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Pilotprojekt "Sozialethik konkret" |
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Anliegen: Es geht beim Pilotprojekt „Sozialethik konkret“ darum, das Grundanliegen von Iustitia et Pax der kirchlichen Basis bzw. den Menschen auf lokaler Ebene näher zu bringen und Mitarbeiter auszubilden, die dieses Anliegen ebendort umsetzen.
Ziel: Ziel des Projektes ist es,
Projektstruktur: Das Projekt besteht aus zwei Teilen:
- Sensibilisierung und Bewußtseinsbildung vor Ort
Das Pilotprojekt wird in zwei Dekanaten der Erzdiözese Wien durchgeführt. Eines davon liegt im ländlichen (Pottenstein), das andere im städtischen (Stadtdekanat Wien 3) Raum. Primär wird die kirchliche Basis bzw. die lokale Ebene angesprochen: Pfarr-, Dekanats-, Gemeinde-, Bezirksebene. Vorrangige Zielgruppen sind: Opinion Leaders / Entscheidungsträger / Multiplikatoren wie Seelsorger, Pfarrgemeinderäte, Bürgermeister, Gemeinderäte, Verantwortliche von Vereinen und lokalen Organisationen. Nachgeordnete Zielgruppen sind alle Bewohner vor Ort. Um die Thematik möglichst breit zu streuen, sollen die lokale Kommunikationsmöglichkeiten genutzt werden (regionale Medien, Lokalbeilagen von Printmedien, Gemeinde-, Pfarr-, Vereinsblätter…).
- Ausbildung von Mitarbeitern
Um die Sensibilisierung und Bewußtseinsbildung vor Ort umzusetzen, braucht es entsprechend geschulte Personen. Die angepeilte Zielgruppe sind einerseits interessierte Laien und andererseits Diakone. Die Ausbildung erfolgt in zweimal jährlich stattfindenden zweitägigen Einheiten. In diesen sollen aktuelle Fragestellungen wie die Wirtschafts- und Finanzkrise, der Klimawandel, der demographische Wandel oder die europäische Integration in sozialethischer Perspektive thematisiert werden. Zu den einzelnen Teilen werden verschiedene Module erstellt. Einige der Module werden auch in die allgemeine Diakonenausbildung integriert und so für alle Diakone Teil ihrer Aus- und Weiterbildung.
Trägerinstitutionen: Österreichische Kommission Iustitia et Pax Christliches Lehrhaus Johannes Paul II (Kleinmariazell/Altenmarkt a.d.T.) Europakommission der Österreichischen Bischofskonferenz (Wien)
Trägerstruktur: Die Begleitung des Projkets liegt in den Händen eines Teams, welches das Projekt konkretisiert und begleitet; es besteht derzeit aus vier Repräsentanten der Trägerinstitutionen (Drs. Michael Kuhn, Mag. Dr. Stefan Krummel, MMag. Hans Peter Ruedl, MMag. Dr. Paul Wuthe).
Projektdauer: Das Projekt wird für die Dauer von zwei Jahren als Pilot- bzw. Modellprojekt in der Erzdiözese Wien geführt (2009 - 2011). Längerfristig soll aus dem Projekt eine ständige Einrichtung werden und Vorbildcharakter für andere Diözesen bekommen. |
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Die Leitprinzipien der Katholischen Soziallehre* |
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Die systematischen Darlegungen der Katholischen Sozialethik bauen im Allgemeinen auf einem Prinzipientraktat auf. Sie versteht sich demnach als Prinzipienethik. An diesen sozialethischen Leitwerten soll sich das Denken und Handeln orientieren.
Sozialprinzipien verpflichten das individuelle Handeln, sind aber zugleich Leitmaß für soziale und politische Strukturen. Das heißt, dass im Gegensatz zur neuzeitlichen Sozialphilosophie die Katholische Sozialethik zwischen einer Ethik des Guten, die für den Bereich der individuellen Lebensführung gilt, und einer Ethik des Gerechten, die für den öffentlichen Bereich Geltung beansprucht, eher vermittelt als diese trennt. Die Individualethik bildet so gleichsam den Sockel, auf dem jede Sozialethik, die die Gerechtigkeit von Institutionen beurteilt, aufruht. Diese doppelte Ausrichtung der Sozialprinzipien, die sich sowohl auf die Institutionen als auch auf das Handeln des Einzelnen beziehen, erweist sich – auch zunehmend in der zeitgenössischen Sozialphilosophie – als zukunftsweisend.
