Die systematischen Darlegungen der Katholischen Sozialethik bauen im Allgemeinen auf einem Prinzipientraktat auf. Sie versteht sich demnach als Prinzipienethik. An diesen sozialethischen Leitwerten soll sich das Denken und Handeln orientieren.
Sozialprinzipien verpflichten das individuelle Handeln, sind aber zugleich Leitmaß für soziale und politische Strukturen. Das heißt, dass im Gegensatz zur neuzeitlichen Sozialphilosophie die Katholische Sozialethik zwischen einer Ethik des Guten, die für den Bereich der individuellen Lebensführung gilt, und einer Ethik des Gerechten, die für den öffentlichen Bereich Geltung beansprucht, eher vermittelt als diese trennt. Die Individualethik bildet so gleichsam den Sockel, auf dem jede Sozialethik, die die Gerechtigkeit von Institutionen beurteilt, aufruht. Diese doppelte Ausrichtung der Sozialprinzipien, die sich sowohl auf die Institutionen als auch auf das Handeln des Einzelnen beziehen, erweist sich – auch zunehmend in der zeitgenössischen Sozialphilosophie – als zukunftsweisend.
(1) Die Person: „Träger, Schöpfer und Ziel“ sozialer Ordnungen
Im Zentrum der Katholischen Sozialethik steht die Überzeugung, dass die Person „Träger, Schöpfer und Ziel“ (1931, Mater et Magistra, Papst Johannes XXIII.) aller sozialen, politischen und gesellschaftlichen Tätigkeit ist und sein soll. Der Einzelne mit seinen Bedürfnissen und Fähigkeiten bildet demnach den obersten Maßstab für das individuelle Handeln, ebenso wie für Institutionen und Gesetze.
Ausgehend von der Einheit und Differenz der göttlichen „Personen“ liegt auch dem menschlichen Person-Begriff dieses Urbild der Einheit und Differenz zugrunde. Die Person wird so zu einem Beziehungsbegriff, in dem sich sowohl die Gleichheit (in der Würde), als auch die Differenz (in der gesellschaftlichen Rolle) ausdrücken. Ebenso bezeichnet der Person-Begriff die Analogien – die sich aus der Gottebenbildlichkeit ergeben – zwischen göttlichen und menschlichen Eigenschaften. Aus dieser Beziehung der Person zu Gott werden spezifische Eigenschaften für den Menschen abgeleitet (Vernunft, Freiheit, Selbstbestimmung, Verantwortung).
Die Gleichheit aller Menschen folgt aus der Gottebenbildlichkeit des Menschen. Die Verwirklichung der Gleichheit stößt allerdings angesichts vielfältiger Ungleichheiten (in den natürlichen Fähigkeiten, dem Lebensschicksal usw.) auch an innerweltlich unauflösbare Grenzen. Erst durch die Vollendung der Schöpfung kann Ungleichheit radikal überwunden werden (Gal 3, 27). Wo dieses Wissen fehlt, besteht die Gefahr der gewaltsamen, revolutionären Durchsetzung oder der prinzipiellen Legitimation von Ungleichheit (Naturalismus).
Freiheit ist der Schlüsselbegriff unserer modernen, säkularen Kultur. Man unterscheidet zwischen der politischen und der anthropologischen Freiheit. Letztere bildet die Voraussetzung dafür, dass Menschen für ihr Handeln verantwortlich sind und begründet so moralische Subjektivität.
Im Sinne der Aufklärung meint Autonomie die eigenverantwortliche Selbstbindung an universale ethische Normen (Kants Kategorischer Imperativ). Das spezifisch christliche Freiheitsverständnis setzt tiefer an und thematisiert die existenzielle Unfreiheit des Menschen als Folge individueller und kollektiver Schuld. Sünde bzw. Schuld wird so als Gegenspieler der Freiheit zu Wort gebracht. Die christliche Überzeugung ist es, dass wir durch Christus zur „Freiheit und Herrlichkeit der Kinder Gottes“ befreit wurden (Röm 8, 21). Die Freiheit vom Zwang ist zwar Voraussetzung für gelungene Freiheitsentscheidungen, garantiert diese aber nicht. Dieses existenzielle Freiheitsverständnis macht den dynamischen Charakter der Freiheit im konkreten Lebensvollzug deutlich. In diesem differenzierten Freiheitsbegriff ist des dann möglich, das Gewissen als oberste moralische Instanz und als Ausdruck der personalen Würde des Menschen anzuerkennen. Der Gehorsam gegenüber dem eigenen Gewissen steht über jeder gesellschaftlichen, aber auch kirchlichen Norm. Ein Handeln entsprechend dem eigenen Gewissen gewährleistet immer die moralische Integrität des Handelnden.
