| 2008 Botschaft zur Feier des Weltfriedenstages Papst Benedikt XVI. |
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Dieses Dokument als pdf lesen Botschaft von PAPST BENEDIKT XVI. zur Feier des XLI. Weltfriedenstages (1. Jänner 2008) DIE MENSCHHEITSFAMIELE, EINE GEMEINSCHAFT DES FRIEDENS Zweite Vatikanische Konzil gesagt, »sie haben denselben Ursprung, da Gott das ganze Menschengeschlecht auf dem gesamten Erdkreis wohnen ließ (vgl. Apg 17,26); auch haben sie Gott als ein und dasselbe letzte Ziel«. (1) 3. Tatsächlich macht man in einem gesunden Familienleben die Erfahrung einiger grundsätzlicher Komponenten des Friedens: Gerechtigkeit und Liebe unter den Geschwistern, die Funktion der Autorität, die in den Eltern ihren Ausdruck findet, der liebevolle Dienst an den schwächsten – weil kleinen oder kranken oder alten – Gliedern, die gegenseitige Hilfe in den Bedürfnissen des Lebens, die Bereitschaft, den anderen anzunehmen und ihm nötigenfalls zu verzeihen. Deswegen ist die Familie die erste und unersetzliche Erzieherin zum Frieden. So ist es nicht verwunderlich, daß innerfamiliäre Gewalt als besonders untragbar empfunden wird. Wenn also die Familie als »Grund- und Lebenszelle der Gesellschaft«(6) bezeichnet wird, ist damit etwas Wesentliches ausgedrückt. Die Familie ist das Fundament der Gesellschaft auch deshalb, weil sie die Möglichkeit zu entscheidenden Erfahrungen von Frieden bietet. Daraus folgt, daß die menschliche Gemeinschaft auf den Dienst, den die Familie leistet, nicht verzichten kann. Wo könnte der Mensch in der Phase seiner Prägung besser lernen, die unverfälschte Atmosphäre des Friedens zu genießen, als im ursprünglichen ,,Nest’’, das die Natur ihm vorbereitet? Der familiäre Wortschatz ist ein Wortschatz des Friedens; aus ihm muß man immer wieder schöpfen, um das Vokabular des Friedens nicht zu verlernen. In der Inflation der Sprache darf die Gesellschaft den Bezug zu jener ,,Grammatik’’ nicht verlieren, die jedes Kleinkind aus den Gesten und Blicken von Mutter und Vater aufnimmt, noch bevor es sie aus ihren Worten erlernt. 4. Da der Familie die Aufgabe der Erziehung ihrer Glieder zukommt, hat sie spezifische Rechte. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die eine Errungenschaft einer Rechtskultur von wirklich universellem Wert darstellt, bestätigt: »Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat«.(7) Der Heilige Stuhl hat seinerseits der Familie eine besondere rechtliche Würde zuerkannt, indem er die Charta der Familienrechte veröffentlichte. In der Präambel heißt es: »Die Rechte der Person haben, auch wenn sie als Rechte des Individuums formuliert sind, eine grundlegende gesellschaftliche Dimension, die in der Familie ihren ureigentlichen und vitalen Ausdruck findet«.(8) Die in der Charta aufgestellten Rechte sind Ausdruck und deutliche Darlegung des Naturrechtes, das ins Herz des Menschen eingeschrieben ist und ihm durch die Vernunft offenbar wird. Die Leugnung oder auch Einschränkung der Rechte der Familien bedroht, indem sie die Wahrheit über den Menschen verdunkelt, die Grundlagen des Friedens selbst. 5. Wer die Einrichtung der Familie behindert – und sei es auch unbewußt –, macht also den Frieden in der gesamten nationalen und internationalen Gemeinschaft brüchig, denn er schwächt das, was tatsächlich die wichtigste ,,Agentur’’ des Friedens ist. Dies ist ein Punkt, der einer besonderen Überlegung wert ist: Alles, was dazu beiträgt, die auf die Ehe eines Mannes und einer Frau gegründete Familie zu schwächen, was direkt oder indirekt die Bereitschaft der Familie zur verantwortungsbewußten Annahme eines neuen Lebens lähmt, was ihr Recht, die erste Verantwortliche für die