(1) Die Person: „Träger, Schöpfer und Ziel“ sozialer Ordnungen
Im Zentrum der Katholischen Sozialethik steht die Überzeugung, dass die Person „Träger, Schöpfer und Ziel“ (1931, Mater et Magistra, Papst Johannes XXIII.) aller sozialen, politischen und gesellschaftlichen Tätigkeit ist und sein soll. Der Einzelne mit seinen Bedürfnissen und Fähigkeiten bildet demnach den obersten Maßstab für das individuelle Handeln, ebenso wie für Institutionen und Gesetze.
Ausgehend von der Einheit und Differenz der göttlichen „Personen“ liegt auch dem menschlichen Person-Begriff dieses Urbild der Einheit und Differenz zugrunde. Die Person wird so zu einem Beziehungsbegriff, in dem sich sowohl die Gleichheit (in der Würde), als auch die Differenz (in der gesellschaftlichen Rolle) ausdrücken. Ebenso bezeichnet der Person-Begriff die Analogien – die sich aus der Gottebenbildlichkeit ergeben – zwischen göttlichen und menschlichen Eigenschaften. Aus dieser Beziehung der Person zu Gott werden spezifische Eigenschaften für den Menschen abgeleitet (Vernunft, Freiheit, Selbstbestimmung, Verantwortung).
Die Gleichheit aller Menschen folgt aus der Gottebenbildlichkeit des Menschen. Die Verwirklichung der Gleichheit stößt allerdings angesichts vielfältiger Ungleichheiten (in den natürlichen Fähigkeiten, dem Lebensschicksal usw.) auch an innerweltlich unauflösbare Grenzen. Erst durch die Vollendung der Schöpfung kann Ungleichheit radikal überwunden werden (Gal 3, 27). Wo dieses Wissen fehlt, besteht die Gefahr der gewaltsamen, revolutionären Durchsetzung oder der prinzipiellen Legitimation von Ungleichheit (Naturalismus).
Freiheit ist der Schlüsselbegriff unserer modernen, säkularen Kultur. Man unterscheidet zwischen der politischen und der anthropologischen Freiheit. Letztere bildet die Voraussetzung dafür, dass Menschen für ihr Handeln verantwortlich sind und begründet so moralische Subjektivität.
Im Sinne der Aufklärung meint Autonomie die eigenverantwortliche Selbstbindung an universale ethische Normen (Kants Kategorischer Imperativ). Das spezifisch christliche Freiheitsverständnis setzt tiefer an und thematisiert die existenzielle Unfreiheit des Menschen als Folge individueller und kollektiver Schuld. Sünde bzw. Schuld wird so als Gegenspieler der Freiheit zu Wort gebracht. Die christliche Überzeugung ist es, dass wir durch Christus zur „Freiheit und Herrlichkeit der Kinder Gottes“ befreit wurden (Röm 8, 21). Die Freiheit vom Zwang ist zwar Voraussetzung für gelungene Freiheitsentscheidungen, garantiert diese aber nicht. Dieses existenzielle Freiheitsverständnis macht den dynamischen Charakter der Freiheit im konkreten Lebensvollzug deutlich. In diesem differenzierten Freiheitsbegriff ist des dann möglich, das Gewissen als oberste moralische Instanz und als Ausdruck der personalen Würde des Menschen anzuerkennen. Der Gehorsam gegenüber dem eigenen Gewissen steht über jeder gesellschaftlichen, aber auch kirchlichen Norm. Ein Handeln entsprechend dem eigenen Gewissen gewährleistet immer die moralische Integrität des Handelnden.
Der Mensch braucht aufgrund seiner anthropologischen Bestimmung als soziales Lebewesen soziale Beziehungen (Sozialität). Greifbarer Ausdruck dieser Sozialität ist die Sprache, die dem Einzelnen ebenso vorgegeben ist wie die Kultur und die in ihr tradierten moralischen Werte. Ein Individuum, das losgelöst von diesem sozialen Kontext betrachtet wird, stellt eine Abstraktion dar. Aus der Gleichursprünglichkeit von Sozialität und Individualität folgt vor allem, dass die Pflicht zur Sorge für das Wohl der anderen gleichberechtigt neben die Pflicht zur Sorge für das eigene Wohl tritt.
