Nur so ist eine tatsächliche Wahlfreiheit der Le­bensgestaltung für Frauen und Männer möglich.

(203) Berufe, in denen überwiegend Frauen tätig sind, sollten in finan­zieller und gesellschaftlicher Hinsicht aufgewertet werden. Gezielte Aus- und Weiterbil­dung sollte verstärkt werden, um Frauen ein breiteres Be­rufsspektrum zu öffnen und somit die geschlechtsspezifische Spaltung insbesondere auf dem Arbeits­markt zu überwinden. Dadurch kann auch einer rascheren Entlassung von Frauen in die Arbeitslosigkeit entgegen­gewirkt werden, die sich durch die fort­schreitende Modernisierung im Produktions- und Dienstleistungsbereich ergibt. Insbesondere sind Maß­nahmen zu unterstützen, die den Anteil der Frauen in Entscheidungspo­sitionen im Bildungswesen und in den Medien, in Wirtschaft, Gesell­schaft und Politik sowie in der Kirche erhöhen. In allen diesen Bereichen sollten personelle und organisatorische Möglichkeiten geschaffen wer­den, durch die Frauen stärker an den Gestaltungsaufgaben und Entschei­dungen in Wirt­schaft, Gesellschaft und Politik beteiligt werden.


5.2.2.3            Zukunftschancen der Jugendlichen sichern

(204) Die Zukunftsfähigkeit einer Gesellschaft bemißt sich nicht zuletzt daran, welche Perspektiven und Zu­kunftschancen sie ihrer Jugend gibt. Es geht um die Fragen: Wachsen junge Menschen in einem menschlichen Klima und unter günstigen Bedingungen auf? Erfahren sie die nötige Zuwendung, Annahme, Ak­zeptanz und Förderung? Haben sie die Mög­lichkeit, in die Gesellschaft hinein­zuwachsen, gehört und beteiligt zu werden und einen beruflichen Weg anzustre­ben, der ihren Neigungen und Möglichkeiten entgegenkommt? Haben sie Chan­cen am Arbeits­markt? Ausgaben für Bildung und Ausbildung sind Investitionen in die Zukunft der Gesellschaft. Neben der Wissens­vermitt­lung sind die Per­sön­lichkeitsentwicklung und die Stärkung der Eigenverantwortung und Ge­mein­schaftsfähigkeit gleichgewichtige Ziele, auf deren Einhaltung und Verwirkli­chung Ju­gend­liche einen Anspruch haben.

(205) Die hohe Arbeitslosigkeit und die bestehenden Schwierigkeiten beim Zu­gang zu Ausbildungsplätzen und zum Arbeitsmarkt stellen für Jugendliche eine erhebliche Belastung dar, die sie empfindlicher als Er­wachsene in vergleichbarer Situation trifft. Um so not­wendiger ist es, für Jugendliche ein angemessenes und differenziertes Angebot an Aus­bil­dungs- und Arbeitsmög­lichkeiten bereitzustel­len. Junge Menschen er­war­ten zu Recht, daß sie über Ausbildung und Beruf eine ökonomische und soziale Perspektive entwic­keln können, die ihnen ein sinnvolles und eigenverantwortliches Leben ermöglicht.

(206) Das duale System in der Berufsausbildung hat sich in Deutschland be­währt. Es muß erhalten werden. Grundlage hierfür muß sein, daß im Rah­men der Sozialen Marktwirtschaft die Arbeitgeber - Wirtschaft, öffentliche Hand, Kirchen und Verbände - ihrer Verpflichtung zur Aus­bildung im notwendigen Umfang nachkommen. Eine besondere Verant­wortung tragen hier die Tarifver­tragsparteien. Wenn Appelle und Selbst­verpflichtungen nicht ausreichen, ist es Aufgabe der Politik, im Interesse der Jugendlichen steuernd ein­zugreifen, um möglichst allen ausbildungs­suchenden Jugendlichen eine entsprechende Ausbil­dung zu ermöglichen. Das System der beruflichen Bildung ist zu einem ganzheit­lichen System beruflicher Aus- und Weiterbildung weiterzuentwickeln mit dem Ziel, dauerhafte Beschäftigungen zu erreichen und auch während der Aus­übung einer Beschäfti­gung anerkannte Berufsabschlüsse nachholen zu können. Es müs­sen neue Berufsbilder in zukunftsorientierten Arbeitsfel­dern entwickelt und fort­geschrieben werden. Eine qualifizierte Be­rufsbe­ratung muß den Jugendlichen möglichst früh Hilfestellung zu einer be­ruflichen Orien­tierung geben.

(207) Die Förderung von Mädchen und jungen Frauen ist integraler Be­standteil des dualen Systems mit dem Ziel möglichst hoher Qualifizie­rung. Die Gleich­wertigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung ist ein weiterer wich­tiger Baustein zur Entwicklung eines ganzheitlichen Systems der beruflichen Bildung. Dazu gehören eine bessere Ausstattung der Berufsschulen, die Erleichterung des Erwerbs von Fachhochschul- und Hochschulzugangsberechtigungen im Rahmen der beruflichen Aus­bildung und die bessere Anbindung und Verzahnung der Ab­schlüsse des beruflichen Bildungssystems mit den Systemen der Allgemeinbil­dung. Für benachteiligte Jugendliche, vor allem lernschwache, sind die bewähr­ten In­strumente aus dem Arbeitsförderungsgesetz zu erhalten und auszu­bauen.

(208) Wenn in den heute diskutierten Fragen der Wirtschafts- und So­zialord­nung in Deutschland ein neuer Konsens erreicht werden soll, der auch zukünftig tragfähig ist, dann müssen junge Menschen stärker in die Mitverantwortung ein­bezogen werden. Nicht zuletzt benötigen Jugend­liche in ausreichendem Maße angemessen ausgestattete Orte mit hohem Selbstbestimmungsgrad in der Ju­gend- und Jugendverbandsarbeit, durch die sie Zugehörigkeit erfahren, die ei­gene Persönlichkeit entwickeln und eigenverantwortliches, solidarisches Han­deln ler­nen können.


5.2.2.4            Die Einheit Deutschlands
mit Leben erfüllen

(209) Die Gestaltung der inneren Einheit Deutschlands ist eine bleibende Auf­gabe. Sie kann nicht als ein in absehbarer Zeit abzuschließender Pro­zeß ver­standen werden. Es geht dabei nicht um das Erreichen eines Gleichstandes auf allen Gebieten, sondern um die Gestaltung einer ge­meinsamen sozialen Gesell­schaft in ganz Deutschland, die jedem Men­schen ein Leben in Würde ermög­licht, Benachteiligungen von Menschen und Regionen abbaut und sich in beson­derer Weise den Schwachen zu­wendet. Mit der Aufgabe, die Trennungen zwi­schen Ost und West in Deutschland abzubauen und gleichwertige Lebensbedin­gungen herzustel­len, geht es auch um die Überwindung von krassen Ungleich­heiten. Die Aufgabe, solche Ungleichheiten zu beseitigen, betrifft nicht nur das Ost-West-Verhältnis, sondern gilt für Deutschland insgesamt.

(210) Weder die Menschen noch die Wirtschaft in den neuen Ländern waren auf die abrupt eingeführten marktwirtschaftlichen Bedingungen vorbereitet. Den vielfältigen positiven Aspekten stehen neue Ungerech­tigkeiten und wirtschaft­liche Probleme gegenüber. Der tiefgreifende Umbruch in der gesamten Lebens­kultur der Menschen ist in Ostdeutsch­land noch längst nicht verarbeitet und mancherorts in Westdeutschland noch nicht ausreichend zur Kenntnis genom­men worden. Es handelt sich um eine gemeinsame geschichtliche Last in der Folge der nationalsozia­listischen Unrechtsherrschaft und des Zweiten Welt­kriegs.

