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Ein Projekt der Österreichischen Kommission Iustitia et Pax und des Institutes für Sozialethik der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Wien.

Einleitend finden Sie einige grundlegende Informationen zur Handhabung von DAKS und zur katholischen Soziallehre. Um zu den entsprechenden Abschnitten zu gelangen, klicken Sie bitte auf die nachstehenden Kapitel-TItel. Das Archiv selbst ist der besseren Übersicht wegen zweigeteilt - eine Orientierungshilfe finden Sie in Kapitel 1.
Kapitel 1: Zur Entstehung und Verwendung des DAKS Kapitel 2: Was ist katholische Soziallehre? Kapitel 3: Die drei Grundprinzipien der katholischen Soziallehre
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Zum Archiv: Dokumente zur Katholischen Soziallehre Botschaften zur Feier des Weltfriedenstages
Zur Entstehung und Verwendung dieses Archivs
Das Deutschsprachige Archiv zur Katholischen Soziallehre (DAKS) besteht aus zwei Teilen: einerseits aus Referenztexten der katholischen (und christlichen) Soziallehre, andererseits aus den päpstlichen Botschaften zur Feier des Weltfriedenstages, welche in der katholischen Kirche seit 1968 jährlich am 1. Jänner begangen werden. Die Dokumente zur Soziallehre umfassen ganz unterschiedliche Texte, sowohl was die Textsorte als auch was die Autorenschaft betrifft: päpstliche Enzykliken, Konzilsdokumente, Hirtenbriefe, Ansprachen, Botschaften, Synodalpapiere, Erklärungen, Expertenpapiere…
DAKS erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Wir sind allerdings ständig bemüht, das Archiv laufend um neue deutschsprachige Dokumente zu erweitern.
Abkürzungen aus der Liste katholische Soziallehre CELAM Lateinamerikanische Bischofskonferenz DBK Deutsche Bischofskonferenz EKD Evangelische Kirche Deutschlands
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Was ist katholische Soziallehre?
Unter „katholischer Soziallehre“ im engeren Sinn versteht man alle lehramtlichen Texte und offiziellen Ansprachen von Päpsten, Bischofskonferenzen und Bischöfen zu Fragen der sozialen Gerechtigkeit, der Menschenrechte und des Friedens. Im weiteren Sinne können damit auch (Experten-)Papiere und andere Publikationen von kirchlichen Organen gemeint sein. Als erstes Dokument der katholischen Soziallehre gilt die Enzyklika „Rerum novarum“ (1891). Seit Papst Leo XIII. darin gerechten Lohn für Arbeiter und gerechte Verteilung des Reichtums forderte, hat sich die katholische Soziallehre zu einem breiten Spektrum an sozialen Themen geäußert: Demokratie (Rundfunkbotschaft von Papst Pius XII. 1944), Frieden („Pacem in Terris“ 1963), Menschenrechte („Gaudium et Spes“ 1965), Entwicklung („Populorum Progressio“ 1967), …
Als Äußerungen des päpstlichen und bischöflichen Lehramtes ist die katholische Soziallehre für Katholikinnen und Katholiken verbindlich. Das heißt, dass beispielsweise katholische Politikerinnen, katholische Unternehmer, katholische caritative Einrichtungen verpflichtet sind, sich an den grundlegenden Prinzipien der katholischen Soziallehre (Würde der menschlichen Person, Gemeinwohl, Subsidiarität und Solidarität) zu orientieren. Da diese Prinzipien aber nicht nur aus dem Glauben, sondern auch aus der Vernunft heraus erkannt werden können, richtet sich die katholische Soziallehre in der Regel auch an nicht-christliche, nicht-religiöse Menschen. Sie versucht also, die ganze menschliche Gesellschaft durch den Geist des Evangeliums Christi zu prägen, ihr damit ein menschlicheres Antlitz zu geben.
Auch die Kirchen aus der orthodoxen und der reformatorischen Tradition kennen eine Soziallehre, allerdings in einem geringeren Ausmaß bzw. mit einer nicht so expliziten lehramtlichen Verbindlichkeit wie in der katholischen Kirche.