Der Mensch braucht aufgrund seiner anthropologischen Bestimmung als soziales Lebewesen soziale Beziehungen (Sozialität). Greifbarer Ausdruck dieser Sozialität ist die Sprache, die dem Einzelnen ebenso vorgegeben ist wie die Kultur und die in ihr tradierten moralischen Werte. Ein Individuum, das losgelöst von diesem sozialen Kontext betrachtet wird, stellt eine Abstraktion dar. Aus der Gleichursprünglichkeit von Sozialität und Individualität folgt vor allem, dass die Pflicht zur Sorge für das Wohl der anderen gleichberechtigt neben die Pflicht zur Sorge für das eigene Wohl tritt.
Zur Person gehört auch die Schuld (hier kollektiv verstanden). Ohne sie bleiben Ungerechtigkeit und Gewalt in den menschlichen Beziehungen letztlich unverständlich. Wenn man von Schuld bzw. Sünde spricht, ist zwischen personaler Schuld und der dem Einzelnen vorgegebenen Schuld („Strukturen der Sünde“) zu unterscheiden. Die personale Schuld zieht die Entfremdung des Einzelnen von Gott nach sich während die „Strukturen der Sünde“ Lebensmöglichkeiten behindern und sogar zerstören (ungerechte Systeme, Normen und Regeln). Ein einseitig individualistisches Sündenverständnis soll dadurch korrigiert werden, denn es wird dem Phänomen der Schuld in seiner Komplexität nicht gerecht.
(2) Gemeinwohl und Toleranz
Wenn die Frage nach jenen Werten gestellt wird, die den Zusammenhalt pluralistischer Gesellschaften ermöglicht, spricht die Kirche in diesem Zusammenhang vom Gemeinwohl (bonum commune).
Organisatorisch bezeichnet das Gemeinwohl die „Gesamtheit jener Bedingungen des sozialen Lebens, unter denen die Menschen ihre eigene Vervollkommnung in größerer Fülle und Freiheit erlangen können, und besteht besonders in der Wahrung der Rechte und Pflichten der menschlichen Person.“ (1965, Dignitatis Humanae 6).
Inhaltlich bezieht sich der Gemeinwohlbegriff auf die Werte und Ziele, die die Politik im Sinne von Gerechtigkeitsvorstellungen leiten und auf die Zukunft hin ausrichten sollen.
Beide Dimensionen des Gemeinwohls sind aufeinander bezogen, denn die bestehenden institutionellen Ordnungen sind das Resultat früherer politischer Wertoptionen, die ihrerseits die Grundlage für die Verwirklichung von Gerechtigkeitsstandards in der Zukunft bilden.
An der inhaltlichen Konkretisierung des bonum commune sind in Demokratien die BürgerInnen wesentlich beteiligt. Indem sie ihre Wertoptionen einbringen, bestimmen sie auch die zukünftige Gestalt des Gemeinwesens.
Wieviel individuelle Freiheit will eine Gesellschaft tolerieren und garantieren, auch wenn dies zu Lasten der Solidarität geht? Die Aushandlung von Leitlinien, aber auch von Kompromissen in inhaltlichen Wertfragen ist Sache der Politik, deren Entscheidungen durch öffentliche Diskurse vorbereitet werden. Das Gemeinwohl stellt sich demnach sowohl als Resultat eines Interessenausgleichs, als auch wertbestimmter inhaltlicher Auseinandersetzungen dar. Wenn die Politik zum reinen Interessenskalkül wird, kann sie langfristig nicht jene Bedingungen schaffen, die den Zusammenhalt der Gesellschaft garantieren.