(211) Die Entwicklung im vereinigten Deutschland ist zum Teil wider­sprüchlich verlaufen: Einerseits ist es zu beeindruckenden Aufbaulei­stungen und Solidari­tätserweisen gekommen, die bis zum heutigen Tag anhalten. So belaufen sich die bis Ende 1996 in die neuen Länder geflos­senen Nettotransferleistungen auf rund 750 Mrd. DM. Dies hat, gerade im Vergleich mit den anderen östlichen Ländern, die einen ähnlich dra­stischen wirtschaftlichen Zusammenbruch erlebt haben, für einen enor­men Aufschwung gesorgt. Die meisten Menschen in den östlichen Bun­desländern bestätigen das, indem sie eine deutliche Verbesserung ihrer persönlichen, materiellen Lage wahrnehmen. Andererseits haben Dank­bar­keitserwartungen, unerbetene Ratschläge, westliches Unverständnis und die vielen ungelösten Probleme zu Unbehagen und zum Teil auch Spannungen ge­führt. Obwohl die Herstellung gleichwertiger Lebensver­hältnisse noch längere Zeit beanspruchen wird, muß es schon jetzt gelin­gen, Vorbehalte und Unver­ständnisse zwischen Ost und West abzubauen und das Gefühl der Zusammenge­hörigkeit zu stärken.

(212) Die vielfältigen Belastungen, die durch den Zusammenbruch des Wirt­schaftssystems der DDR und die gesamtgesellschaftlichen Um­brucherscheinun­gen entstanden sind, werden vorerst noch anhalten und Transferleistungen und andere solidarische Formen von Unterstützung auf allen Ebenen auch weiter dringend erforderlich machen. Notwendig sind vor allem verstärkte Investitionen zum Aufbau neuer Wirt­schaftsstrukturen. Wichtig ist aber auch, daß es im Be­reich der Arbeits­beschaffungsmaßnahmen nicht zu weiteren Kürzungen kommt. Durch solche Kürzungen würden oft genug gerade denen Chancen versagt, die arbeitsfähig, arbeitswillig und qualifiziert sind und unverschuldet arbeits­los wur­den. Das Gefühl der Chancenlosigkeit birgt die Gefahr von Resi­gnation und Verzweiflung in sich und vertieft die Spaltung in der Gesell­schaft.

(213) Die deutsche Vereinigung eröffnet für viele Menschen neue Chan­cen und Perspektiven. Die weit überwiegende Mehrheit der Menschen in Ost und West ist dankbar für die Wende. Es gibt kaum jemanden, der das Rad der Geschichte zurückdrehen möchte. Die Vereinigung Deutschlands ist nicht zuletzt das Er­gebnis des bewußten Kampfes der Menschen im Osten für eine parlamentari­sche Demokratie und des Auf­begehrens gegen Bevormundung und Mißwirt­schaft. Nun sind alle ge­fordert, die innere Einheit mit Engagement und Phantasie zu gestalten: Regierungen, Gewerkschaften, Verbände, Institutionen und nicht zuletzt die einzelnen Bürgerinnen und Bürger. Es ist eine Aufgabe ohne Vorbil­der und vergleichbare geschichtliche Erfahrungen. Dabei ist es die Auf­gabe auch der Kirchen, Hilfe für den Dialog und das gegenseitige Ver­ständnis anzubieten und für Solidarität einzutreten. Eine eigenständige und von einer besonderen Geschichte und kulturellen Tradition geprägte Entwicklung muß differenziert wahrgenommen werden.

(214) Die innere Einheit kann nur gelingen, wenn sich die Menschen in Ost und West als solidarische Gemeinschaft verstehen. Sie müssen im Interesse des Ganzen bereit sein, entsprechend ihren Möglichkeiten auch über einen längeren Zeitraum Einschränkungen in Kauf zu nehmen. Die unvermeidlichen Opfer und Belastungen müssen gerecht verteilt werden, ohne dabei die Leistungsfähigkeit von Staat und Wirtschaft zu gefährden.


5.2.2.5            Eine gerechtere Vermögensverteilung schaffen

(215) Privateigentum und damit Privatvermögen sind konstitutive Ele­mente der Wirt­schafts- und Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland und dienen der eigenen Daseinsvorsorge ebenso wie der ge­samtwirtschaftlichen Kapitalbildung. Die Vermögenserträge ergänzen die Ein­kom­men aus Arbeit. Vermögen und Vermögenserträge ermöglichen zu­gleich eine ergänzende Al­ters­vorsorge und Vorsorge für Notfälle.

(216) Die Kirchen setzen sich deshalb seit langem für eine gerechtere und gleichmäßigere Ver­teilung des Eigentums und nicht zuletzt für eine ver­stärkte Beteiligung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Pro­duktivvermögen ein. Das Ziel einer sozial ausgewogeneren und gerechte­ren Vermögensvertei­lung in Deutschland ist bei weitem nicht erreicht. Auch wenn es in bestimmten Bereichen der Vermögensbildung (z. B. Bildung von Geldvermögen und Wohn­eigentum) unbestreitbar Fort­schritte gegeben hat, nimmt die Kon­zentration der Vermögen auf die einkommens- und vermögensstarken Schichten zu, der Ab­stand zwischen den reichen Haushalten auf der einen Seite und den Haushalten, die über ein bescheidenes oder gar kein Vermögen verfügen, auf der anderen Seite wird größer.

(217) Noch einmal verschärft gegenüber der Situation in den alten Bun­deslän­dern stellt sich die Vermögensverteilung in den neuen Bundeslän­dern dar. Nicht nur, daß der Anteil der privaten Haushalte in den neuen Bundesländern am Pro­duktiv­vermögen verständlicherweise aufgrund der bisheri­gen Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung ex­trem gering ist. Auch ihre Geldvermögens- und Wohn­eigentumsbildung ist aus den glei­chen Gründen nied­riger als in den alten Bun­desländern. Es hat sowohl beim Immobilien- wie vor allem beim Pro­duktivver­mögen eine Verschie­bung in westdeutsche Hände auf breiter Basis gegeben. Etwa 80 % der Privatisierungen durch die Treuhand-Anstalt gingen an west­deut­sche Unternehmen. Es ist versäumt wor­den, den wirtschaftlichen Aufbau in den neuen Bundesländern und die In­vesti­tionsför­derung sowie die An­gleichung der Löhne und Gehälter mit dem Ziel einer breiten Be­teiligung der Arbeitnehmer am Produktiv­vermögen zu verbinden und auch so zu einer ge­rech­teren Vermögens­verteilung beizu­tragen.

(218) Um insbesondere Fortschritte im Sinne einer breiteren Streuung des Pro­duktiv­ka­pitals zu erreichen, ist eine sachgerechte Fortentwick­lung und Ausge­staltung der ver­mögenspolitischen Rahmenbedingungen dringlich. Dies gilt heute um so mehr, als sich das Verhältnis zwischen Kapital und Arbeit auch im Blick auf die Einkommen mehr und mehr zu Lasten der Arbeit verschiebt. Die Kirchen und kirchlichen Verbände und Organisationen haben eine Vielzahl von Initiativen und Modellen ent­wic­kelt, wie die Beteiligung der Arbeitnehmer am Produktivvermögen verstärkt und damit zugleich dazu beigetragen werden kann, Investitio­nen zu erleichtern, Arbeitsplätze zu sichern und neue zu schaffen und so auch die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse zu festigen. Sie ha­ben gleichzeitig Grundsätze und Kompromißli­nien aufgezeigt, wie sich beste­hende Hindernisse insbesondere bei tarifvertraglicher Vermögens­bildung aus dem Weg räumen lassen. Es ist primär die Aufgabe der Ta­rif­vertragsparteien, sich zu sol­chen Vereinba­rungen be­reitzufinden und damit einen Durchbruch bei der Kapi­talbil­dung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu er­rei­chen. Aber auch der Staat muß dabei seine Verantwortung wahrnehmen.

(219) Verläßliche Daten über die Vermögensverteilung und -entwicklung in Deutschland liegen in ausreichendem Umfang nicht vor. Während es eine re­gelmäßige Bericht­erstattung über die gesamtwirtschaftliche Ent­wicklung sowohl durch den Sachver­stän­digenrat als auch durch die Konjunkturforschungsinstitute gibt, fehlt eine solche regel­mäßige Be­richterstattung für den hochkomplexen Be­reich der Einkommens- und Ver­mögensvertei­lung. Informationen darüber sind unerläßlich, um not­wendige Ent­schei­dungen im Be­ziehungsgeflecht des steuerli­chen und sozialen Leistungs- und Ver­tei­lungssystems sach­gerecht vorberei­ten und Effizienz und Gerechtigkeit von getroffe­nen Maßnahmen über­prüfen zu können. Es bedarf deshalb nicht nur eines regelmäßigen Armutsberichts, son­dern darüber hinaus auch eines Reichtumsberichts.