Zur Person gehört auch die Schuld (hier kollektiv verstanden). Ohne sie bleiben Ungerechtigkeit und Gewalt in den menschlichen Beziehungen letztlich unverständlich. Wenn man von Schuld bzw. Sünde spricht, ist zwischen personaler Schuld und der dem Einzelnen vorgegebenen Schuld („Strukturen der Sünde“) zu unterscheiden. Die personale Schuld zieht die Entfremdung des Einzelnen von Gott nach sich während die „Strukturen der Sünde“ Lebensmöglichkeiten behindern und sogar zerstören (ungerechte Systeme, Normen und Regeln). Ein einseitig individualistisches Sündenverständnis soll dadurch korrigiert werden, denn es wird dem Phänomen der Schuld in seiner Komplexität nicht gerecht.
(2) Gemeinwohl und Toleranz
Wenn die Frage nach jenen Werten gestellt wird, die den Zusammenhalt pluralistischer Gesellschaften ermöglicht, spricht die Kirche in diesem Zusammenhang vom Gemeinwohl (bonum commune).
Organisatorisch bezeichnet das Gemeinwohl die „Gesamtheit jener Bedingungen des sozialen Lebens, unter denen die Menschen ihre eigene Vervollkommnung in größerer Fülle und Freiheit erlangen können, und besteht besonders in der Wahrung der Rechte und Pflichten der menschlichen Person.“ (1965, Dignitatis Humanae 6).
Inhaltlich bezieht sich der Gemeinwohlbegriff auf die Werte und Ziele, die die Politik im Sinne von Gerechtigkeitsvorstellungen leiten und auf die Zukunft hin ausrichten sollen.
Beide Dimensionen des Gemeinwohls sind aufeinander bezogen, denn die bestehenden institutionellen Ordnungen sind das Resultat früherer politischer Wertoptionen, die ihrerseits die Grundlage für die Verwirklichung von Gerechtigkeitsstandards in der Zukunft bilden.
An der inhaltlichen Konkretisierung des bonum commune sind in Demokratien die BürgerInnen wesentlich beteiligt. Indem sie ihre Wertoptionen einbringen, bestimmen sie auch die zukünftige Gestalt des Gemeinwesens.
Wieviel individuelle Freiheit will eine Gesellschaft tolerieren und garantieren, auch wenn dies zu Lasten der Solidarität geht? Die Aushandlung von Leitlinien, aber auch von Kompromissen in inhaltlichen Wertfragen ist Sache der Politik, deren Entscheidungen durch öffentliche Diskurse vorbereitet werden. Das Gemeinwohl stellt sich demnach sowohl als Resultat eines Interessenausgleichs, als auch wertbestimmter inhaltlicher Auseinandersetzungen dar. Wenn die Politik zum reinen Interessenskalkül wird, kann sie langfristig nicht jene Bedingungen schaffen, die den Zusammenhalt der Gesellschaft garantieren.
(3) Solidarität und Option für die Armen
Der Leitwert der Solidarität entwickelte sich zum einen aus dem antiken Ideal der Bürgerfreundschaft, deren Ziel das Wohl der Stadt bildete, zum anderen aus dem biblischen Brüderlichkeitsethos. Diese beiden Quellen stehen bis heute für zwei verschiedene Akzentuierungen von Solidarität: bürgerliche Solidarität meint die Solidarität zwischen Gleichen, die sich aufgrund gemeinsamer Interessen zusammenschließen und wechselseitig unterstützen. Biblisch-christlich bezeichnet Solidarität hingegen vor allem die Solidarität zwischen Ungleichen, das heißt sie bezieht sich auf Menschen in Not, die der Hilfe bedürfen. In der christlichen Sozialethik herrscht ein asymmetrisches Verhältnis als Option für die Armen/für Opfer/ für Benachteiligte vor.