(3) Solidarität und Option für die Armen
Der Leitwert der Solidarität entwickelte sich zum einen aus dem antiken Ideal der Bürgerfreundschaft, deren Ziel das Wohl der Stadt bildete, zum anderen aus dem biblischen Brüderlichkeitsethos. Diese beiden Quellen stehen bis heute für zwei verschiedene Akzentuierungen von Solidarität: bürgerliche Solidarität meint die Solidarität zwischen Gleichen, die sich aufgrund gemeinsamer Interessen zusammenschließen und wechselseitig unterstützen. Biblisch-christlich bezeichnet Solidarität hingegen vor allem die Solidarität zwischen Ungleichen, das heißt sie bezieht sich auf Menschen in Not, die der Hilfe bedürfen. In der christlichen Sozialethik herrscht ein asymmetrisches Verhältnis als Option für die Armen/für Opfer/ für Benachteiligte vor.
Solidarität hat sowohl eine individualethische als auch eine sozialethische Seite. Der oder die Einzelne stellt sich die Frage nach den Konsequenzen des eigenen Handelns vor allem im Bezug auf die schwächeren Mitglieder der Gesellschaft. Diese individuelle Solidaritätsbereitschaft bildet die Grundlage für die Schaffung und Erhaltung von solidaritätsfördernden Institutionen der Gesellschaft. Wie solidarisch eine Gesellschaft mit ihren schwächeren Mitgliedern umgeht, hängt vor allem von ihren Mitgliedern ab.
(4) Subsidiarität: Dezentralisierung und soziale Gerechtigkeit
Das Subsidiaritätsprinzip ist ein Grundprinzip der Machtdezentralisation und –begrenzung. Jede Staatstätigkeit ist demnach subsidiär. Das bedeutet, dass übergeordnete Gemeinschaftsformen nur für Aufgaben eintreten, die kleinere gesellschaftliche Einheiten nicht erfüllen können. Primär geht dieses Prinzip in die Richtung, totalitären Machtansprüchen entgegenzuwirken. Sozialpolitische Debatten entzünden sich meistens an der Frage: Was können Menschen nun für sich selbst leisten?
Das Subsidiaritätsprinzip schützt aber nicht nur gegen Machteingriffe von oben, sondern durch dieses Prinzip wird auch der/die Einzelne vom staatlicher Seite her unterstützt, damit er/sie ihre Aufgaben erfüllen kann.
(5) Nachhaltigkeit: intergenerationelle Gerechtigkeit und Eigenwert der Natur
Die Chance zukünftiger Generationen, ihre materiellen Bedürfnisse zu decken, darf nicht durch deren gegenwärtige Überbeanspruchung oder Ausbeutung eingeschränkt werden. Im Prinzip der Nachhaltigkeit verbindet sich das Anliegen intergenerationeller Gerechtigkeit mit jenem des Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen und der Natur in ihrem Eigenwert. W. Korff plädiert daher für eine Rückbindung der Zivilisationsentwicklung in das sie tragende Netzwerk der Natur. Natur steht dem Menschen nicht nur als materielle Rohstoffquelle zur Verfügung, sondern stellt an sich einen Wert dar, der die Menschen verpflichtet.
(6) Versöhnung und Vollendung
Geht man im Hinblick auf die Sozialprinzipien nur von einer kooperativen sozialen Natur des Menschen aus, geraten Spannungen und Konflikte in sozialen Ordnungen aus dem Blick. Versöhnung als Leitwert und kritischer Maßstab für den privaten, aber auch politischen Bereich weist auf diese Spannungen und Konflikte in sozialen Ordnungen hin, die daher immer wieder der Erneuerung und des Neubeginns bedürfen.
Individualethisch bedeutet Versöhnung für den/die Einzelne/n erlittenes Unrecht zu vergeben. Erlittenes Unrecht, das im kollektiven Gedächtnis von Gemeinschaften gespeichert wird, ist friedensbedrohend und stellt eine Herausforderung für die sozialethische Dimension der Versöhnung dar. Dennoch bleibt die Verantwortung zur Versöhnung immer beim einzelnen Individuum. Ein ethisch verantworteter Umgang mit vergangenem Systemunrecht und seinen Opfern führt zu einer Reinigung des Gedächtnisses und ist eine Vorbereitung für einen Neubeginn in den nationalen, aber auch internationalen Beziehungen.
*nach Gabriel, Ingeborg: Grundzüge und Positionen katholischer Sozialethik, S. 193-204, In: Gabriel, Ingeborg/Papaderos, Alexandros K./Körtner, Ulrich H.J. (Hrsg.): Perspektiven ökumenischer Sozialethik: der Auftrag der Kirchen im größeren Europa, Mainz 2005