(220) Nicht nur Armut, sondern auch Reichtum muß ein Thema der poli­tischen Debatte sein. Umverteilung ist gegenwärtig häufig die Umvertei­lung des Man­gels, weil der Überfluß auf der anderen Seite geschont wird. Es geht deshalb nicht allein um eine breitere Vermögensbildung und -verteilung. Aus sozialethi­scher Sicht gibt es auch solidarische Pflichten von Vermögenden und die Sozi­alpflichtigkeit des Eigentums. Die Leistungsfähigkeit zum Teilen und zum Tra­gen von Lasten in der Gesellschaft bestimmt sich nicht nur nach dem laufenden Einkommen, sondern auch nach dem Vermögen. Werden die Vermögen nicht in an­gemessener Weise zur Finanzierung gesamtstaatlicher Aufgaben heran­gezo­gen, wird die Sozialpflichtigkeit in einer wichtigen Beziehung einge­schränkt oder gar aufgehoben. In einer Lage, in der besondere Aufgaben - wie etwa die Finanzierung der deutschen Einheit - in großem Umfang durch die Aufnahme von Staatsschulden finanziert werden müssen, soll­ten stärker die Vermögen her­angezogen werden. In welcher Form das gerecht und verfassungsgemäß gesche­hen kann, ist zu prüfen.


5.2.2.6            Eine neue Sozialkultur fördern

(221) Tempo und Ausmaß des wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Wan­dels verändern Selbstverständnis, Formen und Wirkungsweise der traditionellen Sozialkultur. Diese Veränderungen beeinträchtigen die so­zialen und zivilgesell­schaftlichen Netzwerke, ohne die Wirtschaft und Gesellschaft nicht existieren können. Notwendig ist eine neue Besinnung auf die Sozialkultur. In ihr liegt ein großes Potential für soziale Phantasie und Engagement. Den vorhandenen ethi­schen und sozialen Ressourcen in der Gesellschaft muß mehr Aufmerksamkeit und Anerkennung ge­schenkt werden. Dies betrifft vor allem soziale Netzwerke und Dienste, lokale Beschäftigungsinitiativen, ehrenamtliches Engagement und Selbsthilfegruppen.

(222) Der Staat muß auf allen Ebenen durch die Schaffung geeigneter Rahmen­bedingungen seinen Beitrag dafür leisten, daß diese Initiativen sich entfalten können. Vorrangig ist die öffentliche Anerkennung ehren­amtlicher Tätigkeit. Freiwillige und unentgeltliche Dienstleistungen könnten mit Gegenleistungen wie z. B. Aufwandsentschädigungen, Weiterbildungsangeboten und Berück­sichtigung bei der Bewerbung um einen Erwerbsarbeitsplatz sowie Gut­scheinen (etwa für die Inanspruch­nahme von Hilfeleistungen bei eigenem Bedarf) hono­riert werden. Frei­stellungen im Beruf sollten erleichtert werden. Wer sich in der Jugendar­beit betätigt hat, könnte bei der Vergabe von Studien- oder Ausbil­dungsplätzen bevorzugt werden. Eine Haftung für Schäden, die im eh­renamt­lichen Dienst entstehen, wäre sinnvoll. Es könnte auch an ein Bil­dungskonto ge­dacht werden, das der Staat für junge Menschen einrich­tet, dem das Zeitbudget entsprechen würde, das junge Menschen - ir­gendwann in ihrem Leben - dem Gemeinwesen zur Verfügung stellen.

(223) Ein unersetzliches Gut der Sozialkultur ist der Sonntag. Der Schutz des Sonntags ist immer mehr dadurch bedroht, daß ihm ökonomische Interessen vorgeordnet werden. Der Sonntag muß geschützt bleiben. Als Tag des Herrn hat er einen zentralen religiösen Inhalt. Er ist auch ge­meinsame Zeit der Familie, der Freunde und Nachbarn und damit ein wichtiges kulturelles Gut, das nicht zur Disposition gestellt werden darf. [9]


5.3    Den ökologischen Strukturwandel voranbringen

(224) Nachhaltige Entwicklung ist vom Selbstverständnis her ein Wirt­schafts­konzept mit verteilungspolitischem Anspruch. Als Verteilungsre­gel sollte gelten: Recht und Billigkeit der Ressourcennutzung müssen sowohl unter der jetzt le­benden Weltbevölkerung als auch im Ablauf der Generationen gewährleistet sein. Die natürlichen Lebensgrundlagen sol­len im Interesse der nachfolgenden Generationen erhalten werden. Von der belasteten bzw. zerstörten Umwelt sollte so viel wie möglich wie­derhergestellt werden.

(225) Die Grundbedingung für eine zukunftsfähige Entwicklung ist die Erhal­tung der natürlichen Lebensgrundlagen, auf denen die menschliche Existenz be­ruht. Um die Tragekapazität der ökologischen Systeme nicht zu überschreiten, können der Natur nicht unbegrenzt Rohstoffe entnom­men werden und nur so viele Rest- und Schadstoffe in sie eingebracht werden, wie sie ohne Schaden aufzunehmen vermag. Im Blick auf Roh­stoffe, die nicht oder nur langsam nach­wachsen, müßte ein entsprechen­der Ersatz geschaffen werden. Dieses Konzept läßt es offen, ob die Er­haltung der Umweltfunktionen eher durch Einsparungen oder durch eine verbesserte Ausnutzung erreicht wird.

(226)   Auf dem Weg in eine zukunftsfähige Wirtschaft gilt es, den Res­sourcen­verbrauch und die Umweltbelastungen von der wirtschaftlichen Entwicklung weiter und deutlicher abzukoppeln, als dies bisher der Fall war, und die Produk­tionsprozesse von Anfang an in die natürlichen Kreisläufe einzubinden. Die ökonomischen Prozesse sind letztlich Teil der ökologischen Systeme, aus denen die Rohstoffe entnommen und in denen die Abfallstoffe verarbeitet werden müs­sen. Eine „Langzeitökonomie” muß sich also um die Erhaltungsbedingungen dieser ökologischen Voraussetzungen wirtschaftlichen Handelns und deren spe­zifische Gesetzmäßigkeiten kümmern. Grundsätzlich angezeigt sind damit natur­angepaßte Stoffströme und Energiegewinnung, so weit wie möglich abgeschlos­sene, störungsfreie technische Eigenkreisläufe und deren Einfügung in den Stoffwechsel der Natur. Darüber hinaus bedeutet dies, daß Abfälle und Rest­stoffe nach dem Ende ihrer Ge­brauchszeit so weit wie möglich wiederverwendet werden müssen. Zu­dem muß bei der Entwicklung und Produktion von Gütern vermehrt auf Langlebigkeit und Reparaturfreundlichkeit geachtet werden. Damit würde der Anteil der Reparatur und der Kundenbetreuung an der Wert­schöpfung - in der Regel dezentral organisierte und arbeitsintensive Sektoren der Wirt­schaft - steigen, die Bedeutung der Produktion sinken.

(227)   Weiterhin ist es erforderlich, die wirtschaftliche Strukturanpassung des Steuersystems für ökologische Ziele zu nutzen, wie dies in der Steu­erdebatte in den Gremien der Europäischen Union gegenwärtig gefordert wird. Ein seit lan­gem diskutierter pragmatischer Vorschlag, der in seinen ökologischen, ökonomi­schen und sozialen Konsequenzen unterschiedlich eingeschätzt wird, besteht darin, diesen Anpassungsprozeß durch eine umweltgerechte Finanzreform (Abschaffung umweltschädlicher Subven­tionen, Energie- und CO2-Steuern zu­gunsten einer Entlastung der Lohn­nebenkosten) zu unterstützen. Von einer sol­chen Finanzreform könnte nach Meinung ihrer Befürworter gleichzeitig ein be­schäftigungsfördern­der Anreiz ausgehen, da die gegenwärtig primär auf den Faktor Arbeit konzentrierte Belastung breiter gestreut und gleichzeitig das Energiespa­ren belohnt würde. In jedem Falle sollte der Staat im notwendigen Um­fang durch Abgaben, Auflagen und Haftungsregelungen, aber auch finan­zielle Anreize Rahmenbedingungen setzen, die ein ökologisch ver­trägliches Wirtschaften und damit einen vorsorgenden Umweltschutz unterstützen und be­günstigen.