Erziehung der Kinder zu sein, hintertreibt, stellt ein objektives Hindernis auf dem Weg des Friedens dar. Die Familie braucht ein Heim, sie braucht die Arbeit bzw. die gerechte Anerkennung der häuslichen Tätigkeit der Eltern, eine Schule für die Kinder und eine medizinische Grundversorgung für alle. Wenn Gesellschaft und Politik sich nicht dafür einsetzen, der Familie auf diesen Gebieten zu helfen, bringen sie sich um eine wesentliche Quelle im Dienst des Friedens. Besonders die Massenmedien haben wegen der erzieherischen Möglichkeiten, über die sie verfügen, eine spezielle Verantwortung, die Achtung der Familie zu fördern, ihre Erwartungen und Rechte darzulegen und ihre Schönheit herauszustellen. 8. Grundlegend ist in diesem Zusammenhang, die Erde als „unser gemeinsames Haus’’ zu „empfinden“ und für ihre Nutzung im Dienste aller eher den Weg des Dialogs zu wählen als den der einseitigen Entscheidungen. Falls nötig, können die institutionellen Stellen auf internationaler Ebene vermehrt werden, um gemeinsam die Leitung dieses unseres ,,Hauses’’ in Angriff zu nehmen; noch mehr kommt es jedoch darauf an, im allgemeinen Bewußtsein die Überzeugung reifen zu lassen, daß eine verantwortliche Zusammenarbeit notwendig ist. Die Probleme, die sich am Horizont abzeichnen, sind komplex, und die Zeit drängt. Um der Situation wirksam entgegenzutreten, bedarf es der Übereinstimmung im Handeln. Ein Bereich, in dem es besonders notwendig wäre, den Dialog zwischen den Nationen zu intensivieren, ist jener der Verwaltung der Energiequellen des Planeten. Eine zweifache Dringlichkeit stellt sich diesbezüglich den technisch fortgeschrittenen Ländern: Einerseits müssen die durch das aktuelle Entwicklungsmodell bedingten hohen Konsum-Standards überdacht werden, und andererseits ist für geeignete Investitionen zur Differenzierung der Energiequellen und für die Verbesserung der Energienutzung zu sorgen. Die Schwellenländer haben Energiebedarf, doch manchmal wird dieser Bedarf zum Schaden der armen Länder gedeckt, die wegen ihrer auch technisch ungenügenden Infrastrukturen gezwungen sind, die in ihrem Besitz befindlichen Energie-Ressourcen unter Preis zu verschleudern. Manchmal wird sogar ihre politische Freiheit in Frage gestellt durch Formen von Protektorat oder zumindest von Abhängigkeiten, die sich eindeutig als demütigend erweisen. Familie, menschliche Gemeinschaft und Wirtschaft 10. Ähnliches ist über jene andere große Familie zu sagen, welche die Menschheit im ganzen ist. Auch die Menschheitsfamilie, die heute durch das Phänomen der Globalisierung noch enger vereint ist, braucht außer einem Fundament an gemeinsam anerkannten Werten eine Wirtschaft, die wirklich den Erfordernissen eines Allgemeinwohls in weltweiten Dimensionen gerecht wird. Die Bezugnahme auf die natürliche Familie erweist sich auch unter diesem Gesichtspunkt als besonders aufschlußreich. Zwischen den einzelnen Menschen und unter den Völkern müssen korrekte und ehrliche Beziehungen gefördert werden, die allen die Möglichkeit geben, auf einer Basis der Parität und der Gerechtigkeit zusammenzuarbeiten. Zugleich muß man sich um eine kluge Nutzung der Ressourcen und um eine gerechte Verteilung der Güter bemühen. Im besonderen müssen die den armen Ländern gewährten Hilfen den Kriterien einer gesunden wirtschaftlichen Logik entsprechen, indem Verschwendungen vermieden werden, die letztlich vor allem der Erhaltung kostspieliger bürokratischer Apparate dienen. Ebenfalls gebührend zu berücksichtigen ist der moralische Anspruch, dafür zu sorgen, daß die wirtschaftliche Organisation nicht nur den strengen Gesetzen des schnellen Profits entspricht, die sich als unmenschlich erweisen können.