Solidarität hat sowohl eine individualethische als auch eine sozialethische Seite. Der oder die Einzelne stellt sich die Frage nach den Konsequenzen des eigenen Handelns vor allem im Bezug auf die schwächeren Mitglieder der Gesellschaft. Diese individuelle Solidaritätsbereitschaft bildet die Grundlage für die Schaffung und Erhaltung von solidaritätsfördernden Institutionen der Gesellschaft. Wie solidarisch eine Gesellschaft mit ihren schwächeren Mitgliedern umgeht, hängt vor allem von ihren Mitgliedern ab.
(4) Subsidiarität: Dezentralisierung und soziale Gerechtigkeit
Das Subsidiaritätsprinzip ist ein Grundprinzip der Machtdezentralisation und –begrenzung. Jede Staatstätigkeit ist demnach subsidiär. Das bedeutet, dass übergeordnete Gemeinschaftsformen nur für Aufgaben eintreten, die kleinere gesellschaftliche Einheiten nicht erfüllen können. Primär geht dieses Prinzip in die Richtung, totalitären Machtansprüchen entgegenzuwirken. Sozialpolitische Debatten entzünden sich meistens an der Frage: Was können Menschen nun für sich selbst leisten?
Das Subsidiaritätsprinzip schützt aber nicht nur gegen Machteingriffe von oben, sondern durch dieses Prinzip wird auch der/die Einzelne vom staatlicher Seite her unterstützt, damit er/sie ihre Aufgaben erfüllen kann.
(5) Nachhaltigkeit: intergenerationelle Gerechtigkeit und Eigenwert der Natur
Die Chance zukünftiger Generationen, ihre materiellen Bedürfnisse zu decken, darf nicht durch deren gegenwärtige Überbeanspruchung oder Ausbeutung eingeschränkt werden. Im Prinzip der Nachhaltigkeit verbindet sich das Anliegen intergenerationeller Gerechtigkeit mit jenem des Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen und der Natur in ihrem Eigenwert. W. Korff plädiert daher für eine Rückbindung der Zivilisationsentwicklung in das sie tragende Netzwerk der Natur. Natur steht dem Menschen nicht nur als materielle Rohstoffquelle zur Verfügung, sondern stellt an sich einen Wert dar, der die Menschen verpflichtet.
(6) Versöhnung und Vollendung
Geht man im Hinblick auf die Sozialprinzipien nur von einer kooperativen sozialen Natur des Menschen aus, geraten Spannungen und Konflikte in sozialen Ordnungen aus dem Blick. Versöhnung als Leitwert und kritischer Maßstab für den privaten, aber auch politischen Bereich weist auf diese Spannungen und Konflikte in sozialen Ordnungen hin, die daher immer wieder der Erneuerung und des Neubeginns bedürfen.
Individualethisch bedeutet Versöhnung für den/die Einzelne/n erlittenes Unrecht zu vergeben. Erlittenes Unrecht, das im kollektiven Gedächtnis von Gemeinschaften gespeichert wird, ist friedensbedrohend und stellt eine Herausforderung für die sozialethische Dimension der Versöhnung dar. Dennoch bleibt die Verantwortung zur Versöhnung immer beim einzelnen Individuum. Ein ethisch verantworteter Umgang mit vergangenem Systemunrecht und seinen Opfern führt zu einer Reinigung des Gedächtnisses und ist eine Vorbereitung für einen Neubeginn in den nationalen, aber auch internationalen Beziehungen.
*nach Gabriel, Ingeborg: Grundzüge und Positionen katholischer Sozialethik, S. 193-204, In: Gabriel, Ingeborg/Papaderos, Alexandros K./Körtner, Ulrich H.J. (Hrsg.): Perspektiven ökumenischer Sozialethik: der Auftrag der Kirchen im größeren Europa, Mainz 2005
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Was ist Katholische Soziallehre? |
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Die Katholische Soziallehre geht vom Grundgedanken eines Ordo Socialis, einer vernünftigen Ordnung gesellschaftlichen Zusammenlebens aus und leitet sich aus der Auseinandersetzung der Kirche mit den sozialen Problemen und Nöten der Menschen her. Die Katholische Soziallehre kann als Stellungnahme der Kirche zum menschlichen Zusammenleben und zu gesellschaftlichen Strukturen gesehen werden. Das Fundament der Katholischen Soziallehre ist die Heilige Schrift. Neben diesen biblischen Wurzeln kommt der christlichen Nächstenliebe und den Erkenntnissen der Sozialethik eine wesentliche Rolle zu. Die Katholische Soziallehre vermittelt universale Leitlinien für Problemlösungen, indem sie auf fundamentale Grundeinsichten in Wert, Würde und Wesen der menschlichen Person und Gesellschaft aufbaut. Damit richtet sie sich grundsätzlich an alle Menschen.