(228) Für die Erarbeitung einer umfassenden Strategie nachhaltiger Entwicklung sind besonders wichtige und auch sensitive Bereiche der Energiesektor, die chemische Industrie, die Landwirtschaft und der Ver­kehr. Energiepolitik muß durchgängig vom Prinzip der Risikobegrenzung geleitet werden, und zwar so­wohl im Blick auf die Umwelt als auch im Blick auf die Gesundheit und die Si­cherheit von Menschen. Ein zweites leitendes Prinzip ist das der Energieeffizi­enz, die durch eine breite Pa­lette von Einzelmaßnahmen - von der für die Wirt­schaft langfristig kal­kulierbaren Verteuerung der Energie bis zur Förderung der Forschung und Entwicklung regenerativer Energieträger - gestärkt werden muß. Ähnliches gilt für die chemische Industrie, bei der eine Veränderung der Politik sich nicht nur auf die Emissionen bei der Produktion, sondern auch auf die Pro­dukte selbst beziehen muß.

(229) Zu einer dauerhaften Verbesserung und Sicherung der natürlichen Le­bensgrundlagen und zur Erhaltung einer umwelt- und naturgerechten Landschaft in ihrer Vielfalt gehört die stärkere ökologische Ausrichtung der Landwirtschaft. Dies schließt insbesondere ökologisches Verantwor­tungsbewußtsein bei der Er­zeugung von Nahrungs- und Futtermitteln, dem Erhalt der natürlichen Boden­fruchtbarkeit, einer artgerechten Tier­haltung, der Sicherung des Artenreichtums, der Pflege des Waldes, der Reinhaltung des Wassers und der Bewahrung der vielfältigen Kulturland­schaft ein. Traditionell werden diese Leistungen von einer bäuerlich ge­prägten, neuerdings auch biologischen Landwirtschaft erbracht, die es deshalb auch durch tragfähige und sachgerechte politische Rahmenbe­dingun­gen zu fördern und zu erhalten gilt. Die Bauern und Forstwirte er­bringen durch die Pflege der Kulturlandschaft wichtige gesamtgesell­schaftliche Leistungen, die nicht über den Marktpreis der Produkte abge­golten werden. Die noch vorhande­nen zahlreichen bäuerlichen Familien­betriebe brauchen eine ausreichende wirt­schaftliche Grundlage und Zu­kunftsperspektive, um weiterhin existieren zu kön­nen und auch der kommenden Generation noch eine Existenzgrundlage zu erhal­ten.

(230) Im Bereich des Verkehrs stellen das ständig wachsende Verkehrs­auf­kommen und der damit einhergehende weitere Ausbau der Ver­kehrsinfrastruktur eine enorme Belastung des Klimas, der Landschaft sowie der Gesundheit vieler Menschen dar. Notwendige Reformen müs­sen auf die Verkürzung der Wege, Verlagerungen des Verkehrs auf um­weltfreundlichere Transportmittel und eine umweltgerechte Überprüfung und Ausrichtung der Transportkosten zielen. Nötig ist aber auch, daß die Verkehrsteilnehmer ihr Mobilitätsverhalten und ihren Le­bensstil ändern.

(231) Änderungen des Lebensstils, die Verzichte einschließen, sind aber auch in vielen anderen Bereichen notwendig. Notwendig ist der Über­gang von Raubbau und Wegwerfmentatität zu langfristig tragbaren Wirt­schafts- und Lebensweisen. Bei vielen der wohlhabenden Menschen in den westlichen Überflußgesellschaf­ten ist überzogenes Konsum- und Wohlstandsdenken vorherrschend. Diese Haltung gerät zunehmend in Konflikt mit den Grenzen der ökologischen Belast­barkeit und geht zu Lasten der Lebensmöglichkeiten künftiger Generationen und zu Lasten der Menschen in den sich entwickelnden Ländern. So wird das Ziel der Nachhaltigkeit ganz sicher verfehlt, wenn das durchschnittliche Kon­sum­niveau in den Industrieländern weiter steigt. Deshalb muß das Be­wußtsein dafür steigen, daß mehr Lebensqualität heute kaum noch durch „mehr” und „schneller” zu erreichen ist, sondern in wachsendem Maße durch „weniger”, „langsamer” und „bewußter”. Derart veränderte Le­bensstile werden sich ver­mutlich nur dann verbreiten, wenn deutlich wird, daß ein Leben, das die Mit- und Umwelt schont, neue Qualitäten hat.

(232) Gerade bei der Aufgabe, die vielfältigen Dimensionen dessen be­wußtzu­machen, was wirklich den Namen „Wohlstand” verdient, was also dem dauer­haften Wohl des Menschen dient, können die Kirchen ei­nen wichtigen Beitrag leisten: Ein christliches Leben bietet vielfältige Ansätze für eine Kritik der Gleichsetzung von „gut leben” und „viel ha­ben”. Die vielfältigen Bedürfnisse des Menschen werden nicht einfach durch höchstmöglichen Konsum befriedigt. Die Umkehr zu einem einfa­cheren Lebensstil kann zu einem Gewinn an Lebens­qualität und kulturel­ler Entfaltung führen. Zugleich sollte aber nicht verschwie­gen werden, daß eine an der Verantwortungsfähigkeit des Menschen orientierte dau­erhaft-umweltgerechte Entwicklung für den einzelnen auch die Bereit­schaft zu persönlichem Verzicht einschließt.


5.4    Die europäische Einigung vertiefen und erweitern

(233) In den kommenden Jahren steht die europäische Politik vor ent­scheiden­den Weichenstellungen. Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben sich im Grundsatz für eine Erweiterung der Union um eine Reihe von mittel- und osteuropäischen Staaten sowie Zypern entschie­den. Diese Erweiterung ist nicht nur eine politische Notwendigkeit. Sie bietet auch erhebliche Chancen für Eu­ropa. Die Mitgliedsstaaten stehen derzeit vor der Aufgabe, institutionelle Vor­aussetzungen für eine hand­lungsfähige Union mit 25 oder mehr Mitgliedern zu schaffen. Hierbei kommt es entscheidend darauf an, das Ziel der Erweiterung mit Schritten einer vertieften Integration zu verbinden. Es geht um Fragen der politi­schen Handlungsfähigkeit der Union in der Außen- und Sicherheitspoli­tik, um eine gemeinschaftliche Innen- und Rechtspolitik und um die ver­bindliche Geltung von Grund- und Menschenrechten auf Unionsebene. Zu den Kernfragen gehört, ob die Mitgliedstaaten bereit sind, sich grund­sätzlich vom Prinzip der einstimmigen Entscheidung zu lösen und Mehr­heitsentscheidungen in politisch sensiblen Bereichen zu akzeptieren. Es geht um die Entscheidung zwischen na­tionalstaatlicher Souveränität und gemeinschaftsrechtlicher Zuständigkeit in zentralen Politikbereichen.

(234) Die Sozialpolitik zählt in der Europäischen Union nach wie vor zu den be­sonders kontroversen Themen. Es ist notwendig, daß die im Ver­trag von Maastricht definierten Bereiche einer europäischen Sozialpolitik künftig für alle Mitgliedsstaaten der Union verbindlich gelten. Die Mit­gliedsstaaten sind insbe­sondere uneins in der Frage eines weiteren Aus­baus verbindlicher sozialer Min­destregeln für alle EU-Staaten. Dieser Ausbau ist eine wichtige Voraussetzung für gleiche Wettbewerbsbedin­gungen und eine stärkere Konvergenz der sozialen Sicherung sowie eine Ermutigung für die jungen Demokratien in Mittel- und Osteuropa, sich durch den Aufbau eigener sozialer Systeme auf ihren Beitritt zur Euro­päischen Union vorzubereiten. Hierbei ist darauf zu achten, daß soziale Mindeststandards bei notwendiger Vermeidung einer Überforderung weniger entwickelter Staaten nicht zu einer Einigung auf dem niedrigsten Niveau und damit zu einer potentiellen Aushöhlung der nationalen sozi­alstaatlichen Gewähr­leistungen führen.