Grundzüge der katholischen Soziallehre
Die katholische Soziallehre leitet sich aus der Auseinandersetzung mit den sozialen Problemen und den Nöten der Menschen her. Sie nimmt Stellung zu Fragen menschlichen Zusammenlebens. Ihre Wurzeln hat sie zum einen in der Heiligen Schrift. Eine wesentliche Rolle kommt beispielsweise der christlichen Nächstenliebe zu. Zum anderen aber beruht sie auf Erkenntnissen der Sozialethik. Wir können daher die katholische Soziallehre auch als philosophisches System verstehen.
Zwei Dinge müssen hiebei nachdrücklich herausgestrichen werden:
- Die katholische Soziallehre ist ein "Ordnungssystem", das auf vernünftiger Einsicht und logischer Argumentation basiert. Sie vermittelt an sich keine Glaubensinhalte (etwa das Dogma der Dreifaltigkeit) und richtet sich grundsätzlich an alle Menschen. Da sie aber auf Vernunft und "gesunden Menschenverstand" aufbaut, können die von ihr getroffenen Aussagen für jedermann nachvollziehbar und akzeptabel sein, d. h. auch Nichtkatholiken können sich mit ihr einverstanden erklären.
- Aufbauend auf fundamentalen Grundeinsichten in Wert, Würde und Wesen von menschlicher Person und Gesellschaft, gibt die katholische Soziallehre Leitlinien für eine Problemlösung, jedoch keine fertigen Lösungen, sie muß vielmehr je nach aktueller Lage und Situation angewendet und umgesetzt werden.
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Die drei Grundprinzipien der katholischen Soziallehre
(1) Das Personalitätsprinzip
Das Personalitätsprinzip geht davon aus, daß der Mensch einmalig und individuell geschaffen ist. Daraus ergibt sich, daß die Menschen an sich nicht gleich sein können. Gleich sind sie allerdings hinsichtlich ihrer Würde, die aus christlicher Sicht in der Gottesebenbildlichkeit des Menschen wurzelt. Sinn und Zweck der menschlichen Existenz ist die Selbstverwirklichung der Person. Der Mensch kann aber letztlich nur innerhalb der Gemeinschaft existieren. Man spricht daher von der Sozialnatur des Menschen. Beide stehen gleichwertig nebeneinander im Gegensatz zum Liberalismus und Marxismus, wo jeweils nur eine Natur des Menschen beachtet wird.
Die Entfaltung der Persönlichkeit steht an oberster Stelle. Die Gesellschaft ist also für den Menschen da, nicht aber der Mensch für die Gesellschaft. Als soziales Wesen darf der Mensch aber bei seiner eigenen Selbstentfaltung niemanden anderen beeinträchtigen. So bedarf es der verantwortlichen Selbstverwirklichung des einzelnen. Damit sind wir jedoch bei einem anderen, ganz wesentlichen Begriff in der katholischen Soziallehre, dem Gemeinwohl. Eine mögliche Definition könnte lauten: Das Gemeinwohl ist "die Summe aller jener Bedingungen des sozialen Lebens, durch welche die einzelnen, die Familien und gesellschaftlichen Gruppen ihre eigene Vervollkommnung voller und schneller erreichen können". Es wird durch gesellschaftliche Kooperation geschaffen und gibt so der Gesellschaft ihren eigentlichen Sinn.
(2) Das Solidaritätsprinzip
Das Solidaritätsprinzip bestimmt das wechselseitige Verhältnis von Person und Gesellschaft. So wie der einzelne nicht nur für das Wohlergehen seines Mitmenschen, sondern auch für das Wohl der Gesamtheit an sich verantwortlich ist, so trägt umgekehrt auch die Gesellschaft Verantwortung gegenüber ihren einzelnen Mitgliedern. Diese beidseitige Bindung und Rücksichtnahme entspringt dem urschriftlichen Gebot der Nächstenliebe. Aus der Solidarität resultiert nun aber auch das Recht des Einzelmenschen auf Hilfe, wenn er seine Chancen nicht selbst wahrnehmen kann. Das wiederum spielt in den Bereich eines weiteren wichtigen Begriffs der Soziallehre hinein, der sozialen Gerechtigkeit. Damit ist nun nicht gemeint, dass alle das Gleiche bekommen müssen, sondern dass jeder das bekommen soll, was ihm am besten dienlich ist. Dazu gehört dann auch die Chancengleichheit. Versuche, Gleichheit durch gleiche Förderung herzustellen, müssen scheitern, weil zwar die Würde jeder Person gleich ist, nicht aber die Person selbst. Die Folge wäre eine Nivellierung.