Die Prinzipien der Katholischen Soziallehre sind traditionell a) Personenwürde: Nach dem obersten Grundsatz der Katholischen Soziallehre muss der Mensch der Träger, Schöpfer und das Ziel aller gesellschaftlichen Einrichtungen sein. b) Solidarität: Durch das Gebot der christlichen Liebe steht die Katholische Soziallehre in einem unvereinbaren Gegensatz zu allen Theorien, die das gesellschaftliche Leben auf dem Gegeneinander der Menschen aufzubauen versuchen. c) Subsidiarität: Diese gemeinsame Verantwortung schließt nicht aus, sondern fordert sogar, dass zunächst jedem einzelnen und jeder Gruppe vorrangig die Pflicht und das Recht zukommen, ihre eigenen Angelegenheiten selbständig zu regeln.
Da die Prinzipien nicht nur aus dem Glauben, sondern auch aus der Vernunft heraus erkannt werden können, richtet sich die Katholische Soziallehre an alle Menschen. Die ganze menschliche Gesellschaft soll durch den Geist des Evangeliums Christi geprägt werden und ihr somit ein menschlicheres Antlitz geben.
Das Zusammenwachsen von Kirche und Gesellschaft und die immer dringlicher werdende Soziale Frage bedingte die Entwicklung einer eigenständigen Soziallehre Ende des 19. Jahrhunderts und unterstreicht die soziale Verantwortung der Kirche. Angesichts der Auswirkungen der industriellen Revolution und der brisanten sozialen Lage in vielen europäischen Städten verfasste Papst Leo XIII. 1891 die als „Mutter aller Sozialenzykliken“ bezeichnete Enzyklika „Rerum novarum“. Die nachfolgenden lehramtlichen Texte zur Katholischen Soziallehre äußern sich zu einem breiten Spektrum an sozialen Themen: Demokratie (Rundfunkbotschaft von Papst Pius XII. 1944), Frieden (Enzyklika „Pacem in terris“ von Papst Johannes XXIII. 1963), Menschenrechte (Konzilsdokument „Gaudium et spes“ 1965), Entwicklung (Enzyklika „Populorum progressio“ von Papst Paul VI. 1967) u.a.
Als Äußerungen des päpstlichen und bischöflichen Lehramtes ist die Katholische Soziallehre für Katholikinnen und Katholiken verbindlich. Das heißt, dass beispielsweise katholische PolitikerInnen, katholische UnternehmerInnen, katholische caritative Einrichtungen etc. verpflichtet sind, sich an den grundlegenden Prinzipien der Katholischen Soziallehre zu orientieren.
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Das Archiv ist der besseren Übersicht wegen zweigeteilt - eine Orientierungshilfe finden Sie auf dieser Seite.
» Dokumente zur Katholischen Soziallehre
(1891 - 2009)
» Botschaften zur Feier des Katholischen
Weltfriedenstages
(1. Jänner 1968 - 2010)
Zur Verwendung des Archivs:
Das Deutschsprachige Archiv zur Katholischen Soziallehre (DAKS) besteht aus zwei Teilen: einerseits aus Referenztexten der Katholischen (und christlichen) Soziallehre, andererseits aus den päpstlichen Botschaften zur Feier des Katholischen Weltfriedenstages, welcher in der Katholischen Kirche seit 1968 jährlich am 1. Jänner begangen wird. Die Dokumente zur Soziallehre umfassen ganz unterschiedliche Texte, sowohl was die Textsorte als auch die Autorenschaft betrifft: päpstliche Enzykliken, Konzilsdokumente, Hirtenbriefe, Ansprachen, Botschaften, Synodalpapiere, Erklärungen, oder Expertenpapiere.
DAKS erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Wir sind allerdings ständig bemüht, das Archiv laufend um neue deutschsprachige Dokumente zu erweitern.