(235) Zu den wichtigsten Aufgaben zählt die Einführung einer dauerhaft stabilen und einheitlichen europäischen Währung. Was immer man gegen dieses Vorha­ben einwenden mag, die gemeinsame Währung ergänzt notwendig den europäi­schen Binnenmarkt, der erst dann seine volle Wirkung wird entfalten können, wenn auch gleichzeitig ein einheitlicher Finanzmarkt besteht. Eine einheitliche und dauerhaft stabile Währung vermag nicht nur eine verläßliche Grundlage für die wirtschaftliche Entwicklung und den sozialen Ausgleich auf europäischer Ebene zu bie­ten, sondern ist gleichzeitig auch ein Beitrag zu einer stabilen inter­natio­nalen Währungsordnung und Voraussetzung dafür, daß die europäische Integration insgesamt gelingt. Wesentlich ist, daß bei notwendigen Ver­änderun­gen und Umverteilungen der soziale Schutz für die Schwächeren nicht preisge­geben und die Lasten sozial gerecht von allen getragen wer­den.

(236) Vieles ist bereits erreicht. Für einen großen Teil der Bevölkerung in West­europa sind gestiegener Wohlstand, grenzüberschreitende Nie­derlassungsmög­lichkeiten und kontrollfreie Reisemöglichkeiten selbst­verständlich geworden. Annähernd 50 Jahre europäischer Integra­tionspolitik haben es jedoch nicht ver­mocht, ein ausgeprägtes europäi­sches Gemeinschaftsbewußtsein und eine ge­meinsame europäische Identität zu entwickeln. Die Kirchen in Deutschland se­hen es als eine wichtige Aufgabe an, im Zusammenwirken mit ihren ökumeni­schen Partnern in Europa dazu einen Beitrag zu leisten. Das Bewußtsein eines versöhnten Miteinanders in aller Verschiedenheit, die Fähigkeit, aufein­ander zu­zugehen und voneinander zu lernen, und der Wille, die Zukunft Europas ge­meinsam zu gestalten, sind erforderlich, um die Herausforde­rungen an der Schwelle zum Jahr 2000 zu meistern.


5.5    Verantwortung in der Einen Welt wahrnehmen

(237) Mehr und mehr haben die Menschen erkannt, wie notwendig ein solidari­sches und verantwortliches Miteinander der Staaten der Völker­gemeinschaft ist. Dies hat zu zahlreichen inter- und supranationalen Vereinbarungen geführt. Auch die weniger entwickelten Länder, die nur wenig weltpolitische Gestal­tungskraft besitzen, werden mehr und mehr in die Gesamtverantwortung einge­bunden, denn das Weltgemein­wohl kann nicht allein durch jene besonders wirt­schaftsstarken Nationen ge­währleistet werden, die sich zur sog. G7-Gruppe zu­sammengeschlossen haben. Insbesondere versuchen die großen UN-Weltkonfe­renzen, das Bewußtsein für die Gesamtverant­wortung aller Staaten zu wecken und den Kampf gegen Armut, Arbeitslosigkeit und soziale Ausgrenzung zur ge­meinsamen Aufgabe zu machen. Nationale Wege, so wichtig sie im einzelnen auch sein mögen, reichen in einem System internationaler Ar­beitsteilung nicht mehr aus.

(238) Inzwischen gibt es Ansätze eines solidarischen Verhaltens im Handels- und Umwelt­recht, bei der Bekämpfung der Kriminalität, bei der Hilfe in Wäh­rungsturbulenzen, in Ka­tastrophenfällen, in der Gesund­heitspolitik, in der Si­cherheitspolitik, bei der Bewältigung von Migrati­onsströmen, im Kampf gegen Erosion und Versteppung, beim Schutz der Meere, in Sicherheitsfragen der Nuk­learenergie, bei der Nichtverbreitung von Kernwaffen und an­derem mehr. Eine solidarische Weltgesellschaft muß also nicht neu erfunden werden, son­dern kann an diese Ansätze an­knüpfen.

(239) Einigkeit besteht weitgehend darin, daß die Regierungen in den armen Ländern aufgefordert sind, durch situationsgerechte interne Rah­menbedingungen eine sozial und ökologisch verträgliche Entwicklung in ihren Ländern zu för­dern. Das gelingt aber nur, wenn Industrieländer wie die Bundesrepublik Deutschland, die eine erhebliche Leitbildfunktion haben, Modelle zukunftsori­entierten Wirtschaftens anbieten und durch ihr außenwirtschaftliches Verhalten stützen.

(240) Es zeigt sich ein gefährlicher Trend, nach dem Ende der Ost-West-Kon­frontation die Mittel zu kürzen, mit denen bislang der soziale Sprengstoff zwi­schen Nord und Süd entschärft werden sollte. Noch im­mer entwickelt die Schuldenkrise in einer Reihe von Ländern des Südens eine gefährliche Eigendy­namik und zerstört, was mit Entwicklungshilfe aufgebaut werden soll.

(241) Hinzukommen müssen weitreichendere internationale Absprachen und Vereinbarungen. Notwendig erscheinen eine Verbesserung des in­ternationalen Rechts (vor allem im Handelsrecht und im Kartellrecht), ein entschlossener Ab­bau von Protektionismus, Schritte zur Kontrolle wirtschaftlicher Macht und die Entwicklung eines internationalen Sozial­rechts, wie dies in den Regelungen zur Zwangsarbeit, zur Kinderarbeit u.ä. bereits begonnen wurde. Ferner ist die in­ternationale sozial- und entwicklungspolitische Kooperation auszuweiten. Es geht darum, die in­ternationale Entwicklung unter den Primat der Politik zu brin­gen und ei­nen Ordnungsrahmen mit wirksamen Sanktionen und Instrumenten zu schaffen. Sie sollten der gemeinsamen Verantwortung für soziale Sicher­heit und Gerechtigkeit auf internationaler Ebene einen neuen Stellenwert geben.

(242) Verantwortung für die Eine Welt wahrnehmen bedeutet,

   daß alle nationalen Entscheidungen auch aus der Sicht dieser Einen Welt zu treffen sind: Das gelingt nur, wenn die Entwicklungspolitik endlich Quer­schnittsthema der Gesamtpolitik wird und nicht nur Auf­gabe eines einzelnen Ressorts bleibt;

   daß die Entwicklungspolitik im europäischen Kontext besser koordi­niert wird: Das ist durch das Kohärenzgebot und die Koordinierungs­verpflichtung im Maastrichter Vertrag bereits vereinbart und sollte zügig realisiert werden;

   daß die Gruppe der armen Länder in internationalen Gremien ein grö­ßeres Mitspracherecht erhält, so daß es ihnen leichter fällt, sich in Aufgaben für das Weltgemeinwohl einbinden zu lassen;

   daß im Blick auf die mit den internationalen Finanzmärkten verbunde­nen Ri­siken verbesserte Aufsichts- und Kontrollmöglichkeiten über die auf diesen Märkten international Tätigen entwickelt werden. Neue internationale Ab­sprachen über eine wirksamere Bankenaufsicht sind ansatzweise bereits ein­geleitet. Eine verbesserte Aufsicht muß vor al­lem auch den Wertpapierhandel sowie die Fonds- und Versicherungs­branche einschließen;

   daß im Rahmen einer international abgestimmten, kohärenten Flücht­lings- und Migrationspolitik die Ursachen und negativen Auswirkun­gen von Vertrei­bung, Flucht und Migration vermieden und entschärft werden. Jede Maß­nahme, die unmittelbar auf die Verbesserung der Lebensbedingungen in den Entwicklungsländern selbst, auf die Besei­tigung der Armut, bessere Bildungs­chancen und eine lebenswerte Umwelt gerichtet ist, dient zugleich auch der Verminderung von Flucht- und Migrationsursachen.


6.    
Aufgaben der Kirchen


(243) Es genügt nicht, wenn die Kirchen die wirtschaftlichen und sozia­len Strukturen und die Verhaltensweisen der darin tätigen Menschen thematisieren. Sie müssen auch ihr eigenes Handeln in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht bedenken. Das kirchliche Engagement für Ände­rungen in der Gesellschaft wirkt um so überzeugender, wenn es inner­kirchlich seine Entsprechung findet.