12. Über die Natur und die Funktion des Gesetzes hat die Kirche sich viele Male geäußert: Die Rechtsnorm, welche die Beziehungen der Menschen untereinander regelt, indem sie das äußere Verhalten diszipliniert und auch Strafen für die Übertreter vorsieht, hat als Kriterium das auf der Natur der Dinge beruhende Sittengesetz. Dieses kann im übrigen – zumindest in seinen Grundforderungen – von der menschlichen Vernunft eingesehen werden, die so auf die schöpferische Vernunft Gottes zurückgeht, die am Anfang aller Dinge steht. Dieses Sittengesetz muß die Gewissensentscheidungen regeln und das gesamte Verhalten der Menschen leiten. Gibt es Rechtsnormen für die Beziehungen zwischen den Nationen, welche die Menschheitsfamilie bilden? Und wenn es sie gibt, sind sie wirksam? Die Antwort lautet: Ja, die Gesetze existieren, doch um zu erreichen, daß sie tatsächlich wirksam werden, muß man auf das natürliche Sittengesetz als Basis der Rechtsnorm zurückgehen, andernfalls ist diese anfälligen und provisorischen Übereinkommen überlassen. 13. Die Erkenntnis des natürlichen Sittengesetzes ist dem Menschen nicht verwehrt, wenn er in sich geht und angesichts seiner Bestimmung sich nach der inneren Logik der tiefsten in seinem Wesen vorhandenen Neigungen fragt. Er kann, wenn auch unter Unschlüssigkeiten und Unsicherheiten, dahin gelangen, dieses allgemeine Sittengesetz zumindest in seinen wesentlichen Zügen zu entdecken – ein Gesetz, das jenseits der kulturellen Unterschiede den Menschen ermöglicht, sich untereinander über die wichtigsten Aspekte von gut und böse, von gerecht und ungerecht zu verständigen. Es ist unverzichtbar, auf dieses fundamentale Gesetz zurückzugehen und für diese Suche unsere besten intellektuellen Energien einzusetzen, ohne uns durch mangelnde Eindeutigkeit und Mißverständnisse entmutigen zu lassen. Tatsächlich finden sich, wenn auch bruchstückhaft und nicht immer kohärent, im Naturgesetz verwurzelte Werte in den internationalen Abkommen, in den weltweit anerkannten Formen von Autorität und in den Grundsätzen des humanitären Rechts, das in die Gesetzgebungen der einzelnen Staaten oder in die Statuten der internationalen Organismen aufgenommen ist. Die Menschheit ist nicht ,,gesetzlos’’. Trotzdem ist es dringlich, den Dialog über diese Themen fortzusetzen und dabei Bestrebungen zu unterstützen, auch die Gesetzgebungen der einzelnen Staaten für eine Anerkennung der fundamentalen Menschenrechte zu öffnen. Die Entwicklung der Rechtskultur in der Welt hängt unter anderem von dem Einsatz ab, die internationalen Normen immer mit einem zutiefst menschlichen Gehalt zu erfüllen, um so zu vermeiden, daß sie sich auf Prozeduren beschränken, die egoistischen oder ideologischen Motiven zuliebe leicht zu umgehen sind.
15. Sechzig Jahre sind vergangen, seit die Organisation der Vereinten Nationen feierlich die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte veröffentlichte (1948-2008). Mit diesem Dokument reagierte die Menschheitsfamilie auf die Schrecken des Zweiten Weltkriegs, indem sie ihre auf der gleichen Würde aller Menschen beruhende Einheit anerkannte und ins Zentrum des menschlichen Zusammenlebens die Achtung der Grundrechte der einzelnen und der Völker stellte: Das war ein entscheidender Schritt auf dem schwierigen und anspruchsvollen Weg zu Eintracht und Frieden. Eine besondere Erwähnung verdient auch der 25. Jahrestag der Annahme der Charta der Familienrechte durch den Heiligen Stuhl (1983-2008) sowie das 40jährige Jubiläum der Feier des ersten Weltfriedenstags (1968- 2008). Diesen Tag zu begehen, war die Frucht einer glücklichen Intuition Papst Pauls VI., die mein lieber, verehrter Vorgänger Papst Johannes Paul II. mit großer Überzeugung aufgegriffen hat. Die Feier bot im Laufe der Jahre die Möglichkeit, durch die für den Anlaß veröffentlichten Botschaften eine erhellende Lehre der Kirche zugunsten dieses grundlegenden menschlichen Gutes zu entwickeln. Gerade im Licht dieser bedeutenden Jahrestage lade ich jeden einzelnen Menschen ein, sich der gemeinsamen Zugehörigkeit zu der einen Menschheitsfamilie noch klarer bewußt zu werden und sich dafür einzusetzen, daß das Zusammenleben auf der Erde immer mehr diese Überzeugung widerspiegelt, von der die Errichtung eines wahren und dauerhaften Friedens abhängt. Zudem lade ich die Gläubigen ein, unermüdlich von Gott das große Geschenk des Friedens zu erflehen. Die Christen ihrerseits wissen, daß sie sich der Fürsprache Marias anvertrauen können. Sie, die Mutter des Sohnes Gottes, der für das Heil der gesamten Menschheit Fleisch angenommen hat, ist Mutter aller.
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