Abkürzungen aus der Liste katholische Soziallehre
CELAM Lateinamerikanische Bischofskonferenz ÖBK Österreichische Bischofskonferenz DBK Deutsche Bischofskonferenz EKD Evangelische Kirche Deutschlands
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DAKS - Deutschsprachiges Archiv zur Katholischen Soziallehre |
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Weiterführende Informationen zur Katholischen Soziallehre |
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Vatikan, nationale Bischofskonferenzen
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Ein Projekt der Österreichischen Kommission Iustitia et Pax und des Institutes für Sozialethik der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Wien.

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Kapitel 1: Zur Entstehung und Verwendung des DAKS Kapitel 2: Was ist katholische Soziallehre? Kapitel 3: Die drei Grundprinzipien der katholischen Soziallehre
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Zur Entstehung und Verwendung dieses Archivs
Das Deutschsprachige Archiv zur Katholischen Soziallehre (DAKS) besteht aus zwei Teilen: einerseits aus Referenztexten der katholischen (und christlichen) Soziallehre, andererseits aus den päpstlichen Botschaften zur Feier des Weltfriedenstages, welche in der katholischen Kirche seit 1968 jährlich am 1. Jänner begangen werden. Die Dokumente zur Soziallehre umfassen ganz unterschiedliche Texte, sowohl was die Textsorte als auch was die Autorenschaft betrifft: päpstliche Enzykliken, Konzilsdokumente, Hirtenbriefe, Ansprachen, Botschaften, Synodalpapiere, Erklärungen, Expertenpapiere…
DAKS erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Wir sind allerdings ständig bemüht, das Archiv laufend um neue deutschsprachige Dokumente zu erweitern.
Abkürzungen aus der Liste katholische Soziallehre CELAM Lateinamerikanische Bischofskonferenz DBK Deutsche Bischofskonferenz EKD Evangelische Kirche Deutschlands
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Was ist katholische Soziallehre?
Unter „katholischer Soziallehre“ im engeren Sinn versteht man alle lehramtlichen Texte und offiziellen Ansprachen von Päpsten, Bischofskonferenzen und Bischöfen zu Fragen der sozialen Gerechtigkeit, der Menschenrechte und des Friedens. Im weiteren Sinne können damit auch (Experten-)Papiere und andere Publikationen von kirchlichen Organen gemeint sein. Als erstes Dokument der katholischen Soziallehre gilt die Enzyklika „Rerum novarum“ (1891). Seit Papst Leo XIII. darin gerechten Lohn für Arbeiter und gerechte Verteilung des Reichtums forderte, hat sich die katholische Soziallehre zu einem breiten Spektrum an sozialen Themen geäußert: Demokratie (Rundfunkbotschaft von Papst Pius XII. 1944), Frieden („Pacem in Terris“ 1963), Menschenrechte („Gaudium et Spes“ 1965), Entwicklung („Populorum Progressio“ 1967), …
Als Äußerungen des päpstlichen und bischöflichen Lehramtes ist die katholische Soziallehre für Katholikinnen und Katholiken verbindlich. Das heißt, dass beispielsweise katholische Politikerinnen, katholische Unternehmer, katholische caritative Einrichtungen verpflichtet sind, sich an den grundlegenden Prinzipien der katholischen Soziallehre (Würde der menschlichen Person, Gemeinwohl, Subsidiarität und Solidarität) zu orientieren. Da diese Prinzipien aber nicht nur aus dem Glauben, sondern auch aus der Vernunft heraus erkannt werden können, richtet sich die katholische Soziallehre in der Regel auch an nicht-christliche, nicht-religiöse Menschen. Sie versucht also, die ganze menschliche Gesellschaft durch den Geist des Evangeliums Christi zu prägen, ihr damit ein menschlicheres Antlitz zu geben.
Auch die Kirchen aus der orthodoxen und der reformatorischen Tradition kennen eine Soziallehre, allerdings in einem geringeren Ausmaß bzw. mit einer nicht so expliziten lehramtlichen Verbindlichkeit wie in der katholischen Kirche.