6.1    Das eigene wirtschaftliche Handeln der Kirchen

(244) Die Kirchen sind als Arbeitgeber, Eigentümer von Geld- und Grundver­mögen, Bauherr oder Betreiber von Einrichtungen und Häusern auch wirtschaft­lich Handelnde. Sie können nicht Maßstäbe des wirt­schaftlichen Handelns for­mulieren und öffentlich vertreten, ohne sie auch an sich selbst und das eigene wirtschaftliche Handeln anzulegen. Mit Recht wird dies als eine Frage der Glaubwürdigkeit angesehen. Die Glaub­würdigkeitsforderung erledigt allerdings nicht die Auseinanderset­zung mit den Einsichten und Forderungen, die eine Per­son oder Institu­tion vertritt. Solche Einsichten und Forderungen behalten, wenn sie wohlbegründet sind, ihre Gültigkeit, auch wenn die, die sie vertreten, selbst an ihnen scheitern.

(245) Die Kirchen sind mit ihrer Diakonie und Caritas große Arbeitge­ber. In dieser Rolle sind sie - nicht weniger und nicht mehr als andere Arbeitgeber - ge­fordert, Arbeitsverhältnisse familiengerecht zu gestalten (z. B. flexible Arbeits­zeiten), für einen fairen Umgang mit Mitarbeiterin­nen und Mitarbeitern einzutre­ten, den Grundsatz der Gleichstellung von Frauen und Männern zu beachten und für eine konsequente Umsetzung der Ordnungen für die Vertretung und Mitwir­kung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit ihren Mitsprache- und Mitbe­stimmungsmöglichkei­ten zu sorgen. In jüngster Zeit sind die Kirchen durch Rückgänge bei den Einnahmen erstmals nach einer langen Phase der Expan­sion in die Lage geraten, die Zahl der Arbeitsplätze vermindern zu müssen. In dieser an­gespannten Situation sind alle gefordert, mit sozialem Verantwortungs­be­wußtsein, sozialer Phantasie und Flexibili­tät soziale Härten abzuwen­den. Be­sondere Beachtung verdienen Vorschläge, die auf maßvolle Ein­schränkungen beim Gehalt von kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitar­beitern in den mittleren und oberen Gehaltsgruppen zielen. Wo ein­schneidende Sparmaßnahmen unaus­weich­lich sind, muß dem Teilen von Arbeit der Vorrang vor dem Abbau von Stellen und vor Ent­lassungen zukommen. Gehaltseinschränkungen und Stellen­teilungen müssen aller­dings in ver­nünftigem Rahmen und mit Augenmaß erfol­gen. Eine gute und aufopferungsvolle Arbeit verlangt auch ihren gerechten Lohn.

(246) Die Kirchen verfügen, bei großen Unterschieden im einzelnen, über Geld- und Grundvermögen. Es dient insgesamt religiösen, sozialen und kulturellen Zwecken. Teile des Vermögens sind nicht oder kaum veräußerbar.

Bei der Entscheidung für Investitionen, der Aus­wahl von Geldanlage­formen und der Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern haben die Kir­chen noch strengere Maßstäbe anzulegen als wirtschaftliche Unterneh­men. Auch unterliegen die Kir­chen einer besonderen Verpflichtung, in der Orientie­rung am Gemeinwohl Grundstücke für öffentliche und so­ziale Zwecke, vornehmlich für den sozialen Wohnungsbau gegebenen­falls in Erbpacht, zur Verfügung zu stellen, wie es vielerorts seit langem praktiziert wird.

(247) In ihrer Bautätigkeit, die heute vorrangig in Maßnahmen der Sub­stanzer­haltung, der Renovierung und Sanierung besteht, müssen sich die Kirchen der Verantwortung für die inve­stierten Mittel, aber auch für die Kulturlandschaft, die sie durch ihre Bauten mitprägt, bewußt sein. Bei kircheneigenen Zweck­bau­ten, etwa Pfarrhäusern, ist auf Einfachheit der Ausstattung zu achten.

Die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen in kirchlichem Besitz sollte nach umweltge­rechten und naturschonenden Kriterien erfolgen. Die Verantwor­tung für die Schöpfung soll darüber hinaus auch in der kirchlichen Bautätigkeit, in der Bewirtschaftung kirchlicher Ein­richtun­gen und Häuser, bei der Durchfüh­rung kirchlicher Veranstaltungen und bei der Rege­lung von dienstlichen Reisen und ihrer Kosten wirksam werden. Die kirchlichen Umweltbe­auftragten haben dafür zahlreiche konkrete Vorschläge unterbreitet.


6.2    Weltgestaltung und
Verkündigung

(248) Der Konsultationsprozeß hat die Möglichkeit und die Notwendig­keit der kirchlichen Beteiligung am gesellschaftlichen Dialog über die wirtschaftliche Situation und die sozialen Spannungslagen der Gegen­wart deutlich gemacht. Als Glaubensgemeinschaften verkündigen die Kirchen die biblische Botschaft von Gottes Zuwendung zu allen Men­schen und Gottes Treue zu seiner Schöpfung. Als gottesdienstliche Ge­meinschaften feiern sie Gottes gnädiges Erbarmen, das den Menschen immer wieder einen neuen Anfang schenkt. Als diakonische Ge­mein­schaften bemühen sie sich unmittelbar um Notleidende und Benachtei­ligte und setzen sich für die Verwirklichung einer solidarischen und ge­rechten Gesell­schaft ein.

Die Kirchen leben und wirken mitten in der Gesellschaft und nehmen deshalb an ihren Umbrüchen und Entwicklungen teil. Sie werden dabei von ihrer Berufung zur Solidarität mit den Armen geleitet und folgen der Bewegung Gottes, der sich vorrangig den Armen, Schwachen und Be­nachteiligten zugewandt hat, damit alle „Leben in Fülle haben” (Joh 10,10).

(249) Die Kirchen stehen in der biblischen und christlichen Tradition von Recht und Erbarmen. Gott fordert die Menschen nachdrücklich dazu auf, aus Erbar­men zu handeln und sich für Recht und Gerechtigkeit einzuset­zen. Deshalb be­mühen sich Christen um Arme, aber auch um gerechtere Strukturen in der Ge­sellschaft, die geeignet sind, Armut zu verhindern.

(250) Der diakonische und caritative Dienst an Menschen in Not gehört seit den Anfängen der Kirche zu ihren unveräußerlichen Kennzeichen und ist auch für die Zukunft verpflichtend.

Heute vollzieht sich der diakonische und caritative Dienst der Kirchen auf meh­reren Ebenen. Im Blickpunkt der Öffentlichkeit stehen die gro­ßen Werke, auf evangelischer Seite das Dia­konische Werk, auf katholi­scher Seite die Caritas. Mit ihrer Arbeit und ihren Initiati­ven sind sie in hohem Maße in den Dienst an der Gesellschaft einbezogen. Sie leisten mit ihren sozia­len Einrichtungen, Kin­dergärten, Beratungsstellen, Sozi­alstationen, Rehabilitationseinrichtungen und vielem anderem mehr eine wirksame und unverzichtbare Hilfe für das Gemein­wesen. Für die Wahr­nehmung dieser Aufgaben benötigen und erhalten die Kir­chen staatliche Hilfen. In vielfältiger Gestalt gibt es kirchlich getragene soziale Betriebe, Werkstätten, Einrichtungen der Jugendarbeit, Baugruppen zur Reno­vie­rung von Sozialwohnungen oder Jugendheimen, Projekte „Neue Arbeit”, Gruppen, die den Strukturwandel in einer Region begleiten, oder Treff­punkte für Angehörige verschiedener Generationen. Jüngste Änderungen der Sozialgesetz­gebung, die die Erfüllung der sozialen Aufgaben und Dienstleistungen nach dem Marktprinzip umzugestalten versuchen, stel­len Diakonie und Caritas vor erheb­liche Probleme. Noch ist die weitere Entwicklung nicht zu übersehen. Alles dia­konische Tun aber den Geset­zen des Marktes zu unterwerfen, ist weder der Sa­che noch den Men­schen dienlich.

Um so wichtiger sind die Initiativen, die auf neue Heraus­forderungen reagieren und innovative Antworten geben. Die diakonische und carita­tive Arbeit der Kir­chen hat sich über die Jahrhunderte immer wieder aus solchen Impulsen er­neuert.