(3) Das Subsidiaritätsprinzip
Das Subsidiaritätsprizip wurde zuerst in der Enzyklika "quadragesimo anno" formuliert und dient der Gemeinwohlverwirklichung. Es zerfällt in zwei Teilbereiche:
- Das Prinzip der Eigenleistung drückt das Recht und die Pflicht der einzelnen Person und der je kleineren Gemeinschaft aus, den jeweiligen Beitrag am Gemeinwohl eigenverantwortlich zu leisten, den sie bewältigen können. So kann beispielsweise der Beitrag Kindererziehung effizienter von der kleineren Gemeinschaft Familie besorgt werden, als etwa von der größeren Gemeinschaft Staat.
- Das Prinzip der Hilfestellung hingegen besagt, daß die individuelle Person oder die kleinere Gemeinschaft bei der Bewältigung ihrer Aufgabe von der je größeren unterstützt werden sollen.
Übersteigt eine Aufgabe die zumutbare Leitungsfähigkeit einer Person oder Gruppe, so ist die je größere Gesellschaft einzuschalten. Da also eine Familie beispielsweise die Berufsausbildung ihrer Kinder zumeist nicht gewährleisten kann, wird eine größere Gemeinschaft wie eine Schule oder ähnliches diese Aufgaben übernehmen müssen. Dabei bedarf es aber auch einer Autorität, etwa der des Staates, die bei der Gemeinwohl-verwirklichung eine steuernde und ordnende Funktion übernimmt. Ihre Notwendigkeit ergibt sich aus der Ungleichheit und Freiheit der Menschen. Die Autorität soll einerseits die Beiträge einzelner Personen und Gemeinschaften zum Gemeinwohl koordinieren und ihre Ausführung kontrollieren und hat andererseits auch dafür zu sorgen, daß die Anteile am Gemeinwohl gerecht verteilt werden.
Gesellschaftliche Konsequenzen
Die katholische Soziallehre verfügt, wie bereits festgehalten, über keine griffbereiten Rezepte zur Problemlösung. Nichtsdestoweniger ergeben sich aus den ihr zugrunde liegenden Prinzipien eine Vielzahl von Konsequenzen für Menschen und Gesellschaft. Einige wollen wir exemplarisch hier anführen:
- Das Recht ist Teil der sittlichen Ordnung und hat deshalb auch selbst sittliche Bedeutung. Das natürliche Sittengesetz (Naturrecht) genießt übermenschliche Autorität.
- Der Staat ist Herrschaftsordnung im Dienste des allseitigen Gemeinwohls. Er ist für die Menschen da, nicht aber umgekehrt. Deshalb sind sowohl der totalitäre Staat als auch die Anarchie abzulehnen.
- Der Staat setzt sich aus eigenständigen Teilgemeinschaften mit Eigenrechten zusammen, woraus sich ein Dualismus von Staat und Gesellschaft ergibt (z. B. Erstrecht der Eltern auf die Erziehung ihrer Kinder).
- Das Recht auf Privateigentum ist aus der Personenwürde des Menschen ableitbar. Dabei darf aber die soziale Funktion von Eigentum nicht außer acht gelassen werden.
- Der Staat ist berechtigt und verpflichtet, im Sinne des Sozialzwecks der Wirtschaft zu intervenieren (soziale Marktwirtschaft).
- Mann und Frau sind von gleicher sozialer Würde.
- Die Koalitionsfreiheit hat naturrechtlichen Charakter.
- Die Souveränität der Staaten ist durch das Weltgemeinwohl, das Wohl der gesamten Menschheit, begrenzt.
- Die Staaten der Erde sind zu weltweiter Solidarität verpflichtet. Eine Konsequenz davon stellt sinnvolle Entwicklungshilfe (Hilfe zur Selbsthilfe) dar.
Quellen:
www.sonnberg.at/Fux/Fuchsenmappe/Kapitel/katholischesoziallehre.htm www.christopolis.net/?page_id=30
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