Grundzüge der katholischen Soziallehre
Die katholische Soziallehre leitet sich aus der Auseinandersetzung mit den sozialen Problemen und den Nöten der Menschen her. Sie nimmt Stellung zu Fragen menschlichen Zusammenlebens. Ihre Wurzeln hat sie zum einen in der Heiligen Schrift. Eine wesentliche Rolle kommt beispielsweise der christlichen Nächstenliebe zu. Zum anderen aber beruht sie auf Erkenntnissen der Sozialethik. Wir können daher die katholische Soziallehre auch als philosophisches System verstehen.
Zwei Dinge müssen hiebei nachdrücklich herausgestrichen werden:
- Die katholische Soziallehre ist ein "Ordnungssystem", das auf vernünftiger Einsicht und logischer Argumentation basiert. Sie vermittelt an sich keine Glaubensinhalte (etwa das Dogma der Dreifaltigkeit) und richtet sich grundsätzlich an alle Menschen. Da sie aber auf Vernunft und "gesunden Menschenverstand" aufbaut, können die von ihr getroffenen Aussagen für jedermann nachvollziehbar und akzeptabel sein, d. h. auch Nichtkatholiken können sich mit ihr einverstanden erklären.
- Aufbauend auf fundamentalen Grundeinsichten in Wert, Würde und Wesen von menschlicher Person und Gesellschaft, gibt die katholische Soziallehre Leitlinien für eine Problemlösung, jedoch keine fertigen Lösungen, sie muß vielmehr je nach aktueller Lage und Situation angewendet und umgesetzt werden.
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Die drei Grundprinzipien der katholischen Soziallehre
(1) Das Personalitätsprinzip
Das Personalitätsprinzip geht davon aus, daß der Mensch einmalig und individuell geschaffen ist. Daraus ergibt sich, daß die Menschen an sich nicht gleich sein können. Gleich sind sie allerdings hinsichtlich ihrer Würde, die aus christlicher Sicht in der Gottesebenbildlichkeit des Menschen wurzelt. Sinn und Zweck der menschlichen Existenz ist die Selbstverwirklichung der Person. Der Mensch kann aber letztlich nur innerhalb der Gemeinschaft existieren. Man spricht daher von der Sozialnatur des Menschen. Beide stehen gleichwertig nebeneinander im Gegensatz zum Liberalismus und Marxismus, wo jeweils nur eine Natur des Menschen beachtet wird.
Die Entfaltung der Persönlichkeit steht an oberster Stelle. Die Gesellschaft ist also für den Menschen da, nicht aber der Mensch für die Gesellschaft. Als soziales Wesen darf der Mensch aber bei seiner eigenen Selbstentfaltung niemanden anderen beeinträchtigen. So bedarf es der verantwortlichen Selbstverwirklichung des einzelnen. Damit sind wir jedoch bei einem anderen, ganz wesentlichen Begriff in der katholischen Soziallehre, dem Gemeinwohl. Eine mögliche Definition könnte lauten: Das Gemeinwohl ist "die Summe aller jener Bedingungen des sozialen Lebens, durch welche die einzelnen, die Familien und gesellschaftlichen Gruppen ihre eigene Vervollkommnung voller und schneller erreichen können". Es wird durch gesellschaftliche Kooperation geschaffen und gibt so der Gesellschaft ihren eigentlichen Sinn.
(2) Das Solidaritätsprinzip
Das Solidaritätsprinzip bestimmt das wechselseitige Verhältnis von Person und Gesellschaft. So wie der einzelne nicht nur für das Wohlergehen seines Mitmenschen, sondern auch für das Wohl der Gesamtheit an sich verantwortlich ist, so trägt umgekehrt auch die Gesellschaft Verantwortung gegenüber ihren einzelnen Mitgliedern. Diese beidseitige Bindung und Rücksichtnahme entspringt dem urschriftlichen Gebot der Nächstenliebe. Aus der Solidarität resultiert nun aber auch das Recht des Einzelmenschen auf Hilfe, wenn er seine Chancen nicht selbst wahrnehmen kann. Das wiederum spielt in den Bereich eines weiteren wichtigen Begriffs der Soziallehre hinein, der sozialen Gerechtigkeit. Damit ist nun nicht gemeint, dass alle das Gleiche bekommen müssen, sondern dass jeder das bekommen soll, was ihm am besten dienlich ist. Dazu gehört dann auch die Chancengleichheit. Versuche, Gleichheit durch gleiche Förderung herzustellen, müssen scheitern, weil zwar die Würde jeder Person gleich ist, nicht aber die Person selbst. Die Folge wäre eine Nivellierung.