Von bleibender Bedeutung ist die Ebene der Kirchen- und Pfarrgemein­den. Dia­konische und caritative Arbeit darf sich nicht auf die pro­fessio­nalisierten Dienste beschränken und darf nicht einfach an sie abgegeben werden. Kirchengemein­den, kirchliche Gruppen und Verbände haben be­sondere Möglichkeiten, mit ih­rer sozialen, diakonischen oder caritativen Arbeit Impulse in die gesellschaft­liche Öffentlichkeit hinein zu vermit­teln. Den Initiativen mit Arbeitslosen, arbeitslosen Jugendlichen, Armen und sozial Schwachen kommt gegenwärtig besondere Bedeutung zu. Sie begleiten diese Personenkreise und bieten Hilfen zur Wiederein­gliede­rung an. Besuchsdienstkreise und Treffpunkte für Arbeitslose sind An­satzpunkte dafür, die soziale Verantwortung der Ge­meinden zu erhöhen. Es ist wichtig, daß Kir­chengemeinden und Verbände mit Hilfe solcher Aktivitäten die sie umgebende soziale Wirklichkeit wahr­nehmen und den sozial Benachteiligten in ihrer eigenen Mitte Aufmerksamkeit schenken. Entscheidend wird sein, daß Christen und Gemeinden nicht bei einzelnen dia­konischen Aktivitäten und Maßnahmen stehen bleiben. Es geht um eine „neue Bekehrung zur Diakonie”, in der die Freude und Hoffnung, die Trauer und Angst der Menschen, die Hilfe nötig haben, zur Freude und Hoffnung, Trauer und Angst der Christen werden.

(251) Der Horizont des Dienstes an Menschen in Not hat sich in den letzten Jahrhunderten fort­schreitend erweitert. Nächstenliebe ist auch Fernstenliebe ge­worden. Das hat in kirchlichen Hilfswerken weltweiter Solidarität und entwick­lungspolitischen Aktivitäten seinen Nie­der­schlag gefunden.

Die Kirche ist ihrem Wesen nach weltweit, grenzüberschrei­tend. Sie ver­fügt über besondere Möglichkeiten, den Blick der Menschen für die Eine Welt zu öffnen und das Bewußtsein der Verantwortung über das eigene Land und Volk hinaus zu schärfen. Die ökumenische Zusammenarbeit mit Kirchen aus der gan­zen Welt und die intensiven Partnerschaften mit Gemeinden und Ortskirchen erweitern den Gesichtskreis über den eige­nen Kulturraum hinaus. Solche Kon­takte erinnern zugleich an die Not des Südens und die wech­selseitigen weltwirt­schaftlichen Abhängigkei­ten. Die Beteiligung der Kirchen am „konziliaren Pro­zeß für Gerechtig­keit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung” bedeutet eine umfassende Orientierung kirchlichen Handelns an den drängenden Aufgaben ge­sell­schaftlicher Verände­rung. In ökumenischer Zusammenarbeit stellen sich die Christen den großen Überlebensfra­gen der Menschheit. Das Enga­gement für die Länder des Südens führt zu neuen Anstößen auch im ei­genen Bereich.

Direkte Hilfe wird insbesondere von den großen Werken wie „Adveniat”, „Brot für die Welt”, „Hoffnung für Osteuropa”, „Misereor”, „Missio” und „Renovabis” geleistet. Sie dienen aber nicht nur der Ein­werbung von Spenden und ihrem fachkundigen Einsatz bei der Katastro­phenhilfe oder längerfristigen Entwicklungsmaß­nahmen, sondern ebenso der entwicklungs- und wirtschafts­politischen Bewußtseinsbildung. Auf­grund ihrer direkten Kontakte in die betrof­fenen Länder und der in lang­jährigem Enga­gement erworbenen Erfahrungen sind die Kirchen zu ei­nem wichtigen und geachteten Träger entwicklungspolitischer Projekte geworden. Erwähnenswert sind in diesem Zusammenhang auch die Be­mühungen der Kirchen in ihrer „Gemeinsamen Konferenz Kirche und Entwick­lung”, den Dialog im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit und der Frie­densinitiativen zu verbessern.

Neben kirchlichen Finanzmitteln stehen für diese Aufgaben auch staat­liche Gel­der zur Verfügung. Die in den letzten Jahren bei den Kirchen spürbar wer­denden finanziellen Engpässe machen es zunehmend schwierig, das bisherige Niveau der für die kirchlichen Entwicklungs­dienste zur Verfügung gestellten Mittel aus Kirchensteuern zu halten. Die Kirchen erfahren hier im eigenen Bereich, welche Konflikte und Schmerzen mit Prioritätendebatten verbunden sind.

(252) Einige weitere Bereiche, in denen die Kirchen ihren Auftrag zur Weltge­staltung konkret wahrnehmen und weiterhin wahrnehmen müssen, seien nur kurz genannt:

   Gemeinden und Kirchenkreise, Diözesen und Landeskirchen haben „Runde Tische sozialer Verantwortung” ins Leben gerufen. Dabei wird versucht, das Gespräch zwischen Vertretern und Vertreterinnen aus Politik und Verwal­tung, insbe­sondere aus Sozialbehörden und Ar­beitsverwaltungen, aus Kam­mern und Betrieben, Gewerkschaften und Unternehmervereinigungen, der Medien und nicht zuletzt der betrof­fe­nen Bevölke­rungsgruppen über die so­zialen Probleme vor Ort anzu­stoßen. Runde Tische bewähren sich in solchen Fällen, weil sie das Bewußtsein stärken, daß regionale Probleme wirt­schaftli­cher und so­zialer Art nur gemeinsam bewältigt werden können.

   Diese Mittlerrolle können die Kirchen um so leichter übernehmen, wenn sie einen konti­nuierlichen und intensiven Kontakt mit der Ar­beitswelt pflegen. Die Sorge gilt dabei den arbeitenden Menschen, einschließlich derer, die un­ternehmerische Verantwortung tragen, aber auch den Wandlungen der Ar­beitswelt selbst. Die Kontakte dürfen nicht erst im Konfliktfall, etwa bei dro­henden Betriebsschließungen, aufgenommen werden. Regelmä­ßige Besuche in Betrieben und regel­mäßige Gespräche mit den Arbeitgeberorganisatio­nen, dem Handwerk und den Gewerkschaften schaffen eine Basis des Vertrauens, auf der dann auch im Konfliktfall aufgebaut werden kann.

   Die Kirchen engagieren sich gegen Ausländerfeindlichkeit und bemü­hen sich, zum Auf­bau einer positiven Einstellung gegenüber Fremden in der Gesell­schaft beizutragen. Dies geschieht, indem Begegnungen vor Ort initiiert und gemeinsame Veranstaltungen angeboten werden. Die Kirchen setzen sich, auch durch praktische Hilfe und Unterstüt­zung, für eine bessere soziale Inte­gration ein. Vor allem beteiligen sie sich an der Sorge um ausländische Kin­der und Jugendliche. Sie treten ein für eine menschenwürdige und gerechte Asylpraxis.

   Der Einsatz für den Umweltschutz im kirchlichen Raum hilft mit, das gesell­schaftliche Bewußtsein für die Notwendigkeit eines nachhaltigen Wirtschaf­tens zu stärken. Das Engagement vieler Christen für die Er­haltung der natürli­chen Grundlagen des Lebens hat aber nicht allein in der Gründung gesonder­ter kirchlicher Umweltinitiativen, sondern vor allem auch in der Mitarbeit in den all­gemeinen Umweltverbänden sei­nen Ausdruck gefunden.

(253) Die Verkündigung des Wortes Gottes, seine Zuwendung zu allen Men­schen, steht im Mittelpunkt kirchlichen Handelns. Die Kirche be­zeugt Gottes Zuspruch und seinen Anspruch auf das ganze Leben. Ein Leben aus der Gnade Gottes nimmt die Angst, zu kurz zu kommen, und schenkt zugleich Mut und Zu­versicht zum Handeln. Deshalb ist diese Verkündigung nicht nur auf den einzel­nen in seiner unvertretbaren Frei­heit, sondern ebenso auf die strukturellen - so­zialen, kulturellen und wirt­schaftlichen - Bedingungen seiner Existenz gerichtet. Die Kirchen dürfen sich nicht in einer Nische der pluralistischen Gesellschaft mehr oder weniger bequem einrichten. Ihre Verkündigung muß sich auch darin be­währen, daß sie Ferment einer gerechten und solidarischen Gesell­schaftsord­nung wird.

(254) Die Verkündigung der Kirchen ist angewiesen auf eine sensible und nüchterne Wahrnehmungsfähigkeit und Wahrnehmungsbereitschaft. So leben z. B. Menschen, die unter Arbeitslosigkeit oder Armut leiden, oft auch mitten in der kirchlichen Gemeinschaft und doch an der Peri­pherie sozialer Wahrneh­mung. Nur wenn die nicht unmittelbar Betroffe­nen eine entsprechende Wahr­nehmungsbereitschaft entwickeln, setzt ein Prozeß des Verstehens ein. Wahr­nehmungsbereitschaft und Wahrneh­mungsfähigkeit setzen Einfühlungsvermögen voraus. Sie wachsen mit der Kenntnis von wirtschaftlichen und sozialen Zu­sammenhängen, von ethi­schen Normen und Wertmaßstäben und vom christ­lichen Menschen- und Gesellschaftsbild. Die Predigt muß noch mehr die Le­benswirklichkeit der Menschen aufgreifen und im Lichte des Evangeliums und der an ihm orientierten christlichen Sozialethik deuten.

(255) Zu den in der Wirkung bedeutsamsten kirchlichen Handlungsmög­lich­kei­ten gehören Bildung und Erziehung. Auch hier versuchen die Kir­chen, Men­schen zu einem wertbezogenen Handeln im persönlichen, so­zialen und politi­schen Bereich zu befähigen. Dies geschieht in den Ge­meinden und Verbänden, in der Erwachsenenbildung, in der Arbeit der kirchlichen Akademien und So­zialinstitute sowie in den vielfältigen For­men kirchlicher Präsenz im staatlichen Bildungsbereich. Mit ihren öf­fentlichen Stellungnahmen, Denkschriften und Diskussionsbeiträgen tra­gen die Kirchen zur ethischen Urteilsbildung und zur gesellschaftlichen Konsensbildung bei. Von besonderer Bedeutung sind der Re­ligionsun­terricht in der Schule, auch und vor allem in der berufsbildenden Schule, das kirchliche Bildungs- und Erziehungsangebot durch eigene Schulen, Internate und Kindergärten, aber auch die Prä­senz der Kirchen an den Hoch­schulen und Universitäten. Hier ereignet sich die Vermittlung von Werten, die für das Zusammenleben der Gesellschaft grundlegend sind.

(256) Das kirchliche Leben hat im Gottesdienst sein Zentrum. Im Got­tesdienst empfängt die Kirche Gottes Gabe und antwortet mit Gebet, Bekenntnis und Lob. Diese Antwort ist vor allem Dank. Wer aus dem Dank lebt, kann die ganze Wirklichkeit als verdankt verstehen und darum mit größerer Zuversicht an die Aufgaben herangehen, die sich dem wirtschaftlichen und sozialen Handeln stel­len. Gesellschaftliches Handeln der Christen verliert an Kraft, wenn es nicht mehr an das Beten und Feiern zurückgebunden ist. Im Gottesdienst werden die Christen zum Weltdienst befreit und beauftragt. Wenn Christen Gottesdienst fei­ern, treten sie dem radikal Anderen und doch Nahen gegenüber, dem persönli­chen Gott, der zum Dienst sendet.


6.3    Der Dienst der Kirchen für eine Zukunft in Solidarität und Gerech­tigkeit

(257) Die Kirchen sollen erfahrbar werden als

   Orte der Orientierung, an denen aus dem christlichen Glauben heraus das Fragen nach Sinn und Ziel des menschlichen Lebens und des Le­bens der Ge­sellschaft wachgehalten wird;

   Orte der Wahrheit und der realistischen Sicht des Menschen, wo Ängste, Versagen und Schuld nicht vertuscht werden müssen, weil um Christi willen immer wieder Vergebung und Neuanfang geschehen;

   Orte der Umkehr und Erneuerung, an denen Menschen sich verändern, auf ihre Mitmenschen und ihre Nöte aufmerksam werden und alte Verhaltenswei­sen ablegen;

   Orte der Solidarität und Nächstenliebe, an denen untereinander und für andere die je eigene Verantwortung bejaht und praktiziert wird;

   Orte der Freiheit, an denen erfahren werden kann, daß Freiheit und Bindung, Selbstent­faltung und Verbindlichkeit nicht Gegensätze sind, sondern sich ge­genseitig bedingen und genau dieser wechselseitige Bezug für ein gelingendes Leben wichtig ist;

   Orte der Hoffnung, an denen Perspektiven gesucht werden für eine sinnvolle Gestaltung gesellschaftlichen Zusammenlebens und an denen bei dieser Suche der Blick über das Heute hinaus geöffnet wird.

(258) Wenn der Konsultationsprozeß ein so großes Echo in der Öffent­lichkeit und bei den gesellschaftlich relevanten Gruppen gefunden hat, dann nicht zuletzt deshalb, weil von vielen Seiten damit die Hoffnung verbunden wird, die Kirchen könnten mit dazu beitragen, daß überfällige Reformen in Wirtschaft und Gesell­schaft in Gang kommen. Gesellschaft und Staat sind darauf angewiesen, daß an die ethischen Voraussetzungen einer freiheitlichen und sozialen Rechtsordnung erinnert wird und daß an dem Dialog zwischen den gesellschaftlichen Gruppen auch Kräfte teil­nehmen, die nicht partei- und interessengebunden sind. Im Rah­men einer solchen Mitverantwortung tun die Christen und die Kirchen ihren Dienst an der Gesellschaft für eine Zukunft in Solidarität und Gerechtigkeit.




Vom Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland und dem Sekreta­riat der Deutschen Bischofskonferenz herausgegebene Ge­meinsame Texte

1          Organtransplantationen (1990)

2          Berechtigte Ansprüche zu einem gerechten Ausgleich bringen (1991)

3          Zur wirtschaftlichen und sozialen Lage in Deutschland (1994)

4          Zum Verhältnis von Staat und Kirche im Blick auf die Europäische Union (1995)

4a       The Relationship of Church and State - A Perspective on the European Union             (1995)

4b       Les relations entre l’Etat et l’Eglise au regard de l’Union européenne (1995)

5          Bewahrung kirchlicher Baudenkmäler in den neuen Bundesländern (1995)

6          Im Sterben: Umfangen vom Leben (1996)

7          Wissenschaftliches Forum zum Konsultationsprozeß (1996)

8          Aufbruch in eine solidarische und gerechte Zukunft (1996)



Anmerkungen

(1) Zur wirtschaftlichen und sozialen Lage. Diskussionsgrundlage für den Konsultations­prozeß über ein gemeinsames Wort der Kirchen, Gemeinsame Texte 3, hg. vom Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland und vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, 1994.

(2) Dokumentiert in: Gemeinsame Texte 7, 1995.

(3) Dokumentiert in: Aufbruch in eine solidarische und gerechte Zukunft, Gemeinsame Texte 8, 1996; vgl. auch: Arbeitsmaterialien zur Berliner Konsultation, hg. vom Katholisch-Sozialen Institut (KSI) der Erzdiözese Köln, Bad Honnef, und Sozialwissenschaftlichen Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland (SWI), Bochum, 1996.

(4) Dokumentiert und aufgeschlüsselt in: Alle Eingaben zum Konsultations­prozeß mit Lesehilfen inclusive CD-ROM, hg. vom KSI, 1996. Vorgesehen ist noch die Herausgabe einer Textsammlung mit einer Auswahl besonders bemerkenswerter Stellungnahmen; dieser Reader, der auf typische und markante Aussagen, Anliegen und Anregungen des Konsultationsprozesses aufmerksam machen soll, wird derzeit vom SWI vorbereitet.

(5) Vorwort der Diskussionsgrundlage für den Konsultationsprozeß, a.a.O., S. 5.

(6) Verabschiedung durch die Deutsche Bischofskonferenz am 19. Februar 1997, den Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland am 21. Februar 1997; gemeinsame Endredaktion am 22. Februar 1997.

(7) Gemeinwohl und Eigennutz. Eine Denkschrift der Evangelischen Kirche in Deutschland, 1991, Ziff. 155.

(8) Enzyklika Sollicitudo rei socialis, Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls 82, hg. vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, 1987, Ziff. 39.

(9) Vgl. dazu: Unsere Verantwortung für den Sonntag, Gemeinsame Erklärung des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Deutschen Bischofskonferenz, 1988.


Quelle: www.dbk.de weblink 

 

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