(3) Das Subsidiaritätsprinzip
Das Subsidiaritätsprizip wurde zuerst in der Enzyklika "quadragesimo anno" formuliert und dient der Gemeinwohlverwirklichung. Es zerfällt in zwei Teilbereiche:
- Das Prinzip der Eigenleistung drückt das Recht und die Pflicht der einzelnen Person und der je kleineren Gemeinschaft aus, den jeweiligen Beitrag am Gemeinwohl eigenverantwortlich zu leisten, den sie bewältigen können. So kann beispielsweise der Beitrag Kindererziehung effizienter von der kleineren Gemeinschaft Familie besorgt werden, als etwa von der größeren Gemeinschaft Staat.
- Das Prinzip der Hilfestellung hingegen besagt, daß die individuelle Person oder die kleinere Gemeinschaft bei der Bewältigung ihrer Aufgabe von der je größeren unterstützt werden sollen.
Übersteigt eine Aufgabe die zumutbare Leitungsfähigkeit einer Person oder Gruppe, so ist die je größere Gesellschaft einzuschalten. Da also eine Familie beispielsweise die Berufsausbildung ihrer Kinder zumeist nicht gewährleisten kann, wird eine größere Gemeinschaft wie eine Schule oder ähnliches diese Aufgaben übernehmen müssen. Dabei bedarf es aber auch einer Autorität, etwa der des Staates, die bei der Gemeinwohl-verwirklichung eine steuernde und ordnende Funktion übernimmt. Ihre Notwendigkeit ergibt sich aus der Ungleichheit und Freiheit der Menschen. Die Autorität soll einerseits die Beiträge einzelner Personen und Gemeinschaften zum Gemeinwohl koordinieren und ihre Ausführung kontrollieren und hat andererseits auch dafür zu sorgen, daß die Anteile am Gemeinwohl gerecht verteilt werden.
Gesellschaftliche Konsequenzen
Die katholische Soziallehre verfügt, wie bereits festgehalten, über keine griffbereiten Rezepte zur Problemlösung. Nichtsdestoweniger ergeben sich aus den ihr zugrunde liegenden Prinzipien eine Vielzahl von Konsequenzen für Menschen und Gesellschaft. Einige wollen wir exemplarisch hier anführen:
- Das Recht ist Teil der sittlichen Ordnung und hat deshalb auch selbst sittliche Bedeutung. Das natürliche Sittengesetz (Naturrecht) genießt übermenschliche Autorität.
- Der Staat ist Herrschaftsordnung im Dienste des allseitigen Gemeinwohls. Er ist für die Menschen da, nicht aber umgekehrt. Deshalb sind sowohl der totalitäre Staat als auch die Anarchie abzulehnen.
- Der Staat setzt sich aus eigenständigen Teilgemeinschaften mit Eigenrechten zusammen, woraus sich ein Dualismus von Staat und Gesellschaft ergibt (z. B. Erstrecht der Eltern auf die Erziehung ihrer Kinder).
- Das Recht auf Privateigentum ist aus der Personenwürde des Menschen ableitbar. Dabei darf aber die soziale Funktion von Eigentum nicht außer acht gelassen werden.
- Der Staat ist berechtigt und verpflichtet, im Sinne des Sozialzwecks der Wirtschaft zu intervenieren (soziale Marktwirtschaft).
- Mann und Frau sind von gleicher sozialer Würde.
- Die Koalitionsfreiheit hat naturrechtlichen Charakter.
- Die Souveränität der Staaten ist durch das Weltgemeinwohl, das Wohl der gesamten Menschheit, begrenzt.
- Die Staaten der Erde sind zu weltweiter Solidarität verpflichtet. Eine Konsequenz davon stellt sinnvolle Entwicklungshilfe (Hilfe zur Selbsthilfe) dar.
Quellen:
www.sonnberg.at/Fux/Fuchsenmappe/Kapitel/katholischesoziallehre.htm www.christopolis.net/?page_id=30
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